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   EuG, 13.12.1990 - T-116/89   

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EuG, 13.12.1990 - T-116/89 (https://dejure.org/1990,4600)
EuG, Entscheidung vom 13.12.1990 - T-116/89 (https://dejure.org/1990,4600)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - T-116/89 (https://dejure.org/1990,4600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Vereniging Prodifarma u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Omni-Partijen Akkoord - Zulässigkeit - Rechtsnatur der angefochtenen Handlung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung über eine Senkung der Preise für Arzneimittel im Zusammenhang mit einer Änderung der niederländischen Regelung über die Gewinnspanne der Apotheker; Anfechtbarkeit einer Handlung eines Gemeinschaftsorgans; Befugnis der Kommission zum Erlass verbindlicher ...

  • Judicialis

    EWG Art. 85 Abs. 1; ; EWG Art. 173; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, der Ersten Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 EWG-Vertrag Art. 3

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Omni-Partijen Akkoord - Zulässigkeit - Rechtsnatur der angefochtenen Handlung.

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuG, 13.12.1990 - T-113/89

    Vereniging van Nederlandse Ziekenfondsen u. a. gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-116/89
    Er steht in engem Zusammenhang mit den Rechtssachen T-113/89 (Nefarma/Kommission, Slg. 1990, II-797) und T-114/89 (VNZ/Kommission, Slg. 1990, II-827) sowie mit der Rechtssache T-3/90 (Prodifarma/Kommission II, Unzulässigkeitsbeschluß vom 23. Januar 1991, noch nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht).

    Das Gericht hat bei der Feststellung des Sachverhalts von Amts wegen die Sachverhaltsangaben berücksichtigt, die in den Akten der Parallelrechtssachen T-113/89 und T-114/89 enthalten sind.

    8 Als Ergebnis früherer Initiativen der Nederlandse Associatie van de Farmaceutische Industrie "Nefarma" (Niederländischer Verband der pharmazeutischen Industrie), eines der Kläger in der Rechtssache T-113/89, und der Vereniging van Nederlandse Ziekenfondsen "VNZ" (Vereinigung der Niederländischen Krankenkassen), eines der Kläger in der Rechtssache T-114/89, wurde am 18. August 1988 der OPA geschlossen.

    Unter Punkt 7.1 des OPA erklären sich die beiden Kläger in der Rechtssache T-113/89, die Nefarma und der Bond van Groothandelaren in het Pharmaceutische Bedrijf (Verband der Großhändler im Arzneimittelsektor), bereit, gegenüber den Apothekern die Einkaufspreise für Arzneispezialitäten um durchschnittlich 7 % zu senken.

    Des weiteren meldete die Nefarma, einer der Kläger in der Rechtssache T-113/89, den OPA am 9. Dezember 1988 im Namen aller an ihm Beteiligten bei der Kommission an.

    22 Sir Leon Brittan beantwortete dieses Schreiben mit einem Schreiben an die beiden Staatssekretäre vom 6. März 1989, das von den Klägern in der vorliegenden Rechtssache sowie in den Rechtssachen T-113/89 und T-114/89 angefochten wird.

    Die Nefarma und die VNZ, Klägerinnen in den Rechtssachen T-113/89 und T-114/89, erhielten ebenfalls eine Kopie.

    Der Verfasser des Schreibens hat zwar die Möglichkeit einer positiven Entscheidung über den OPA von einer Änderung der darin vorgesehenen Regelung über die Anreizprämie und von der Einführung eines Kontrollsystems abhängig gemacht; es ist jedoch festzustellen, wie das Gericht es in seinen Urteilen vom 13. Dezember 1990 in den Rechtssachen T-113/89 und T-114/89 getan hat, daß es sich dabei nicht um verbindliche Maßnahmen handelte, da das angefochtene Schreiben es den am OPA Beteiligten völlig freistellte, diese Maßnahmen zu akzeptieren oder aber abzulehnen.

  • EuG, 13.12.1990 - T-114/89
    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-116/89
    Er steht in engem Zusammenhang mit den Rechtssachen T-113/89 (Nefarma/Kommission, Slg. 1990, II-797) und T-114/89 (VNZ/Kommission, Slg. 1990, II-827) sowie mit der Rechtssache T-3/90 (Prodifarma/Kommission II, Unzulässigkeitsbeschluß vom 23. Januar 1991, noch nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht).

    Das Gericht hat bei der Feststellung des Sachverhalts von Amts wegen die Sachverhaltsangaben berücksichtigt, die in den Akten der Parallelrechtssachen T-113/89 und T-114/89 enthalten sind.

    8 Als Ergebnis früherer Initiativen der Nederlandse Associatie van de Farmaceutische Industrie "Nefarma" (Niederländischer Verband der pharmazeutischen Industrie), eines der Kläger in der Rechtssache T-113/89, und der Vereniging van Nederlandse Ziekenfondsen "VNZ" (Vereinigung der Niederländischen Krankenkassen), eines der Kläger in der Rechtssache T-114/89, wurde am 18. August 1988 der OPA geschlossen.

    22 Sir Leon Brittan beantwortete dieses Schreiben mit einem Schreiben an die beiden Staatssekretäre vom 6. März 1989, das von den Klägern in der vorliegenden Rechtssache sowie in den Rechtssachen T-113/89 und T-114/89 angefochten wird.

    Die Nefarma und die VNZ, Klägerinnen in den Rechtssachen T-113/89 und T-114/89, erhielten ebenfalls eine Kopie.

    Der Verfasser des Schreibens hat zwar die Möglichkeit einer positiven Entscheidung über den OPA von einer Änderung der darin vorgesehenen Regelung über die Anreizprämie und von der Einführung eines Kontrollsystems abhängig gemacht; es ist jedoch festzustellen, wie das Gericht es in seinen Urteilen vom 13. Dezember 1990 in den Rechtssachen T-113/89 und T-114/89 getan hat, daß es sich dabei nicht um verbindliche Maßnahmen handelte, da das angefochtene Schreiben es den am OPA Beteiligten völlig freistellte, diese Maßnahmen zu akzeptieren oder aber abzulehnen.

  • EuGH, 01.10.1987 - 311/85

    VVR / Sociale Dienst van de Plaatselijke en Gewestelijke Overheidsdiensten

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-116/89
    Zur Rechtsgrundlage einer derartigen Entscheidung tragen die Klägerinnen vor, daß die Blockierung der Durchführung des OPA aus der Auslegung der Artikel 85 und 5 EWG-Vertrag folge, die der Gerichtshof im Urteil vom 1. Oktober 1987 in der Rechtssache 311/85 (Vereniging van Vlaamse Reisbureaus, Slg. 1987, 3801) vorgenommen habe.

    79 Eine Befugnis der Kommission zum Erlaß von Entscheidungen, die gegenüber den Mitgliedstaaten Rechtswirkungen entfalten können, kann auch nicht aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes hergeleitet werden, wonach der EWG-Vertrag für die Mitgliedstaaten die Verpflichtung begründet, keine Rechtsvorschriften zu erlassen oder aufrechtzuerhalten, die die praktische Wirksamkeit der Artikel 85 und 86 EWG-Vertrag ausschalten könnten (siehe z. B. Urteil vom 1. Oktober 1987 in der Rechtssache 311/85, Vereniging van Vlaamse Reisbureaus, a. a. O., 3826).

    Die Mitgliedstaaten haben dafür zu sorgen, daß ihr Verhalten ihren Verpflichtungen aus den Artikeln 3 Buchstabe f, 5 und 85 EWG-Vertrag genügt, und zwar unbeschadet der späteren Kontrolle, die der Gerichtshof insoweit im Rahmen der Verfahren nach den Artikeln 169 und 177 EWG-Vertrag ausübt (vgl. für die Anwendung der letztgenannten Bestimmung das Urteil vom 1. Oktober 1987, a. a. O.).

  • EuGH, 17.01.1980 - 792/79

    Camera Care / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-116/89
    45 Die Kommission bemerkt, daß das angefochtene Schreiben nicht als eine Entscheidung angesehen werden könne, mit der ein Antrag auf Erlaß einstweiliger Maßnahmen im Sinne des Beschlusses vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119) abgelehnt werde, da die Klägerinnen keinen solchen Antrag gestellt hätten.

    72 Die Kommission ist ausserdem befugt, vor ihrer endgültigen Entscheidung über eine Vereinbarung, die bei ihr angemeldet wurde oder gegen die bei ihr eine Beschwerde eingereicht wurde, einstweilige Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, einer Situation entgegenzutreten, die geeignet wäre, dem Beschwerdeführer einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zuzufügen, oder die für die Allgemeinheit unerträglich ist (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R, Camera Care, a. a. O., 130 f.).

    Dieser Umstand bestätigt die Auffassung des Gerichts, daß mit diesem Schreiben keine einstweiligen Maßnahmen im Sinne des Beschlusses des Gerichtshofes vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care, a. a. O.) ergriffen wurden.

  • EuGH, 17.05.1989 - 151/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-116/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist hierfür zu prüfen, ob es verbindliche Rechtswirkungen erzeugt hat (siehe zuletzt Beschluß vom 17. Mai 1989 in der Rechtssache 151/88, Italien/Kommission, Slg. 1989, 1255, 1261).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind Meinungsäusserungen der Kommission gegenüber den Behörden eines Mitgliedstaats in Bereichen, in denen sie zum Erlaß verbindlicher Entscheidungen nicht befugt ist, nur einfache Stellungnahmen ohne Rechtswirkungen (z. B. Urteile vom 4. Februar 1959 in der Rechtssache 17/57, Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, Slg. 1958-1959, 9, 25, und vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex/Kommission, Slg. 1980, 1299, 1310; Beschluß vom 17. Mai 1989 in der Rechtssache 151/88, Italien/Kommission, a. a. O., 1261).

  • EuGH, 30.09.1987 - 229/86

    Brother Industries / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-116/89
    76 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß keine Vermutung für eine solche Befugnis besteht, wenn weder im EWG-Vertrag noch in verbindlichen Handlungen der Organe eine dahin gehende Vorschrift enthalten ist (Beschluß vom 30. September 1987 in der Rechtssache 229/86, Brother Industries/Kommission, Slg. 1987, 3757, 3762 ff.).

    Artikel 5 EWG-Vertrag verleiht der Kommission aber nicht die Befugnis, verbindliche Entscheidungen an die Mitgliedstaaten zu richten, um ihnen ein Verhalten vorzuschreiben, das dem Gemeinschaftsrecht entspricht (Beschluß vom 30. September 1987 in der Rechtssache 229/86, Brother Industries, a. a. O.).

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-116/89
    Sie berufen sich jedoch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach für die Feststellung, ob eine Handlung anfechtbar sei, nicht auf ihre Form, sondern auf ihren Inhalt abzustellen sei (Urteile vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, "AETR", Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, und vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639).

    Die Klägerinnen führen als Beleg für dieses Vorbringen die Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM, a. a. O.) und vom 15. März 1967 in den Rechtssache 8/66 bis 11/66 (Cimenteries/Kommission, Slg. 1967, 99) an.

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-116/89
    56 In der mündlichen Verhandlung haben sich die Klägerinnen auf die Urteile vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70 (Bock/Kommission, Slg. 1971, 897) und vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 207) berufen, in denen der Gerichtshof unter Umständen, die den Klägerinnen zufolge dem Sachverhalt im vorliegenden Rechtsstreit vergleichbar waren, Klagen von Privatpersonen gegen Entscheidungen, die an Mitgliedstaaten gerichtet gewesen seien, für zulässig erklärt habe.

    94 In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, daß sich die Klägerinnen für die Zulässigkeit der vorliegenden Klage zu Unrecht auf die Urteile des Gerichtshofes vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70 (Bock, a. a. O.) und vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki, a. a. O.) berufen haben.

  • EuGH, 23.11.1971 - 62/70

    Bock / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-116/89
    56 In der mündlichen Verhandlung haben sich die Klägerinnen auf die Urteile vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70 (Bock/Kommission, Slg. 1971, 897) und vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 207) berufen, in denen der Gerichtshof unter Umständen, die den Klägerinnen zufolge dem Sachverhalt im vorliegenden Rechtsstreit vergleichbar waren, Klagen von Privatpersonen gegen Entscheidungen, die an Mitgliedstaaten gerichtet gewesen seien, für zulässig erklärt habe.

    94 In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, daß sich die Klägerinnen für die Zulässigkeit der vorliegenden Klage zu Unrecht auf die Urteile des Gerichtshofes vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70 (Bock, a. a. O.) und vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki, a. a. O.) berufen haben.

  • EuGH, 15.03.1967 - 8/66

    Cimenteries u.a. / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 13.12.1990 - T-116/89
    Die Klägerinnen führen als Beleg für dieses Vorbringen die Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM, a. a. O.) und vom 15. März 1967 in den Rechtssache 8/66 bis 11/66 (Cimenteries/Kommission, Slg. 1967, 99) an.

    Anders als in den Fällen, in denen der Gerichtshof von Beamten der Kommission unterzeichnete Schreiben als anfechtbare Maßnahmen angesehen hat (vgl. z. B. Urteil vom 15. März 1967 in den Rechtssachen 8/66 bis 11/66, Cimenteries/Kommission, a. a. O.), stellt sich das angefochtene Schreiben weder als Mitteilung einer Entscheidung der Kommission dar noch als ein Schreiben, das im Namen der Kommission oder aufgrund einer Übertragung von Befugnissen verfasst wurde, deren Zulässigkeit der Gerichtshof im Urteil vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85 (AKZO/Kommission, Slg. 1986, 2585, 2614) anerkannt hat.

  • EuG, 23.01.1991 - T-3/90

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

  • EuGH, 04.02.1959 - 17/57

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuGH, 27.03.1980 - 133/79

    Sucrimex / Kommission

  • EuGH, 23.09.1986 - 5/85
  • EuG, 13.12.1990 - T-113/89

    Nederlandse Associatie van de Farmaceutische Industrie "Nefarma" und Bond van

    Er steht in engem Zusammenhang mit den Rechtssachen T-114/89 (VNZ/Kommission, Slg. 1990, II-827) und T-116/89 (Prodifarma/Kommission I, Slg. 1990, II-843) sowie mit der Rechtssache T-3/90 (Prodifarma/Kommission II, Unzulässigkeitsbeschluß vom 23. Januar 1991, noch nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht).

    Das Gericht hat bei der Feststellung des Sachverhalts von Amts wegen die Sachverhaltsangaben berücksichtigt, die in den Akten der Parallelrechtssachen T-114/89 und T-116/89 enthalten sind.

    10 Die bereits erwähnte Ausnahme ist die Klägerin in den Rechtssachen T-116/89 und T-3/90, Prodifarma; bei ihr handelt es sich um eine Vereinigung, in der sich kleinere Unternehmen zusammengeschlossen haben, die Generika oder Arzneispezialitäten herstellen oder auch Generika parallel importieren und die nicht zur Markenarzneimittelindustrie gehören.

    Am 2. Dezember 1988 beantragte die Prodifarma, die Klägerin in der Rechtssache T-116/89, bei der Kommission gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, der Ersten Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 EWG-Vertrag (ABl. Nr. 13, S. 204), festzustellen, daß der OPA gegen Artikel 85 EWG-Vertrag verstösst.

    21 Sir Leon Brittan beantwortete dieses Schreiben mit einem Schreiben an die beiden Staatssekretäre vom 6. März 1989, das von den Klägern in der vorliegenden Rechtssache sowie in den Rechtssachen T-114/89 und T-116/89 angefochten wird.

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

    In verbundenen Rechtssachen, in denen alle Parteien sämtliche Akten einsehen konnten, kann das Gericht von Amts wegen Beweismittel berücksichtigen, die in den Akten der parallelen Rechtssachen enthalten sind (in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-113/89, Nefarma und Bond van Groothandelaren in het Farmaceutische Bedrijf/Kommission, Slg. 1990, II-797, Randnr. 1, und in der Rechtssache T-116/89, Prodifarma u. a./Kommission, Slg. 1990, II-843, Randnr. 1).
  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

    In verbundenen Rechtssachen, in denen alle Parteien sämtliche Akten einsehen konnten, kann das Gericht von Amts wegen Beweismittel berücksichtigen, die in den Akten der parallelen Rechtssachen enthalten sind (in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-113/89, Nefarma und Bond van Groothandelaren in het Farmaceutische Bedrijf/Kommission, Slg. 1990, II-797, Randnr. 1, und in der Rechtssache T-116/89, Prodifarma u. a./Kommission, Slg. 1990, II-843, Randnr. 1).
  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

    Es sei nämlich die einzige Möglichkeit, die Rechtmässigkeit der Ablehnung der Änderungsvorschläge der SPO vom Gericht prüfen zu lassen, da die Klägerinnen keine Klage nach Artikel 173 EWG-Vertrag gegen die einzelnen Verwaltungsschreiben, mit denen diese Vorschläge zurückgewiesen worden seien, erheben könnten (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-116/89, Vereniging Prodifarma u. a./Kommission, Slg. 1990, II-843).
  • EuG, 23.01.1991 - T-3/90

    Vereniging Prodifarma gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Er steht in engem Zusammenhang mit den Rechtssachen T-113/89 (Nefarma/Kommission), T-114/89 (VNZ/Kommission) und T-116/89 (Prodifarma/Kommission I).

    Das Gericht hat bei der Feststellung des Sachverhalts von Amts wegen die Sachverhaltsangaben berücksichtigt, die in den Akten der Parallelrechtssache T-116/89 enthalten sind.

    10 Im Mai 1989 erhoben mehrere am OPA Beteiligte sowie die Prodifarma, die Klägerin in der vorliegenden Rechtssache, unter anderem gegen das Schreiben Sir Leon Brittans vom 6. März 1989 drei Anfechtungsklagen, die Gegenstand der Rechtssachen T-113/89, T-114/89 und T-116/89 waren.

  • EuG, 18.11.1992 - T-16/91

    Rendo NV u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts bedarf es insoweit der Prüfung, ob diese Unterlassung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt hat, die die Interessen der Klägerinnen durch einen Eingriff in ihre Rechtsstellung beeinträchtigen (vgl. z. B. die Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990, Automec I, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-116/89, Prodifarma/Kommission, Slg. 1990, II-843, 860).
  • EuG, 17.10.2005 - T-28/02

    First Data u.a. / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG -

    Da Artikel 81 Absatz 1 EG - wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat - unmittelbar anwendbar ist, Einzelne sich also darauf vor nationalen Gerichten berufen und aus ihm Rechte ableiten können, und da nationale Gerichte auch über andere Informationen zum Sachverhalt verfügen können, sind sie naturgemäß gehalten, sich nach ihrem Kenntnisstand selbst eine Meinung über die Anwendbarkeit des Artikels 81 Absatz 1 EG auf bestimmte Abmachungen zu bilden (Schlussanträge des Generalanwalts Reischl in der Rechtssache 37/79, Marty/Lauder, Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980, Slg. 1980, 2481, 2502, 2507; in diesem Sinne auch Urteil Marty/Lauder, Randnr. 13, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-116/89, Prodifarma u. a./Kommission, Slg. 1990, II-843, Randnr. 70).
  • EuG, 08.07.2004 - T-48/00

    Corus UK / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt der nahtlosen Stahlrohre -

    Das Gericht kann in verbundenen Rechtssachen, in denen alle Parteien Gelegenheit gehabt haben, sämtliche Akten einzusehen, von Amts wegen die Beweise berücksichtigen, die in den Akten der Parallelsachen enthalten sind (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-113/89, Nefarma und Bond van Groothandelaren in het Farmaceutische Bedrijf/Kommission, Slg. 1990, II-797, Randnr. 1, und in der Rechtssache T-116/89, Prodifarma u. a./Kommission, Slg. 1990, II-843, Randnr. 1).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1992 - C-312/90

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    (6) - Vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO, Slg. 1986, 1965); Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87 (Bossi, Slg. 1989, 303, Randnrn. 23 ff.); Urteil des Gerichts vom 22. Juni 1990 in den verbundenen Rechtssachen T-32/89 und T-39/89 (Marcopoulos, Slg. 1990, II-281, Randnr. 21); Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89 (Automec, Slg. 1990, II-367, Randnrn. 42 ff.); und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-116/89 (Prodifarma, Slg. 1990, II-843, Randnr. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-279/95

    Langnese-Iglo GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    (12) - Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-116/89 (Prodifarma u. a./Kommission, Slg. 1990, II-843, Randnr. 70).
  • EuG, 30.11.1992 - T-36/92

    Syndicat français de l'Express international und andere gegen Kommission der

  • EuG, 16.04.1997 - T-554/93

    Nichtvermarktungsverpflichtung von Milchlieferungen; Haftung der Gemeinschaft für

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