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   EuG, 13.12.1995 - T-109/94   

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https://dejure.org/1995,6544
EuG, 13.12.1995 - T-109/94 (https://dejure.org/1995,6544)
EuG, Entscheidung vom 13.12.1995 - T-109/94 (https://dejure.org/1995,6544)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - T-109/94 (https://dejure.org/1995,6544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs-KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Finanzielle Unterstützung im Energiesektor - Thermie-Programm - Begründungspficht - Stellungnahme des Ausschusses - Anspruch auf rechtliches Gehör - Ermessen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2008/90 Art. 8; ; VO (EWG) Nr. 2008/90 Art. 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Finanzielle Unterstützung im Energiesektor - Thermie-Programm - Begründungspficht - Stellungnahme des Ausschusses - Anspruch auf rechtliches Gehör - Ermessen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.03.1993 - C-102/92

    Ferriere Acciaierie Sarde / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-109/94
    26 Nach der Rechtsprechung läuft die Klagefrist in Situationen, in denen der betreffende Rechtsakt weder bekanntgegeben noch mitgeteilt wurde, erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, vorausgesetzt, daß er den vollständigen Wortlaut dieses Rechtsakts binnen angemessener Frist nach Erlangung der Kenntnis seines Bestehens anfordert (vgl. Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, und Beschluß des Gerichtshofes vom 5. März 1993 in der Rechtssache C-102/92, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, Slg. 1993, I-801, Randnr. 18).
  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-109/94
    50 Hinzu kommt, daß der vorliegende Fall deutlich anders gelagert ist als derjenige, der dem von der Klägerin angeführten Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93 (Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177) zugrunde lag.
  • EuGH, 08.07.1965 - 27/64

    Fonzi / Kommission EAG

    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-109/94
    55 Schließlich sei der Gerichtshof nicht befugt, die Wertung des Organs durch seine eigene zu ersetzen (Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1965 in den verbundenen Rechtssachen 27/64 und 30/64, Fonzi/Kommission, Slg. 1965, 652).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-109/94
    Es ist Sache der betreffenden Verwaltung, die Maßnahmen zur Durchführung eines auf eine Nichtigkeitsklage ergangenen Urteils zu ergreifen (Urteil des Gerichts vom 7. März 1995 in der Rechtssache T-432/93 bis T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503).
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-109/94
    Überdies führe eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann zu einer Nichtigerklärung, wenn das Verfahren ohne diese Verletzung zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 48).
  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-109/94
    26 Nach der Rechtsprechung läuft die Klagefrist in Situationen, in denen der betreffende Rechtsakt weder bekanntgegeben noch mitgeteilt wurde, erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, vorausgesetzt, daß er den vollständigen Wortlaut dieses Rechtsakts binnen angemessener Frist nach Erlangung der Kenntnis seines Bestehens anfordert (vgl. Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, und Beschluß des Gerichtshofes vom 5. März 1993 in der Rechtssache C-102/92, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, Slg. 1993, I-801, Randnr. 18).
  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-109/94
    38 Die Kommission beruft sich auf das Urteil vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80 (Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861), in dem der Gerichtshof den Weg für die Begründung von Entscheidungen des Prüfungsausschusses bei Auswahlverfahren mit sehr hoher Teilnehmerzahl gewiesen habe.
  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1995 - T-109/94
    34 Die Klägerin weist schließlich unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. März 1985 in den verbundenen Rechtssachen 296/82 und 318/82 (Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809) darauf hin, daß Begründungsmängel nicht mit einer Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gerechtfertigt werden könnten.
  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94 (Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberater Jürgen Grunwald als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer).

    Die Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 19. Februar 1996 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94 (Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der ablehnenden Entscheidung der Kommission vom 13. Januar 1994 über eine finanzielle Unterstützung der Rechtsmittelführerin im Rahmen des Thermie-Programms für das Jahr 1993 und auf Verurteilung der Kommission zum Erlaß einer neuen Entscheidung abgewiesen hat.

  • EuG, 07.11.2019 - T-48/17

    Der Beschluss des Europäischen Parlaments über die Finanzierung der Partei ADDE

    Wird bei einem Unionsorgan ein Antrag gestellt, insbesondere ein Antrag auf Finanzierung, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Recht auf Anhörung gewahrt wurde, wenn das Organ seine Entscheidung am Ende des Verfahrens aufgrund der vom Antragsteller vorgelegten Nachweise trifft, ohne diesem eine zusätzliche Gelegenheit zu verschaffen, über die Argumente hinaus, die er bei Stellung seines Antrags vorbringen konnte, gehört zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1995, Windpark Groothusen/Kommission, T-109/94, EU:T:1995:211, Rn. 48, und vom 15. September 2016, AEDEC/Kommission, T-91/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:477, Rn. 24; vgl. ebenfalls in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 30. April 2014, Euris Consult/Parlament, T-637/11, EU:T:2014:237, Rn. 119).

    Ausnahmsweise ist jedoch die Berufung auf einen Verstoß gegen das Recht auf Anhörung möglich, wenn sich das Unionsorgan auf dem Antragsteller nicht bekannte tatsächliche oder rechtliche Erwägungen oder auf andere als die von ihm vorgelegten Beweise stützt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1995, Windpark Groothusen/Kommission, T-109/94, EU:T:1995:211, Rn. 48, vom 30. April 2014, Euris Consult/Parlament, T-637/11, EU:T:2014:237, Rn. 119, und vom 15. September 2016, AEDEC/Kommission, T-91/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:477, Rn. 24) oder wenn es dem Antragsteller ein bestimmtes Verhalten zur Last legt, ohne ihm Gelegenheit zu geben, sich in sachdienlicher Weise zu äußern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 1999, New Europe Consulting und Brown/Kommission, T-231/97, EU:T:1999:146, Rn. 5 und 42 bis 44).

  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen;

    Es ist nämlich Sache der betreffenden Verwaltung, die Maßnahmen zur Durchführung eines auf einer Nichtigkeitsklage ergangenen Urteils zu ergreifen (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 23, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 61).
  • EuG, 08.11.2000 - T-485/93

    Dreyfus / Kommission

    Unter dieser Voraussetzung läuft die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, so dass er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93 bis T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49, und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 26).
  • EuG, 12.12.1996 - T-177/94

    Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen

    Es ist Sache der betreffenden Verwaltung, die Maßnahmen zur Durchführung eines auf eine Anfechtungsklage ergangenen Urteils zu ergreifen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache 100/88, Oyowe und Traore/Kommission, Slg. 1989, 4285, Randnr. 19, zuletzt Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 61).
  • EuG, 24.09.1996 - T-485/93

    Société Louis Dreyfus & Cie gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Unter dieser Voraussetzung läuft die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, so daß er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93 bis T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49, und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 26).
  • EuG, 12.12.1996 - T-99/95

    Peter Esmond Stott gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Es ist Sache der betreffenden Verwaltung, die Maßnahmen zur Durchführung eines auf eine Anfechtungsklage ergangenen Urteils zu ergreifen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache 100/88, Oyowe und Traore/Kommission, Slg. 1989, 4285, Randnr. 19, zuletzt Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG gegen Kommission der Europäischen

    (1) - Rechtssache T-109/94 (Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007).
  • EuG, 27.11.1997 - T-224/95

    Tremblay u.a. / Kommission

    Gemäß Artikel 176 des Vertrages ist es nämlich Sache des Organs, dem das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt, die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus einem auf eine Nichtigkeitsklage ergangenen Urteil ergeben (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85, Akzo Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 23, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 61).
  • EuG, 08.05.2003 - T-82/01

    Josanne u.a. / Kommission

    Zudem sei der vorliegende Fall mit dem vergleichbar, der zum Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94 (Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 48) geführt habe, in dem entschieden worden sei, dass die mit einem Antrag auf finanzielle Unterstützung befasste Kommission die Beteiligten vor ihrer Entscheidung über die Gewährung der Finanzierung nicht anhören müsse.
  • EuG, 30.09.1997 - T-151/95

    Inef / Kommission

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