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Rechtsprechung
   EuG, 18.12.1992 - T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92   

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https://dejure.org/1992,464
EuG, 18.12.1992 - T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92 (https://dejure.org/1992,464)
EuG, Entscheidung vom 18.12.1992 - T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92 (https://dejure.org/1992,464)
EuG, Entscheidung vom 18. Dezember 1992 - T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92 (https://dejure.org/1992,464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Mitteilung der Beschwerdepunkte - Akteneinsicht - Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    Auch die von einigen Klägerinnen angeführte jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofes ° insbesondere das Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965) ° habe in der Frage, wie die von den Klägerinnen gestellten Anträge zu behandeln seien, keine Veränderung bewirkt.

    In einer MB müssen die Tatsachen, auf die sich die Kommission stützt, sowie ihre Bewertung deutlich angegeben sein (Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29); gemäß Artikel 4 der Verordnung Nr. 99/63 kann die Kommission gegenüber den Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, an die die MB gerichtet war, in ihren Entscheidungen nur die Beschwerdepunkte in Betracht ziehen, zu denen sich diese haben äussern können.

    Diesem Ergebnis steht das Vorbringen der Klägerinnen nicht entgegen, das sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Rechtssachen AKZO Chemie (Urteil vom 24. Juni 1986, a. a. O.) und BEUC (Urteil vom 28. November 1991, a. a. O.) stützt.

  • EuGH, 28.11.1991 - C-170/89

    BEUC / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    Auch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Rechtssache BEUC (Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89, BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709) könnten sich die Klägerinnen nicht berufen, da dritte Beschwerdeführer in Dumpingverfahren anders als Unternehmen, denen in einer Wettbewerbssache eine MB zugestellt werde und die damit die endgültige Entscheidung anfechten könnten, nicht befugt seien, eine Aufhebungsklage gegen die endgültige Entscheidung zu erheben.

    Diesem Ergebnis steht das Vorbringen der Klägerinnen nicht entgegen, das sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Rechtssachen AKZO Chemie (Urteil vom 24. Juni 1986, a. a. O.) und BEUC (Urteil vom 28. November 1991, a. a. O.) stützt.

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    So seien die Anträge auf Übermittlung der gesamten MB und auf Einsicht in die Schriftstücke, die die nicht jeder Klägerin übermittelten Kapitel der MB beträfen, offensichtlich unzulässig, weil sie gegen die MB selbst gerichtet seien, obwohl nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes eine solche Möglichkeit klar ausgeschlossen sei (Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639).

    Die Klägerinnen sind demgegenüber der Auffassung, daß sich der vorliegende Fall grundlegend von dem in der Rechtssache IBM (Urteil vom 11. November 1981, a. a. O.) unterscheide, weil die in diesem Fall angefochtenen Entscheidungen anders als eine MB, die ein vorbereitender Akt sei und einen vorläufigen Standpunkt zum Ausdruck bringe, Rechtshandlungen seien, mit denen sich die Kommission endgültig äussere und deren Rechtsfolgen für die Adressaten bindend seien und deren Interessen berührten.

  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    Bei Handlungen oder Entscheidungen, die in mehreren Phasen erarbeitet werden, sind grundsätzlich nur die Handlungen anfechtbar, die den Standpunkt des Organs bei Beendigung des Verfahrens endgültig festlegen, nicht hingegen Zwischenmaßnahmen, die nur der Vorbereitung der endgültigen Entscheidung dienen (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, a. a. O., Randnrn. 8 ff., und des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnr. 42).
  • EuGH, 30.06.1992 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    In der mündlichen Verhandlung haben sich die Klägerinnen zur Stützung ihrer Anträge weiterhin auf zwei Urteile des Gerichtshofes zu staatlichen Beihilfen berufen (Urteile vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, und in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145), in denen dieser Klagen gegen vorbereitende Handlungen, nämlich die Ankündigung der Eröffnung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 EWG-Vertrag, für zulässig erklärt habe.
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    In einer MB müssen die Tatsachen, auf die sich die Kommission stützt, sowie ihre Bewertung deutlich angegeben sein (Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29); gemäß Artikel 4 der Verordnung Nr. 99/63 kann die Kommission gegenüber den Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, an die die MB gerichtet war, in ihren Entscheidungen nur die Beschwerdepunkte in Betracht ziehen, zu denen sich diese haben äussern können.
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    Weiterhin habe der Gerichtshof im Interesse der Rechte der Verteidigung ° obwohl eine Klage gegen die spätere, die Zuwiderhandlung feststellende Entscheidung möglich gewesen sei ° die Zulässigkeit von Klagen gegen Entscheidungen der Kommission im Rahmen des Verwaltungsverfahrens bejaht (Urteile vom 24. Juni 1986, AKZO Chemie/Kommission, a. a. O., vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, und vom 28. November 1991, BEUG/Kommission, a. a. O.), weil solche Entscheidungen die Rechtsstellung der Klägerinnen veränderten und wie im vorliegenden Fall endgültig seien.
  • EuGH, 07.10.1987 - 248/86

    Brüggemann / ESC

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    Die Klägerinnen stützen ihren Antrag insbesondere auf den Beschluß des Gerichtshofes vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 248/86 (Brüggemann/WSA, Slg. 1987, 3963).
  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    In seinem Urteil vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89 (Hercules/Kommission, Slg. 1991, II-1711) hat das Gericht hieraus abgeleitet, daß die Kommission verpflichtet sei, "den von einem Verfahren zur Anwendung von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag betroffenen Unternehmen die Gesamtheit der belastenden und entlastenden Schriftstücke zugänglich zu machen, die sie im Laufe der Untersuchung gesammelt hat ... ausgenommen ... nur Geschäftsgeheimnisse anderer Unternehmen, interne Schriftstücke der Kommission und andere vertrauliche Informationen".
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1992 - T-10/92
    Eine effektive Wahrung dieses allgemeinen Grundsatzes ist nur sichergestellt, wenn die betroffenen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen in die Lage versetzt werden, bereits im Lauf des Verwaltungsverfahrens zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission behaupteten Tatsachen, Beanstandungen und Umstände in angemessener Weise Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnrn.
  • EuGH, 30.06.1992 - C-312/90

    Spanien / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89

    Società Italiana Vetro SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

    188 Aus Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 und den Artikeln 2 und 4 der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 (ABl. 1963, Nr. 127, S. 2268) ergibt sich, dass die Kommission die Beschwerdepunkte, die sie gegenüber den beteiligten Unternehmen und Verbänden vorbringt, mitzuteilen hat und in ihren Entscheidungen nur Beschwerdepunkte in Betracht ziehen kann, zu denen diese sich sachgerecht in Bezug auf das Vorliegen und die Einschlägigkeit der Tatsachen, die Beschwerdepunkte und die von der Kommission vorgebrachten Umstände haben äußern können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 9, und des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92 bis T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 33).
  • EuG, 17.09.2007 - T-125/03

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN, DIE FÜR DEN SCHUTZ DER VERTRAULICHKEIT DER

    Nach ständiger Rechtsprechung können nur Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers dadurch zu beeinträchtigen, dass sie seine Rechtsstellung in eindeutiger Weise verändern, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne von Art. 230 EG sein (Urteil IBM/Kommission, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-10/92 bis T-12/92 und T-15/92, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 28).
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    40 bis 54 und 152 bis 154, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92 bis T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 33).
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Rechtsprechung
   EuG, 23.03.1992 - T-10/92 R, T-11/92 R, T-12/92 R, T-14/92 R, T-15/92 R   

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https://dejure.org/1992,5596
EuG, 23.03.1992 - T-10/92 R, T-11/92 R, T-12/92 R, T-14/92 R, T-15/92 R (https://dejure.org/1992,5596)
EuG, Entscheidung vom 23.03.1992 - T-10/92 R, T-11/92 R, T-12/92 R, T-14/92 R, T-15/92 R (https://dejure.org/1992,5596)
EuG, Entscheidung vom 23. März 1992 - T-10/92 R, T-11/92 R, T-12/92 R, T-14/92 R, T-15/92 R (https://dejure.org/1992,5596)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Einstweilige Anordnungen - Mitteilung der Beschwerdepunkte - Akteneinsicht.

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Fristeinhaltung für die Mitteilung der Beschwerdepunkte ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften

  • Wolters Kluwer

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.03.1992 - T-10/92
    51 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1979, 461, Randnr. 13) entschieden: "Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 bestimmt: 'Die Kommission und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten... sind verpflichtet, Kenntnisse nicht preiszugeben, die sie bei Anwendung dieser Verordnung erlangt haben und die ihrem Wesen nach unter das Berufsgeheimnis fallen; die Artikel 19 und 21 bleiben unberührt.' Diese Bestimmung muß jedoch, wie der ausdrückliche Hinweis auf Artikel 19 bestätigt, mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör in Einklang gebracht werden." Aus diesem Urteil ergibt sich auch, daß die Kommission zu Lasten eines Unternehmens Umstände oder Unterlagen nicht berücksichtigen darf, die sie ihrer Auffassung nach aus Gründen der Vertraulichkeit nicht weitergeben kann.
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.03.1992 - T-10/92
    38 Auch durch die neuere, von einigen Antragstellerinnen angeführte Rechtsprechung - insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965), vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283) und vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89 (BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709) - habe sich an der rechtlichen Beurteilung der von den Antragstellerinnen insoweit gestellten Anträge nichts geändert.
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.03.1992 - T-10/92
    31 Zur Zulässigkeit ihrer Anträge machen die Antragstellerinnen insbesondere geltend, der vorliegende Sachverhalt sei völlig anders als derjenige in der Rechtssache IBM (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639), da die hier angefochtenen Entscheidungen im Unterschied zu einer Mitteilung der Beschwerdepunkte, die eine vorbereitende Handlung sei und einen vorläufigen Standpunkt ausdrücke, Handlungen seien, mit denen die Kommission sich endgültig geäussert habe und deren Rechtswirkungen für die Adressaten zwingend seien und ihre Interessen beeinträchtigten.
  • EuGH, 17.01.1980 - 792/79

    Camera Care / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.03.1992 - T-10/92
    33 Ferner sei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts die Voraussetzung der Dringlichkeit auch erfuellt, wenn das Bestehen eines für die Allgemeinheit unerträglichen Schadens nachgewiesen werde (Beschluß des Gerichtshofes vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R, Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119, Randnr. 19, und Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1992 in der Rechtssache T-44/90, La Cinq/Kommission, Slg. 1992, II-1, Randnr. 28).
  • EuGH, 28.11.1966 - 29/66

    Gutmann / Kommission EAG

    Auszug aus EuG, 23.03.1992 - T-10/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Beschluß vom 28. November 1966 in der Rechtssache 29/66 R, Gutmann/EAG-Kommission, Slg. 1967, 326) sei der Antrag gerechtfertigt, wenn das endgültige Urteil ohne den Erlaß der beantragten einstweiligen Anordnungen gegenstandslos würde, d. h. den berechtigten Interessen oder Ansprüchen des Antragstellers nicht rückwirkend Rechnung tragen könnte.
  • EuG, 24.01.1992 - T-44/90

    La Cinq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 23.03.1992 - T-10/92
    33 Ferner sei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts die Voraussetzung der Dringlichkeit auch erfuellt, wenn das Bestehen eines für die Allgemeinheit unerträglichen Schadens nachgewiesen werde (Beschluß des Gerichtshofes vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R, Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119, Randnr. 19, und Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1992 in der Rechtssache T-44/90, La Cinq/Kommission, Slg. 1992, II-1, Randnr. 28).
  • EuGH, 27.06.1991 - C-117/91

    Bosman / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.03.1992 - T-10/92
    34 Die Kommission hält die Klagen für offensichtlich unzulässig; zwar sei die Frage der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen, jedoch ergebe sich aus der ständigen Rechtsprechung, daß der Richter im Verfahren der einstweiligen Anordnung festzustellen habe, ob die Klagen auf den ersten Blick Merkmale aufwiesen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Schluß zuließen, daß sie zulässig seien (so zuletzt Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-117/91 R, Bosman/Kommission, Slg. 1991, I-3352).
  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.03.1992 - T-10/92
    38 Auch durch die neuere, von einigen Antragstellerinnen angeführte Rechtsprechung - insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965), vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283) und vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89 (BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709) - habe sich an der rechtlichen Beurteilung der von den Antragstellerinnen insoweit gestellten Anträge nichts geändert.
  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 23.03.1992 - T-10/92
    29 Im vorliegenden Fall machen die Antragstellerinnen zur Stützung ihrer Anträge im wesentlichen geltend, die Kommission habe einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Verteidigungsrechte und gegen Artikel 176 EWG-Vertrag begangen, indem sie das Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89 (Hercules/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 54) nicht beachtet habe, in dem es heisse: "Die Kommission ist verpflichtet, den von einem Verfahren zur Anwendung von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag betroffenen Unternehmen die Gesamtheit der belastenden und entlastenden Schriftstücke zugänglich zu machen, die sie im Laufe der Untersuchung gesammelt hat; hiervon ausgenommen sind nur Geschäftsgeheimnisse anderer Unternehmen, interne Schriftstücke der Kommission und andere vertrauliche Informationen.".
  • EuGH, 28.11.1991 - C-170/89

    BEUC / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.03.1992 - T-10/92
    38 Auch durch die neuere, von einigen Antragstellerinnen angeführte Rechtsprechung - insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965), vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283) und vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-170/89 (BEUC/Kommission, Slg. 1991, I-5709) - habe sich an der rechtlichen Beurteilung der von den Antragstellerinnen insoweit gestellten Anträge nichts geändert.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Die Anträge auf einstweilige Anordnung wurden mit Beschluss vom 23. März 1992 in den Rechtssachen T-10/92 R bis T-12/92 R, T-14/92 R und T-15/92 R (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1571) zurückgewiesen.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-213/00

    Italcementi - Fabbriche Riunite Cemento / Kommission

    Die Anträge auf einstweilige Anordnung wurden mit Beschluss vom 23. März 1992 in den Rechtssachen T-10/92 R bis T-12/92 R, T-14/92 R und T-15/92 R (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1571) zurückgewiesen.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-211/00

    Ciments français / Kommission

    Die Anträge auf einstweilige Anordnung wurden mit Beschluss vom 23. März 1992 in den Rechtssachen T-10/92 R bis T-12/92 R, T-14/92 R und T-15/92 R (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1571) zurückgewiesen.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-219/00

    Cementir - Cementerie del Tirreno / Kommission

    Die Anträge auf einstweilige Anordnung wurden mit Beschluss vom 23. März 1992 in den Rechtssachen T-10/92 R bis T-12/92 R, T-14/92 R und T-15/92 R (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1571) zurückgewiesen.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-217/00

    Buzzi Unicem / Kommission

    Die Anträge auf einstweilige Anordnung wurden mit Beschluss vom 23. März 1992 in den Rechtssachen T-10/92 R bis T-12/92 R, T-14/92 R und T-15/92 R (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1571) zurückgewiesen.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-205/00

    Irish Cement / Kommission

    Die Anträge auf einstweilige Anordnung wurden mit Beschluss vom 23. März 1992 in den Rechtssachen T-10/92 R bis T-12/92 R, T-14/92 R und T-15/92 R (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1571) zurückgewiesen.
  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union.

    Würde in Fällen, in denen die Zulässigkeit nicht schon dem ersten Anschein nach völlig ausgeschlossen ist, über diese Frage im Verfahren der einstweiligen Anordnung entschieden, so würde nämlich der Entscheidung zur Hauptsache vorgegriffen (vgl. insbesondere Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Groupe des droites européennes, Slg. 1986, 2969, und vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-117/91 R, Bosmann/Kommission, Slg. 1991, I-3353, sowie Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 23. März 1992 in den Rechtssachen T-10/92 R, T-11/92 R, T-12/92 R, T-14/92 R und T-15/92 R, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1571, Randnrn.
  • EuG, 05.12.2001 - T-216/01

    Reisebank / Kommission

    Schon nach der überkommenen Rechtslage habe der Präsident des Gerichts mit Beschluss vom 23. März 1992 in den Rechtssachen T-10/92 R bis T-12/92 R, T-14/92 R und T-15/92 R (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1571, Randnr. 54) entschieden, dass eine Klage auf Nichtigerklärung einer die Akteneinsicht ablehnenden Entscheidung nicht offensichtlich unzulässig sei.
  • EuG, 15.12.1992 - T-96/92

    Comité Central d'Entreprise de la Société Générale des Grandes Sources und andere

    Nach ständiger Rechtsprechung habe der Richter in einem solchen Verfahren jedoch festzustellen, ob die Klage auf den ersten Blick Merkmale aufweise, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Schluß auf ihre Zulässigkeit gestatteten (siehe zuletzt den Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 23. März 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-10/92 R, 11/92 R, 12/92 R, 14/92 R und 15/92 R, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1571).
  • EuG, 04.02.1999 - T-196/98

    Eduardo Peña Abizanda u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    p. I-3353, apartados 6 y 7, y los autos del Presidente del Tribunal de Primera Instancia de 23 de marzo de 1992, Cimenteries CBR y otros/Comisión, asuntos acumulados T-10/92 R, T-11/92 R, T-12/92 R, T-14/92 R y T-15/92 R, Rec.
  • EuG, 12.07.1996 - T-52/96

    Sogecable SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

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