Rechtsprechung
   EuG, 05.12.2002 - T-114/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Programm zum Erwerb agrar- und forstwirtschaftlicher Flächen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - Nichteinleitung des förmlichen Prüfungsverfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - Beihilferegelung - Nichtigkeitsklage - Vereinigung - Zulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum / Kommission

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Begünstigter Verkauf ostdeutscher Agrarflächen kommt auf Prüfstand // Klage ist zulässig

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2002, II-5121



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Wird zitiert von ... (10)  

  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03  

    Rechtsmittel - Beihilfen, die die deutschen Behörden für den Flächenerwerb

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften begehrt mit ihrem Rechtsmittel die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-114/00 (Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission, Slg. 2002, II-5121, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen hat, die sie gegen die Klage der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V. (im Folgenden: ARE) auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1999 über die Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 (ex-Artikel 92 und 93) des EG-Vertrags (ABl. 2000, C 46, S. 2, im Folgenden: angefochtene Entscheidung) betreffend ein Programm zum Flächenerwerb in den neuen deutschen Bundesländern erhoben hatte.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-114/00 (Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 30.04.2007 - T-387/04  

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

    Würde dieser Ansicht gefolgt, so wäre eine Nichtigkeitsklage gegen eine Beihilferegelung entgegen der Rechtsprechung (Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2002, Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission, T-114/00, Slg. 2002, II-5121, Randnrn. 72 bis 74; Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Urteil des Gerichtshofs vom 13. Dezember 2005, C-78/03 P, Slg. 2005, I-10737, I-10741, Nr. 62) praktisch niemals möglich, da zum Zeitpunkt des Erlasses der Regelung nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich die Entscheidungsfindung der potenziell begünstigten Unternehmen verzögere.
  • EuG, 30.09.2003 - T-346/02  

    Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Verordnung (EWG) Nr.

    Insoweit sei hinzuweisen auf die Urteile des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93 (Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121) und vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1213, Randnr. 40), auf die Rechtsprechung zur Klagebefugnis von Einzelnen für die Anfechtung von Entscheidungen über staatliche Beihilfen (Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-114/00, Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission, Slg. 2002, II-5121, Randnr. 73) und von Richtlinien (Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2000 in den verbundenen Rechtssachen T-172/98, T-175/98 bis T-177/98, Slg. 2000. II-2487, Randnr. 70).
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  • EuG, 13.09.2006 - T-210/02  

    Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf Granulate im Vereinigten Königreich -

    Die Kommission macht insoweit geltend, das Gericht sei im Urteil Waterleiding Maatschappij/Kommission und im Urteil vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-114/00 (Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission, Slg. 2002, II-5121) fälschlicherweise davon ausgegangen, dass der Gerichtshof in den Urteilen vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-198/91 (Cook/Kommission, Slg. 1993, I-2487) und vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91 (Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203) danach unterschieden habe, ob die Entscheidung im Anschluss an das Vorprüfverfahren oder an das förmliche Prüfverfahren ergangen sei.
  • EuG, 08.07.2004 - T-341/02  

    Regione Siciliana / Kommission - Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt ,

    Zwar unterliegt es, wenn die Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaats Schutzmaßnahmen erlässt oder eine staatliche Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt, nach der Rechtsprechung keinem Zweifel, dass der Mitgliedstaat, der diese Maßnahmen beantragt hat, sie befolgen und alle Konsequenzen daraus ziehen wird (vgl. insbesondere Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, angeführt oben in Randnr. 53, Randnrn. 8 und 9, Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-380/94, AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1996, II-2169, Randnrn. 46 und 47, sowie vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-114/00, Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission, Slg. 2002, II-5121, Randnrn. 73 und 74), doch kann dies nicht für den vorliegenden Fall gelten, da die Italienische Republik den Erlass der angefochtenen Entscheidung nicht bei der Kommission beantragt hat, so dass in Ermangelung irgendwelcher Anhaltspunkte für das Gegenteil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Italienische Republik darauf verzichtet, von der Klägerin oder den Endempfängern den fraglichen Zuschuss zurückzufordern.
  • EuG, 16.03.2004 - T-157/01  

    Staatliche Beihilfen - Öffentlicher regionaler Busverkehr

    Da die vorliegende Klage den Interessen der Klägerin und ihrer in einem Wettbewerbsverhältnis zu Combus stehenden Mitglieder dient, kann sich die Klägerin auf jeden der in Artikel 230 Absatz 2 EG aufgezählten Rechtswidrigkeitsgründe berufen, soweit diese auf die vollständige oder partielle Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung bezogen sind (in diesem Sinne, auch wenn mit noch anhängigem Rechtsmittel angefochten, Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-114/00, Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission, Slg. 2002, II-5121, Randnr. 78), ohne dass die Klägerin hierbei auf eine Rüge der Verletzung von Verfahrensrechten des Artikels 88 Absatz 2 EG beschränkt wäre.
  • EuG, 27.09.2006 - T-117/04  

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen, die die Niederlande zugunsten von Jachthäfen

    Zweitens beruft sie sich in Bezug auf die individuelle Betroffenheit der Arbeitsgruppe auf das Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-114/00 (Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission, Slg. 2002, II-5121), in dem das Gericht in Randnummer 52 an den Grundsatz erinnere, dass eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung kollektiver Interessen einer Gruppe von Personen gegründet worden ist, von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, nicht im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betroffen sein kann; sie kann daher keine Nichtigkeitsklage im Namen ihrer Mitglieder erheben, wenn diesen als Einzelnen die Erhebung einer Klage verwehrt ist.
  • EuG, 10.05.2004 - T-391/02  

    Bundesverband der Nahrungsmittel- und Speiseresteverwertung eV und Josef Kloh

    Zweitens könne der BNS deswegen Klage gegen die angefochtene Bestimmung erheben, weil er die Interessen von Unternehmen einschließlich des Klägers zu 2 vertrete, die selbst befugt seien, Klage gegen diese Bestimmung zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Juli 1995 in den Rechtssachen T-447/93 und T-449/93, AITEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1971, Randnrn. 60 bis 62, und vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-114/00, Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission, Slg. 2002, II-5121, Randnrn. 63 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-78/03  

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Aktionsgemeinschaft Recht

    (2)  - Rechtssache T-114/00, Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission, Slg. 2002, II-5121.
  • EuG, 27.05.2004 - T-358/02  

    Deutsche Post AG und DHL International Srl gegen Kommission der Europäischen

    Schließlich erörtern die Parteien die Erheblichkeit u. a. folgender Urteile des Gerichts für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits: Urteile vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-442/93 (AAC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1329) und in der Rechtssache T-435/93 (ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281), vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94 (Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1399), vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95 (Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031), vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-11/95 (BP Chemicals/Kommission, Slg. 1998, II-3235) sowie vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-114/00, Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission, Slg. 2002, II-5121).
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