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   EuG, 03.04.2003 - T-119/02   

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EuG, 03.04.2003 - T-119/02 (https://dejure.org/2003,5036)
EuG, Entscheidung vom 03.04.2003 - T-119/02 (https://dejure.org/2003,5036)
EuG, Entscheidung vom 03. April 2003 - T-119/02 (https://dejure.org/2003,5036)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Royal Philips Electronics / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Royal Philips Electronics NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 4064/98 des Rates, Artikel 6 Absatz 1
    1. Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Prüfung durch die Kommission - Erlass einer Entscheidung, die ohne Einleitung der Phase II die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt feststellt - Voraussetzung - Nichtbestehen ernsthafter Bedenken - ...

  • EU-Kommission

    Royal Philips Electronics NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Nichtigkeit der Entscheidung der Kommission über die Genehmigung des Zusammenschlusses von SEB und Moulinex unter bestimmten Bedingungen auf dem Markt für kleine elektrische Haushaltsgeräte; Klage auf Nichtigkeit der Entscheidung der Kommission über die ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in der durch die Verordnung [EG] Nr. 1310/97 des Rates vom 30. Jun... i 1997 geänderten Fassung Art. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in der durch die Verordnung [EG] Nr. 1310/97 des Rates vom 30. Juni 1997 geänderten Fassung Art. 6; ; Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in der durch die Verordnung [EG] Nr. 1310/97 des Rates vom 30. Juni 1997 geänderten Fassung Art. 9; ; Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in der durch die Verordnung [EG] Nr. 1310/97 des Rates vom 30. Juni 1997 geänderten Fassung Art. 21; ; Verordnung (EG) Nr. 447/98 der Kommission vom 1. März 1998 über die Anmeldungen, über die Fristen und über die Anhörung nach der Verordnung Nr. 4064/89 Art. 18 Abs. 1; ; Mitteilung über im Rahmen der Verordnung Nr. 4064/89 des Rates und der Verordnung Nr. 447/98 der Kommission zulässige Abhilfemaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung SG(2002) D/228078 der Kommission vom 8. Januar 2002, mit der der Zusammenschluss, der auf die teilweise Übernahme der Vermögenswerte des Unternehmens Moulinex durch die Unternehmensgruppe SEB gerichtet ist, unter der Bedingung für mit ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2003, 769 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-119/02
    Da drittens eine Verweisung nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung Nr. 4064/89 nur möglich sei, wenn der Zusammenschluss eine beherrschende Stellung zu begründen oder zu verstärken drohe, habe die Kommission, indem sie die Verweisungsentscheidung aufgrund dieser Bestimmung erlassen habe, zwangsläufig ausgeschlossen, dass die französischen Wettbewerbsbehörden den Zusammenschluss unter Zugrundelegung der so genannten "Insolvenzdoktrin" genehmigen könnten, da diese Doktrin auf eine Lage zugeschnitten sei, bei der ein Zusammenschluss keine drohende Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung verursache (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 110).

    Indem sie den Zusammenschluss auf der Grundlage der "Insolvenzdoktrin" genehmigt haben, müssen die französischen Wettbewerbsbehörden jedoch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil Frankreich u. a./Kommission, Randnr. 110) zwangsläufig zu dem Schluss gelangt sein, dass der in Rede stehende Zusammenschluss hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die relevanten Märkte in Frankreich nicht Ursache einer drohenden Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung sei.

  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-119/02
    Die Überprüfung eines Zusammenschlusses anhand des Rechts eines Mitgliedstaats kann indessen in ihrer Bedeutung und ihren Wirkungen nicht der Überprüfung durch die Kommission nach der Verordnung Nr. 4064/89 gleichgestellt werden (vgl. Urteil des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121, Randnr. 69).
  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-119/02
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Pflicht zur Begründung von Einzelfallentscheidungen den Zweck, den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung begründet oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht, und dem Gemeinschaftsrichter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu ermöglichen; dabei hängt der Umfang der Begründungspflicht von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, Randnr. 51).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-119/02
    Andere Personen als diejenigen, an die eine Entscheidung gerichtet ist, sind nur dann individuell betroffen, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder wegen besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie einen Entscheidungsadressaten (siehe insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 197, 223, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36).
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-119/02
    Dies trifft insbesondere zu, wenn für die Adressaten nur eine rein theoretische Möglichkeit besteht, dem Gemeinschaftsakt nicht nachzukommen, weil ihr Wille, diesem Akt nachzukommen, keinem Zweifel unterliegt (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg, 1985, 207, Randnrn.
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-119/02
    Andere Personen als diejenigen, an die eine Entscheidung gerichtet ist, sind nur dann individuell betroffen, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder wegen besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie einen Entscheidungsadressaten (siehe insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 197, 223, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36).
  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-119/02
    Da die Verweisungsentscheidung bewirkt, dass die Klägerin die Möglichkeit verliert, vor dem Gericht erster Instanz Prüfungsergebnisse anzufechten, die sie ohne die Verweisung hätte anfechten können, ist festzustellen, dass diese Entscheidung die Klägerin individuell ebenso berührt, wie sie von der Genehmigungsentscheidung berührt worden wäre, wenn die Verweisung nicht erfolgt wäre (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-68/95, T. Port, Slg. 1996, I-6065, Randnr. 59).
  • EuG, 19.05.1994 - T-2/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-119/02
    Im Gegensatz zu einer Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 4064/89 (vgl. z. B. Urteile des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, und vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-2/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-323) entfalte jedoch eine nach Artikel 9 dieser Verordnung ergangene Entscheidung, wie die Verweisungsentscheidung, keine Wirkung für die Rechtsstellung Dritter wie der Klägerin.
  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-119/02
    Überdies kann die Kommission nicht von den Regeln abweichen, die sie sich selbst gegeben hat (vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 53).
  • EuG, 04.03.1999 - T-87/96

    Assicurazioni Generali SpA und Unicredito SpA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-119/02
    Im Gegensatz zu einer Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 4064/89 (vgl. z. B. Urteile des Gerichts vom 4. März 1999 in der Rechtssache T-87/96, Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, Slg. 1999, II-203, und vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-2/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-323) entfalte jedoch eine nach Artikel 9 dieser Verordnung ergangene Entscheidung, wie die Verweisungsentscheidung, keine Wirkung für die Rechtsstellung Dritter wie der Klägerin.
  • EuG, 01.12.1999 - T-125/96

    Boehringer / Rat

  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ;

  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuG, 28.02.2002 - T-395/94

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EuGH, 10.01.2002 - C-480/99

    Plant u.a. / Kommission und South Wales Small Mines

  • EuGH, 14.05.1998 - C-259/96

    Rat / De Nil und Impens

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

  • EuGH, 06.10.1982 - 262/81

    Coditel / Ciné-Vog Films

  • EuGH, 08.07.1999 - C-245/92

    Chemie Linz / Kommission

  • EuGH, 08.06.1982 - 258/78

    Nungesser / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 09.07.1969 - 5/69

    Voelk / Vervaecke

  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98

    Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie / Kommission

  • EuGH, 23.02.1961 - 30/59

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 28.04.1998 - C-306/96

    Javico

  • EuG, 15.03.2001 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

  • EuGH, 13.06.2002 - C-382/99

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuGH, 26.09.2002 - C-351/98

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuG, 12.12.2007 - T-109/06

    Vodafone España und Vodafone Group / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie

    37 bis 44, und vom 3. April 2003, Royal Philips Electronics/Kommission, T-119/02, Slg. 2003, II-1433, Randnr. 282).

    Nach einschlägiger gefestigter Rechtsprechung besäßen bei Verfahren in zwei Phasen im Bereich der staatlichen Beihilfen Parteien wie Vodafone das Recht, eine Entscheidung der Kommission, mit der die erste Phase des Verfahrens beendet werde, anzufechten, um die Verfahrensrechte zu wahren, die ihnen in der zweiten Phase des Verfahrens zustünden (Urteile des Gerichtshofs Cook/Kommission, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 23, Matra/Kommission, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 17, und vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, Slg. 2005, I-10737, Randnr. 35 sowie Urteile Air One/Kommission, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 31, und Royal Philips Electronics/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 284).

    Jedenfalls dürfe die Möglichkeit nationalen Rechtsschutzes es nicht ausschließen, die Entscheidung eines Gemeinschaftsorgans gemäß Art. 230 EG unmittelbar vor dem Gemeinschaftsrichter anzufechten (Urteile Air France/Kommission, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnr. 69, Royal Philips Electronics/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 290, und Infront WM/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 109).

    Im Bereich der Fusionskontrolle wurde die Frage der Wahrung der Verfahrensrechte in einer Klage aufgeworfen, die gegen eine Entscheidung der Kommission gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 (ABl. L 395, S. 1) [jetzt Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 139/2004] gerichtet war, mit der die Kommission festgestellt hatte, dass es sich bei dem mitgeteilten Vorgang nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handele (Urteil Assicurazioni Generali und Unicredit/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt), bzw. in einer Klage gegen eine Entscheidung gemäß Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 4064/89 [jetzt Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 139/2004], mit der die Kontrolle der Fusion an die nationale Behörde verwiesen wurde (Urteil Royal Philips Electronics/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt).

    Auch diese Entscheidungen erzeugen verbindliche Rechtswirkungen, da sie zu einer Änderung der auf den fraglichen Vorgang anwendbaren rechtlichen Regelung führen, nämlich des Art. 81 EG und des davon verschiedenen durch die Verordnung Nr. 1/2003 eingeführten autonomen Verfahrens (Urteil Assicurazioni Generali und Unicredito/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 41) oder aber der nationalen Rechtsvorschriften über Unternehmenszusammenschlüsse (Urteile des Gerichts Royal Philips Electronics/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 282, und vom 30. September 2003, Cableuropa u. a. /Kommission, T-346/02 und T-347/02, Slg. 2003, II-4251, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung können Einzelne nach Art. 230 Abs. 4 EG eine Handlung oder eine Entscheidung, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkungen erzeugt, nur anfechten, wenn sie von dieser Handlung oder dieser Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen sind (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, Slg. 1963, 197, 223, und vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 44; siehe in diesem Sinne auch Urteil Royal Philips Electronics/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnrn.

    Eine natürliche oder juristische Person ist von einer Handlung der Gemeinschaft unmittelbar betroffen, wenn sich diese Handlung unmittelbar auf ihre Rechtsstellung auswirkt und die Durchführung der Handlung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (Urteile Dreyfus/Kommission, oben in Randnr. 153 angeführt, Randnr. 43, und Royal Philips Electronics/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 272; Beschluss des Gerichts vom 9. Januar 2007, Lootus Teine Osaühing/Rat, T-127/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).

    Dies trifft insbesondere dann zu, wenn für die Adressaten nur eine rein theoretische Möglichkeit besteht, dieser Handlung nicht nachzukommen, weil außer Zweifel steht, dass sie ihr nachzukommen wollen (Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, oben in Randnr. 153 angeführt, Randnrn. 8 bis 10, und Dreyfus/Kommission, oben in Randnr. 153 angeführt, Randnr. 44; Urteile des Gerichts vom 15. September 1998, 01eifici Italiani und Fratelli Rubino/Kommission, T-54/96, Slg. 1998, II-3377, Randnr. 56, und Royal Philips Electronics/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 273).

  • EuG, 12.10.2011 - T-224/10

    Verbraucherverbände haben unter zwei Voraussetzungen ein Anhörungsrecht im

    Zweitens trägt die Kommission vor, dass im Gegensatz zu einer Entscheidung über die Verweisung der Prüfung eines Zusammenschlusses an die nationalen Behörden, die der Gegenstand der Rechtssache gewesen sei, in der das Urteil des Gerichts vom 3. April 2003, Royal Philips Electronics/Kommission (T-119/02, Slg. 2003, II-1433), ergangen sei, die ablehnende Verweisungsentscheidung weder unmittelbar noch individuell Dritte wie die Klägerin betreffe.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Klage eines an einem Zusammenschluss interessierten Dritten gegen die Entscheidung, mit der die Kommission dem Verweisungsantrag einer nationalen Wettbewerbsbehörde stattgibt (im Folgenden: Verweisungsentscheidung), zulässig (Urteile des Gerichts Royal Philips Electronics/Kommission, Randnrn. 299 und 300, und vom 30. September 2003, Cableuropa u. a./Kommission, T-346/02 und T-347/02, Slg. 2003, II-4251, Randnrn.

    Im Übrigen hat das Gericht festgestellt, dass diese Verweisungsentscheidung Dritte daran hindert, die Beurteilung, der die nationalen Behörden den Zusammenschluss unterziehen, bei ihm anzufechten, während ohne eine Verweisung die von der Kommission getroffene Beurteilung beim Gericht anfechtbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile Royal Philips Electronics/Kommission, Randnrn. 280 bis 287, und Cableuropa u. a./Kommission, Randnrn. 57 bis 65).

    Nachdem es festgestellt hat, dass dies der Fall wäre, hat es daraus hergeleitet, dass die Verweisungsentscheidung, mit der Dritten die Möglichkeit genommen wird, vor dem Gericht eine Beurteilung anzufechten, die sie ohne die Verweisung hätten anfechten können, diese Dritten in gleicher Weise individuell betrifft wie eine Genehmigungsentscheidung, die ohne die Verweisung erlassen worden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile Royal Philips Electronics/Kommission, Randnrn. 295 und 297, und Cableuropa u. a./Kommission, Randnrn. 74, 76 und 79).

  • EuG, 13.07.2022 - T-227/21

    Wettbewerb

    Dasselbe gilt für die entsprechende Anwendung des Urteils vom 3. April 2003, Royal Philips Electronics/Kommission (T-119/02, EU:T:2003:101, Rn. 354), auf das sich die Klägerin beruft, wonach die Voraussetzungen für die Verweisung nach Art. 9 der Verordnung Nr. 139/2004 eng auszulegen sind.
  • EuG, 11.12.2013 - T-79/12

    Der Erwerb von Skype durch Microsoft ist mit dem Binnenmarkt vereinbar

    Der Begriff "ernsthafte Bedenken" hat zwar objektiven Charakter, jedoch legt die Kommission zu Recht dar, dass sie dennoch vor dem Erlass einer Entscheidung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 139/2004 komplexe wirtschaftliche Bewertungen durchzuführen hat und dabei über einen gewissen Spielraum verfügt, dem das Gericht Rechnung tragen muss (Urteil des Gerichts vom 3. April 2003, Royal Philips Electronics/Kommission, T-119/02, Slg. 2003, II-1433, Randnr. 77).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina/ Kommission

    174 Arrêt du 3 avril 2003, Royal Philips Electronics/Commission (T-119/02, EU:T:2003:101, point 354).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der

    21 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, Air France/Kommission (T-3/93, EU:T:1994:36, Rn. 80), und vom 3. April 2003, Royal Philips Electronics/Kommission (T-119/02, EU:T:2003:101, Rn. 284 und 285).

    30 Urteil vom 3. April 2003, Royal Philips Electronics/Kommission (T-119/02, EU:T:2003:101, Rn. 276).

  • EuG, 07.06.2013 - T-405/08

    Spar Österreichische Warenhandels / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

    In Anbetracht der komplexen wirtschaftlichen Bewertungen, die die Kommission in Ausübung ihrer Beurteilungsbefugnis vorzunehmen hat, über die sie bei der Bewertung der von den Zusammenschlussparteien angebotenen Verpflichtungszusagen verfügt, obliegt es dem Kläger, darzutun, dass ein offensichtlicher Beurteilungsfehler der Kommission vorliegt, um die Nichtigerklärung einer Entscheidung zur Genehmigung eines Zusammenschlusses mit der Begründung erreichen zu können, dass die Verpflichtungen nicht ausreichten, um die ernsthaften Wettbewerbsbedenken auszuräumen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 3. April 2003, Royal Philips Electronics/Kommission, T-119/02, Slg. 2003, II-1433, Randnr. 78, und easyJet/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 128).

    Wenn das Gericht zu prüfen hat, ob die in der ersten Phase dieses Verfahrens eingegangenen Verpflichtungen angesichts ihrer Bedeutung und ihres Gehalts es der Kommission ermöglichen, eine Genehmigungsentscheidung zu treffen, ohne die zweite Phase zu eröffnen, muss es also feststellen, ob die Kommission ohne offensichtlichen Beurteilungsfehler zu der Auffassung gelangen konnte, dass diese Verpflichtungen eine unmittelbare und ausreichende Erwiderung darstellen, die geeignet ist, alle ernsthaften Bedenken in klarer Weise auszuräumen (vgl. in diesem Sinne Urteil Royal Philips Electronics/Kommission, oben in Randnr. 187 angeführt, Randnrn. 79 und 80, und Urteil easyJet/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 129).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07

    Kommission / Alrosa - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    41 - Urteile des Gerichts erster Instanz vom 3. April 2003, Royal Philips Electronics/Kommission (T-119/02, Slg. 2003, II-1433, Randnr. 78), und vom 30. September 2003, ARD/Kommission (T-158/00, Slg. 2003, II-3825, Randnr. 328); vgl. außerdem meine Schlussanträge in der Rechtssache Cementbouw (zitiert in Fn. 23, Nr. 67).

    100 - Vgl. dazu Art. 76a der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz sowie das Urteil Royal Philips Electronics/Kommission (zitiert in Fn. 41, Randnr. 205).

  • EuG, 04.07.2006 - T-177/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

    Wenn das Gericht zu prüfen hat, ob die in der Phase I eingegangenen Verpflichtungen angesichts ihrer Bedeutung und ihres Gehalts es der Kommission ermöglichen, eine Genehmigungsentscheidung zu treffen, ohne die Phase II zu eröffnen, muss es also feststellen, ob die Kommission ohne offensichtlichen Beurteilungsfehler zu der Auffassung gelangen konnte, dass diese Verpflichtungen eine unmittelbare und ausreichende Erwiderung darstellen, die geeignet ist, alle ernsthaften Bedenken in klarer Weise auszuräumen (Urteil des Gerichts vom 3. April 2003 in der Rechtssache T-119/02, Royal Philips Electronics/Kommission, Slg. 2003, II-1433, Randnrn. 79 und 80).
  • EuG, 22.05.2012 - T-344/08

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Nach der Rechtsprechung verwehren es diese Bestimmungen einem Streithelfer nicht, andere Argumente als die von ihm unterstützte Partei vorzubringen, sofern diese Argumente nicht den Rahmen des Rechtsstreits ändern und die Streithilfe weiterhin die Unterstützung der Anträge dieser Partei bezweckt (Urteile des Gerichtshofs vom 23. Februar 1961, De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, 30/59, Slg. 1961, 1, 41, und vom 8. Januar 2002, Frankreich/Monsanto und Kommission, C-248/99 P, Slg. 2002, I-1, Randnr. 56; Urteil des Gerichts vom 3. April 2003, Royal Philips Electronics/Kommission, T-119/02, Slg. 2003, II-1433, Randnrn.
  • EuG, 24.09.2015 - T-674/11

    TV2/Danmark / Kommission

  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

  • EuG, 30.09.2003 - T-158/00

    ARD / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie,

  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE

  • EuG, 09.07.2007 - T-282/06

    Sun Chemical Group u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H & R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • EuG, 30.09.2003 - T-346/02

    Cableuropa u.a. / Kommission

  • EuG, 17.05.2023 - T-312/20

    Die Klage der deutschen Stromerzeugerin EVH gegen die von der Kommission erteilte

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-138/03

    Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 17.05.2023 - T-313/20

    Stadtwerke Leipzig/ Kommission

  • EuG, 17.05.2023 - T-315/20

    TEAG/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt -

  • EuG, 17.05.2023 - T-319/20

    GGEW/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt -

  • EuG, 17.05.2023 - T-317/20

    EnergieVerbund Dresden/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher

  • EuG, 25.05.2005 - T-443/03

    Retecal u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschwerde wegen

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