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   BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18   

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https://dejure.org/2018,26635
BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18 (https://dejure.org/2018,26635)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2018 - 3 StR 144/18 (https://dejure.org/2018,26635)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 (https://dejure.org/2018,26635)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs 2, Abs. 5 S. 2 StPO
    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen (Aufklärungspflicht; Besonderheiten des Einzelfalles; nicht zu erwartende Bestätigung der Beweisbehauptung durch den Zeugen; ausgeschlossener Einfluss auf die richterliche ...

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 426 BGB; § 830 BGB; § 840 BGB
    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; kein Abzug nach Beuteaufteilung unter Mittätern; uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht; kurzfristiger transitorischer Besitz; gesamtschuldnerische Haftung; Regress im Innenverhältnis; unbeschränkte Haftung nach außen)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 73e Abs. 1 StGB, § ... 344 Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1, § 73d StGB, Art. 316h EGStGB, §§ 73 ff. StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 73a StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StPO, § 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 830 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 840 Abs. 1, §§ 421 ff. BGB, § 426 Abs. 1 BGB, §§ 992, 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, §§ 239, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 826 BGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einziehung des Wertes von Taterträgen; Bestimmung des Umfangs des Erlangten

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag auf die Vernehmung eines Auslandszeugen i.R.d. Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1
    Einziehung des Wertes von Taterträgen; Bestimmung des Umfangs des Erlangten

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 2 ; StPO § 244 Abs. 5 S. 2
    Beweisantrag auf die Vernehmung eines Auslandszeugen i.R.d. Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung der Vernehmung des Auslandszeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 335
  • StV 2018, 780
  • StraFo 2018, 522
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
    Die daraus ersichtliche Beschränkung des Rechtsmittels auf die unterbliebene Anordnung einer weitergehenden Einziehungsentscheidung ist wirksam (BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, NJW 2018, 2141 Rn. 4 mwN).

    a) Nach § 73 Abs. 1 StGB nF ist jeder Vermögenswert abzuschöpfen, den der Tatbeteiligte "durch' die rechtswidrige Tat erlangt hat, also alles, was in irgendeiner Phase des Tatablaufs in seine Verfügungsgewalt übergegangen und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutekommen ist (BT-Drucks. 18/9525, S. 62; BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, NJW 2018, 2141, 2142 Rn. 10; Köhler, NStZ 2017, 497, 503).

    c) Der für den Schmuck erzielte Kaufpreis von 15.000 EUR als Surrogat (§ 73 Abs. 3 Nr. 1 StGB) ist nicht zusätzlich zum Wert der Taterträge einzuziehen (BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, NJW 2018, 2141, 2142 Rn. 9 f.).

  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
    Wie nach alter Rechtslage ist bei Bestimmung des "erlangten Etwas' nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht über die erlangte Tatbeute hat, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen weitergibt (zum neuen Recht: BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8; Köhler, NStZ 2017, 665, 669; zum alten Recht: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; zur Anordnung von Wertersatzverfall in voller Höhe der vereinnahmten Geldbeträge nach § 73a StGB aF bei wirtschaftlicher Mitverfügungsgewalt von Mittätern siehe BGH, Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93: Berücksichtigung der Weggabe der Beuteanteile an die Mittäter nur im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StPO; ferner BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, juris Rn. 19 (nicht tragend) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, WM 2002, 2413).

    Sein - rechtsfehlerfrei - festgestellter Besitz geht weit über einen "transitorischen' (dazu nur BGH, Urteile vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 12; Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, NStZ 2011, 87; vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44, 45) hinaus.

    Die Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11 (NJW 2012, 92, 93) steht nicht entgegen; denn sie ist, wie ausgeführt, zur Ermessensvorschrift des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB aF ergangen.

  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
    Sein - rechtsfehlerfrei - festgestellter Besitz geht weit über einen "transitorischen' (dazu nur BGH, Urteile vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 12; Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, NStZ 2011, 87; vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44, 45) hinaus.

    Die Kennzeichnung der Haftung als gesamtschuldnerisch soll verhindern, dass das aus der Tat Erlangte mehrfach entzogen wird (BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 12); dies ändert aber nichts an der vollen Haftung des Angeklagten im Außenverhältnis.

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
    Wie nach alter Rechtslage ist bei Bestimmung des "erlangten Etwas' nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht über die erlangte Tatbeute hat, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen weitergibt (zum neuen Recht: BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8; Köhler, NStZ 2017, 665, 669; zum alten Recht: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; zur Anordnung von Wertersatzverfall in voller Höhe der vereinnahmten Geldbeträge nach § 73a StGB aF bei wirtschaftlicher Mitverfügungsgewalt von Mittätern siehe BGH, Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93: Berücksichtigung der Weggabe der Beuteanteile an die Mittäter nur im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StPO; ferner BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, juris Rn. 19 (nicht tragend) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, WM 2002, 2413).

    Das neue Tatgericht wird die gesamtschuldnerische Haftung in dem derart eingeschränkten Umfang zumindest in den Urteilsgründen festzustellen haben (dazu nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 52).

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
    Wie nach alter Rechtslage ist bei Bestimmung des "erlangten Etwas' nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht über die erlangte Tatbeute hat, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen weitergibt (zum neuen Recht: BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8; Köhler, NStZ 2017, 665, 669; zum alten Recht: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; zur Anordnung von Wertersatzverfall in voller Höhe der vereinnahmten Geldbeträge nach § 73a StGB aF bei wirtschaftlicher Mitverfügungsgewalt von Mittätern siehe BGH, Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93: Berücksichtigung der Weggabe der Beuteanteile an die Mittäter nur im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StPO; ferner BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, juris Rn. 19 (nicht tragend) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, WM 2002, 2413).
  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 42/18

    Kein Strafcharakter der auf Schadenswiedergutmachung gerichteten Einziehung

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
    Es hat im Ausgangspunkt zwar zutreffend nach Art. 316h EGStGB die Vorschriften der §§ 73 ff. StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) angewendet (dazu BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18, NStZ 2018, 400).
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des notwendigen Verteidigers

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
    Wie nach alter Rechtslage ist bei Bestimmung des "erlangten Etwas' nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht über die erlangte Tatbeute hat, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen weitergibt (zum neuen Recht: BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8; Köhler, NStZ 2017, 665, 669; zum alten Recht: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; zur Anordnung von Wertersatzverfall in voller Höhe der vereinnahmten Geldbeträge nach § 73a StGB aF bei wirtschaftlicher Mitverfügungsgewalt von Mittätern siehe BGH, Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93: Berücksichtigung der Weggabe der Beuteanteile an die Mittäter nur im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StPO; ferner BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, juris Rn. 19 (nicht tragend) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, WM 2002, 2413).
  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 179/13

    Verfall (Erlangung von nicht bloß kurzfristiger Verfügungsmacht über gestohlene

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
    Sein - rechtsfehlerfrei - festgestellter Besitz geht weit über einen "transitorischen' (dazu nur BGH, Urteile vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 12; Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, NStZ 2011, 87; vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44, 45) hinaus.
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 242/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe; Verfall)

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
    Sein - rechtsfehlerfrei - festgestellter Besitz geht weit über einen "transitorischen' (dazu nur BGH, Urteile vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 12; Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, NStZ 2011, 87; vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44, 45) hinaus.
  • BGH, 13.11.1996 - 3 StR 482/96

    Anordnung des Verfalls gegen den Täter nur, wenn dieser unmittelbar aus der Tat

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
    Wie nach alter Rechtslage ist bei Bestimmung des "erlangten Etwas' nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht über die erlangte Tatbeute hat, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen weitergibt (zum neuen Recht: BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8; Köhler, NStZ 2017, 665, 669; zum alten Recht: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; zur Anordnung von Wertersatzverfall in voller Höhe der vereinnahmten Geldbeträge nach § 73a StGB aF bei wirtschaftlicher Mitverfügungsgewalt von Mittätern siehe BGH, Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93: Berücksichtigung der Weggabe der Beuteanteile an die Mittäter nur im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StPO; ferner BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, juris Rn. 19 (nicht tragend) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, WM 2002, 2413).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02

    Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Dagegen wird die Vernehmung des Auslandszeugen umso eher notwendig sein, je ungesicherter das bisherige Beweisergebnis erscheint, je größer die Unwägbarkeiten sind und je mehr Zweifel an dem Wert der bisher erhobenen Beweise überwunden werden müssen; dies gilt vor allem dann, wenn der Auslandszeuge Vorgänge bekunden soll, die für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, StV 2018, 780 Rn. 5 ff. mwN; vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20, NStZ 2022, 634, 635 f.; vom 24. November 2022 - 4 StR 263/22, juris Rn. 15 ff.; zum Ganzen auch KK-StPO/Krehl, 9. Aufl., § 244 Rn. 212 f.; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 352 ff.).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den

    Bei dieser Bestimmung des "erlangten Etwas' ist der tatsächliche Vorgang maßgeblich (BT-Drucks. 18/9525, S. 62; BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 11; Beschluss vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19 Rn. 4; vgl. zur Steuerhehlerei: BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 28 f.; Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn. 7 f.).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo

    Demnach sind hier Ausführungen zu der Einziehung von Wertersatz entbehrlich, die eine - sich für den Angeklagten bislang nicht ergebende - faktische oder wirtschaftliche Mitverfügungsmacht des jeweiligen Tatbeteiligten voraussetzt (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Juli 2020 - 2 StR 46/20, NStZ 2021, 37 Rn. 14; vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (Beweisantrag: schlagwortartige Verkürzungen,

    Dabei kommt der Aussage ein besonderes Gewicht zu, wenn der Auslandszeuge Vorgänge bekunden soll, die für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 374/06; Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

    Kommt es unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, dass ein Einfluss auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen ist, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; vgl. näher Thörnich, Der Auslandszeuge im Strafprozess, 2020, S. 547 ff.).

    bb) In dem für die Ablehnung eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrags erforderlichen Gerichtsbeschluss (§ 244 Abs. 6 Satz 1 StPO) müssen die maßgeblichen Erwägungen schließlich so umfassend dargelegt werden, dass es dem Antragsteller möglich wird, seine Verteidigung auf die neue Verfahrenslage einzustellen, und das Revisionsgericht überprüfen kann, ob die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 263/18

    Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung

    Mithin wäre eine gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten Br. nur zu tenorieren gewesen, wenn das Landgericht gegen ihn die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 55.784 EUR angeordnet hätte (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18

    Betrug (täuschungsbedingte Auszahlung eines Kredits; Vermögensschaden;

    Es ist nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige tatsächliche Verfügungsmacht über die Tatbeute hatte, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen oder Dritte weitergab (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, juris Rn. 10 mit weiteren umfangreichen Nachweisen).
  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18

    Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beurlaubung des Angeklagten (zurückhaltend

    Es ist nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige tatsächliche Verfügungsmacht über die Tatbeute hatte, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen oder Dritte weitergab (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, NStZ-RR 2018, 335, 336 mit weiteren umfangreichen Nachweisen).
  • BGH, 16.02.2022 - 4 StR 392/20

    Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines

    Kommt es unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags, als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, dass ein Einfluss auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen ist, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; einschränkend Frister in SK-StPO, 5. Aufl., § 244 Rn. 240).

    In dem hierfür erforderlichen Gerichtsbeschluss (§ 244 Abs. 6 Satz 1 StPO) müssen die maßgeblichen Erwägungen so umfassend dargelegt werden, dass es dem Antragsteller möglich wird, seine Verteidigung auf die neue Verfahrenslage einzustellen und das Revisionsgericht überprüfen kann, ob die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 63; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 359).

    Dagegen wird die Vernehmung des Auslandszeugen umso eher notwendig sein, je ungesicherter das bisherige Beweisergebnis erscheint, je größer die Unwägbarkeiten sind und je mehr Zweifel hinsichtlich des Werts der bisher erhobenen Beweise überwunden werden müssen; dies gilt insbesondere dann, wenn der Auslandszeuge Vorgänge bekunden soll, die für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 374/06; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18

    Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes

    a) Gegenstände die als Mittel für die Tatausführung oder gelegentlich der Tatausführung kurzfristig in Besitz genommen werden (sog. transitorischer Besitz) gelten noch nicht als im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangt, weil es insoweit an einem rechtserheblichen Vermögenszufluss fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, Rn. 12; Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, Rn. 11; Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44, 45; Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11, Rn. 4 f.; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, NStZ 2011, 87; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, NStZ-RR 2011, 283 f.; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73 Rn. 26; MünchKomm-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 73 Rn. 26).
  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 2 Ws 14/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Gewährung sittenwidriger Darlehen unter

    "Erlangt" ist "etwas" schon dann, wenn der Gegenstand in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist und ihm so aus der Tat unmittelbar etwas messbar zugutekommt (BT-Drucks. 18/9525, S. 62; BGH, Urteil vom 12.07.2018 - 3 StR 144/18 -, Rn. 10 m. w. N., juris; Beschluss vom 21.08.2018 - 2 StR 311/18 -, Rn. 8, juris).

    Daher ist bei der Bestimmung des "erlangten Etwas" auch nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht über die erlangte Tatbeute hat, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen weitergibt; es kommt mithin nicht darauf an, wie die Tatbeute später aufgeteilt werden sollte (BGH, Urteil vom 12.07.2018 - 3 StR 144/18 -, Rn. 10 f. m. w. N., juris).

    Damit wird ermöglicht, dass den Beteiligten das aus der Tat Erlangte entzogen wird, aber zugleich verhindert, dass dies mehrfach erfolgt; dies ändert aber nichts an der vollen Haftung des Verurteilten im Außenverhältnis (BGH, Beschluss vom 24.05.2018 - 5 StR 623/17 -, Rn. 13 m. w. N., juris; Urteil vom 12.07.2018 - 3 StR 144/18 -, Rn. 16 m. w. N., juris).

  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 391/20

    Mord (Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage im Hinblick auf die

  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 46/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangter Vermögenswert:

  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19

    Einziehung (Erlangen eines Vermögenswerts durch die Tat bei mehreren Beteiligten:

  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darstellung in den Urteilsgründen:

  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23

    Darlegen der wesentlichen Grundzüge der Einlassungen der Angeklagten in

  • LG Landshut, 11.11.2020 - 3 KLs 201 Js 3700/20

    Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen beim unerlaubten

  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 38/19

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen)

  • BGH, 11.11.2020 - 3 StR 291/20

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Alibi; Behauptung ins Blaue

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20

    Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer

  • BGH, 17.03.2020 - 1 StR 631/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

  • BGH, 13.02.2020 - 4 StR 677/19

    Schwerer Raub (Begriff der Waffe: Gasdruckpistole)

  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 139/21

    Einziehung (Eintritt der Vermögensmehrung bei einer juristischen Person, für die

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