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   EuG, 12.01.1995 - T-102/92   

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EuG, 12.01.1995 - T-102/92 (https://dejure.org/1995,1846)
EuG, Entscheidung vom 12.01.1995 - T-102/92 (https://dejure.org/1995,1846)
EuG, Entscheidung vom 12. Januar 1995 - T-102/92 (https://dejure.org/1995,1846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    VIHO Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Beschwerde - Zurückweisung - Kartelle - Konzerne - Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages.

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Anwendbarkeit der Wettbewerbsregel des Art. 85 EGV (Gründungsvertrag zur Europäischen Gemeinschaft) auf die Beziehung einer unselbständigen Tochtergesellschaft zur Muttergesellschaft - Anforderungen an das geschaffene integrierte Vertriebssystem der ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 173; ; EG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EG-Vertrag Art. 190; ; EWG-Satzung Art. 19 Abs. 1; ; Verfahrensordnung Art. 44 § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Viho Europe BV ./. Kommission, Gebietsschutz für Tochtergesellschaften eines Konzerns

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1995, 313
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-102/92
    Im Urteil vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86 (Ahmed Säed Flugreisen u. a., Slg. 1989, 803, Randnrn. 35 und 36) sei der Gerichtshof auf das Kriterium der Aufgabenverteilung nicht mehr eingegangen.

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof im oben genannten Urteil Ahmed Säed Flugreisen u. a. entschieden, daß "Artikel 85 dann nicht anwendbar [ist], wenn die fragliche Absprache zwischen Unternehmen getroffen worden ist, die als Mutter- und Tochtergesellschaft ein und demselben Konzern angehören, vorausgesetzt, daß die Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden, in deren Rahmen die Tochtergesellschaft ihr Vorgehen auf dem Markt nicht wirklich autonom bestimmen kann", und hinzugefügt, daß das "Verhalten einer solchen wirtschaftlichen Einheit auf dem Markt... jedoch unter Artikel 86 fallen" kann.

  • EuGH, 31.10.1974 - 15/74

    Centrafarm BV u.a. / Sterling Drug

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-102/92
    Die Urteile des Gerichtshofes vom 31. Oktober 1974 in den Rechtssachen 15/74 und 16/74 (Centrafarm und De Peijper, Slg. 1974, 1147 und 1183), in denen es gerade um eine Abschottung des Marktes gegangen sei, könnten nicht zur Stützung des Vorbringens herangezogen werden, daß Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages in einem Fall anwendbar sein müsse, in dem die Weisungen der Muttergesellschaft zur Abschottung der nationalen Märkte dienten und zur Benachteiligung Dritter führten.

    45 Die Streithelferin führt aus, angesichts der Beziehungen zwischen der Parker-Muttergesellschaft und ihren Tochtergesellschaften, deren Anteile sie zu 100 % besitze, stelle der Parker-Konzern eine echte wirtschaftliche Einheit im Sinne der Rechtsprechung dar (vgl. die Urteile Centrafarm und De Peijper, a. a. O., Randnrn. 41 und 32), so daß zwischen der Muttergesellschaft und ihren Tochtergesellschaften weder eine Vereinbarung noch eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise oder ein Beschluß einer Unternehmensvereinigung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages vorliegen könne.

  • EuGH, 04.05.1988 - 30/87

    Bodson / Pompes funèbres des régions libérées

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-102/92
    Zweitens müssten die Vereinbarungen ausschließlich dem Zweck dienen, die interne Aufgabenverteilung zwischen den Unternehmen zu regeln (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1988 in der Rechtssache 30/87, Bodson, Slg. 1988, 2479, Randnr. 19).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes seien innerhalb ein und desselben Konzerns rechtlich unabhängige Gesellschaften verschiedene Unternehmen im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages (vgl. Urteil Bodson, a. a. O., Randnr. 20).

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-102/92
    47 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof zur Beurteilung von Vereinbarungen, die innerhalb eines Konzerns geschlossen wurden, im Hinblick auf Artikel 85 des Vertrages entschieden hat, daß, wenn "die Tochtergesellschaft ihr Vorgehen auf dem Markt nicht wirklich autonom bestimmen [kann],... die Verbotsvorschriften des Artikels 85 Absatz 1 in den Beziehungen zwischen ihr und der Muttergesellschaft, mit der sie dann eine wirtschaftliche Einheit bildet, unanwendbar" sind (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnr. 134).
  • EuGH, 26.06.1986 - 203/85

    Nicolet Instrument / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-102/92
    74 Die Beklagte weist den Vorwurf der unzureichenden Begründung zurück und trägt vor, die Entscheidung ermögliche es der Klägerin, ihre Argumentation nachzuvollziehen, und versetze das Gericht in die Lage, seine Kontrolle auszuüben (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 26. Juni 1986 in der Rechtssache 203/85, Nicolet Instrument, Slg. 1986, 2049, Randnrn.
  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89

    Società Italiana Vetro SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-102/92
    Ferner ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichts, daß Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages nur die Beziehungen zwischen wirtschaftlichen Einheiten betrifft, die zueinander in Wettbewerb treten können, und nicht Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen von Konzernunternehmen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden (Urteil vom 10. März 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-68/89, T-77/89 und T-78/89, SIV u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1403, Randnr. 357).
  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-102/92
    75 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts (Urteile des Gerichtshofes vom 30. September 1982 in der Rechtssache 110/81, Roquette Frères/Rat, Slg. 1982, 3159, Randnr. 24, und des Gerichts vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnr. 30) muß die Begründung einer beschwerenden Entscheidung es dem Adressaten ermöglichen, die Gründe für die erlassene Maßnahme zu erfahren, so daß er gegebenenfalls seine Rechte geltend machen und die Begründetheit der Entscheidung prüfen kann, und den Gemeinschaftsrichter in die Lage versetzen, seine Kontrolle auszuüben.
  • EuGH, 30.09.1982 - 110/81

    Roquette Frères / Rat

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-102/92
    75 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts (Urteile des Gerichtshofes vom 30. September 1982 in der Rechtssache 110/81, Roquette Frères/Rat, Slg. 1982, 3159, Randnr. 24, und des Gerichts vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnr. 30) muß die Begründung einer beschwerenden Entscheidung es dem Adressaten ermöglichen, die Gründe für die erlassene Maßnahme zu erfahren, so daß er gegebenenfalls seine Rechte geltend machen und die Begründetheit der Entscheidung prüfen kann, und den Gemeinschaftsrichter in die Lage versetzen, seine Kontrolle auszuüben.
  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-102/92
    Im vorliegenden Fall verfolgten die zu 100 % der Muttergesellschaft gehörenden Tochtergesellschaften zwangsläufig die von der Firma Parker festgelegte Politik (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 50).
  • EuGH, 12.07.1984 - 170/83

    Hydrotherm

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-102/92
    50 Sodann ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes im "Rahmen des Wettbewerbsrechts... unter dem Begriff des Unternehmens eine im Hinblick auf den jeweiligen Vertragsgegenstand bestehende wirtschaftliche Einheit zu verstehen [ist], selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren, natürlichen oder juristischen, Personen gebildet wird" (Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 170/83, Hydrotherm, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11).
  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 24.01.1992 - T-44/90

    La Cinq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 18.11.1992 - T-16/91

    Rendo NV u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 17.09.1985 - 25/84

    Ford / Kommission

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 29.11.1993 - T-56/92

    Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage -

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 14.07.1994 - T-66/92

    Herlitz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    64 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsrichter im Rahmen der Untersuchung der Frage, ob mehrere zu einer Gruppe gehörende Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden, geprüft hat, ob das Mutterunternehmen die Preispolitik (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juli 1972, 1CI/Kommission, 48/69, Slg. 1972, 619, Randnr. 137, und Geigy/Kommission, 52/69, Slg. 1972, 787, Randnr. 45), die Herstellungs- und Vertriebsaktivitäten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, Slg. 1974, 223, Randnrn. 37 und 39 bis 41), die Verkaufsziele, die Bruttomargen, die Verkaufskosten, den "cash flow", die Lagerbestände und das Marketing (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995, Viho/Kommission, T-102/92, Slg. 1995, II-17, Randnr. 48) beeinflussen konnte.
  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    Da nach dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht verschiedene Gesellschaften, die zum selben Konzern gehören, eine wirtschaftliche Einheit und somit ein Unternehmen im Sinne der Artikel 81 EG und 82 EG darstellen, wenn sie ihr Marktverhalten nicht selbständig bestimmen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 170/83, Hydrotherm, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-102/92, Viho/Kommission, Slg. 1995, II-17, Randnr. 50), und als der Kommission nach der Rechtsprechung freistand, die Geldbuße in den beiden Entscheidungen gegen die Muttergesellschaft zu verhängen (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnrn.
  • EuGH, 24.10.1996 - C-73/95

    Viho / Kommission

    1 Die Viho Europe BV hat mit Rechtsmittelschrift, die am 14. März 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-102/92 (Viho/Kommission, Slg. 1995, II-17) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. September 1992 abgewiesen hat, durch die ihre Beschwerde vom 22. Mai 1991 zurückgewiesen worden war.
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