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   EuG, 24.09.1998 - T-112/95   

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EuG, 24.09.1998 - T-112/95 (https://dejure.org/1998,9019)
EuG, Entscheidung vom 24.09.1998 - T-112/95 (https://dejure.org/1998,9019)
EuG, Entscheidung vom 24. September 1998 - T-112/95 (https://dejure.org/1998,9019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe - Erzeuger, die Nichtvermarktungs- oder Umstellungsverpflichtungen eingegangen sind - Entschädigung - Verordnung (EWG) Nr. 2187/93 - Zinsen

  • Europäischer Gerichtshof

    Dethlefs u.a. / Rat und Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Peter Dethlefs und andere gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 215; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 99; Verordnung Nr. 2187/93 des Rates, Artikel 12
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe für Milch - Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Erzeuger, die ihre Lieferungen gemäß der Regelung über Nichtvermarktungs- oder Umstellungsprämien ...

  • EU-Kommission

    Peter Dethlefs und andere gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinsch

    Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe - Erzeuger, die Nichtvermarktungs- oder Umstellungsverpflichtungen eingegangen sind - Entschädigung - Verordnung (EWG) Nr. 2187/93 - Zinsen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtlieferung von Milch im Referenzjahr aufgrund einer eingegangenen Nichtvermarktungsverpflichtung; Fehlende Wiederaufnahme der Milchvermarktung infolge der Anwendung der Verordnung Nr. 857/84; Entschädigung an bestimmte Erzeuger von Milch oder Milcherzeugnissen, die ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2187/93; ; Verordnung Nr. 857/84 Art. 12; ; EGV Art. 178; ; EGV Art. 215 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Schadensersatzklage - Bestimmung des Zeitraums, für den die Kläger Anspruch haben auf Zahlung der Verzugszinsen gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 2187/93 des Rates über das Angebot einer Entschädigung an bestimmte Erzeuger von Milch oder Milcherzeugnissen, die ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1998 - T-112/95
    Mit Urteil vom 19. Mai 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-104/89 und C-37/90 (Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061; im folgenden: Urteil Mulder) entschied der Gerichtshof, daß die Gemeinschaft für die Schäden haftet, die bestimmte Milcherzeuger, die durch die Anwendung der Verordnung Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 90, S. 13) an der Vermarktung von Milch gehindert waren, erlitten hatten, weil sie Verpflichtungen gemäß der Verordnung Nr. 1078/77 des Rates vom 17. Mai 1977 zur Einführung einer Prämienregelung für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung der Milchkuhbestände (ABl. L 131, S. 1) eingegangen waren.

    Angesichts der großen Zahl der vom Urteil Mulder betroffenen Erzeuger und um dessen volle Wirksamkeit zu gewährleisten, erließ der Rat die Verordnung (EWG) Nr. 2187/93 vom 22. Juli 1993 über das Angebot einer Entschädigung an bestimmte Erzeuger von Milch oder Milcherzeugnissen, die vorübergehend an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert waren (ABl. L 196, S. 6).

    Diese Verordnung sieht vor, daß den Erzeugern, die unter bestimmten Voraussetzungen durch die Regelung, auf die sich das Urteil Mulder bezog, geschädigt worden waren, eine pauschale Entschädigung angeboten wird.

    Wie es in der zweiten und vierten Begründungserwägung heißt, sollen damit gemäß dem Urteil Mulder die Erzeuger entschädigt werden, die dadurch einen Schaden erlitten haben, daß sie nach Übernahme einer Verpflichtung aufgrund der Verordnung Nr. 1078/77 an der Milcherzeugung gehindert waren.

    Nach ständiger Rechtsprechung (Urteil Mulder, Randnr. 35) handele es sich um Verzugszinsen, wenn durch ein Urteil die Verpflichtung zum Schadensersatz festgestellt werde.

    Soweit diese Verordnung aber eine Entschädigungsregelung vorsieht, mit der die Gemeinschaftsorgane den Verpflichtungen nachkommen wollten, die sich für sie aus ihrer Verurteilung im Urteil Mulder ergaben, fällt ihre Anwendung in den Bereich der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft.

    Aus den Begründungserwägungen dieser Verordnung ergibt sich, daß die Organe in der Erkenntnis, daß nach dem Urteil Mulder viele Erzeuger Anspruch auf Entschädigung hatten, feststellten, daß sie nicht jeden Einzelfall in Betracht ziehen konnten.

  • EuG, 16.04.1997 - T-541/93

    Verringerung eines Milchüberschusses in der Gemeinschaft ; Prämienzahlungen für

    Auszug aus EuG, 24.09.1998 - T-112/95
    Sie beschlossen somit, im Verordnungswege ein Entschädigungsangebot vorzusehen, mit dessen Annahme gemäß Artikel 14 letzter Absatz der Verordnung gegenüber den Gemeinschaftsorganen auf die Geltendmachung des Schadens, ganz gleich in welcher Form, verzichtet wird (vgl. Urteil des Gerichts vom 16. April 1997 in der Rechtssache T-541/93, Connaughton u. a./Rat, Slg. 1997, II-549, Randnr. 31).
  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuG, 24.09.1998 - T-112/95
    Zur Bestimmung des Umfangs dieser Verpflichtungen sind die von den Organen verfolgten Ziele und der Zusammenhang, in dem die Verordnung Nr. 2187/93 erlassen wurde, heranzuziehen (Urteile des Gerichtshofes vom 17. November 1983 in der Rechtssache 292/82, Merck, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-136/91, Findling Wälzlager, Slg. 1993, I-1793, Randnr. 11).
  • EuGH, 13.11.1973 - 63/72

    Werhahn Hansamuehle u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 24.09.1998 - T-112/95
    Wie sich aus der Rechtsprechung ergebe, könne der Rat die Gemeinschaft daher nicht vor dem Gericht vertreten, da er den angeblichen Schaden nicht verursacht habe (Urteil des Gerichtshofes vom 13. November 1973 in den verbundenen Rechtssachen 63/72 bis 69/72, Werhahn u. a./Rat, Slg. 1973, 1229).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-136/91

    Findling Wälzlager / Hauptzollamt Karlsruhe

    Auszug aus EuG, 24.09.1998 - T-112/95
    Zur Bestimmung des Umfangs dieser Verpflichtungen sind die von den Organen verfolgten Ziele und der Zusammenhang, in dem die Verordnung Nr. 2187/93 erlassen wurde, heranzuziehen (Urteile des Gerichtshofes vom 17. November 1983 in der Rechtssache 292/82, Merck, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-136/91, Findling Wälzlager, Slg. 1993, I-1793, Randnr. 11).
  • EuG - T-69/93 (anhängig)

    Mittwede / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1998 - T-112/95
    Drei der Kläger in der vorliegenden Rechtssache (die Kläger Backhaus, Lorentz und Mittwede, die die Klagen in den Rechtssachen T-66/93, T-115/93 und T-69/93 erhoben hatten) nahmen daraufhin am 14. und 15. Juni 1994 ihre Kostenerstattungsanträge zurück.
  • EuG - T-115/93 (anhängig)

    Lorentz / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1998 - T-112/95
    Drei der Kläger in der vorliegenden Rechtssache (die Kläger Backhaus, Lorentz und Mittwede, die die Klagen in den Rechtssachen T-66/93, T-115/93 und T-69/93 erhoben hatten) nahmen daraufhin am 14. und 15. Juni 1994 ihre Kostenerstattungsanträge zurück.
  • EuG - T-62/93 (anhängig)

    Gövert / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1998 - T-112/95
    Nach Unterzeichnung der den Angeboten beigefügten Quittungen, die den in der deutschen Fassung der Verordnung Nr. 2648/93 vorgesehenen Wortlaut hatten, nahmen die Kläger ihre Klagen mit am 20. April 1994 eingegangenen Schriftsätzen zurück; der Schriftsatz des Klägers in der Rechtssache T-62/93, Paul Gövert, ging am 9. Mai 1994 ein.
  • EuG - T-66/93 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Backhaus / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1998 - T-112/95
    Drei der Kläger in der vorliegenden Rechtssache (die Kläger Backhaus, Lorentz und Mittwede, die die Klagen in den Rechtssachen T-66/93, T-115/93 und T-69/93 erhoben hatten) nahmen daraufhin am 14. und 15. Juni 1994 ihre Kostenerstattungsanträge zurück.
  • EuGH, 09.10.2001 - C-80/99

    Flemmer

    Angesichts des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 24. September 1998 in der Rechtssache T-112/95 (Dethlefs u. a./Rat und Kommission, Slg. 1998, II-3819) hat das vorlegende Gericht jedoch Zweifel an seiner Zuständigkeit.

    Zu dem Widerspruch zwischen ihrer Auffassung und dem Urteil Dethlefs u. a./Rat und Kommission vertreten die Kläger des Ausgangsverfahrens den Standpunkt, dass sie zwischen dem Gericht erster Instanz und dem nationalen Gericht wählen könnten, da beide zuständig seien, wenn öffentlich-rechtliche Vergleichsverträge über Schadensersatzforderungen nach Artikel 215 Absatz 2 EG-Vertrag streitig geworden seien.

  • EuGH, 09.10.2001 - C-81/99

    Christoffel

    Angesichts des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 24. September 1998 in der Rechtssache T-112/95 (Dethlefs u. a./Rat und Kommission, Slg. 1998, II-3819) hat das vorlegende Gericht jedoch Zweifel an seiner Zuständigkeit.

    Zu dem Widerspruch zwischen ihrer Auffassung und dem Urteil Dethlefs u. a./Rat und Kommission vertreten die Kläger des Ausgangsverfahrens den Standpunkt, dass sie zwischen dem Gericht erster Instanz und dem nationalen Gericht wählen könnten, da beide zuständig seien, wenn öffentlich-rechtliche Vergleichsverträge über Schadensersatzforderungen nach Artikel 215 Absatz 2 EG-Vertrag streitig geworden seien.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    17: - Urteil des Gerichts vom 24. September 1998 in der Rechtssache T-112/95 (Dethlefs u. a./Rat und Kommission, Slg. 1998, II-3819).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2001 - C-80/99

    Christoffel

    16: - Urteil vom 24. September 1998 in der Rechtssache T-112/95 (Slg. 1998, II-3819, Randnr. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2001 - C-80/99

    Flemmer

    16: - Urteil vom 24. September 1998 in der Rechtssache T-112/95 (Slg. 1998, II-3819, Randnr. 55).
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