Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.11.2014

Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2014 - 2 StR 202/14   

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https://dejure.org/2014,37292
BGH, 15.10.2014 - 2 StR 202/14 (https://dejure.org/2014,37292)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2014 - 2 StR 202/14 (https://dejure.org/2014,37292)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 202/14 (https://dejure.org/2014,37292)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 179 StGB
    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger: Neuvornahme der Gesamtstrafenbildung nach fehlerhaft gebildeter früherer Gesamtstrafe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 53 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer bereits vollständig verbüßten Strafe in eine Gesamtstrafe

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger: Neuvornahme der Gesamtstrafenbildung nach fehlerhaft gebildeter früherer Gesamtstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger: Neuvornahme der Gesamtstrafenbildung nach fehlerhaft gebildeter früherer Gesamtstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2015, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.1990 - 3 StR 407/90

    Rechtsfehlerhafte Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 202/14
    Denn für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist die tatsächlich gegebene materielle Gesamtstrafenlage maßgeblich, so dass eine fehlerhaft gebildete frühere Gesamtstrafe aufzulösen und die Gesamtstrafenbildung insgesamt neu vorzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 24. März 1988 - 1 StR 83/88, BGHSt 35, 243, 244 f.; Beschluss vom 5. Dezember 1990 - 3 StR 407/90, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 4).
  • BGH, 09.05.2007 - 5 StR 24/07

    Steuerhinterziehung; fehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 202/14
    Der Umstand, dass das Landgericht Aachen in seinem Urteil vom 26. September 2013 gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB von einer Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Schleiden vom 3. Juli 2013 abgesehen hatte, hinderte das Landgericht nicht, die Geldstrafe in die von ihm neu zu bildende Gesamtstrafe einzubeziehen; vielmehr hätte das Landgericht diesbezüglich eine eigenständige Entscheidung gemäß § 53 Abs. 2 StGB treffen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07, NStZ-RR 2007, 232; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1251 f.).
  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 202/14
    Denn für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist die tatsächlich gegebene materielle Gesamtstrafenlage maßgeblich, so dass eine fehlerhaft gebildete frühere Gesamtstrafe aufzulösen und die Gesamtstrafenbildung insgesamt neu vorzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 24. März 1988 - 1 StR 83/88, BGHSt 35, 243, 244 f.; Beschluss vom 5. Dezember 1990 - 3 StR 407/90, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 4).
  • BGH, 21.11.2023 - 5 StR 247/23

    Einbeziehung früherer Strafen und Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Danach hinderte der Umstand, dass das Amtsgericht Burg in seinem Urteil vom 10. Mai 2022 von einer Einbeziehung der Geldstrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Tiergarten abgesehen hatte, das Landgericht nicht, die Geldstrafen in die von ihm neu zu bildende Gesamtstrafe einzubeziehen; vielmehr ist es mit der Einbeziehung seiner Pflicht aus § 55 Abs. 1 StGB nachgekommen, eine eigenständige Entscheidung gemäß § 53 Abs. 2 StGB zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 202/14, StraFo 2015, 30; vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07, NStZ-RR 2007, 232; vom 4. Februar 1992 - 1 StR 659/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 5; Sander, NStZ 2016, 656, 657).

    Soweit der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Entscheidung in einem darüberhinausgehenden Sinn verstanden haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12), sind die Ausführungen nicht tragend; zudem hat der 2. Strafsenat den Weg nicht weiterverfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 202/14, aaO).

  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 572/15

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Bemessung der Freiheitsstrafe über 1 Jahr in

    Mit Beschluss vom 15. Oktober 2015 (2 StR 202/14) hat der Senat das Urteil unter Verwerfung der Revision im Übrigen im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen, weil die von der Strafkammer einbezogenen Strafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Schleiden vom 4. Mai 2011 und vom 8. September 2011 zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig vollstreckt und daher nicht gesamtstrafenfähig waren.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2014 - 2 StR 419/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38761
BGH, 05.11.2014 - 2 StR 419/14 (https://dejure.org/2014,38761)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2014 - 2 StR 419/14 (https://dejure.org/2014,38761)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2014 - 2 StR 419/14 (https://dejure.org/2014,38761)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
    Undifferenzierte Bezugnahme auf die Gesamtdrogenmenge mehrerer, sukzessiv begangener Betäubungsmitteldelikte (Strafzumessung; Tatschuld der Einzeltaten; Unterscheidung der Strafzumessung bezüglich der Einzeltaten und der Gesamtstrafenbildung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 46 StGB, § 53 StGB, § 54 StGB
    Strafzumessung bei Betäubungsmitteleinfuhr: Berücksichtigung der Gesamtmenge aus mehreren Einzeltaten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Gesamtmenge in Umlauf gebrachter Betäubungsmittel bei der Strafzumessung

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteleinfuhr: Berücksichtigung der Gesamtmenge aus mehreren Einzeltaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Maßgeblichkeit der Gesamtmenge in Umlauf gebrachter Betäubungsmittel bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    Maßgeblichkeit der Gesamtmenge in Umlauf gebrachter Betäubungsmittel bei der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - und die Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 47
  • StV 2015, 638
  • StraFo 2015, 30
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 645/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 419/14
    Dagegen bestehen rechtliche Bedenken (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 StR 645/10, StV 2013, 149).
  • BGH, 11.10.2022 - 4 StR 245/22

    Strafzumessung (Einzelstrafen: Betäubungsmitteldelikte, Überschreitung der

    Die Gesamtmenge aus mehreren Einzeltaten ist erst für die Gesamtstrafenbildung bestimmend (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 StR 419/14 Rn. 3; Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 StR 645/10 Rn. 3).
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