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   EuG, 29.05.1991 - T-12/90   

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https://dejure.org/1991,2328
EuG, 29.05.1991 - T-12/90 (https://dejure.org/1991,2328)
EuG, Entscheidung vom 29.05.1991 - T-12/90 (https://dejure.org/1991,2328)
EuG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - T-12/90 (https://dejure.org/1991,2328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Zulässigkeit - Klagefrist - Ordnungsgemäßheit der Zustellung - Entschuldbarer Irrtum - Zufall oder Fall höherer Gewalt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Festsetzung einer Geldbusse ; Versäumung einer Klagefrist

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 173; ; VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 15

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 677 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.10.1977 - 25/68

    Schertzer / Parlament

    Auszug aus EuG, 29.05.1991 - T-12/90
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach eine Klage bei Nichtbeachtung der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgesetzten Fristen dennoch zulässig sein könne, wenn der Kläger sich in entschuldbarer Weise über den Fristbeginn geirrt habe (Urteile vom 18. Oktober 1977 in der Rechtssache 25/68, Schertzer/Parlament, Slg. 1977, 1729, und vom 5. April 1979 in der Rechtssache 117/78, Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613, 1620).

    28 Nach Auffassung des Gerichts ist vorab die Tragweite des Begriffs des entschuldbaren Irrtums zu klären, der gemäß dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1977 in der Rechtssache 25/68 (Schertzer, a. a. O.) in Ausnahmefällen die Erhaltung des Klagerechts nach Ablauf der Klagefrist bewirken kann.

  • EuGH, 05.04.1979 - 117/78

    Orlandi / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.05.1991 - T-12/90
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach eine Klage bei Nichtbeachtung der durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgesetzten Fristen dennoch zulässig sein könne, wenn der Kläger sich in entschuldbarer Weise über den Fristbeginn geirrt habe (Urteile vom 18. Oktober 1977 in der Rechtssache 25/68, Schertzer/Parlament, Slg. 1977, 1729, und vom 5. April 1979 in der Rechtssache 117/78, Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613, 1620).
  • EuGH, 26.11.1985 - 42/85

    Cockerill-Sambre / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.05.1991 - T-12/90
    Desgleichen ist eine Entscheidung ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie ihrem Adressaten zugegangen ist und dieser in die Lage versetzt worden ist, von ihr Kenntnis zu nehmen (Urteil vom 26. November 1985 in der Rechtssache 42/85, Cockerill-Sambre/Kommission, Slg. 1985, 3749).
  • EuGH, 30.05.1984 - 224/83

    Ferriera Vittoria / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.05.1991 - T-12/90
    44 Insoweit ist zu der Frage, ob die Klägerin das Vorliegen von Umständen dargetan hat, derentwegen ein Zufall oder ein Fall höherer Gewalt gegeben wäre, zu bemerken, daß es sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes um ungewöhnliche, vom Willen der Klägerin unabhängige Schwierigkeiten handeln muß, die selbst bei Beachtung aller erforderlichen Sorgfalt unvermeidbar erscheinen (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 284/82, Busseni/Kommission, Slg. 1984, 557, und vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 224/83, Ferriera Vittoria/Kommission, Slg. 1984, 2349).
  • EuGH, 09.02.1984 - 284/82

    Busseni / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.05.1991 - T-12/90
    44 Insoweit ist zu der Frage, ob die Klägerin das Vorliegen von Umständen dargetan hat, derentwegen ein Zufall oder ein Fall höherer Gewalt gegeben wäre, zu bemerken, daß es sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes um ungewöhnliche, vom Willen der Klägerin unabhängige Schwierigkeiten handeln muß, die selbst bei Beachtung aller erforderlichen Sorgfalt unvermeidbar erscheinen (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 284/82, Busseni/Kommission, Slg. 1984, 557, und vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 224/83, Ferriera Vittoria/Kommission, Slg. 1984, 2349).
  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Zunächststelle das zweite Empfangsbekenntnis, das in dem Umschlag, in dem dieEntscheidung zugestellt worden sei, enthalten gewesen sei, nach dem Urteil desGerichts vom 29. Mai 1991 in der Rechtssache T-12/90 (Bayer/Kommission, Slg.1991, II-219, Randnr. 20) keine von der Zustellung durch die Post getrennte zweiteZustellung dar, da die angemessene Zustellungsart stets in einem Versand perEinschreiben mit Rückschein bestehe, der es ermögliche, den Beginn der Frist mitSicherheit festzustellen.
  • EuG, 27.03.2017 - T-603/15

    Frank / Kommission

    Der Begriff des entschuldbaren Irrtums, der unmittelbar auf dem Bestreben beruht, die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zu wahren, kann sich nach ständiger Rechtsprechung nur auf Ausnahmefälle beziehen, insbesondere auf solche, in denen das betreffende Organ ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für sich allein oder in ausschlaggebendem Maß geeignet war, bei einem gutgläubigen Rechtsuchenden, der alle Wachsamkeit und Sorgfalt aufwendet, die von einer Person mit normalem Kenntnisstand verlangt werden kann, eine verständliche Verwirrung hervorzurufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2003, Pitsiorlas/Rat und EZB, C-193/01 P, EU:C:2003:281, Rn. 24, vom 29. Mai 1991, Bayer/Kommission, T-12/90, EU:T:1991:25, Rn. 28 und 29, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 15. Dezember 1994, Bayer/Kommission, C-195/91 P, EU:C:1994:412, Rn. 26, und Beschluss vom 1. April 2011, Doherty/Kommission, T-468/10, EU:T:2011:133, Rn. 27 und 28).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

    1 Die Bayer AG, eine Gesellschaft deutschen Rechts (im folgenden: Rechtsmittelführerin), hat mit Rechtsmittelschrift, die am 29. Juli 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 29. Mai 1991 in der Rechtssache T-12/90 (Bayer/Kommission, Slg. 1991, II-219) eingelegt, soweit damit ihre Klage als unzulässig abgewiesen worden ist und ihr die Kosten auferlegt worden sind.

    10 Aufgrund dieser Erwägungen hat das Gericht mit Urteil vom 29. Mai 1991 (a. a. O.) die Klage der Rechtsmittelführerin als unzulässig abgewiesen und dieser die Kosten auferlegt.

  • BGH, 30.09.1999 - X ZR 168/96

    Schmierfettzusammensetzung; Offenbarung in Vorveröffentlichung

    Eine derart allgemeine Vorbeschreibung nimmt die vom Streitpatent erfaßten Ester jedenfalls nicht ohne weiteres im Sinn des Art. 54 EPÜ vorweg, da der Fachmann, als den der Senat im wesentlichen in Übereinstimmung mit dem gerichtlichen Sachverständigen und dem Gutachten Dr. K. einen auf einer wissenschaftlichen Hochschule ausgebildeten Chemiker mit mehrjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Herstellung von Schmiermitteln ansieht, aus dieser allgemeinen Angabe nicht die Erkenntnis gewinnt, daß gerade oder doch zumindest auch die speziellen Ester gemeint sind, für die in der verteidigten Fassung des Streitpatents Schutz beansprucht wird (vgl. EPA T 12/90 EPOR 1990, 312 - E-Isomere, Entscheidungsgründe unter 2.6.; so auch R. Rogge GRUR 1996, 931, 937 ff; so jedenfalls im Ergebnis schon für das frühere nationale Recht BGHZ 103, 150, 156 f. - Fluoran; vgl. auch Benkard/Ullmann PatG GebrMG 9. Aufl. Rdn. 31, 86 zu § 3 PatG; Busse PatG 5. Aufl. Rdn. 141 zu § 3 PatG).
  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS

    Die Klägerin musste daher deren Tun kennen und konnte sich nicht auf das mangelhafte Funktionieren ihrer internen Organisation berufen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. Mai 1991, Bayer/Kommission, T-12/90, Slg. 1991, II-219, Randnr. 35).
  • EuG, 27.09.2007 - T-8/95

    Pelle / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe -

    Die Beklagten hätten nämlich ein Verhalten an den Tag gelegt, das für sich allein schon oder aber in ausschlaggebendem Maß geeignet gewesen sei, bei den Klägern, die alle Sorgfalt aufgewandt hätten, die von einem Wirtschaftsteilnehmer mit normalem Kenntnisstand zu verlangen sei, eine Verwirrung hervorzurufen, die in den Grenzen dessen liege, was hingenommen werden könne (Urteil des Gerichts vom 29. Mai 1991, Bayer/Kommission, T-12/90, Slg. 1991, II-219, Randnr. 29, und Beschluss des Gerichts vom 29. September 1999, EVans u. a./Kommission, T-148/98 und T-162/98, Slg. 1999, II-2837, Randnr. 31).

    In einem solchen Fall kann sich nämlich die Verwaltung nicht auf ihren eigenen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes berufen, der für den Irrtum des Rechtsbürgers ursächlich war (Urteil Bayer/Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 29, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1994, Bayer/Kommission, C-195/91 P, Slg. 1994, I-5619, I-5619, Randnr. 26; Beschluss des Gerichts vom 19. September 2005, Air Bourbon/Kommission, T-321/04, Slg. 2005, II-3469, Randnr. 38).

  • EuG, 24.11.2005 - T-236/02

    Marcuccio / Kommission

    Or, il ressortirait de la jurisprudence que l'envoi par lettre recommandée avec avis de réception postal constitue un mode de notification approprié (arrêt du Tribunal du 29 mai 1991, Bayer/Commission, T-12/90, Rec. p. II-219).
  • EuGH, 22.09.2011 - C-426/10

    Bell & Ross / HABM - Rechtsmittel - Einreichung der unterzeichneten Urschrift der

    19 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bei Klagefristen der Begriff des entschuldbaren Irrtums eng auszulegen ist und sich nur auf Ausnahmefälle beziehen kann, insbesondere auf solche, in denen das betroffene Gemeinschaftsorgan ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für sich genommen oder aber in ausschlaggebendem Maß geeignet war, bei einem gutgläubigen Rechtsbürger, der alle Sorgfalt aufwendet, die von einem Wirtschaftsteilnehmer mit normalem Kenntnisstand zu verlangen ist, eine verständliche Verwirrung hervorzurufen (Urteil des Gerichts vom 29. Mai 1991, Bayer/Kommission, T-12/90, Slg. 1991, II-219, Randnr. 29, und Beschluss des Gerichts vom 11. Dezember 2006, MMT/Kommission, T-392/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.09.2007 - T-9/95

    Konrad / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe -

    Die Beklagten hätten nämlich ein Verhalten an den Tag gelegt, das für sich allein schon oder aber in ausschlaggebendem Maß geeignet gewesen sei, bei den Klägern, die alle Sorgfalt aufgewandt hätten, die von einem Wirtschaftsteilnehmer mit normalem Kenntnisstand zu verlangen sei, eine Verwirrung hervorzurufen, die in den Grenzen dessen liege, was hingenommen werden könne (Urteil des Gerichts vom 29. Mai 1991, Bayer/Kommission, T-12/90, Slg. 1991, II-219, Randnr. 29, und Beschluss des Gerichts vom 29. September 1999, EVans u. a./Kommission, T-148/98 und T-162/98, Slg. 1999, II-2837, Randnr. 31).

    In einem solchen Fall kann sich nämlich die Verwaltung nicht auf ihren eigenen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes berufen, der für den Irrtum des Rechtsbürgers ursächlich war (Urteil Bayer/Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 29, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1994, Bayer/Kommission, C-195/91 P, Slg. 1994, I-5619, I-5619, Randnr. 26; Beschluss des Gerichts vom 19. September 2005, Air Bourbon/Kommission, T-321/04, Slg. 2005, II-3469, Randnr. 38).

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Die Zustellung einer Entscheidung ist bereits dann ordnungsgemäß, wenn diese ihrem Adressaten mitgeteilt wird und dieser davon Kenntnis nehmen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72, Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215, Randnr. 10, Urteil des Gerichts vom 29. Mai 1991 in der Rechtssache T-12/90, Bayer/Kommission, Slg. 1991, II-219), wobei allfällige Unregelmässigkeiten der Zustellung die Recht- oder Ordnungsmässigkeit der zugestellten Handlung selbst nicht beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnrn. 39 f., und in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnr. 18); zudem ist nirgends vorgeschrieben, daß das einem Unternehmen zugestellte Exemplar einer Entscheidung vom zuständigen Mitglied der Kommission unterschrieben sei (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 97/87 bis 99/87, Dow Chemical Iberica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 59).
  • EuG, 14.10.1999 - T-191/96

    CAS Succhi di Frutta / Kommission

  • EuG, 19.06.2009 - T-48/04

    Qualcomm / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für

  • EuG, 14.05.1997 - T-70/92

    Florimex BV und Vereniging van Groothandelaren in Bloemkwekerijprodukten gegen

  • EuG, 16.03.1993 - T-33/89

    David Blackman gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Kosten für ärztliche

  • EuG, 21.11.2005 - T-426/04

    Tramarin / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

  • EuGH, 02.10.2008 - C-144/07

    K-Swiss / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-193/01

    Pitsiorlas / Rat und EZB

  • EuG, 06.04.1995 - T-80/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGöD, 21.02.2008 - F-31/07

    Putterie-De-Beukelaer / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung -

  • BPatG, 21.06.2007 - 3 Ni 36/05
  • EuG, 10.06.2008 - T-127/07

    Bligny / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07

    K-Swiss / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95

  • EuG, 19.09.2005 - T-321/04

    Air Bourbon / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, keine Einwände zu

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-195/91

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuG, 18.06.2010 - T-51/10

    'Bell & Ross / OHMI - Klockgrossisten i Norden (Représentation d''une montre)'

  • EuG, 13.01.2009 - T-456/08

    SGAE / Kommission

  • BPatG, 31.10.2007 - 3 Ni 36/05
  • EuGH, 23.09.2005 - C-357/04

    Andolfi / Kommission

  • EuG, 27.02.1996 - T-235/94

    Roberto Galtieri gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Haushaltszulage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-426/10

    Bell & Ross / HABM - Rechtsmittel - Nach Fristablauf eingereichte Urschrift der

  • EuG, 24.06.2008 - T-84/07

    Agim Islamaj gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 28.04.2008 - T-358/07

    PubliCare Marketing Communications / HABM (Publicare) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 21.03.2002 - T-218/01

    Laboratoire Monique Rémy / Kommission

  • EuG, 09.07.1997 - T-63/96

    Augusto Fichtner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGöD, 24.06.2008 - F-84/07

    Islamaj / Kommission

  • EuG, 10.03.2015 - T-368/14

    Sequoia Capital Operations / OHMI - Sequoia Capital (SEQUOIA CAPITAL)

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