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   BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14   

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https://dejure.org/2015,10521
BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14 (https://dejure.org/2015,10521)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2015 - 2 StR 402/14 (https://dejure.org/2015,10521)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2015 - 2 StR 402/14 (https://dejure.org/2015,10521)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 Abs. 1 StGB; § 23 StGB
    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen, maßgeblicher Zeitpunkt, Beurteilung nach dem Rücktrittshorizonts des Täters; beendeter Versuch: Voraussetzungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Rücktritt vom Versuch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom Versuch - trotzt Fehlschlags

  • Jurion (Kurzinformation)

    Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom Totschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2015, 291
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14
    Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB aus; umgekehrt kommt es nur dann, wenn ein Fehlschlag nicht gegeben ist, auf die Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch an (vgl. Senatsbeschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393 mwN; Senatsurteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691 mwN).
  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 458/10

    Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Versuch eines mit

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14
    Zwar wird sich in Fällen offenkundig besonders gefährlicher Tathandlungen, deren Erfolgseignung der Täter erkennt, seine Vorstellung von der Möglichkeit des Erfolgseintritts oft schon aus den objektiven Umständen der Tat erschließen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2011 - 2 StR 458/10).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14
    Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12).
  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 105/14

    Rücktritt von unbeendeten Versuch des Totschlages (fehlgeschlagener Versuch bei

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14
    Zwar ist das Landgericht im rechtlichen Ansatzpunkt zutreffend davon ausgegangen, dass ein fehlgeschlagener Versuch dann vorliegt, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 105/14, NStZ-RR 2014, 240).
  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14
    Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB aus; umgekehrt kommt es nur dann, wenn ein Fehlschlag nicht gegeben ist, auf die Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch an (vgl. Senatsbeschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393 mwN; Senatsurteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691 mwN).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14
    Dies war rechtsfehlerhaft, denn auch bei der Beurteilung, ob der Tatversuch beendet ist, ist allein das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 401/08, NStZ-RR 2009, 42).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 40/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs; Freiwilligkeit)

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14
    Zur Beurteilung eines möglichen Fehlschlags ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs vielmehr auf das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung abzustellen (sogenannter Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172 mwN; Senatsbeschluss vom 2. Juli 2013 - 2 StR 91/13, NStZ 2013, 639, 640).
  • BGH, 02.07.2013 - 2 StR 91/13

    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung (Reichweite des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14
    Zur Beurteilung eines möglichen Fehlschlags ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs vielmehr auf das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung abzustellen (sogenannter Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172 mwN; Senatsbeschluss vom 2. Juli 2013 - 2 StR 91/13, NStZ 2013, 639, 640).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 401/08

    Versuchter Mord; Rücktritt (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch;

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14
    Dies war rechtsfehlerhaft, denn auch bei der Beurteilung, ob der Tatversuch beendet ist, ist allein das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 401/08, NStZ-RR 2009, 42).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14
    Nur wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Aussetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12; NStZ 2013, 156, 157 f. mwN).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Die Aufhebung der Schuldsprüche wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs erfasst auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen Urkundenfälschung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz im Fall II. 4 der Urteilsgründe und Urkundenfälschung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Fall II. 5 der Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 402/14, Rn. 17 juris).
  • BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Zusammentreffen von Geld- und Freiheitsstrafe:

    aa) Fehlgeschlagen ist der Versuch, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Verfügung stehenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung der Tat nicht mehr für möglich hält (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 309/15; Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 402/14, StraFo 2015, 291; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 105/14, NStZ-RR 2014, 240).
  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im

    Zur Beurteilung der Frage, ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, wird der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter Feststellungen zu den Vorstellungen des Angeklagten im Rücktrittshorizont zu treffen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 402/14, StraFo 2015, 291; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 24 Rn. 7, 15 ff. mwN).
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