Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02   

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https://dejure.org/2006,1000
BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02 (https://dejure.org/2006,1000)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2006 - IX ZR 88/02 (https://dejure.org/2006,1000)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - IX ZR 88/02 (https://dejure.org/2006,1000)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Steuerbefreiung; Schadensersatz wegen steuerlicher Fehlberatung des Steuerberaters

  • Anwaltsblatt

    § 249 BGB, § 675 BGB
    Kein Schadenersatz im Widerspruch zur Rechtsordnung

  • Judicialis

    BGB § 249 A; ; BGB § 675

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 675
    Kein Schaden des Mandanten bei fehlendem Anspruch auf Steuerbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 675
    Schaden des Mandanten eines Steuerberaters bei zeitweise rechtsirriger Rechtsansicht des Finanzamts zugunsten des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersatzfähiger Schaden eines Mandanten eines Steuerberaters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des Mandanten auf Umsatzsteuerbefreiung, obwohl Finanzamt die Befreiung aufgrund rechtswidriger Verwaltungspraxis gewährt hätte ? Keine Haftung des Steuerberaters, wenn er trotz dieser Verwaltungspraxis keine Befreiung beantragt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuernachzahlung als Schaden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuernachzahlung als Schaden?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Steuerberaterhaftung - Rechtmäßige Steuerzahlungen sind kein ersatzfähiger Schaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1682
  • MDR 2007, 215
  • VersR 2007, 116
  • WM 2006, 2057
  • BB 2006, 2215
  • DB 2006, 2115
  • AnwBl 2006, 855
  • StuB 2007, 404
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02
    aa) Wenn im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Steuerberaters ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängt, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGHZ 133, 110, 111; BGH, Urt. v. 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, WM 2000, 966, 968).

    Das Regressgericht hat seiner Entscheidung den Sachverhalt zugrunde zu legen, welcher der im Vorverfahren entscheidenden Stelle bei pflichtgemäßem Verhalten des Steuerberaters unterbreitet und von ihm aufgeklärt worden wäre (BGHZ 133, 110, 111 f; 163, 223, 227).

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

    Auszug aus BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02
    Der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, stellt keinen ersatzfähigen Nachteil dar (BGHZ 124, 86, 95; 125, 27, 34; Zugehör/Fischer, Handbuch der Anwaltshaftung Rn. 1095).

    So liegt es hier aber nicht: Sowohl bei § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG als auch bei § 4 Nr. 23 UStG handelt es sich um zwingende Rechtsnormen; dem zuständigen Finanzamt steht kein Ermessensspielraum zu (vgl. hierzu BGHZ 124, 86, 95 f; BGH, Urt. v. 21. September 1995 - IX ZR 228/94, NJW 1996, 48, 49).

  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 158/94

    Haftung des Steuerberaters für Nichtberücksichtigung einer festen

    Auszug aus BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02
    Dem steht nicht entgegen, dass die zuständigen Finanzbehörden zeitweise den gegenteiligen Standpunkt eingenommen haben (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 28. September 1995 - IX ZR 158/94, NJW 1995, 3248).

    bb) Der Hinweis des Berufungsgerichts auf das Urteil des Senats vom 28. September 1995 (IX ZR 158/94, NJW 1995, 3248) geht fehl.

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02
    Das Regressgericht hat seiner Entscheidung den Sachverhalt zugrunde zu legen, welcher der im Vorverfahren entscheidenden Stelle bei pflichtgemäßem Verhalten des Steuerberaters unterbreitet und von ihm aufgeklärt worden wäre (BGHZ 133, 110, 111 f; 163, 223, 227).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92

    Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung

    Auszug aus BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02
    Die Frage, wie das frühere Verfahren richtigerweise hätte entschieden werden müssen, beantwortet sich nach § 287 ZPO, weil es sich um ein Element der haftungsausfüllenden Kausalität handelt (BGH, Urt. v. 5. November 1992 - IX ZR 12/92, WM 1993, 382).
  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80

    Schaden durch entgangene Steuervorteile

    Auszug aus BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02
    Die Entscheidung befasst sich mit dem Fall, dass der zuständigen Behörde bei ihrer Entscheidung ein Ermessensspielraum verbleibt und der Schadensersatzrichter die Ermessensentscheidung dieser Behörde festgestellt hat (vgl. hierzu auch BGHZ 79, 223, 226; Zugehör/Fischer, aaO Rn. 1105 ff).
  • BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94

    Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem

    Auszug aus BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02
    So liegt es hier aber nicht: Sowohl bei § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG als auch bei § 4 Nr. 23 UStG handelt es sich um zwingende Rechtsnormen; dem zuständigen Finanzamt steht kein Ermessensspielraum zu (vgl. hierzu BGHZ 124, 86, 95 f; BGH, Urt. v. 21. September 1995 - IX ZR 228/94, NJW 1996, 48, 49).
  • BFH, 07.07.1960 - V 282/57 U

    Aufnahme berufstätiger Jugendlicher in ein mit staatlichen Mitteln gefördertes

    Auszug aus BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02
    Sie bedeuteten jedoch keine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung; denn der Bundesfinanzhof hatte bereits in dem Urteil vom 7. Juli 1960 (BFHE 71, 393) die Vorläufervorschrift des § 4 Nr. 13 UStG a.F. auf ein Jugendwohnheim angewandt.
  • BGH, 13.07.1967 - II ZR 268/64

    Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02
    Deren Vermögen ist vor Klageerhebung auf die im Rubrum aufgeführte Einzelkauffrau - bis dahin Kommanditistin - übergegangen, als die persönlich haftende Gesellschafterin aus der zweigliedrigen Gesellschaft ausschied (vgl. BGHZ 48, 203, 206; 113, 132, 133 f; Baumbach/Hopt, HGB 32. Aufl. Einl. V. § 105 Rn. 22).
  • BGH, 10.12.1990 - II ZR 256/89

    Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten bei Rechtsnachfolge des alleinigen

    Auszug aus BGH, 06.07.2006 - IX ZR 88/02
    Deren Vermögen ist vor Klageerhebung auf die im Rubrum aufgeführte Einzelkauffrau - bis dahin Kommanditistin - übergegangen, als die persönlich haftende Gesellschafterin aus der zweigliedrigen Gesellschaft ausschied (vgl. BGHZ 48, 203, 206; 113, 132, 133 f; Baumbach/Hopt, HGB 32. Aufl. Einl. V. § 105 Rn. 22).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-2/95

    SDC / Skatteministeriet

  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 42/92

    Schadensersatz wegen Irak-Embargos

  • BFH, 19.05.2005 - V R 32/03

    Vermietung von Wohnraum durch ein Studentenwerk an Nichtstudierende

  • BGH, 15.05.2006 - II ZB 5/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Parteien

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

  • BGH, 13.10.2011 - IX ZR 188/10

    Aufhebung der Zwangsverwaltung nach Antragsrücknahme: Pflicht des

    Es kann dahinstehen, ob die Klage nach dem objektiven Sinngehalt der Parteibezeichnung in der Anspruchsbegründung (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1952 - III ZR 196/50, BGHZ 4, 328, 334; vom 24. November 1980 - VII ZR 208/79, NJW 1981, 1453, 1454; vom 6. Juli 2006 - IX ZR 88/02, WM 2006, 2057 Rn. 5) bereits mit dem Übergang vom Mahnverfahren in das streitige Verfahren gegen die Beklagte persönlich gerichtet worden ist oder ob die Klägerin erst innerhalb des streitigen Verfahrens die Klage auf die persönliche Inanspruchnahme der Beklagten umgestellt hat.
  • BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 5/21 B

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - ambulante Abgabe von

    Danach kann kein Zweifel bestehen, dass auch für die Frage nach dem Vorliegen eines ersatzfähigen Schadens in dem vorliegenden Zusammenhang auf dem Boden der Differenzhypothese (anders als etwa in einem Haftpflichtprozess gegen einen außerhalb des Verhältnisses zwischen Unternehmer und Abnehmer stehenden Steuerberater, vgl BGH vom 6.7.2006 - IX ZR 88/02 - VersR 2007, 116, 117 RdNr 14) allein die Auffassung der Finanzgerichte und der Steuerverwaltung maßgeblich ist und die Schadensbetrachtung nicht unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung der Sozialgerichte normativ zu korrigieren ist.
  • BFH, 30.07.2008 - V R 66/06

    Steuerbefreiung im Bereich der Jugenderziehung

    Dieser Rechtsauffassung habe sich für die Auslegung des Befreiungstatbestandes des § 4 Nr. 23 UStG auch der Bundesgerichtshof im Urteil vom 6. Juli 2006 IX ZR 88/02 (BFH/NV Beilage 2007, 123, Umsatzsteuer-Rundschau 2007, 217) betreffend die Frage der Steuerbefreiung der Umsätze eines Reiterhofes angeschlossen.
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 28 U 11/07
    Die zur Feststellung eines eingetretenen Schadens erforderliche Beurteilung des Ausganges eines bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwaltes durchgeführten hypothetischen Vorverfahrens obliegt vielmehr allein dem zur Entscheidung des Regressverfahrens berufenen Gericht (vgl. BGH in NJW-RR 2007, 569 [572 sub Rdn. 37]; NJW-RR 2006, 1682 [1684 sub Rdn. 14]; NJW 2003, 2022 [2025 sub b.aa.]; NJW 2002, 290 [291]; NJW 2002, 1417 [1418]; NJW 2000, 1572 [1573]; NJW 1994, 1211 ff.; NJW 1993, 1323 ff.; NJW 1997, 1008 ff.; Fahrendorf, a.a.O., Rdn. 849 ff.; Fischer, a.a.O., Rdn. 1063).

    Dabei ist von dem Sachverhalt auszugehen, der dem Gericht bei pflichtgemäßem Verhalten der Sozietät D unterbreitet und dann aufgeklärt worden wäre (vgl. Fahrendorf, a.a.O., Rdn. 850; Fischer, a.a.O., Rdn. 1065; BGH in NJW-RR 2006, 1682 [1684 sub Rdn. 15]; NJW 2005, 3071 [3072 sub II.1.]; NJW 2002, 1417 [1418]; 2001, 673 [674]; NJW 1996, 2501; NJW-RR 1990, 1241 [1244, 1245]; 1987, 3255).

  • LG Potsdam, 28.02.2013 - 13 S 153/12

    Zwangsverwaltung für ein Grundstück: Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für

    Es kann im vorliegenden Fall aber dahinstehen, ob die Klage nach dem objektiven Sinngehalt der Parteibezeichnung in der Klageschrift (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 188/10 - Rn. 6; Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 102/12 - Rn. 5; Urteil vom 6. Juli 2006 - IX ZR 88/02 - WM 2006, 2057 Rn. 5) gegen den Beklagten persönlich gerichtet worden ist oder ob die Klägerin erst innerhalb des streitigen Verfahrens vor dem Amtsgericht auf seine persönliche Inanspruchnahme umgestellt hat.
  • OLG München, 17.05.2017 - 15 U 311/15

    Umstellung einer Feststellungs- auf eine Leistungsklage - Vermeintlicher

    Im Urteil vom 06.07.2006 - IX ZR 88/02 = NJW-RR 2006, 1682 Rz 17 bei Juris stellt der BGH klar auf die Abgrenzung zwischen gebundener und Ermessensentscheidung ab, in dem er ausführt: "Der Hinweis des Berufungsgerichts auf das Urteil des Senats vom 28. September 1995 (IX ZR 158/94, NJW 1995, 3248) geht fehl.
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 236/06

    Voraussetzungen der Anwaltshaftung

    Soweit es um den eigentlichen Eintritt des Schadens und um dessen Höhe geht, kann und muss sich der Tatrichter also mit einer deutlich überwiegenden Wahrscheinlichkeit begnügen (vgl. BGH, Urt. v. 7. März 1996 - IX ZR 169/95, WM 1996, 1333; v. 22. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, NJW 2004, 444, 445; v. 18. März 2004 - IX ZR 255/00, NJW 2004, 1520, 1521; v. 6. Juli 2006 - IX ZR 88/02, NJW-RR 2006, 1682, 1684 Rn. 15; v. 23. November 2006 - IX ZR 21/03, NJW-RR 2007, 569, 572 Rn. 37).
  • LG Saarbrücken, 28.06.2018 - 9 O 182/17

    Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung des § 104 SGB VII

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 84/09

    Mandant Volljurist: Anwalt darf Fristangaben nicht vertrauen!

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 48/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines Gesellschafters gegen die Eröffnung

  • FG Schleswig-Holstein, 02.03.2022 - 4 K 114/17

    (Reichweite der Steuerbefreiung von Leistungen, die auf einem Reiterhof an

  • OLG Hamm, 30.09.2013 - 13 U 6/12

    Umfang der Pflichten des Betreuers mit dem Aufgabenbereich

  • LAG Hessen, 17.07.2012 - 13 Sa 1053/11

    Arbeitslosengeld - Aufhebungsvertrag - Schadenersatz - Sperrfrist;

  • KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06

    Steuerberatung: Pflichten des Steuerberaters bei Erstellung von

  • OLG Köln, 10.10.2007 - 8 U 24/07

    Keine Verletzung beruflicher Pflichten des Steuerberaters bei unterlassener

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2007 - 23 U 146/06

    Pflichtverletzung des Steuerberaters wegen falscher Berechnung der

  • OLG Köln, 04.09.2008 - 8 U 14/08

    Haftung eines Steuerberaters bei weisungswidriger Nichteinlegung von

  • OLG Köln, 19.12.2018 - 12 U 50/18

    Schadensersatzansprüche eines Bankkunden wegen der Steuerpflicht von

  • OLG Hamm, 15.11.2011 - 28 U 69/11

    Haftungsausfüllende Kausalität im Rahmen der Haftung eines Steuerberaters

  • LG Frankfurt/Main, 23.03.2023 - 14 O 218/22
  • LG Meiningen, 05.07.2007 - 4 S 50/07
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Rechtsprechung
   BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3413
BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05 (https://dejure.org/2006,3413)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2006 - 9 AZR 681/05 (https://dejure.org/2006,3413)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 (https://dejure.org/2006,3413)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer jährlichen tariflichen Leistungsprämie; Gesamtzusage als die an alle Arbeitnehmer in allgemeiner Form gerichtete Erklärung des Arbeitgebers hinsichtlich des Erbringens zusätzlicher Leistungen; Unwirksamkeit des Ausschlusses von ...

  • Judicialis

    BGB § 247; ; TVG § 4 Abs. 3; ; Altersteilzeit-TV § 2; ; Altersteilzeit-TV § 7; ; Altersteilzeit-TV § 8

  • rechtsportal.de

    Gleichheitswidriger Ausschluss der Altersteilzeitbeschäftigten von Leistungsprämie aus Gesamtzusage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Anspruch auch auf eine freiwillig gewährte Leistungsprämie im Rahmen der getroffenen Vergütungsvereinbarung ? Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot bei Ausschluss der in Altersteilzeit Beschäftigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Altersteilzeit, Gleichbehandlungsanspruch, befristetes Arbeitsverhältnis ist kein gekündigtes, Gesamtzusage, Günstigkeitsvergleich, Tarifauslegung, beispielhafte oder abschließende Beschreibung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 695
  • StuB 2007, 404
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 4/02

    Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Ungleichbehandlung der

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Auch bei freiwilligen Leistungen muss der Arbeitgeber die Voraussetzungen so abgrenzen, dass nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer von den Vergünstigungen ausgeschlossen wird (Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 4/02 - BAGE 104, 272; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158) .

    Dann kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelungen behandelt zu werden (Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 4/02 - aaO) .

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 353/04

    Abfindung nach Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Bei einem nicht eindeutigen Tarifwortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in der tariflichen Norm seinen Niederschlag gefunden hat (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 353/04 - EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 16; BAG 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24) .
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis ist ein, wenn auch befristetes, Arbeitsverhältnis (Senat 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 208) .
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 659/02

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    aa) Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer in allgemeiner Form gerichtete Erklärung des Arbeitgebers, zusätzliche Leistungen zu erbringen (Senat 18. November 2003 - 9 AZR 659/02 -) .
  • LAG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 Sa 227/05

    Ausschluss des Anspruches auf Leistungsprämie durch Regelungen im Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Die Revisionen der Parteien gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. September 2005 - 13 Sa 227/05 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Bei einem nicht eindeutigen Tarifwortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in der tariflichen Norm seinen Niederschlag gefunden hat (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 353/04 - EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 16; BAG 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24) .
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Ob eine Gesamtzusage vorliegt und welchen Inhalt sie hat, richtet sich gem. §§ 133, 157 BGB nach den für Willenserklärungen geltenden Regeln (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327 mwN) .
  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 535/84

    Anrechnung von Prämien bei Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Tarifverträge, die günstigere Arbeitsbedingungen verdrängen oder verhindern wollen, sind unwirksam (BAG 26. Februar 1986 - 4 AZR 535/84 - BAGE 51, 178) .
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Auch bei freiwilligen Leistungen muss der Arbeitgeber die Voraussetzungen so abgrenzen, dass nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer von den Vergünstigungen ausgeschlossen wird (Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 4/02 - BAGE 104, 272; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158) .
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Gesamtzusagen ist deshalb in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 21; 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - zu III 1 der Gründe, BAGE 44, 61) .
  • LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13

    Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro

    Demgegenüber ist eine Gesamtzusage die an alle Arbeitnehmer in allgemeiner Form gerichtete Erklärung des Arbeitgebers, zusätzliche Leistungen zu erbringen (vgl. nur BAG v. 24.10.2006 - 9 AZR 681/05 -, juris; BAG v. 18.11.2003 - 9 AZR 659/02 - juris).

    Ob eine Gesamtzusage vorliegt und welchen Inhalt sie hat, richtet sich gem. §§ 133, 157 BGB nach den für Willenserklärungen geltenden Regeln (BAG v. 24.10.2006 - 9 AZR 681/05 -, juris; BAG v. 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327).

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Gesamtzusagen ist deshalb in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 21; 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - zu III 1 der Gründe, BAGE 44, 61) .
  • LAG Köln, 13.04.2007 - 11 Sa 1303/06

    Auslegung einer Protokollnotiz der Betriebsparteien

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (BAG, Urteil vom 14.06.2006 - 5 AZR 584/05, NZA 2007, 221, 222, zu II. 1. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 24.10.2006 - 9 AZR 681/05, DB 2007, 695, zu A. I. 1. b) aa) der Gründe, jeweils m.w. Nachw.).
  • LAG Sachsen, 18.09.2023 - 2 Sa 465/21

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Rechtsfolge

    Die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Gesamtzusagen ist deshalb in der ständigen Rechtsprechung des BAG anerkannt (BAG v. 24.10.2006 - 9 AZR 681/05, BeckRS 2007, 41531 Rn. 21; v. 14.06.1983 - 3 AZR 565/81, BAGE 44, 61 = BeckRS 9998, 150287 [zu III 1]).
  • LAG Hessen, 24.07.2019 - 6 Sa 1362/18

    Gesamtzusage als Grundlage einer betrieblichen Altersversorgung

    Ob eine Gesamtzusage vorliegt und welchen Inhalt sie hat, richtet sich gem. §§ 133, 157 BGB nach den für Willenserklärungen geltenden Regeln (vgl. BAG v. 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 16).
  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 713/05

    Leistungsprämie - Altersteilzeitvergütung - arbeitsrechtlicher

    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 24. Oktober 2006 - 9 AZR 713/05 - (vorliegend), - 9 AZR 681/05 -.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 235/20

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung und blue-pencil-Test

    Die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Gesamtzusagen ist deshalb in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 21; BAG 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - zu III 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20

    Auslegung einer Gesamtzusage - Beihilfeanspruch eines Arbeitnehmers nach

    Die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Gesamtzusagen ist deshalb in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 21; BAG 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - zu III 1 der Gründe).
  • LAG Hessen, 24.07.2019 - 6 Sa 1360/18

    Gesamtzusage als Grundlage einer betrieblichen Altersversorgung

    Ob eine Gesamtzusage vorliegt und welchen Inhalt sie hat, richtet sich gem. §§ 133, 157 BGB nach den für Willenserklärungen geltenden Regeln (vgl. BAG v. 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 16).
  • LAG Niedersachsen, 22.06.2009 - 6 Sa 389/09

    Ausschluss freigestellter Altersteilzeitarbeitnehmer von Jahresbonuszahlung

  • LAG Köln, 02.12.2008 - 1 Sa 810/08

    Jahresleistung

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2007 - 3 Ca 8132/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt, Ankündigungsfrist, Transparenzkontrolle,

  • LAG Köln, 31.08.2011 - 9 Sa 511/11

    Auslegung des Arbeitsvertrags; Bezugnahme auf die jeweils gültigen Tarifverträge

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - 8 Ca 8343/06
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2386
OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06 (https://dejure.org/2006,2386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.10.2006 - 27 U 81/06 (https://dejure.org/2006,2386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 27 U 81/06 (https://dejure.org/2006,2386)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines die wirksame Leistung einer Stammeinlage ausschließenden Hinzahlens und Herzahlens des Einlagebetrags; Rückzahlung des zur Tilgung einer Einlageschuld geleisteten Einlagebetrags in Form einer Darlehensgewährung; Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in ...

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; HGB § 161 Abs. 2; ; HGB § 128

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GmbHG § 30 § 31
    Das "Hin- und Herzahlen" des Einlagebetrags in geringem zeitlichen Abstand tilgt die Einlageschuld eines Gesellschafters grundsätzlich nicht

  • Der Betrieb

    Erbringung der Stammeinlage: Unzulässiger Rückfluss der Einlage, wenn Komplementär-GmbH Einlagebetrag als Darlehen an KG gewährt, an der der einzahlende Gesellschafter als Kommanditist beteiligt ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    GmbH & Co KG: Darlehensweise Weitergabe des Stammkapitals der GmbH an die KG als Kapitalrückzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 226
  • DB 2007, 793
  • NZG 2007, 395
  • StuB 2007, 404
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 28.06.2006 - 6 U 717/05

    Gesellschaftereinlage; GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06
    Ein die wirksame Leistung der Stammeinlage ausschließendes Hin- und Herzahlen liegt auch dann vor, wenn die GmbH den als Einlage von ihrem Gesellschafter empfangenen Betrag drei Tage später als Darlehen an die GmbH & Co KG weiterleitet, deren Komplementärin sie ist (gegen OLG Jena NZG 2006, 661 = ZIP 2006, 1534).

    Er wiederholt und vertieft seine Rechtsauffassung aus erster Instanz und beruft sich hierfür u.a. auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 5.2.2002 - 18 U 183/01 - sowie des OLG Jena vom 28.6.2006 - 6 U 717/05 -.

    Allerdings hat das OLG Jena in einer neueren Entscheidung (Urt. v. 28.6.2006 - 6 U 717/05 - = NZG 2006, 661 = ZIP 2006, 1534) die Auffassung vertreten, dass von diesem Grundsatz eine Ausnahme im Verhältnis der GmbH & Co KG zu ihrer Komplementär-GmbH zu machen sei.

    Diese Entscheidung ist im Schrifttum sowohl auf Zustimmung (Priester in EWiR 2006, 497) wie auch auf Ablehnung (Werner in GmbHR 2006, 942) gestoßen.

  • OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01

    Verbotene Rückzahlung von Stammkapital

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06
    Er wiederholt und vertieft seine Rechtsauffassung aus erster Instanz und beruft sich hierfür u.a. auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 5.2.2002 - 18 U 183/01 - sowie des OLG Jena vom 28.6.2006 - 6 U 717/05 -.

    Deshalb spreche die "wirtschaftliche Einheit" der GmbH & Co KG dafür, die Finanzierung der KG durch die Stammeinlagen ihrer Komplementär-GmbH zu gestatten (ähnlich bereits OLG Köln, Urt. v. 5.2.2002 - 18 U 183/01 - = WM 2003, 1423 = NZG 2003, 42, allerdings ausschließlich zu §§ 30, 31 GmbHG).

  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass ein Hin- und Herzahlen des Einlagebetrags in geringem zeitlichem Abstand die Einlageschuld nicht tilgt, weil in einem solchen Fall nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Leistung zur freien Verfügung der Gesellschaft gestanden hat; daran ändert es auch nichts, wenn die Rückzahlung der Einlage als Darlehensgewährung deklariert wird (BGH, Urt. v. 21.11.05 -II ZR 140/04- = NJW 2006, 509 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.2007 - II ZR 180/06

    Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH zum Zweck der

    Das Berufungsurteil (zust. Kunkel/Lanzius, NZG 2007, 529; Priester, EWiR 2006, 497; Ivo, EWiR 2007, 237; a.A. OLG Hamm NZG 2007, 395, Revision II ZR 272/06; Janzen, DB 2006, 2108, 2110; Werner, GmbHR 2006, 942 f.; zweifelnd Wachter, BB 2006, 1647) hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06

    Verstoß gegen Kapitalerhaltungsregeln durch ungesicherte darlehensweise

    Nach einer neueren Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (ZIP 2007, 226) liegt hingegen ein die wirksame Leistung der Stammeinlage ausschließendes Hin- und Herzahlen auch dann vor, wenn die GmbH den als Einlage von ihrem Gesellschafter empfangenen Betrag drei Tage später als Darlehen an die GmbH und Co. KG weiterleitet, deren Komplementärin sie ist.

    b. Der Senat schließt sich unter Berücksichtigung der dargelegten Rechtsprechung für den vorliegenden Fall im Ergebnis der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (ZIP 2007, 226) an.

  • LG Neuruppin, 25.09.2007 - 2 O 103/07

    Einzahlung einer Stammeinlage für einen erworbenen Geschäftsanteil an einer GmbH

    Eine Entscheidung des BGH (Az: II ZR 272/06) ist hierzu bislang ebenso wenig ersichtlich wie zu der dort ebenfalls anhängigen Entscheidung des OLG Hamm (ZIP 2007, S. 226), die unter demselben Aktenzeichen beim BGH geführt wird.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.2006 - 8 U 217/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4753
OLG Hamm, 20.11.2006 - 8 U 217/05 (https://dejure.org/2006,4753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2006 - 8 U 217/05 (https://dejure.org/2006,4753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2006 - 8 U 217/05 (https://dejure.org/2006,4753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ausspruch einer ordentlichen Kündigung gegenüber dem GmbH-Geschäftsführer trotz Vereinbarung der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes; Notwendigkeit der sozialen Begründung der ordentlichen Kündigung des Gesellschafter Geschäftsführers; Gleichstellung der Abberufung des ...

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abberufenen GmbH-Geschäftsführern kann trotz Geltung des KSchG ohne soziale Rechtfertigung gekündigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StuB 2007, 404
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 79/91

    Prozeßvertretung gegenüber GmbH-Geschäftsführer - Abberufung einees

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 8 U 217/05
    Kann die Gesellschaft im Prozess gegen einen Geschäftsführer durch den anderen satzungsgemäß vertreten werden, dann bleibt es bei dessen Vertretungszuständigkeit, sofern die Gesellschafterversammlung nicht von ihrer Befugnis Gebrauch macht, einen besonderen Prozessvertreter zu bestellen (BGH NJW-RR 1992, 993; Goette, a.a.O.); das ist hier unstreitig nicht geschehen.
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 8 U 217/05
    Da für die ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags die Fristen des § 622 BGB gelten und die Vertragsparteien nicht ohne weiteres bestimmte Gründe als "wichtige Gründe" im Sinne des § 626 BGB vereinbaren können, akzeptiert der BGH derartige Koppelungsklauseln nur mit der Maßgabe, dass die Kündigung nicht sofort wirkt, sondern nur mit einer § 622 BGB entsprechenden Frist (vgl. BGH NJW 1999, 3263 = NZG 1999, 1215; NJW 1989, 2683; Goette, § 8 Rn. 17, 42 f., 152 m. w. N.; Bauer/Diller, GmbHR 1998, 809; Flatten, GmbHR 2000, 922; Lohr, ZNotP 2003, 162).
  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04

    Streitwert für Streitigkeiten über den Bestand eines privatrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 8 U 217/05
    Dieser Betrag ergibt sich in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 3 GKG aus der 3-jährigen Geschäftsführervergütung des Klägers abzüglich 20 % (vgl. BGH NJW-RR 2006, 213).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 194/03

    Auslegung eines Steuerberater-Sozietätsvertrages bei widersprüchlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 8 U 217/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist einer Auslegung der Vorzug zu geben, bei welcher jeder Vertragsnorm eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich die Regelung ansonsten als ganz oder teilweise sinnlos erweisen würde (vgl. BGH NZG 2005, 593); dies trifft aber für Ziffer 8. bei dieser Auslegung nicht zu.
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 8 U 217/05
    Der Zulässigkeit des Feststellungsantrages nach § 256 ZPO steht hier nicht entgegen, dass grundsätzlich nur Klagen auf Feststellung der (Un-) Wirksamkeit von Rechtsverhältnissen, nicht aber von einzelnen Rechtshandlungen zulässig sind (BGH NJW 2000, 1377; NJW 2000, 354, 356 betr. die Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen; Zöller/Greger, 25. Auflage, § 256 ZPO, Rn. 3) und es deshalb nicht um die Kündigung vom 1.4.2005, sondern um das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses über den 31.12.1995 hinaus gehen kann.
  • BGH, 29.05.1989 - II ZR 220/88

    Beendigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 8 U 217/05
    Da für die ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags die Fristen des § 622 BGB gelten und die Vertragsparteien nicht ohne weiteres bestimmte Gründe als "wichtige Gründe" im Sinne des § 626 BGB vereinbaren können, akzeptiert der BGH derartige Koppelungsklauseln nur mit der Maßgabe, dass die Kündigung nicht sofort wirkt, sondern nur mit einer § 622 BGB entsprechenden Frist (vgl. BGH NJW 1999, 3263 = NZG 1999, 1215; NJW 1989, 2683; Goette, § 8 Rn. 17, 42 f., 152 m. w. N.; Bauer/Diller, GmbHR 1998, 809; Flatten, GmbHR 2000, 922; Lohr, ZNotP 2003, 162).
  • BGH, 04.11.1968 - II ZR 63/67

    Möglichkeit der Einräumung eines Sonderrechts auf unentziehbaren Anspruch auf

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2006 - 8 U 217/05
    Eine etwaige schuldrechtliche Abrede im Anstellungsvertrag des Klägers (insbesondere Begründungserfordernis, Anwendung des KSchG) steht dem nicht entgegen (BGH DB 1968, 2166; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, § 38 GmbHG, Rn. 18 m. w. N.; instruktiv Lutter/Hommelhoff, 16. Auflage, § 38 GmbHG, Rn. 13).
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

    Die instanzgerichtliche Rechtsprechung ist dem Bundesgerichtshof gefolgt (vgl. zuletzt OLG Karlsruhe 25. Oktober 2016 - 8 U 122/15 - zu B II 2 a aa der Gründe; LG Duisburg 18. Januar 2007 - 8 O 234/06 -; OLG Hamm 20. November 2006 - 8 U 217/05 - zu B II 2 der Gründe) .
  • BGH, 10.05.2010 - II ZR 70/09

    Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers: Vertragsvereinbarung der Anwendung

    Dies wäre allerdings zu bejahen, wenn in dem Verlust der Organstellung durch Abberufung als Geschäftsführer stets auch ein hinreichender Grund für eine personenbedingte Kündigung im Sinne der kraft Parteivereinbarung entsprechend anwendbaren Regelung des § 1 Abs. 2 KSchG zu sehen wäre (so OLG Hamm GmbHR 2007, 442; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG 19. Aufl. § 35 Rdn. 245).
  • LG Frankfurt/Main, 11.12.2013 - 3 O 156/12
    13 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die zu einer fristlosen Kündigung nach § 626 BGB berechtigenden Gründe durch eine vertragliche Koppelungsklausel um den Tatbestand einer Abberufung von der Organstellung erweitert werden können, eine hierauf gestützte Kündigung indessen zu einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses nur mit Ablauf der gesetzlich zwingenden Kündigungsfrist ( § 622 Abs. 1 BGB) führen kann ( BGH NJW 1989, 2683, 2684 ; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2006, 8 U 217/05; OLG Saarbrücken DB 2013, 2321 - für Vereinbarung einer auflösenden Bedingung im Geschäftsführeranstellungsvertrag eines Gesellschafters -).
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Rechtsprechung
   FG Bremen, 01.12.2004 - 2 K 323/02 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26610
FG Bremen, 01.12.2004 - 2 K 323/02 (2) (https://dejure.org/2004,26610)
FG Bremen, Entscheidung vom 01.12.2004 - 2 K 323/02 (2) (https://dejure.org/2004,26610)
FG Bremen, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 2 K 323/02 (2) (https://dejure.org/2004,26610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Wiederbestellung als Steuerberater; Berufspflichten; wiederholt unbefugtes Auftreten als Steuerberater trotz rechtskräftig widerrufener Bestellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wiederbestellung als Steuerberater - Berufspflichten - wiederholt unbefugtes Auftreten als Steuerberater trotz rechtskräftig widerrufener Bestellung

Papierfundstellen

  • StuB 2007, 404
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83

    Rechtsanspruch eines Steuerberaters auf Wiederbestellung - Besorgnis, ein

    Auszug aus FG Bremen, 01.12.2004 - 2 K 323/02
    Es besteht vielmehr ein Rechtsanspruch auf Wiederbestellung, wenn die Gründe, die gemäß §§ 45, 46 StBerG zum Erlöschen der Bestellung geführt haben, fortgefallen und auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BFH-Urteil vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497; Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/ Goez/Willerscheid, Steuerberatungsgesetz , Rdnr. 4 zu § 48 ; Gehre, Steuerberatungsgesetz , Rdnr. 3 zu § 48 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2003 - 2 K 1723/03

    Rechtsanspruch gegenüber einer Steuerberaterkammer auf Bestellung als

    Auszug aus FG Bremen, 01.12.2004 - 2 K 323/02
    Entscheidend ist, ob durch das frühere Verhalten eine mit den Standesgrundsätzen unvereinbare Einstellung des Bewerbers zum Ausdruck gelangt, die die Gefahr der Wiederholungen von Verfehlungen gegen die Berufspflichten als Steuerberater begründet (vgl. FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11. November 2003 - 2 K 1723/03, n.v.).
  • FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 6 K 277/07

    Wiederbestellung zum Steuerberater bei begründeter Besorgnis betreffend

    Insbesondere handelt es sich bei der Regelung des § 48 StBerG entgegen seinem Wortlaut: "Ehemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden ..." nicht um eine Ermessensvorschrift (FG Bremen, Urteil vom 1. Dezember 2004 2 K 323/03 StuB 2007, 404).
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