Weitere Entscheidung unten: EuG, 15.11.1990

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   EuG, 10.03.1992 - T-11/89   

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https://dejure.org/1992,729
EuG, 10.03.1992 - T-11/89 (https://dejure.org/1992,729)
EuG, Entscheidung vom 10.03.1992 - T-11/89 (https://dejure.org/1992,729)
EuG, Entscheidung vom 10. März 1992 - T-11/89 (https://dejure.org/1992,729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Begriff der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise - Kollektive Verantwortlichkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung von Geldbußen gegen Hersteller von Polypropylen wegen verbotener Preisabsprachen; Verletzung der Verteidigungsrechte wegen verspäteter Übermittlung von Schriftstücken und mangelhafter Mitteilung der Beschwerdepunkte durch die Kommission; Nachweis von Kontakten ...

  • Judicialis

    EWG Art. 85 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages Art. 15

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-11/89
    Die in Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 und in der Verordnung Nr. 99/63 enthaltenen Vorschriften über Verfahrensgarantien sind Ausdruck eines fundamentalen Grundsatzes des Gemeinschaftsrechts, dem zufolge in allen Verfahren, auch in Verwaltungsverfahren, rechtliches Gehör gewährt werden und insbesondere dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit gegeben werden muß, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den von der Kommission für die Behauptung eines Verstosses gegen den EWG-Vertrag herangezogenen Unterlagen Stellung zu nehmen.

    Durch ihre Verordnung (EWG) Nr. 99/63 vom 25. Juli 1963 über die Anhörungen nach Artikel 19 der Verordnung Nr. 17 (ABl. 1963, Nr. 127, S. 2268) hat die Kommission ausserdem ein kontradiktorisches Verfahren eingeführt, in dessen Rahmen sie die Beschwerdepunkte den Unternehmen mitteilen muß, die sich innerhalb einer festgesetzten Frist schriftlich dazu äussern können; gegebenenfalls, insbesondere wenn die Kommission Geldbussen festsetzen will, kann eine Anhörung der betroffenen Unternehmen durchgeführt werden.

    Gemäß Artikel 4 der Verordnung Nr. 99/63 darf die Kommission in ihren Entscheidungen nur die Beschwerdepunkte in Betracht ziehen, zu denen sich die Unternehmen, gegen die die Entscheidung gerichtet ist, äussern konnten.

    Die letztere Möglichkeit steht nicht mit dem Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs, den Artikel 4 der Verordnung Nr. 99/63 enthält, in Widerspruch.

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-11/89
    372 Mit Schriftsatz, der am 6. März 1992 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Klägerin beantragt, wegen der Erklärungen, die die Kommission in der mündlichen Verhandlung in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-102/89 und T-104/89 und auf einer Pressekonferenz am 28. Februar 1992 nach Verkündung des Urteils in den vorgenannten Rechtssachen abgegeben hat, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen und eine Beweisaufnahme anzuordnen.

    374 Es ist darauf hinzuweisen, daß das Urteil des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315) als solches keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren rechtfertigt.

    Insbesondere haben die Klägerinnen im Gegensatz zu den PVC-Verfahren (Urteil vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-102/89 und T-104/89, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-11/89
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 68) braucht die Entscheidung nämlich nicht notwendig ein Abbild der Mitteilung der Beschwerdepunkte zu sein.

    299 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (vgl. die Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 86).

    319 Das Gericht verweist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteile vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 66, und vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Stichting Sigarettenindustrie/Kommission, Slg. 1985, 3831, Randnr. 88), wonach die Kommission gemäß Artikel 190 EWG-Vertrag zwar ihre Entscheidungen mit Gründen zu versehen und dabei die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmässigkeit der Maßnahme abhängt, sowie die Erwägungen aufzuführen hat, die sie zum Erlaß ihrer Entscheidung veranlasst haben, jedoch nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichen Fragen einzugehen braucht, die von den Beteiligten während des Verwaltungsverfahrens vorgebracht wurden.

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-11/89
    296 Selbst wenn man einräumen müsste, daß die Klägerin dieser Vereinbarung nicht in all ihren Punkten beigepflichtet habe, habe sie doch über einen langen Zeitraum enge Kontakte zu den anderen grossen Herstellern unterhalten, die einzelnen Pläne insgesamt bis hin zur Formulierung genauer Vorschläge unterstützt und sich damit so verhalten, daß die Voraussetzungen der Koordinierung und Zusammenarbeit, wie sie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Dezember 1975 (in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie/Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnr. 173) als Kriterien für eine abgestimmte Verhaltensweise aufgestellt habe, mehr als erfuellt seien.

    Dieses Selbständigkeitspostulat beseitigt zwar nicht das Recht der Unternehmen, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die bezweckt oder bewirkt, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Konkurrenten zu beeinflussen oder einen solchen Konkurrenten über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 173 und 174).

  • EuGH - 212/86 (anhängig)

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-11/89
    Wie der Gerichtshof in seinem Beschluß vom 11. Dezember 1986 in der Rechtssache 212/86 R (ICI/Kommission, in der amtlichen Sammlung nicht veröffentlicht) festgestellt habe, habe die Kommission andere Gesichtspunkte nicht berücksichtigt.

    Sie könnten daher nur zu dem Zweck herangezogen werden, den Beweis zu führen, daß die Entscheidung in Wahrheit auf anderen als den in ihr angegebenen Gründen beruhe, was einen Ermessensmißbrauch darstellen würde (vgl. den Beschluß des Gerichtshofes vom 11. Dezember 1986 in der Rechtssache 212/86 R, ICI/Kommission, Randnrn. 11 bis 16).

  • EuG, 15.11.1990 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-11/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-10/89, T-12/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 15.11.1990 - T-12/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-11/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-10/89, T-12/89 bis T-15/89).

    24 Mit Beschluß vom 15. November 1990 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-11/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-10/89, T-12/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 15.11.1990 - T-15/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-11/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-10/89, T-12/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 15.11.1990 - T-4/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-11/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-10/89, T-12/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuGH, 10.12.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • EuG, 15.11.1990 - T-3/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 10.03.1992 - T-10/89

    Hoechst AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 15.11.1990 - T-2/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-13/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-9/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuGH, 29.10.1980 - 215/78
  • EuGH, 29.10.1980 - 218/78
  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Außerdem entspreche die Gedankenführung des Gerichts im angefochtenen Urteil in allen Punkten derjenigen im Urteil vom 10. März 1992 in der Parallelsache T-11/89 (Shell/Kommission, Slg. 1992, II-757).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-73/95

    Viho / Kommission

    Ferner hat das Gericht entschieden, daß Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages 'an wirtschaftliche Einheiten gerichtet ist, die jeweils in einer einheitlichen Organisation persönlicher, materieller und immaterieller Mittel bestehen, die dauerhaft einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck verfolgt und an einer Zuwiderhandlung im Sinne dieser Vorschrift beteiligt sein kann' (Urteil vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-11/89, Shell/Kommission, Slg. 1992, II-757, Randnr. 311).
  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

    Außerdem seien diese Vermerke von dem Mitarbeiter von HGB verfasst worden, der für den Vertrieb von Bitumen zuständig gewesen sei und eng mit dem Mitarbeiter zusammengearbeitet habe, der an den Abstimmungstreffen über Bitumen teilgenommen habe; jedenfalls vertrete der Unionsrichter die Auffassung, dass es für die Beweiskraft eines Schriftstücks unerheblich sei, dass es zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung von einer Person verfasst worden sei, die bei einem Treffen nicht anwesend gewesen sei (Urteil des Gerichts vom 10. März 1992, Shell/Kommission, T-11/89, Slg. 1992, II-757, Randnr. 86).

    Das interne Schriftstück von HBG vom 23. April 2001 habe keine Beweiskraft; jedenfalls habe es in der angefochtenen Entscheidung nicht verwertet werden dürfen, wenn nicht ihre Verteidigungsrechte hätten verletzt werden sollen, da es der Mitteilung der Beschwerdepunkte nur beigefügt gewesen, darin aber nicht erwähnt worden sei (Urteil Shell/Kommission, oben in Randnr. 187 angeführt, Randnrn.

    Der Unionsrichter hat hingegen entschieden, dass es für ihre Beweiskraft ohne Bedeutung ist, dass Informationen aus zweiter Hand stammen (Urteil Shell/Kommission, oben in Randnr. 187 angeführt, Randnr. 86) und dass es nach den allgemeinen Beweisregeln als sehr bedeutsam angesehen werden muss, dass Dokumente in unmittelbarem Anschluss an die entsprechenden Treffen und offenkundig ohne den Gedanken daran, dass sie Unbefugten zur Kenntnis gelangen könnten, ausgearbeitet worden sind (Schlussanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf in der Rechtssache Rhône-Poulenc/Kommission, oben in Randnr. 161 angeführt).

    Jedenfalls geht aus den Akten hervor, dass die Klägerinnen im vorliegenden Fall im Verwaltungsverfahren Gelegenheit hatten, zum Beweis der Tatsache, dass das Unternehmen, das wegen der ersten beiden Zuwiderhandlungen mit Sanktionen belegt worden ist, nicht dasselbe gewesen ist wie dasjenige, das die vorliegende Zuwiderhandlung begangen hat, Beweismittel vorzubringen; die Kommission hat in der Mitteilung der Beschwerdepunkte (Randnrn. 93 und 283) nämlich unter Verweis auf die Entscheidungen Polypropylen und PVC II und das Urteil Shell/Kommission (oben in Randnr. 187 angeführt) festgestellt, dass das Unternehmen Shell bereits in der Vergangenheit wegen Zuwiderhandlungen gegen Art. 81 EG verurteilt worden sei.

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Rechtsprechung
   EuG, 15.11.1990 - T-11/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5623
EuG, 15.11.1990 - T-11/89 (https://dejure.org/1990,5623)
EuG, Entscheidung vom 15.11.1990 - T-11/89 (https://dejure.org/1990,5623)
EuG, Entscheidung vom 15. November 1990 - T-11/89 (https://dejure.org/1990,5623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen Anlagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH); Anforderungen an die Angaben für eine vertrauliche Behandlung; Nichtabgabe einer eingeforderten "kurzen Begründung" für eine ...

  • Judicialis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 15.11.1990 - T-10/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-11/89
    Weitere Verbundverfahren: EuG - 15.11.1990 - AZ: T 2/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 3/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 4/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 6/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 7/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 8/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 9/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 10/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 12/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 13/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 14/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 15/89.
  • EuG, 15.11.1990 - T-2/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-11/89
    Weitere Verbundverfahren: EuG - 15.11.1990 - AZ: T 2/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 3/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 4/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 6/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 7/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 8/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 9/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 10/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 12/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 13/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 14/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 15/89.
  • EuG, 15.11.1990 - T-7/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-11/89
    Weitere Verbundverfahren: EuG - 15.11.1990 - AZ: T 2/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 3/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 4/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 6/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 7/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 8/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 9/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 10/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 12/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 13/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 14/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 15/89.
  • EuG, 15.11.1990 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    6 Die Klägerin in der Rechtssache T-11/89 hat mit einem am 24. Juli 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben beantragt, eine Reihe von Angaben in ihrer Erwiderung sowie sämtliche Anlagen zu ihren Schriftsätzen vertraulich zu behandeln.

    11 Da die Klägerinnen in ihren genannten Schreiben nicht oder nicht in ausreichendem Masse die vom Gericht verlangte "kurze Begründung" gegeben haben, hat das Gericht die Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 aufgefordert, "mitzuteilen, welche Angaben... sie im einzelnen vertraulich zu behandeln beantragen" und "ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung für jede Angabe ( oder Art von Angaben )... unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die betreffenden Angaben sich auf einen weit zurückliegenden Zeitraum beziehen, klar zu begründen ".

    16 In den Rechtssachen T-3/89, T-9/89 und T-11/89 blieben die Schreiben des Kanzlers des Gerichts vom 10. Oktober 1990 unbeantwortet.

    19 Die Klägerin in der Rechtssache T-11/89 hat in einem am 15. Oktober 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben darauf hingewiesen, daß ihre Antwort auf die Frage 5 sowie die dort angeführten Tabellen "den Vermerk tragen : 'vertraulich - Geschäftsgeheimnisse' ".

    - in der Rechtssache T-11/89 die Anträge auf vertrauliche Behandlung der Seiten 114 und 115 der Klageerwiderung, der Seiten 73 bis 84, der Anlagen 1, 2, 4, 5 und der Nr. 13 der "contemporary documents" der Anlage 6 der Klageschrift sowie der exhibits C2, D1 und D2 und ihrer "typed copies" des Anhangs II der Anlage 11 der Klageschrift;.

    - in der Rechtssache T-11/89 den Anträgen auf vertrauliche Behandlung der Seiten 114 und 115 der Klageerwiderung, der Seiten 73 bis 84, der Anlagen 1, 2, 4, 5 und der Nr. 13 der "contemporary documents" der Anlage 6 der Klageschrift sowie der exhibits C2, D1 und D2 und ihrer "typed copies" des Anhangs II der Anlage 11 der Klageschrift;.

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    24 Mit Beschluß vom 15. November 1990 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.
  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    24 Mit Beschluß vom 15. November 1990 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.
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