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   EuG, 14.12.2000 - T-105/99   

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https://dejure.org/2000,11182
EuG, 14.12.2000 - T-105/99 (https://dejure.org/2000,11182)
EuG, Entscheidung vom 14.12.2000 - T-105/99 (https://dejure.org/2000,11182)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - T-105/99 (https://dejure.org/2000,11182)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsrecht - Grundsatz der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts - Grundsatz des guten Finanzgebarens - Aufrechnung zwischen einer Forderung der Kommission und als Gemeinschaftszuschüsse geschuldeten Beträgen

  • Europäischer Gerichtshof

    CCRE / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Conseil des communes et régions d'Europe (CCRE) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 205 [jetzt Artikel 274 EG]
    Kommission - Zuständigkeiten - Ausführung des Gemeinschaftshaushalts - Entscheidung, eine Forderung der Kommission gegen als Gemeinschaftszuschüsse geschuldete Beträge aufzurechnen - Grundsätze der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts und des guten Finanzgebarens - ...

  • EU-Kommission

    Conseil des communes et régions d'Europe (CCRE) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Gemeinschaftsrecht - Grundsatz der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts - Grundsatz des guten Finanzgebarens - Aufrechnung zwischen einer Forderung der Kommission und als Gemeinschaftszuschüsse geschuldeten Beträgen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsatz der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts; MED-URBS-Verträge; Grundsatz des guten Finanzgebarens; Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes; Anforderungen an die Begründungspflicht; Aufrechnung zwischen einer Forderung der Kommission und als ...

  • Judicialis

    EGV Art. 230 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der in der Belastungsanzeige 97002489N vom 15. Februar 1999 enthaltenen Entscheidung der Kommission, mit der diese einen Betrag, der ihr angeblich im Rahmen der Programme MED-URBS 1994, MED-URBS 1995 und MED-URBS MIGRATION 1995 geschuldet wird, mit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1260
  • DVBl 2001, 547
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.05.1998 - C-132/95

    Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet

    Auszug aus EuG, 14.12.2000 - T-105/99
    Der Gerichtshof habe sich mit der Anwendung des Mechanismus der Aufrechnung zwischen Verpflichtungen, die auf zwei verschiedenen Rechtsordnungen beruhten, nur in seinem Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-132/95 (Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet, Slg. 1998, I-2975; im Folgenden: Urteil Jensen) befasst.

    Schließlich habe der Gerichtshof im Urteil Jensen (Randnr. 54) festgestellt, dass "das Gemeinschaftsrecht einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, gegen einen Zahlungsanspruch, der einem Beihilfeempfänger aufgrund eines Gemeinschaftsrechtsakts zusteht, mit Forderungen dieses Staates aufzurechnen", und Generalanwalt Fennelly habe in seinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache (Slg. 1998. I-2977, Nr. 39) ausgeführt: "Vollstreckung vor Zahlung des Geldes unterscheidet sich, wenn man sie unter dem Gesichtspunkt der Freiheit des Begünstigten betrachtet, über sein Vermögen zu verfügen, recht wenig von jeder anderen Form der Vollstreckung nach Zahlung.".

    In diesem Zusammenhang sind insbesondere der in dieser Rechtsprechung (Urteil Jensen, Randnrn.

  • EuGH, 15.10.1985 - 125/84

    Continental Irish Meat / Minister for Agriculture

    Auszug aus EuG, 14.12.2000 - T-105/99
    Auch in seinem Urteil vom 15. Oktober 1985 in der Rechtssache 125/84 (Continental Irish Meat, Slg. 1985, 3441) habe der Gerichshof die dort fragliche Aufrechnung durch eine nationale Behörde für zulässig erklärt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1971 - 5/71

    Aktien-Zuckerfabrik Schöppenstedt gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 14.12.2000 - T-105/99
    Hierfür sei "ein wertendes Vorgehen [angezeigt], beidem insbesondere die speziellen Vertragsziele und die Besonderheiten der Gemeinschaftsstruktur berücksichtigt werden" müssten (Schlussanträge von Generalanwalt Roemer vom 13. Juli 1971 in der Rechtssache 5/71, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 987, 990).
  • EuGH, 12.07.1957 - 7/56

    Frl. Dineke Algera, Herr Giacomo Cicconardi, Frau Simone Couturer, Herr Ignazio

    Auszug aus EuG, 14.12.2000 - T-105/99
    Die allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, die unter allen Umständen anwendbar seien, dienten nämlich dazu, eine Versagung gerichtlichen Rechtsschutzes zu verhindern (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1957 in den verbundenen Rechtssachen 7/56 und 3/57 bis 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung der EGKS, Slg. 1957, 85), den Inhalt eines im Gemeinschaftsrecht nicht definierten und vor Gericht geltend gemachten Rechtsbegriffs zu präzisieren, die dem Geist des Vertrages am besten gerecht werdende Auslegung einer gemeinschaftsrechtlichen Norm zu untermauern oder das Ermessen der Organe und der Mitgliedstaaten einzuschränken.
  • EuGH, 01.03.1983 - 250/78

    DEKA / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2000 - T-105/99
    So habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 250/78 (DEKA/EWG, Slg. 1983, 421, Randnr. 13) festgestellt, dass gemeinschaftsrechtliche Vorschriften "zwischen den Behörden und den Wirtschaftsteilnehmern gegenseitige und miteinander im Zusammenhang stehende Forderungen begründen [können], die sich zur Aufrechnung eignen".
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-87/01

    Kommission / CCRE

    Nach alledem schlage ich vor, wie folgt zu entscheiden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache T-105/99 (CCRE/Kommission) wird aufgehoben.

    2: - Urteil in der Rechtssache T-105/99 (CCRE/Kommission, Slg. 2000, II-4099, im Folgenden: angefochtenes Urteil).

    5: - Schreiben CBI-XIX/C1/D(98)36805 der Kommission vom 3. Dezember 1998 (Anlage 7 der vom CCRE beim Gericht in der Rechtssache T-105/99 eingereichten Klageschrift).

    12: - Anlagen 10 bis 13 der beim Gericht eingereichten Klageschrift des CCRE in der Rechtssache T-105/99.13: - Vgl. das Rechtsmittel (Randnr. 42) und die Rechtsmittelbeantwortung (Randnr. 6).

  • EuGH, 10.07.2003 - C-87/01

    Kommission / CCRE

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache T-105/99 (CCRE/Kommission, Slg. 2000, II-4099) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Conseil des communes et régions d'Europe (CCRE) mit Sitz in Paris (Frankreich), Prozessbevollmächtigte: F. Herbert und F. Renard, avocats, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Kläger im ersten Rechtszug,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 21. Februar 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache T-105/99 (CCRE/Kommission, Slg. 2000, II-4099, nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht der Klage der Vereinigung französischen Rechts Conseil des communes et régions d'Europe (nachstehend: Kläger) auf Nichtigerklärung der in dem Schreiben vom 15. Februar 1999 enthaltenen Entscheidung der Kommission (nachstehend: streitige Entscheidung), gegenüber dem Kläger eine Aufrechnung ihrer gegenseitigen Forderungen zu erklären, stattgegeben hat.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache T-105/99 (CCRE/Kommission) wird aufgehoben.

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