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   OLG Köln, 18.10.2017 - III-2 Ws 673/17   

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https://dejure.org/2017,40919
OLG Köln, 18.10.2017 - III-2 Ws 673/17 (https://dejure.org/2017,40919)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.10.2017 - III-2 Ws 673/17 (https://dejure.org/2017,40919)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - III-2 Ws 673/17 (https://dejure.org/2017,40919)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Burhoff online

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, "Wiederaufnahme" des Verfahrens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung der Gebühr RVG VV Nr. 4141 trotz späterer Fortführung des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    RVG VV Nr. 4141
    Entstehung der Gebühr RVG VV Nr. 4141 trotz späterer Fortführung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einstellung/Nichteröffnung und Wiederaufnahme: Trotzdem zusätzliche Verfahrensgebühr?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2018, 43
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10

    Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2017 - 2 Ws 673/17
    Im Ausgangspunkt ist der Auffassung der Bezirksrevisorin zuzustimmen, dass die in Streit stehende "Befriedungsgebühr" den Zweck verfolge, Hauptverhandlungen zu verhindern (vgl. BGH NJW 2011, 3166; Fischer NJW 2012, 265).

    Die zitierte Entscheidung BGH AGS 2011, 419, die u.a. ausdrücklich die Entscheidung des Senats vom 24.01.2006 (2 Ars 9/06) bestätigt, betrifft eine andere Fallkonstellation, nämlich die in schon laufender Hauptverhandlung erfolgte Einstellung nach § 153a StPO, während vorliegend die entscheidenden Maßnahmen der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichts - jeweils - im Vorfeld der Hauptverhandlung erfolgten, diese also nach Auffassung der Beteiligten grundsätzlich vermeiden sollten.

  • LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Aufhebung des

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2017 - 2 Ws 673/17
    Auch hier gilt, dass dem Entstehen der Gebühr nach zutreffender Ansicht nicht entgegen steht, dass die gebührenauslösende Entscheidung auf die fristgerecht eingelegte Beschwerde aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt wurde (so auch: Burhoff, a.a.O., Rn. 43; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, Rn. 5; AG Tiergarten VRR 2014, 160; a.A.: LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Rn. 3).
  • OLG Köln, 24.01.2006 - 2 ARs 9/06

    Berücksichtigung von Überzahlungen der gesetzlicher Gebühren bei der Bewilligung

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2017 - 2 Ws 673/17
    Die zitierte Entscheidung BGH AGS 2011, 419, die u.a. ausdrücklich die Entscheidung des Senats vom 24.01.2006 (2 Ars 9/06) bestätigt, betrifft eine andere Fallkonstellation, nämlich die in schon laufender Hauptverhandlung erfolgte Einstellung nach § 153a StPO, während vorliegend die entscheidenden Maßnahmen der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichts - jeweils - im Vorfeld der Hauptverhandlung erfolgten, diese also nach Auffassung der Beteiligten grundsätzlich vermeiden sollten.
  • AG Koblenz, 31.03.2020 - 33 Ds 2010 Js 19175/19

    Vorläufige Einstellung, Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, zusätzliche

    Gleichwohl wird angenommen, dass auch die Einstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO eine nicht nur vorläufige Einstellung i. S. d. Nr. 4141 Abs. 1 Ziff. 1 VV RVG ist (vgl. OLG Köln 18.10.2017 - III-2 Ws 673/17; LG Saarbrücken 06.03.2015 - 4 KLs 22/13; OLG Stuttgart 08.03.2010 - 2 Ws 29/10; Kremer in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10 Aufl. VV 4141, Rn. 12; Burhoff in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 24. Aufl., VV 4141, Rn. 17).
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