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   BGH, 12.07.2016 - 1 StR 136/16   

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https://dejure.org/2016,30347
BGH, 12.07.2016 - 1 StR 136/16 (https://dejure.org/2016,30347)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2016 - 1 StR 136/16 (https://dejure.org/2016,30347)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16 (https://dejure.org/2016,30347)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 2, Abs. 4 StPO; § 154 StPO; § 243 Abs. 4 StPO
    Verständigung (staatsanwaltliche Zusagen zur Einstellung in anderen Verfahren: Verbot von Gesamtlösungen, fehlende Bindungswirkung, Zulässigkeit der unverbindlichen Ankündigung einer Einstellung); Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 StPO, § 257c Abs 2 S 1 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Zulässiger Inhalt und Bindungswirkung der Verständigung

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Bindungswirkung der Verständigung; Notwendigkeit des Berichts über sämtliche außerhalb der Hauptverhandlung geführten Verständigungsgespräche

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Zulässiger Inhalt und Bindungswirkung der Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite der Bindungswirkung der Verständigung; Notwendigkeit des Berichts über sämtliche außerhalb der Hauptverhandlung geführten Verständigungsgespräche

  • rechtsportal.de

    Reichweite der Bindungswirkung der Verständigung; Notwendigkeit des Berichts über sämtliche außerhalb der Hauptverhandlung geführten Verständigungsgespräche

  • datenbank.nwb.de

    Verständigung im Strafverfahren: Zulässiger Inhalt und Bindungswirkung der Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gesamtpaket und "es muss alles auf den Tisch"

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verständigung (Update)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 56
  • StV 2018, 5
  • StraFo 2016, 472
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - 1 StR 136/16
    Daraus folgt, dass in eine Verständigung nicht Verfahren mit Bindungswirkung einbezogen werden können, die außerhalb der Kompetenz des Gerichts liegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11, BVerfGE 133, 168, 214 Rn. 79: Verbot von "Gesamtlösungen'; offengelassen hinsichtlich der Zusage einer Rechtsmittelrücknahme in einem anderen Verfahren von BGH, Beschluss vom 24. November 2015 - 3 StR 312/15, NStZ 2016, 177 m. Anm. Ventzke).

    In der Gesetzesbegründung zu § 257c StPO, der bei der Auslegung der Verständigungsvorschriften besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG aaO, BVerfGE 133, 168, 204 ff. Rn. 65 ff.), heißt es hierzu ausdrücklich: "Nicht ausgeschlossen ist aber, dass die Staatsanwaltschaft Zusagen im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse zur Sachbehandlung in anderen, bei ihr anhängigen Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten, wie z.B. eine Einstellung nach § 154 StPO, abgibt.

  • BGH, 13.01.2016 - 1 StR 630/15

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - 1 StR 136/16
    Hierzu gehört, welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (BVerfG aaO Rn. 85; Senat, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 1 StR 630/15 mwN).

    Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten aus § 243 Abs. 4 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein Verständigungsurteil auf diesem Verstoß beruht, wenn - wie hier - das wegen Verstoßes gegen Verständigungsvorschriften "bemakelte' Geständnis des Angeklagten verwertet wurde (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, NStZ 2014, 217 und Beschluss vom 13. Januar 2016 - 1 StR 630/15 mwN).

  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 423/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Vorliegen eines solchen Gespräches;

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - 1 StR 136/16
    Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten aus § 243 Abs. 4 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein Verständigungsurteil auf diesem Verstoß beruht, wenn - wie hier - das wegen Verstoßes gegen Verständigungsvorschriften "bemakelte' Geständnis des Angeklagten verwertet wurde (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, NStZ 2014, 217 und Beschluss vom 13. Januar 2016 - 1 StR 630/15 mwN).
  • BGH, 24.11.2015 - 3 StR 312/15

    Rüge desselben Sachverhalts hinsichtlich mehrerer Verfahrensfehler

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - 1 StR 136/16
    Daraus folgt, dass in eine Verständigung nicht Verfahren mit Bindungswirkung einbezogen werden können, die außerhalb der Kompetenz des Gerichts liegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11, BVerfGE 133, 168, 214 Rn. 79: Verbot von "Gesamtlösungen'; offengelassen hinsichtlich der Zusage einer Rechtsmittelrücknahme in einem anderen Verfahren von BGH, Beschluss vom 24. November 2015 - 3 StR 312/15, NStZ 2016, 177 m. Anm. Ventzke).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

    Mit Blick auf den zweiten Teil der Verfahrensrüge, der sich auf ein (unangekündigtes) Aufsuchen des Dienstzimmers der Vorsitzenden Richterin durch die Verteidigung nach Ende des zweiten Hauptverhandlungstages bezieht, bemerkt der Senat ergänzend, dass hier auch keine Gespräche stattgefunden haben, durch die frühere Verständigungsgespräche inhaltlich modifiziert worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16, NStZ 2017, 56 f.).
  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

    bb) Ebenso wenig wie der Staatsanwaltschaft aber hierdurch verboten ist, Zusagen zu Einstellungen in anderen Verfahren nach § 154 Abs. 1 StPO anlässlich einer Verständigung zu machen (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16, BeckRS 2016, 16906; ebenso bereits Knauer, NStZ 2013, 433, 435 f.; Mosbacher, NZWiSt 2013, 201, 204) kann es aber einem Angeklagten verwehrt sein, eine Rechtsmittelrücknahme in anderer Sache anlässlich einer Verständigung mit Blick auf einen für diesen Fall zugesagten - freilich nicht an der Bindungswirkung, die eine Verständigung für das Gericht entfaltet, teilnehmenden (vgl. BT-Drucks. 16/12310 S. 13, BGH, a.a.O.) - Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 2 StPO im gegenwärtig verhandelten Erkenntnisverfahren anzukündigen (ebenso MünchKomm-StPO/Jahn/Kudlich, a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; Wenske, a.a.O.).

    Weiter kann dem falschen Eindruck, dass es sich bei dem von der Anklagebehörde für den Fall der Rechtsmittelrücknahme zugesagten Antrag nach § 154 Abs. 2 StPO um einen von der Bindungswirkung der Verständigung für das Gericht erfassten Bestandteil handelt (§ 257c Abs. 3 StPO), durch einen - § 257c Abs. 5 StPO insoweit ebenfalls ergänzenden - Hinweis entgegen gewirkt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16, BeckRS 2016, 16906; Mosbacher, a.a.O.).

  • BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16

    Verständigung (zulässiger Inhalt: keine Absprachen über den Schuldspruch durch

    Denn mitzuteilen ist bei einem solchen auf eine Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung abzielenden Gespräch, wer an diesem beteiligt war, welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11, BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16, StRR 2016, Nr. 11, 8-9 mwN).
  • BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18

    Mitteilungs- und Informationspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen

    Dass an dem Gespräch lediglich die Vorsitzende der Strafkammer teilgenommen hat, nimmt ihm nicht den Charakter einer die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO auslösenden Erörterung über die Möglichkeit einer Verständigung nach §§ 202a, 212 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2017 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222; Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16).
  • OLG Nürnberg, 11.08.2017 - 1 OLG 8 Ss 57/17

    Revision - Gegenstand eines Verständigungsgesprächs im Strafverfahren

    Denn die Bindungswirkung einer Verständigung kann nur soweit gehen, wie das Gericht das Verfahren mitbestimmt (BGH NStZ 2017, 56).
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