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   EuG, 07.06.2006 - T-62/05   

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https://dejure.org/2006,45612
EuG, 07.06.2006 - T-62/05 (https://dejure.org/2006,45612)
EuG, Entscheidung vom 07.06.2006 - T-62/05 (https://dejure.org/2006,45612)
EuG, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - T-62/05 (https://dejure.org/2006,45612)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Lotto Sport Italia S.p.A. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 15. Februar 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Lotto Sport Italia / OHMI - Lotos Brillen (lotto)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Anmelderin der Bildmarke "Lotto" für Waren der Klassen 3, 9 und 16 auf Aufhebung der Entscheidung R 572/2003-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 7. Oktober 2004 über die Zurückweisung der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.04.2013 - X ZR 49/12

    Fahrzeugscheibe

    a) Die Priorität einer nationalen Anmeldung kann nach Art. 87 Abs. 1 EPÜ von dem personenverschiedenen Anmelder einer europäischen Nachanmeldung in Anspruch genommen werden, wenn ihm das Recht zur Inanspruchnahme der Priorität rechtzeitig - das heißt vor Einreichung der Nachanmeldung - und wirksam übertragen worden ist (EPA, Beschluss vom 14. November 2006 - T 62/05 Rn. 3.6; Benkard/Grabinski, aaO Rn. 3 f.; Bremi in Singer/Stauder, EPÜ, 6. Aufl., Art. 87 Rn. 53).

    Die Auffassung einer Technischen Beschwerdekammer, aus Gründen der Rechtssicherheit seien die in Art. 72 EPÜ aufgestellten Anforderungen an die Form der Übertragung einer europäischen Patentanmeldung auf die Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität anzuwenden (EPA, Technische Beschwerdekammer, Beschluss vom 14. November 2006 - T 62/05 Rn. 3.9; krit. Bremi, epi-information, 1/2010, 17 ff., anders noch EPA, Beschwerdekammer, Beschluss vom 21. März 1988 - J 19/87), hält der Senat nicht für zutreffend.

  • LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4a O 136/13

    Medizinischer Behälter

    Vielmehr stellen die durch die Beklagte herangezogenen Kommentare maßgeblich auf die Auffassung der technischen Beschwerdekammer in einer am 14.11.2006 (T 62/05) ergangenen Entscheidung ab, welcher sich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung bewusst nicht angeschlossen hat.
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