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   BGH, 08.02.2017 - 2 StR 375/16   

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https://dejure.org/2017,15078
BGH, 08.02.2017 - 2 StR 375/16 (https://dejure.org/2017,15078)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2017 - 2 StR 375/16 (https://dejure.org/2017,15078)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 2 StR 375/16 (https://dejure.org/2017,15078)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 266a Abs. 1 und 2 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der Beitragssätze zur Sozialversicherung; Feststellungen zur Berechnung eines fiktiven Bruttoarbeitsentgelts); Verbot der Schlechterstellung (Kompensationsentscheidung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266a Abs 1 StGB, § 266a Abs 2 StGB, § 14 Abs 2 SGB 4, § 261 StPO, § 267 StPO
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Höhe des zu zahlenden Arbeitsentgelts und des Beitragssatzes einer Krankenkasse sowie zur Berechnung des fiktiven Bruttoentgelts bei teilweiser illegaler Beschäftigung

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, § 266a Abs. 1, 2 StGB, § 14 Abs. 2 SGB IV, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt durch einen Taxiunternehmer aufgrund der Zahlung von Schwarzlöhnen an die Beschäftigten; Angabe der Höhe der zu zahlenden Arbeitsentgelte und des Beitragssatzes der jeweils zuständigen Krankenkasse für jeden ...

  • rewis.io

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Höhe des zu zahlenden Arbeitsentgelts und des Beitragssatzes einer Krankenkasse sowie zur Berechnung des fiktiven Bruttoentgelts bei teilweiser illegaler Beschäftigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt durch einen Taxiunternehmer aufgrund der Zahlung von Schwarzlöhnen an die Beschäftigten; Angabe der Höhe der zu zahlenden Arbeitsentgelte und des Beitragssatzes der jeweils zuständigen Krankenkasse für jeden ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Höhe des zu zahlenden Arbeitsentgelts und des Beitragssatzes einer Krankenkasse sowie zur Berechnung des fiktiven Bruttoentgelts bei teilweiser illegaler Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt - und die Urteilsfeststellungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Angabe der Lohnsteuerklasse zur Berechnung von fiktivem Bruttoarbeitsentgelt bei Veruntreuen von Arbeitsentgelt erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angabe der Lohnsteuerklasse zur Berechnung von fiktivem Bruttoarbeitsentgelt bei Veruntreuen von Arbeitsentgelt erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 213
  • StV 2018, 35
  • StraFo 2017, 251
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 08.02.2017 - 2 StR 375/16
    Zu diesen Angaben hätte deshalb Anlass bestanden, weil nach den Feststellungen ein Teil der Arbeitnehmer mit einem geringeren als dem tatsächlich gezahlten Lohn gemeldet war und deshalb - anders als bei vollständig illegalen Beschäftigungsverhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 79) - davon auszugehen ist, dass die Arbeitnehmer dem Angeklagten ihre Lohnsteuerkarte vorgelegt haben (vgl. Richtarsky in Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 19. Kap. Rn. 72).
  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus BGH, 08.02.2017 - 2 StR 375/16
    Bei Straftaten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a Abs. 1 und 2 StGB müssen für jeden Fälligkeitszeitpunkt die Höhe der zu zahlenden Arbeitsentgelte und des Beitragssatzes der jeweils zuständigen Krankenkasse angegeben werden, weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung errechnet (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).
  • BGH, 12.09.2013 - 2 StR 226/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei der schweren Körperverletzung (minder

    Auszug aus BGH, 08.02.2017 - 2 StR 375/16
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) wird zu beachten sein (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 226/13, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 39; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 502/13, wistra 2014, 180).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 502/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung eines Geständnisses)

    Auszug aus BGH, 08.02.2017 - 2 StR 375/16
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) wird zu beachten sein (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 226/13, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 39; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 502/13, wistra 2014, 180).
  • BGH, 05.08.2015 - 2 StR 172/15

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers; Strafzumessung:

    Auszug aus BGH, 08.02.2017 - 2 StR 375/16
    Schließlich fehlt es auch an Angaben dazu, welche Lohnsteuerklassen die Strafkammer bei der Berechnung des fiktiven Bruttoarbeitsentgelts jeweils zugrunde gelegt hat (vgl. Senat, Urteil vom 5. August 2015 - 2 StR 172/15, wistra 2016, 153, 154).
  • BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18

    Unterschlagung (Manifestation des Zueignungswillens; Nichtherausgabe einer Sache;

    Unabhängig davon, ob die Feststellung, der Angeklagte habe nach eigenen Vorstellungen über das Mobiltelefon verfügen wollen, tragfähig belegt ist, begründet dieser Wille - auch verbunden mit dem Ignorieren des Herausgabeverlangens - kein nach außen erkennbares Verhalten, das den sicheren Schluss zulässt, der Angeklagte habe das Gerät unter Ausschluss des Berechtigten seinem eigenen Vermögen einverleiben wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 372/12, juris Rn. 10; StraFo 2017, 251; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 246 Rn. 9).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 478/19

    Inhalt der Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion der Anklage; Vorenthalten und

    Einer Darstellung der Berechnung der in der Anklage gelisteten Beträge vorenthaltener Beiträge bedurfte es zur Wahrung der Umgrenzungsfunktion nicht; die für das tatrichterliche Urteil maßgeblichen Darstellungsanforderungen (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352, 353; Senat, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 2 StR 375/16, NStZ-RR 2017, 213) gelten insoweit für den Anklagesatz im Rahmen der Umgrenzungsfunktion nicht (BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - 1 StR 370/17, NJW 2018, 878, 879).
  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung im Urteil bei

    Sollte der neue Tatrichter erneut zu einer Verurteilung gelangen, wird hinsichtlich der im hier fraglichen Urteil gewährten Kompensation § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten sein (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 2 StR 375/16, NStZ-RR 2017, 213 Rn. 11 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2021 - L 8 R 842/17

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

    Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen wie dem vorliegenden besteht auch regelmäßig kein Grund zur Annahme, dass die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ihre Lohnsteuerkarte bzw. Steueridentifikationsnummer vorgelegt haben (vgl. BGH Urt. v. 2.12.2008 - 1 StR 416/08 - juris Rn. 18; Beschl. v. 8.2.2017 - 2 StR 375/16 - juris Rn. 10).
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