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   OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16   

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https://dejure.org/2014,64899
OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16 (https://dejure.org/2014,64899)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.04.2016 - 3 Ws 30/16 (https://dejure.org/2014,64899)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. April 2016 - 3 Ws 30/16 (https://dejure.org/2014,64899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2016, 206
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 28.12.2012 - 2 Ws 896/12

    Voraussetzungen für Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Zur Begründung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft können dabei nicht nur die Haftgründe herangezogen werden, die im Haftbefehl genannt sind und der Anordnung der Untersuchungshaft selbst zugrundeliegen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl., § 119 Rdnr. 5; KG Berlin, StV 2010, 370; OLG Köln, StV 2013, 525; OLG Hamm, StV 2014, 28).

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 35, 5; 42, 234; 57, 170; OLG Hamm, StV 2014, 28; OLG Köln, StV 2013, 525).

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    b) Die Anordnung der akustischen Besuchsüberwachung stellt einen ganz erheblichen Eingriff in den persönlichen, durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Lebensbereich sowohl des Gefangenen als auch des Besuchers dar (BVerfG, NStZ 1994, 52).

    Bei Gesprächen mit Familienangehörigen bedarf es, um der in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen wertentscheidenden Norm Rechnung zu tragen, einer besonders ernstlichen und eingehenden, auch die Dauer der erlittenen Untersuchungshaft einbeziehenden und am Kriterium der Zumutbarkeit orientierten Prüfung, ob eine solche Beschränkung unverzichtbar vom Zweck der Untersuchungshaft gefordert wird (BVerfG, NStZ 1994, 52).

  • OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12

    Anforderungen an Beschränkungen in der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Zur Begründung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft können dabei nicht nur die Haftgründe herangezogen werden, die im Haftbefehl genannt sind und der Anordnung der Untersuchungshaft selbst zugrundeliegen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl., § 119 Rdnr. 5; KG Berlin, StV 2010, 370; OLG Köln, StV 2013, 525; OLG Hamm, StV 2014, 28).

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 35, 5; 42, 234; 57, 170; OLG Hamm, StV 2014, 28; OLG Köln, StV 2013, 525).

  • KG, 29.03.2010 - 4 Ws 14/10

    Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin: Voraussetzungen und Umfang von

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Zur Begründung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft können dabei nicht nur die Haftgründe herangezogen werden, die im Haftbefehl genannt sind und der Anordnung der Untersuchungshaft selbst zugrundeliegen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl., § 119 Rdnr. 5; KG Berlin, StV 2010, 370; OLG Köln, StV 2013, 525; OLG Hamm, StV 2014, 28).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 35, 5; 42, 234; 57, 170; OLG Hamm, StV 2014, 28; OLG Köln, StV 2013, 525).
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Seite4 Die optische Überwachung stellt vielmehr flankierend sicher, dass ein bei bestehender Fluchtgefahr erlaubter Besuch stattfindet, ohne dass dieser sichtbar als Gelegenheit zum Ergreifen verfahrensgefährdender Maßnahmen genutzt wird (OLG Hamm, StV 2010, 368).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 35, 5; 42, 234; 57, 170; OLG Hamm, StV 2014, 28; OLG Köln, StV 2013, 525).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Voraussetzung für die Zulässigkeit von Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe ist eine reale Gefährdung der in der Bestimmung bezeichneten öffentlichen Interessen (vgl. BVerfGE 15, 288; 34, 369; BVerfG, StV 2016, 166), der durch die Inhaftierung allein nicht ausreichend entgegengewirkt werden kann.
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Voraussetzung für die Zulässigkeit von Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe ist eine reale Gefährdung der in der Bestimmung bezeichneten öffentlichen Interessen (vgl. BVerfGE 15, 288; 34, 369; BVerfG, StV 2016, 166), der durch die Inhaftierung allein nicht ausreichend entgegengewirkt werden kann.
  • BVerfG, 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14

    Für die Anordnung von Beschränkungen gemäß § 119 StPO müssen konkrete

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Voraussetzung für die Zulässigkeit von Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe ist eine reale Gefährdung der in der Bestimmung bezeichneten öffentlichen Interessen (vgl. BVerfGE 15, 288; 34, 369; BVerfG, StV 2016, 166), der durch die Inhaftierung allein nicht ausreichend entgegengewirkt werden kann.
  • BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76

    Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft

  • OLG Celle, 10.01.2020 - 3 Ws 372/19

    Keine Verdunkelungsgefahr bei bloßer Möglichkeit der Gefahr für öffentliche

    Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (BVerfG aaO; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 Ws 30/16, StraFo 2016, 206; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12, StV 2014, 28; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12, StV 2013, 525).
  • OLG Celle, 11.05.2020 - 3 Ws 94/20

    Anordnung im Einzelfall für Beschränkungen im Untersuchungshaftvollzug;

    Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (BVerfG aaO; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 Ws 30/16, StraFo 2016, 206; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12, StV 2014, 28; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12, StV 2013, 525).
  • OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22

    Ablehnung eines Antrags auf Telefonerlaubnis; Maßstab des Art. 6 GG bei Prüfung

    Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (BVerfG aaO; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 Ws 30/16, StraFo 2016, 206; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12 , StV 2014, 28 ; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12, StV 2013, 525 ; LR-Gärtner, a.a.O. Rn. 13; KK-StPO-Schultheiß, 8. Aufl., § 119 Rn. 7).
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