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   EuG, 19.01.2012 - T-103/11   

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https://dejure.org/2012,267
EuG, 19.01.2012 - T-103/11 (https://dejure.org/2012,267)
EuG, Entscheidung vom 19.01.2012 - T-103/11 (https://dejure.org/2012,267)
EuG, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - T-103/11 (https://dejure.org/2012,267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke justing - Ältere nationale Bildmarke JUSTING - Inanspruchnahme des Zeitrangs der älteren nationalen Marke - Fehlende Übereinstimmung der Zeichen - Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei gleichlautenden Marken liegt keine Identität vor, wenn Schriftzug und Bildelemente unterschiedlich sind

  • Europäischer Gerichtshof

    Shang / HABM (justing)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke justing - Ältere nationale Bildmarke JUSTING - Inanspruchnahme des Zeitrangs der älteren nationalen Marke - Fehlende Übereinstimmung der Zeichen - Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission PDF

    Tiantian Shang gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

  • EU-Kommission

    Shang / HABM (justing)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke justing - Ältere nationale Bildmarke JUSTING - Inanspruchnahme des Zeitrangs der älteren nationalen Marke - Fehlende Übereinstimmung der Zeichen - Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme des Zeitrangs einer älteren nationalen Bildmarke; unbegründete Aufhebungsklage gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei geändertem Schriftzug und verschiedenen Bildelementen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme des Zeitrangs einer älteren nationalen Bildmarke; unbegründete Aufhebungsklage gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei geändertem Schriftzug und verschiedenen Bildelementen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr von Wort-/Bildmarken bei identischem Wortbestandteil

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 16. Februar 2011 - Shang/HABM (justing)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1388/2010"2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 14. Dezember 2010, die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückzuweisen, der den Antrag auf Anerkennung des Zeitrangs ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2012, 654
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 14.12.2006 - T-81/03

    Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) -

    Auszug aus EuG, 19.01.2012 - T-103/11
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg. 2006, II-5409, Randnr. 74).
  • EuGH, 20.03.2003 - C-291/00

    LTJ Diffusion

    Auszug aus EuG, 19.01.2012 - T-103/11
    Hinsichtlich der Identität der Marken ist darauf hinzuweisen, dass ein Zeichen mit einer Marke identisch ist, wenn es ohne Änderung oder Hinzufügung alle Elemente wiedergibt, die diese Marke bilden, oder wenn es, als Ganzes betrachtet, Unterschiede gegenüber der Marke aufweist, die so geringfügig sind, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können (Urteil des Gerichtshofs vom 20. März 2003, LTJ Diffusion, C-291/00, Slg. 2003, I-2799, Randnr. 54).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuG, 19.01.2012 - T-103/11
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg. 2006, II-5409, Randnr. 74).
  • EuG, 06.10.2021 - T-32/21

    Daw/ EUIPO (Muresko) - Unionsmarke - Unionswortmarke Muresko - Ältere nationale

    Angesichts der Konsequenzen, die sich aus der Inanspruchnahme des Zeitrangs einer identischen älteren nationalen Marke gemäß den Art. 39 und 40 der Verordnung 2017/1001 ergeben und die von dem Grundsatz abweichen, dass der Inhaber einer solchen Marke im Fall der Nichtverlängerung ihrer Eintragung seine durch die Marke verliehenen Rechte verliert, sind die Voraussetzungen, unter denen eine solche Inanspruchnahme zugelassen werden kann, restriktiv auszulegen (vgl. in diesem Sinne zur Voraussetzung der Identität der betroffenen Marken Urteil vom 19. Januar 2012, Shang/HABM [justing], T-103/11, EU:T:2012:19, Rn. 17).

    Nach der letztgenannten Bestimmung in ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung hat die Inanspruchnahme des Zeitrangs einer identischen älteren nationalen Marke lediglich zur Folge, dass der Inhaber der Unionsmarke, dem die Inanspruchnahme des Zeitrangs der älteren nationalen Marke bewilligt wurde, falls er auf die ältere Marke verzichtet oder sie erlöschen lässt, weiter dieselben Rechte geltend machen kann, die er gehabt hätte, wenn die ältere Marke weiterhin eingetragen gewesen wäre (Urteile vom 19. Januar 2012, justing, T-103/11, EU:T:2012:19, Rn. 17, und vom 20. Februar 2013, Langguth Erben/HABM [MEDINET], T-378/11, EU:T:2013:83, Rn. 28).

  • EuGH, 28.03.2022 - C-781/21

    Daw/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. 170b

    Die Urteile vom 19. Januar 2012, Shang/HABM (justing) (T-103/11, EU:T:2012:19), und vom 20. Februar 2013, Langguth Erben/HABM (MEDINET) (T-378/11, EU:T:2013:83), in denen tatsächlich von einer "restriktiven Auslegung" die Rede sei, beträfen nur die Voraussetzungen der Identität des Zeichens und der Marke, die so auszulegen seien, nicht aber das Erfordernis, dass die nationale Marke noch eingetragen sein müsse.
  • EuG, 20.02.2013 - T-378/11

    Langguth Erben / HABM (MEDINET) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Dem Antrag auf Inanspruchnahme des Zeitrangs der älteren nationalen Marke im Rahmen der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke ist stattzugeben, wenn drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Die ältere Marke und die angemeldete Gemeinschaftsmarke müssen identisch sein, die Waren oder Dienstleistungen der angemeldeten Gemeinschaftsmarke müssen mit denen, die von der älteren Marke erfasst sind, identisch oder in diesen enthalten sein, und der Inhaber der fraglichen Marken muss derselbe sein (Urteil des Gerichts vom 19. Januar 2012, Shang/HABM [justing], T-103/11, Randnr. 14).
  • EuG, 16.10.2018 - T-581/17

    Asics/ EUIPO - Van Lieshout Textielagenturen (Représentation de quatre lignes

    En effet, afin qu'il soit fait droit à la revendication de l'ancienneté d'une marque nationale antérieure aux fins de la demande d'enregistrement de la marque de l'Union européenne, trois conditions doivent être remplies cumulativement : la marque nationale antérieure et la marque de l'Union européenne demandée doivent être identiques ; les produits ou services de la marque de l'Union européenne demandée doivent être identiques à, ou contenus dans, ceux visés par la marque nationale antérieure ; le titulaire des marques en cause doit être le même (arrêt du 19 janvier 2012, Shang/OHMI (justing), T-103/11, EU:T:2012:19, point 14).
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