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Rechtsprechung
   LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30930
LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16 (https://dejure.org/2016,30930)
LG Kiel, Entscheidung vom 03.06.2016 - 1 Qs 41/16 (https://dejure.org/2016,30930)
LG Kiel, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - 1 Qs 41/16 (https://dejure.org/2016,30930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Parteiverrat: Besuch des Beschuldigten in der JVA durch den als Zeugenbeistand mandatierten Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Pflichtwidrigkeit der anwaltlichen Tätigkeit für den Mandanten

  • gubitz-kiel.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • gubitz-kiel.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kein Parteiverrat durch Zeugenbeistand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 187
  • StraFo 2016, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.05.2001 - 2 BvR 1373/00

    Zum Begriff des "pflichtwidrigen Dienens" in StGB § 356 Abs 1

    Auszug aus LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16
    Eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 356 StGB liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Rechtsanwalt einer anderen Partei in derselben Sache, aber im entgegengesetzten Sinne bereits Rat und Beistand gewährt hat (BVerfG NJW 2001, 3180 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 10.05.2006 - 1 Ss 409/05

    Parteiverrat: Vertretung des Täters und seines Opfers durch denselben

    Auszug aus LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16
    § 356 StGB setzt voraus, dass unmittelbar widerstreitende materiell-rechtliche Interessen bestehen, ein nur theoretischer Interessengegensatz genügt nicht (Fischer StGB § 356 R. 4; BGH NJW 1954 S. 727 ff (727, 728); KG NStZ 2006, 688 R. 2) Wenn die gleichzeitige Tätigkeit des Rechtsanwaltes keiner der Parteien nachteilig werden kann, scheidet die Anwendung des § 356 StGB aus (Fischer aaO. R. 11 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16
    Es ist nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.10.1976 (BVerfGE 43, 79ff) anerkannt, dass Rechtsanwälte einer Sozietät verschiedene Beschuldigte in einem Strafverfahren verteidigen können.
  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer

    Angestellte Rechtsanwälte sind indes gerade nicht als Partner oder Mitgesellschafter strukturell gleichberechtigte Mitglieder einer Sozietät, sondern einem Kanzleisozius untergeordnet (a.A. zum Sozietätsbegriff LG Kiel, Beschl. v. 03.06.2016 - 1 Qs 41/16).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30927
OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15 (https://dejure.org/2016,30927)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.08.2016 - 4 Ws 282/15 (https://dejure.org/2016,30927)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. August 2016 - 4 Ws 282/15 (https://dejure.org/2016,30927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Untreue: Vermögensbetreuungspflicht eines Kassenarztes gegenüber dem Krankenversicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang möglicher Ermittlungen des Gerichts im Zwischenverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 203 ; StPO § 202
    Umfang möglicher Ermittlungen des Gerichts im Zwischenverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2016, 393
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15
    Gleiches gilt, wenn die Ermittlungen trotz einer nicht unerheblichen Verdachtslage deshalb lückenhaft sind, weil die Strafverfolgungsbehörden gebotene Untersuchungen unterlassen haben und wegen dieser Defizite - ohne weitere zeitaufwändige Nachforschungen - nicht mit einer Verurteilung des Täters gerechnet werden kann (OLG Karlsruhe, wistra 2004, 276 ff.).

    Ermittlungen größeren Umfangs - wie hier - zur Komplettierung eines von der Staatsanwaltschaft unzulänglich belegten Anklagevorwurfs hinsichtlich der angeklagten Einzelfälle sind gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. OLG Karlsruhe, wistra 2004, 276, 279 mwN).

  • OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11

    Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15
    Das ist dahin zu präzisieren, dass entweder die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich erscheinen oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegen muss, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (OLG Stuttgart, Die Justiz 2011, 218).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15
    Dem Tatrichter ist bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793 mwN).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschrereibungserschleichung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15
    Die sofortige Beschwerde verkennt allerdings die Reichweite und Intention des Urteils des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 2012 (1 Ss 559/12; NStZ-RR 2013, 174), wenn sie meint, dieses stärke ihre Ansicht.
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