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   BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16   

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https://dejure.org/2016,16865
BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16 (https://dejure.org/2016,16865)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2016 - 3 StR 54/16 (https://dejure.org/2016,16865)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16 (https://dejure.org/2016,16865)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • HRR Strafrecht

    § 260 StPO
    Erforderlichkeit eines Freispruchs bei fehlendem Nachweis aller nach Anklage in Tatmehrheit begangener Delikte

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Natürliche Handlungseinheit (unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen zwei deliktischen Handlungen); Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage (Hehlerei; Diebstahl; Wahlfeststellung); Postpendenzfeststellung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154a StPO, § 260 StPO, § 53 StGB
    Revision in Strafsachen: Kostenentscheidung nach Beschränkung der Strafverfolgung und Revisionsverwerfung im Übrigen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 242 Abs 1 StGB, § 260 Abs 4 StPO
    Diebstahl: Natürliche Handlungseinheit zwischen einzelnen Tathandlungen und Fassung der Urteilsformel; Voraussetzungen einer Postpendenzfeststellung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 StGB, § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO, § 257c Abs. 4, 5, § 273 Abs. 1a StPO, § 154a StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Schuld- und Strafausspruchs; Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf der gewerbsmäßigen Hehlerei

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage wegen gewerbsmäßiger Hehlerei oder (gewerbsmäßig begangenen) Diebstahls; Teilweise Einstellung des Verfahrens und Abänderung des Schuldspruchs

  • rewis.io

    Diebstahl: Natürliche Handlungseinheit zwischen einzelnen Tathandlungen und Fassung der Urteilsformel; Voraussetzungen einer Postpendenzfeststellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Kostenentscheidung nach Beschränkung der Strafverfolgung und Revisionsverwerfung im Übrigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage wegen gewerbsmäßiger Hehlerei oder (gewerbsmäßig begangenen) Diebstahls; Teilweise Einstellung des Verfahrens und Abänderung des Schuldspruchs

  • rechtsportal.de

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage wegen gewerbsmäßiger Hehlerei oder (gewerbsmäßig begangenen) Diebstahls; Teilweise Einstellung des Verfahrens und Abänderung des Schuldspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hehlerei oder doch Diebstahl?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 274
  • StraFo 2016, 346
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 3/09

    Diebstahl (tatbestandliche Handlungseinheit bei der Wegnahme von Sachen mehrerer

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16
    Danach bestand zwischen beiden Delikten ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, aufgrund dessen sich das gesamte Verhalten des Angeklagten bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches Tun erweist; er verbindet die einzelnen Tathandlungen zu einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1996 - 4 StR 166/96, NStZ 1996, 493, 494; vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Konkurrenzen 4; vom 11. November 2014 - 3 StR 455/14, juris Rn. 3), so dass die beiden Straftaten zueinander im Verhältnis der gleichartigen Tateinheit stehen.
  • BGH, 30.09.2014 - 3 ARs 13/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16
    Die - verfassungs- und einfachrechtlich unbedenkliche (BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 ARs 13/14, NStZ-RR 2015, 39) - Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage wegen gewerbsmäßiger Hehlerei oder (gewerbsmäßig begangenen) Diebstahls erweist sich als rechtsfehlerfrei.
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16
    Ein eindeutiger Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Hehlerei aufgrund bestehender Postpendenz (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87, BGHSt 35, 86; vom 24. Februar 2011 - 4 StR 651/10, NStZ 2011, 510) scheidet aus, weil die Strafkammer nicht ausschließen konnte, dass der Angeklagte K. den Diebstahl als Alleintäter begangen hatte.
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 3/96

    Tateinheit - Betrug - Mehrere selbständige Täuschungshandlungen - Anweisung des

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16
    Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend ab, wobei er aus Gründen der Übersichtlichkeit davon absieht, die zweifache tateinheitliche Verwirklichung des § 242 Abs. 1 StGB zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96, NStZ 1996, 610, 611).
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92

    Zerstörung von Münzfernsprechern der Deutschen Bundespost und Zueignung des

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16
    Das Abweichen von dem Antrag des Generalbundesanwalts steht einer Entscheidung im Beschlusswege nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 349 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 166/96

    Natürliche Handlungseinheit - Mehrere Diebstähle - Gleicher Ort - Zeitlicher

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16
    Danach bestand zwischen beiden Delikten ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, aufgrund dessen sich das gesamte Verhalten des Angeklagten bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches Tun erweist; er verbindet die einzelnen Tathandlungen zu einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1996 - 4 StR 166/96, NStZ 1996, 493, 494; vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Konkurrenzen 4; vom 11. November 2014 - 3 StR 455/14, juris Rn. 3), so dass die beiden Straftaten zueinander im Verhältnis der gleichartigen Tateinheit stehen.
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls, der Bandenhehlerei; Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16
    In diesem Fall ist eine Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung nicht möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 1990 - 4 StR 681/89, NJW 1990, 2476, 2477; vom 19. Januar 2000 - 3 StR 500/99, NStZ 2000, 473, jeweils mwN).
  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89

    Betrug - Nichtzahlung von gebühren - Abladen von Abfall - Öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16
    In diesem Fall ist eine Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung nicht möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 1990 - 4 StR 681/89, NJW 1990, 2476, 2477; vom 19. Januar 2000 - 3 StR 500/99, NStZ 2000, 473, jeweils mwN).
  • BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10

    Postpendenzfeststellung und Wahlfeststellung (Mittäterschaft zum Diebstahl und

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16
    Ein eindeutiger Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Hehlerei aufgrund bestehender Postpendenz (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87, BGHSt 35, 86; vom 24. Februar 2011 - 4 StR 651/10, NStZ 2011, 510) scheidet aus, weil die Strafkammer nicht ausschließen konnte, dass der Angeklagte K. den Diebstahl als Alleintäter begangen hatte.
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 555/14

    Natürliche Handlungseinheit zwischen Körperverletzung und Beleidigung

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16
    Für das einheitliche Geschehen setzt der Senat analog § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334; vom 3. Februar 2015 - 3 StR 555/14, juris Rn. 6) die für die Entwendung des Motorrads Suzuki VL 1500 (Fall 31 der Anklageschrift) verhängte Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren fest.
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 365/14

    Betrug (rechtlich selbständige Handlungen bei Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter

  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 455/14

    Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und schwere räuberischer

  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Die Aufnahme gleichartiger Tateinheit in die Entscheidungsformel ist mit Blick auf die Klarheit und Verständlichkeit des Schuldspruchs entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, NStZ-RR 2016, 274, 275).
  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 230/22

    Beteiligung am Völkermord (Völkermordabsicht; schwere körperliche oder seelische

    Mit Blick auf die Klarheit und Verständlichkeit des Schuldspruchs sieht der Senat aber davon ab, dieses Konkurrenzverhältnis in die Entscheidungsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, NStZ-RR 2016, 274, 275; Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, aaO, Rn. 84).
  • BGH, 11.07.2017 - 2 StR 220/17

    Mittäterschaft (Voraussetzungen: vorherige Kenntnis allein unzureichend);

    Zwar kommt die Annahme von drei im Verhältnis der Tateinheit zueinander stehender Taten des Diebstahls in Betracht, wenn zwischen allen drei Taten ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang bestand, aufgrund dessen sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches Tun erweist (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, NStZ-RR 2016, 274, 275; Beschluss vom 27. Juni 1996 - 4 StR 166/96, NStZ 1996, 493, 494).
  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 437/16

    Volksverhetzung (Auffordern zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen; Abgrenzung vom

    Dies gilt aber nicht, wenn - wie hier - gleichzeitig mit der Beschränkung das Urteil durch Verwerfung der Revision über die von der Beschränkung nicht betroffenen Teile rechtskräftig wird (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, StraFo 2016, 346, 347 mwN).
  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 646/17

    Betrug (Täuschung durch Unterlasen: Garantenpflicht aus Sozialrecht)

    Da der nicht von der Verfahrensbeschränkung betroffene Teil des Urteils durch Verwerfung der Revision rechtskräftig wird, war auch die Entscheidung nach § 154a Abs. 2 StPO mit einer Kostenentscheidung zu verbinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, StraFo 2016, 346; vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1; KK-StPO/Diemer, 7. Aufl., § 154a Rn. 12; LR-StPO/Beulke, 26. Aufl., § 154a Rn. 27).
  • BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23

    Schuldspruch wegen Diebstahls in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl; Anordnung

    Damit bestand ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, auf Grund dessen sich das gesamte Verhalten des Angeklagten bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches Tun erweist; dieser Zusammenhang verbindet die einzelnen Tathandlungen zu einer natürlichen Handlungseinheit, so dass die beiden Straftaten zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16 Rn. 5).
  • BGH, 29.09.2020 - 5 StR 123/20

    Revision (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; Tatsachenvortrag; Behauptung eines

    Angesichts des unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs der auf einem gemeinsamen Entschluss beruhenden Tathandlungen stellen sich die Fälle 41 bis 44 sowie die Fälle 62 und 63 rechtlich jeweils als ein schwerer Bandendiebstahl dar (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, NStZ-RR 2016, 274, 275).
  • LG Frankenthal, 26.06.2018 - 1 Ks 5220 Js 43075/16
    Eine Verurteilung Angeklagter zu 3s wegen gewerbsmäßiger Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung verbietet sich vorliegend, da er eben möglicherweise als "Stehler" und nicht als "Hehler" handelte (vgl. BGH, Beschluss v. 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16 in NStZ-RR 2016, 274; Beschluss v. 24. Februar 2011 - 4 StR 651/10 in NStZ 2011, 510).
  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 397/22

    Eintritt des Ergänzungsschöffen (Verhinderungsfall bei Erkrankung); Konkurrenzen

    Dieser enge objektive und subjektive Zusammenhang begründet die Annahme natürlicher Handlungseinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 587/67, GA 1969, 92; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, NStZ-RR 2016, 274, 275; Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 239/16, juris Rn. 51).
  • BGH, 18.04.2023 - 3 StR 30/23

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei sich

    Dem verschließt sich der Senat nicht und ändert den Schuldspruch entsprechend, sieht indes aus Gründen der Übersichtlichkeit davon ab, die zweifache tateinheitliche Verwirklichung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG in der Beschlussformel zum Ausdruck zu bringen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, NStZ-RR 2016, 274, 275 mwN).
  • BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22

    Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis;

  • BGH, 14.12.2022 - 3 StR 378/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Konkurrenzen: Tateinheit bei

  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen; Tateinheit zwischen mehrfachem selbständigen

  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 514/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich); eigene Entscheidung in

  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22

    Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung des Wertersatzes von

  • BGH, 22.02.2022 - 3 StR 6/22

    Betäubungsmitteldelikte (Handeltreiben; Erwerb; Besitz; Konkurrenzen); Verhältnis

  • BGH, 10.11.2020 - 1 StR 296/20

    Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl (Konkurrenzen: Tatbeiträge im

  • BGH, 23.07.2020 - 3 StR 224/20

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an die minderjährige

  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 232/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Grenzwert der nicht

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 153/18

    Konkurrenzrechtliche Verdrängung der vollendeten Bedrohung durch die versuchte

  • BGH, 12.03.2018 - 4 StR 494/17

    Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

  • BGH, 06.07.2022 - 5 StR 85/22

    Tateinheit durch natürliche Handlungseinheit

  • BGH, 12.03.2018 - 4 StR 632/17

    Beschränken der Urteilsgründe auf den Vorwurf der Vergewaltigung in Tateinheit

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