Weitere Entscheidung unten: KG, 20.05.2016

Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16   

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https://dejure.org/2016,13457
BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16 (https://dejure.org/2016,13457)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2016 - 4 StR 25/16 (https://dejure.org/2016,13457)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16 (https://dejure.org/2016,13457)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 56 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO
    Strafaussetzung zur Bewährung (tatrichterlicher Beurteilungsspielraum: revisionsrechtliche Überprüfbarkeit, Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 StGB, § 56 Abs 2 StGB, § 267 StPO
    Strafaussetzung zur Bewährung: Prüfung von "besonderen Umständen" in der Person eines angeklagten Ersttäters

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 56c StGB, § 56 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beurteilungsspielraum des Tatrichters für die Entscheidung über die Strafaussetzung ; Erörterung einer stabilisierenden Wirkung der Strafaussetzung zur Bewährung mit entsprechender Begleitung durch einen Bewährungshelfer; Stützung einer negativen Sozialprognose auf die ...

  • rewis.io

    Strafaussetzung zur Bewährung: Prüfung von "besonderen Umständen" in der Person eines angeklagten Ersttäters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilungsspielraum des Tatrichters für die Entscheidung über die Strafaussetzung; Erörterung einer stabilisierenden Wirkung der Strafaussetzung zur Bewährung mit entsprechender Begleitung durch einen Bewährungshelfer; Stützung einer negativen Sozialprognose auf die ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 56 Abs. 2 ; StGB § 56c
    Beurteilungsspielraum des Tatrichters für die Entscheidung über die Strafaussetzung; Erörterung einer stabilisierenden Wirkung der Strafaussetzung zur Bewährung mit entsprechender Begleitung durch einen Bewährungshelfer; Stützung einer negativen Sozialprognose auf die ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafaussetzung zur Bewährung: Prüfung von "besonderen Umständen" in der Person eines angeklagten Ersttäters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährung: Ist das denn mit der Bewährung so schwer?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessungsfehler: Wer § 56 Abs. 2 StGB verneint, muss trotzdem was zu § 56 Abs. 1 StGB schreiben!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafaussetzung zur Bewährung - und der Beurteilungsspielraum des Tatrichters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2016, 425
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16
    "a) Grundsätzlich gilt, dass - wie überhaupt bei der Rechtsfolgenbemessung - dem Tatrichter für die Entscheidung über die Strafaussetzung ein weiter Beurteilungsspielraum zuerkannt ist, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (BGH, Urteil vom 13. Februar 2001, 1 StR 519/00 = NStZ 2001, 366).

    b) Erforderlich ist aber - wie der BGH in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont hat (BGH, 1 StR 519/00, aaO; Beschluss vom 10. Januar 2007, 5 StR 542/06) -, dass das Gericht die für und gegen eine Aussetzung sprechenden Umstände vollständig erfasst und würdigt und dabei - was vorliegend angesichts der bisherigen Unbestraftheit von besonderer Bedeutung ist - auch und gerade die Wirkung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe auf den Angeklagten in den Blick zu nehmen hat.

  • BGH, 16.12.2009 - 2 StR 520/09

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16
    Es ist anerkannt, dass zu den nach § 56 Abs. 2 StGB zu berücksichtigenden Umständen auch solche gehören können, die schon für die Prognose nach Abs. 1 zu berücksichtigen waren (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009, 2 StR 520/09 m.w.N.) und die Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, auch für die Beurteilung, ob ?besondere Umstände' vorliegen, von Bedeutung ist (Senat, Beschluss vom 21. September 2006, 4 StR 323/06).
  • BGH, 21.09.2006 - 4 StR 323/06

    Vorrangige Prüfung einer positiven Prognose

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16
    Es ist anerkannt, dass zu den nach § 56 Abs. 2 StGB zu berücksichtigenden Umständen auch solche gehören können, die schon für die Prognose nach Abs. 1 zu berücksichtigen waren (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009, 2 StR 520/09 m.w.N.) und die Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, auch für die Beurteilung, ob ?besondere Umstände' vorliegen, von Bedeutung ist (Senat, Beschluss vom 21. September 2006, 4 StR 323/06).
  • BGH, 13.08.1997 - 2 StR 363/97

    Zustellung eines Urteils im Wege der Ersatzzustellung - Verhältnis der

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16
    Hat das Gericht die für und gegen eine Aussetzung sprechenden Umstände gesehen und gewürdigt und ist - namentlich aufgrund seines in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindrucks - zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens nicht größer ist als diejenige neuer Straftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 1997, 2 StR 363/97 = NStZ 1997, 594), so ist dessen Entscheidung grundsätzlich auch dann hinzunehmen, wenn auch eine andere Bewertung denkbar gewesen wäre.
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose:

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16
    b) Erforderlich ist aber - wie der BGH in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont hat (BGH, 1 StR 519/00, aaO; Beschluss vom 10. Januar 2007, 5 StR 542/06) -, dass das Gericht die für und gegen eine Aussetzung sprechenden Umstände vollständig erfasst und würdigt und dabei - was vorliegend angesichts der bisherigen Unbestraftheit von besonderer Bedeutung ist - auch und gerade die Wirkung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe auf den Angeklagten in den Blick zu nehmen hat.
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    b) Die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung gemäß § 56 Abs. 1 und 2 StGB lässt angesichts des auch hier geltenden eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, Rn. 38 (insoweit in NStZ 2016, 670 ff. nicht abgedruckt); Beschluss vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16, Rn. 3) keine Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Bei der Entscheidung über die Strafaussetzung ist dem Tatrichter ein weiterer Beurteilungsspielraum zuerkannt, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00, NStZ 2001, 366; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16 Rn. 3).
  • BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs); Vergewaltigung

    Die Ablehnung der Aussetzung der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung erweist sich selbst unter Berücksichtigung der lediglich begrenzten revisionsgerichtlichen Überprüfung tatrichterlicher Aussetzungsentscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16, StraFo 2016, 425 und Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NStZ 2018, 29, 30 mwN) als durchgreifend fehlerhaft.

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Frage einer günstigen Prognose auch für die Beurteilung bedeutsam sein, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 445/14, NStZ-RR 2015, 107, 108 und vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16, StraFo 2016, 425 jeweils mwN).

  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 437/21

    Strafaussetzung zur Bewährung (Kriminalprognose: kein allgemeines Wohlverhalten

    Hat das Gericht die für und gegen eine Aussetzung sprechenden Umstände gesehen und gewürdigt und ist es - namentlich aufgrund seines in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindrucks - zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens nicht größer ist als diejenige neuer Straftaten, so ist dessen Entscheidung grundsätzlich auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Bewertung denkbar gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16 Rn. 3).

    Erforderlich ist aber, dass das Gericht die für und gegen eine Aussetzung sprechenden Umstände vollständig erfasst und würdigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16 Rn. 3; vom 10. Januar 2007 - 5 StR 542/06 Rn. 2 und vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 Rn. 10).

  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und

    Hat das Tatgericht die für und gegen die Aussetzung sprechenden Umstände gesehen und gewürdigt, ist dessen Entscheidung auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Bewertung denkbar gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. März 2021 - 5 StR 148/20, StV 2021, 423 Rn. 23; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, juris Rn. 38; vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 35 36 37 2017, 3011 Rn. 22; Beschluss vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16, juris Rn. 3; Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 557/06, NStZ-RR 2007, 232, 233).
  • BGH, 30.04.2019 - 2 StR 545/18

    Strafaussetzung (Legalprognose: maßgeblicher Zeitpunkt, Prognoseindizien;

    Zudem kann auch die (mögliche) Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, für die Beurteilung, ob "besondere Umstände' vorliegen, von Bedeutung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16).
  • BayObLG, 05.07.2022 - 202 StRR 68/22

    Aufhebung im Strafausspruch hinsichtlich des Ansehens von der Strafaussetzung zur

    Denn in die gebotene Gesamtschau wären auch die erhebliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation im allgemeinen und vor allem die hieraus möglicherweise resultierenden Auswirkungen auf die Kriminalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB im besonderen einzubeziehen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 30.04.2019 - 2 StR 545/18 a.a.O.; 28.06.2018 - 1 StR 171/18 = StV 2019, 559; 23.01.2018 - 3 StR 654/17 = NStZ-RR 2018, 105; 10.05.2016 - 4 StR 25/16 = StraFo 2016, 425; BayObLG, Beschluss vom 08.12.2020 - 202 StRR 123/20 = Blutalkohol 58 [2021], 34; StV 2022, 27 = VerkMitt 2021, Nr. 22).
  • KG, 25.01.2019 - 161 Ss 163/18

    Anforderungen an Bewährungsprognose und Reststrafenaussetzung

    Damit bleibt ein wesentlicher, im Gesetz ausdrücklich abstrakt aufgeführter Gesichtspunkt (§ 56 Abs. 1 Satz 2 StGB) außer Betracht (dazu vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 542/06 - [juris Rdn. 2] und vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16 - juris Rdn. 3; ).
  • KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Damit bleibt ein wesentlicher, im Gesetz ausdrücklich abstrakt aufgeführter Gesichtspunkt (§ 56 Abs. 1 Satz 2 StGB) außer Betracht (dazu vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 542/06 - [juris Rdn. 2] und vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16 - juris Rdn. 3; ).
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Rechtsprechung
   KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15 - 161 AR 40/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35877
KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15 - 161 AR 40/15 (https://dejure.org/2016,35877)
KG, Entscheidung vom 20.05.2016 - 1 Ws 83/15 - 161 AR 40/15 (https://dejure.org/2016,35877)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 1 Ws 83/15 - 161 AR 40/15 (https://dejure.org/2016,35877)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verjährungsunterbrechung, Anordnung von dinglichem Arrest, Gewährung von Akteneinsicht

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 78c Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 78c Abs 1 S 1 Nr 4 StGB, § 111b Abs 2 StPO, § 111d StPO
    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung: Anordnung des dinglichen Arrestes; Gewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch die Anordnung des dinglichen Arrestes gem. §§ 111b Abs. 2, 111d StPO

  • rechtsportal.de

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch die Anordnung des dinglichen Arrestes gem. §§ 111b Abs. 2 , 111d StPO

  • rechtsportal.de

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch die Anordnung des dinglichen Arrestes gem. §§ 111b Abs. 2 , 111d StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verjährungsunterbrechung? Hier nicht durch dinglichen Arrest oder Akteneinsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 43
  • WM 2017, 573
  • StraFo 2016, 425
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer

    Auszug aus KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15
    Hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens eine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nach § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB bewirkt, so können weitere nach dieser Norm durchgeführte Maßnahmen nicht zu einer nochmaligen Unterbrechung führen (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 340; BGH NStZ 2009, 205).
  • BGH, 07.08.2014 - 1 StR 198/14

    Unterbrechung der Verjährung (mehrmalige Vornahme von Unterbrechungsgründen)

    Auszug aus KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15
    Hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens eine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nach § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB bewirkt, so können weitere nach dieser Norm durchgeführte Maßnahmen nicht zu einer nochmaligen Unterbrechung führen (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 340; BGH NStZ 2009, 205).
  • BGH, 29.07.2004 - 3 StR 65/04

    Unterbrechung der Verjährung (Information über laufende Ermittlungen;

    Auszug aus KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15
    Ob die Gewährung von Akteneinsicht die Verjährung unterbricht, lässt sich nicht allgemein beantworten und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 4; OLG Saarbrücken ZfSch 2009, 532).
  • BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94

    Unterbrechung der Verjährung einer Straftat

    Auszug aus KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15
    Die Staatsanwaltschaft muss im Zeitpunkt der Einsichtsgewährung bereits einen Strafverfolgungswillen haben, der sich auf eine bestimmte Tat beziehen muss (vgl. BGH StV 1997, 187; BGHR StGB § 78c Abs. 1 Handlung 3).
  • OLG Celle, 24.10.1994 - OJs 47/92
    Auszug aus KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15
    Ist gegen den Verfallsbeteiligten wegen eines Verfahrenshindernisses eine Verfolgung nicht oder nicht mehr möglich, kann der Verfall auch nicht mehr im selbständigen Verfahren nach den §§ 440, 442 StPO, 76a StGB angeordnet werden (vgl. OLG Celle NStZ-RR 1996, 209; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 440 Rdn. 9).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (wistra 2005, 27; BGHSt 28, 381) sind die Vorschriften über die Verjährung als Ausnahmeregelungen eng auszulegen.
  • BGH, 11.12.2007 - 4 StR 279/07

    Berücksichtigung verjährter Untreuevorwürfe bei der Strafzumessung und Ausschluss

    Auszug aus KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15
    Aus den Umständen muss klar ersichtlich sein, dass die dem Verteidiger gewährte Akteneinsicht zur Information des Beschuldigten über Inhalt und Umfang des Ermittlungsverfahrens dienen soll und auch tatsächlich gedient hat (vgl. BGH NStZ 2008, 214).
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