Weitere Entscheidung unten: EuG, 30.09.2003

Rechtsprechung
   EuG, 30.09.2003 - T-346/02 und T-347/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4082
EuG, 30.09.2003 - T-346/02 und T-347/02 (https://dejure.org/2003,4082)
EuG, Entscheidung vom 30.09.2003 - T-346/02 und T-347/02 (https://dejure.org/2003,4082)
EuG, Entscheidung vom 30. September 2003 - T-346/02 und T-347/02 (https://dejure.org/2003,4082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Entscheidung über die Verweisung an die nationalen Behörden - Begriff des gesonderten Marktes

  • Europäischer Gerichtshof

    Cableuropa u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Cableuropa SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Entscheidung über die Verweisung an die nationalen Behörden - Begriff des gesonderten Marktes

  • EU-Kommission

    Cableuropa SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen mit gemeinschaftsweiter Bedeutung ; Vereinbarung zwischen Sogecable und Admira über die Integration von Vía Digital in Sogecable durch Aktienaustausch ; Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf den spanischen Märkten für Pay-TV und ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in der berichtigten und durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97 des ... Rates vom 30. Juni 1997 geänderten Fassung Art. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in der berichtigten und durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97 des Rates vom 30. Juni 1997 geänderten Fassung Art. 9; ; EGV Art. 253

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Verweisung der Beurteilung der Fusion von Sogecable und Via Digital an die spanischen Behörden bestätigt

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Cableuropa, S.A., der Región de Murcia de Cable, S.A., der Valencia de Cable, S.A., der Mediterránea Sur Sistemas de Cable, S.A., und der Mediterránea Norte Sistemas de Cable, S.A., gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 22. ...

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.09.2003 - T-346/02
    Denn nach Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung Nr. 4064/89 haben Dritte das Recht auf Anhörung durch die Kommission, sofern sie dies beantragt und den Nachweis erbracht haben, dass sie insoweit über ein hinreichendes Interesse verfügen (Urteil des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-290/94, Kaysersberg/Kommission, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 105).

    Da durch den Zusammenschluss, dessen Prüfung an die spanischen Behörden verwiesen wurde, die Wettbewerbsstellung der Klägerinnen berührt wird, hätten die Klägerinnen über ein hinreichendes Interesse an ihrer Anhörung verfügt (Urteil Kaysersberg/Kommission, Randnr. 109).

    Was das Vorbringen der ONO im Verwaltungsverfahren betrifft, so ist daran zu erinnern, dass die Kommission zwar ihre Entscheidungen mit Gründen zu versehen und dabei die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahme abhängt, darzulegen sowie die Erwägungen aufzuführen hat, die sie zum Erlass ihrer Entscheidung veranlasst haben, dass sie aber nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichen Fragen einzugehen braucht, die von den einzelnen Beteiligten im Verwaltungsverfahren vorgebracht worden sind (Urteil Kaysersberg/Kommission, zitiert oben in Randnr. 75, Randnr. 150).

  • EuGH, 01.04.1982 - 11/81

    Dürbeck / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.09.2003 - T-346/02
    Denn dieses Urteil bestätigt nur die Rechtslage, die den Klägerinnen schon im Zeitpunkt der Erhebung ihrer Klagen bekannt war (Urteile des Gerichtshofes vom 1. April 1982 in der Rechtssache 11/81, Dürbeck/Kommission, Slg. 1982, 1251, Randnr. 17, und des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93, Atlanta u. a./Rat und Kommission, Slg. 1996, II-1707, Randnr. 39).

    Jedoch ist ein Angriffsmittel, das eine Erweiterung eines bereits vorher - unmittelbar oder implizit - in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt und mit diesem eng zusammenhängt, für zulässig zu erklären (Urteil des Gerichts vom 19. September 2000 in der Rechtssache T-252/97, Dürbeck/Kommission, Slg. 2000, II-3031, Randnr. 39).

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.09.2003 - T-346/02
    Wie zudem aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-198/91 (Cook/Kommission, Slg. 1993, I-2487), vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91 (Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203) und vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-70/97 P (Kruidvat/Kommission, Slg. 1998, I-7183) hervorgehe, komme es für die Zulässigkeit der Klage auf die Wahrung des rechtlichen Gehörs und nicht auf die besonderen Verfahrensmodalitäten an.

    Die Klägerinnen, denen Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung Nr. 4064/89 bestimmte Verfahrensgarantien zuerkennt, können jedoch deren Einhaltung nur erreichen, wenn sie die Möglichkeit haben, die Verweisungsentscheidung anzufechten (in diesem Sinne Urteil Cook/Kommission, zitiert oben in Randnr. 41, Randnr. 23).

  • EuG, 03.06.1997 - T-60/96

    Merck & Co. Inc., NV Organon und Glaxo Wellcome plc gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 30.09.2003 - T-346/02
    Die bloße Tatsache, dass eine Person in irgendeiner Weise in das Verfahren eingreife, das zum Erlass einer Entscheidung führe, genüge nicht, um diese Person im Sinne von Artikel 230 EG zu individualisieren, es sei denn, diese Beteiligung erfolge im Rahmen von Verfahrensgarantien, die das Gemeinschaftsrecht selbst vorsehe (Beschlüsse des Gerichts vom 3. Juni 1997 in der Rechtssache T-60/96, Merck u. a./Kommission, Slg. 1997, II-849, Randnr. 73, und vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-109/97, Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel/Kommission, Slg. 1998, II-3533, Randnr. 68).
  • EuG, 11.12.1996 - T-521/93

    Klage gegen die Einführung einer gemeinsamen Marktorganisation für Bananen durch

    Auszug aus EuG, 30.09.2003 - T-346/02
    Denn dieses Urteil bestätigt nur die Rechtslage, die den Klägerinnen schon im Zeitpunkt der Erhebung ihrer Klagen bekannt war (Urteile des Gerichtshofes vom 1. April 1982 in der Rechtssache 11/81, Dürbeck/Kommission, Slg. 1982, 1251, Randnr. 17, und des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93, Atlanta u. a./Rat und Kommission, Slg. 1996, II-1707, Randnr. 39).
  • EuG, 13.06.2000 - T-204/97

    EPAC / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.09.2003 - T-346/02
    Es ist jedoch daran zu erinnern, dass der Tenor eines Rechtsakts untrennbar mit seiner Begründung verbunden ist, so dass er gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Gründe, die zu seinem Erlass geführt haben, auszulegen ist (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-355/95 P, TWD/Kommission, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 21, und des Gerichts vom 13. Juni 2000 in den verbundenen Rechtssachen T-204/97 und T-270/97, EPAC/Kommission, Slg. 2000, II-2267, Randnr. 39).
  • EuG, 04.03.1999 - T-87/96

    Assicurazioni Generali SpA und Unicredito SpA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 30.09.2003 - T-346/02
    Die Sachverhalte der vorliegenden Rechtssachen unterschieden sich auch erheblich von dem Entscheidungssachverhalt des Urteils des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96 (Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203).
  • EuG, 03.04.2003 - T-119/02

    Royal Philips Electronics / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.09.2003 - T-346/02
    Angesichts dieses Gegenstands der angefochtenen Entscheidung ist es im vorliegenden Fall unerheblich, dass sie die wettbewerbliche Stellung der Klägerinnen auf den betreffenden Märkten in Spanien nicht unmittelbar berührt (Urteil des Gerichts vom 3. April 2003 in der Rechtssache T-119/02, Royal Philips Electronics/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 276).
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.09.2003 - T-346/02
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Adressaten nur eine rein theoretische Möglichkeit besteht, dem Gemeinschaftsrechtsakt nicht nachzukommen, weil ihr Wille, diesem Akt nachzukommen, keinem Zweifel unterliegt (Urteile des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, Randnrn.
  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.09.2003 - T-346/02
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine natürliche oder juristische Person von einem Gemeinschaftsrechtsakt nur dann unmittelbar betroffen, wenn sich dieser unmittelbar auf ihre Rechtsstellung auswirkt und seine Durchführung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden müssen (u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, und des Gerichts vom 22. November 2001 in der Rechtssache T-9/98, Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie/Kommission, Slg. 2001, II-3367, Randnr. 47).
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98

    Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie / Kommission

  • EuGH, 15.05.1997 - C-355/95

    TWD / Kommission

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuG, 15.09.1998 - T-109/97

    Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel / Kommission

  • EuG, 19.09.2000 - T-252/97

    Dürbeck / Kommission

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

  • EuG, 15.09.1998 - T-126/96

    BFM / Kommission

  • EuGH, 03.10.2002 - C-394/01

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 06.06.2002 - T-342/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG,

  • EuG, 27.04.1995 - T-96/92

    Comité central d'entreprise de la Société générale des grandes sources und andere

  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

  • EuGH, 17.11.1998 - C-70/97

    Kruidvat / Kommission

  • EuG, 27.06.2000 - T-172/98

    DIE KLAGEN DER UNTERNEHMEN AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER

  • EuG, 05.12.2002 - T-114/00

    Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum / Kommission

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    Außerdem ist bei der Beurteilung der tatsächlichen rechtlichen Tragweite eines Rechtsakts, dessen verfügender Teil von seiner Begründung nicht getrennt werden kann, dieser Rechtsakt, sofern erforderlich, unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen, die zu seinem Erlass geführt haben (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Cableuropa u. a./Kommission, T-346/02 und T-347/02, Slg. 2003, II-4251, Randnr. 211 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2022 - T-227/21

    Wettbewerb

    In Anbetracht dessen, dass jede Entscheidung, die die für die Prüfung eines Zusammenschlusses geltende Rechtslage ändert, die Rechtsstellung der an dem Zusammenschluss Beteiligten berühren kann, erzeugen die angefochtenen Beschlüsse verbindliche Rechtswirkungen gegenüber der Klägerin, die ihre Interessen durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung beeinträchtigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. September 2003, Cableuropa u. a./Kommission, T-346/02 und T-347/02, EU:T:2003:256, Rn. 61 und 64).
  • EuG, 09.09.2009 - T-301/04

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE KOMMISSIONSENTSCHEIDUNG AB, DER ZUFOLGE

    Jedenfalls ist daran zu erinnern, dass die Kommission die Umstände des Einzelfalls individuell prüfen muss, ohne dabei durch frühere Entscheidungen gebunden zu sein, die andere Wirtschaftsteilnehmer, andere Produkt- oder Dienstleistungsmärkte und andere räumliche Märkte zu anderen Zeiten betrafen (Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Cableuropa u. a./Kommission, T-346/02 und T-347/02, Slg. 2003, II 4251, Randnr. 191).
  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05

    NVV u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf

    Im Rahmen der Definition des räumlichen Marktes ist auf mehrere Gesichtspunkte abzustellen, etwa auf die Art und die Eigenschaften der betreffenden Waren oder Dienstleistungen, auf das Vorhandensein von Zugangsschranken, auf Verbrauchergewohnheiten sowie auf das Bestehen erheblicher Unterschiede bei den Marktanteilen der Unternehmen oder bei den Preisen zwischen dem betroffenen Gebiet und den benachbarten Gebieten (Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Cableuropa u. a./Kommission, T-346/02 und T-347/02, Slg. 2003, II-4251, Randnr. 115).

    Es ist daran zu erinnern, dass sich nach ständiger Rechtsprechung die gerichtliche Kontrolle der Beurteilung, die die Kommission hinsichtlich der Definition der Referenzmärkte vorgenommen hat, auf die Frage bezieht, ob ein offensichtlicher Beurteilungsfehler vorliegt (Urteil Cableuropa u. a./Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 119, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Airtours/Kommission, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnrn.

    Allerdings ist daran zu erinnern, dass zwar neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne von Art. 48 § 2 der Verfahrensordnung im Laufe des Verfahrens nicht mehr vorgebracht werden können, sofern sie nicht auf rechtliche oder tatsächliche Gründe gestützt werden, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind, doch ist nach ständiger Rechtsprechung ein Angriffsmittel, das eine Erweiterung eines bereits vorher - unmittelbar oder implizit - in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt und einen engen Zusammenhang mit diesem aufweist, für zulässig zu erklären (vgl. Urteile des Gerichts vom 19. September 2000, Dürbeck/Kommission, T-252/97, Slg. 2000, II-3031, Randnr. 39, und Cableuropa u. a./Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnrn. 109 und 111 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.10.2011 - T-224/10

    Verbraucherverbände haben unter zwei Voraussetzungen ein Anhörungsrecht im

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Klage eines an einem Zusammenschluss interessierten Dritten gegen die Entscheidung, mit der die Kommission dem Verweisungsantrag einer nationalen Wettbewerbsbehörde stattgibt (im Folgenden: Verweisungsentscheidung), zulässig (Urteile des Gerichts Royal Philips Electronics/Kommission, Randnrn. 299 und 300, und vom 30. September 2003, Cableuropa u. a./Kommission, T-346/02 und T-347/02, Slg. 2003, II-4251, Randnrn.

    Im Übrigen hat das Gericht festgestellt, dass diese Verweisungsentscheidung Dritte daran hindert, die Beurteilung, der die nationalen Behörden den Zusammenschluss unterziehen, bei ihm anzufechten, während ohne eine Verweisung die von der Kommission getroffene Beurteilung beim Gericht anfechtbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile Royal Philips Electronics/Kommission, Randnrn. 280 bis 287, und Cableuropa u. a./Kommission, Randnrn. 57 bis 65).

    Nachdem es festgestellt hat, dass dies der Fall wäre, hat es daraus hergeleitet, dass die Verweisungsentscheidung, mit der Dritten die Möglichkeit genommen wird, vor dem Gericht eine Beurteilung anzufechten, die sie ohne die Verweisung hätten anfechten können, diese Dritten in gleicher Weise individuell betrifft wie eine Genehmigungsentscheidung, die ohne die Verweisung erlassen worden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile Royal Philips Electronics/Kommission, Randnrn. 295 und 297, und Cableuropa u. a./Kommission, Randnrn. 74, 76 und 79).

  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    Nach ständiger Rechtsprechung beruht die den Gemeinschaftsorganen nach Artikel 253 EG obliegende Verpflichtung zur Begründung ihrer Rechtsakte nicht lediglich auf formellen Erwägungen, sondern soll dem Gemeinschaftsrichter die Ausübung seiner Rechtmäßigkeitskontrolle ermöglichen und es den Betroffenen gestatten, Kenntnis von den Gründen für die getroffene Maßnahme zu erlangen, damit sie ihre Rechte verteidigen und prüfen können, ob der Rechtsakt rechtmäßig ist (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Deutschland/Kommission, Slg. 1963, 141, 155, und vom 10. Mai 2005 in der Rechtssache C-400/99, Italien/Kommission, Slg. 2005, I-3657, Randnr. 22; Urteil des Gerichts vom 30. September 2003 in den Rechtssachen T-346/02 und T-347/02, Cableuropa u. a./Kommission, Slg. 2003, II-4251, Randnr. 225).
  • EuG, 28.04.2010 - T-456/05

    Gütermann / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    Die Kommission muss die Umstände jedes Einzelfalls individuell prüfen, ohne dass sie dabei durch frühere Entscheidungen gebunden ist, die andere Wirtschaftsteilnehmer, andere Produkt- oder Dienstleistungsmärkte oder andere räumliche Märkte zu anderen Zeiten betrafen (Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Cableuropa u. a./Kommission, T-346/02 und T-347/02, Slg. 2003, II-4251, Randnr. 191).

    Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung ein Angriffsmittel, das eine Erweiterung eines bereits vorher - unmittelbar oder implizit - in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt und mit diesem eng zusammenhängt, für zulässig zu erklären (Urteile des Gerichts vom 19. September 2000, Dürbeck/Kommission, T-252/97, Slg. 2000, II-3031, Randnr. 39, Cableuropa u. a./Kommission, oben in Randnr. 196 angeführt, Randnr. 111, und vom 12. Juli 2007, AEPI/Kommission, T-229/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21).

  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

    Hinsichtlich des Arguments, dass der Rat weder die Auskünfte der Klägerin für den Zeitraum nach 2001 berücksichtigt noch seine Entscheidung insoweit begründet habe, ist daran zu erinnern, dass der Rat nach Art. 253 EG zwar die sachlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit seiner Handlungen abhängt, sowie die rechtlichen Erwägungen aufzuführen hat, die ihn zu diesen Handlungen veranlasst haben; er braucht jedoch nicht auf alle sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzugehen, die von den Betroffenen im Verwaltungsverfahren vorgetragen worden sind (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Januar 1984, VBVB und VBBB/Kommission, 43/82 und 63/82, Slg. 1984, 19, Randnr. 22, und vom 18. September 2003, Volkswagen/Kommission, C-338/00 P, Slg. 2003, I-9189, Randnr. 127; Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Cableuropa u. a./Kommission, T-346/02 und T-347/02, Slg. 2003, II-4251, Randnr. 232).
  • EuG, 25.05.2005 - T-443/03

    Retecal u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschwerde wegen

    5 Die Klägerinnen erhoben gegen die Verweisungsentscheidung Klage, die das Gericht mit Urteil vom 30. September 2002 in den Rechtssachen T-346/02 und T-347/02 (Cableuropa u. a./Kommission, Slg. 2003, II-4251, im Folgenden: Urteil Cableuropa) abgewiesen hat.

    26 Die Kommission stütze ihre Einrede der Unzulässigkeit auf ein obiter dictum des Gerichts im Urteil Cableuropa.

    35 Die Klägerinnen haben gegen diese Verweisungsentscheidung bereits eine Klage erhoben, die das Gericht im Urteil Cableuropa abgewiesen hat.

  • EuG, 30.04.2007 - T-387/04

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie

    In diesem Zusammenhang ist außerdem daran zu erinnern, dass der Tenor eines Rechtsakts grundsätzlich untrennbar mit seiner Begründung verbunden ist, so dass er gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Gründe, die zu seinem Erlass geführt haben, auszulegen ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Cableuropa u. a./Kommission, T-346/02 und T-347/02, Slg. 2003, II-4251, Randnr. 211 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.05.2023 - T-312/20

    Die Klage der deutschen Stromerzeugerin EVH gegen die von der Kommission erteilte

  • EuG, 12.12.2007 - T-109/06

    Vodafone España und Vodafone Group / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie

  • EuG, 07.11.2011 - T-163/05

    Bundesverband deutscher Banken / Kommission - Verfahren - Verbindung -

  • EuG, 17.05.2023 - T-313/20

    Stadtwerke Leipzig/ Kommission

  • EuG, 17.05.2023 - T-315/20

    TEAG/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt -

  • EuG, 17.05.2023 - T-319/20

    GGEW/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt -

  • EuG, 17.05.2023 - T-317/20

    EnergieVerbund Dresden/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher

  • EuG, 18.09.2015 - T-414/08

    Autortiesibu un komunicēsanās konsultāciju aģentura/Latvijas

  • EuG, 08.07.2020 - T-19/17

    Fastweb / Kommission

  • EuG, 25.10.2018 - T-413/10

    Socitrel / Kommission

  • EuG, 15.04.2011 - T-465/08

    Tschechische Republik / Kommission - PHARE-Programm - "Revolvierende Fonds", aus

  • EuG, 03.05.2007 - T-219/04

    Spanien / Kommission - Fischerei - Entwicklung der Fischereiflottenkapazität der

  • EuG, 11.06.2015 - T-452/14

    Laboratoires CTRS / Kommission

  • EuG, 04.03.2009 - T-292/04

    Caremar u.a. / Kommission

  • EuG, 17.10.2008 - T-33/01

    Infront WM / Kommission

  • EuG, 01.02.2006 - T-417/05

    Endesa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Fusionskontrolle - Dringlichkeit

  • EuG, 04.03.2009 - T-504/04

    Navigazione Libera del Golfo / Kommission

  • EuG, 09.07.2007 - T-6/06

    wheyco / Kommission - Staatliche Beihilfen - Anreizelement - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 30.05.2013 - T-214/10

    Moselland / OHMI - Renta Siete (DIVINUS) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 28.09.2006 - T-19/02

    Albrecht u.a. / Kommission und EMEA

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   EuG, 30.09.2003 - T-347/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,30867
EuG, 30.09.2003 - T-347/02 (https://dejure.org/2003,30867)
EuG, Entscheidung vom 30.09.2003 - T-347/02 (https://dejure.org/2003,30867)
EuG, Entscheidung vom 30. September 2003 - T-347/02 (https://dejure.org/2003,30867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Cableuropa u.a. / Kommission

    Wettbewerb

  • Wolters Kluwer

    Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen mit gemeinschaftsweiter Bedeutung ; Vereinbarung zwischen Sogecable und Admira über die Integration von Vía Digital in Sogecable durch Aktienaustausch ; Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf den spanischen Märkten für Pay-TV und ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in der berichtigten und durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97 des ... Rates vom 30. Juni 1997 geänderten Fassung Art. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in der berichtigten und durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97 des Rates vom 30. Juni 1997 geänderten Fassung Art. 9; ; EGV Art. 253

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Aunacable, S.A. Unipersonal, der Retecal Sociedad Operadora de Telecomunicaciones de Castilla y León, S.A., der Euskaltel, S.A., der Telecable de Avilés, S.A. Unipersonal, der Telecable de Oviedo, S.A. Unipersonal, der Telecable de Gijón, S.A. Unipersonal, der ...

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