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   EuG, 12.10.2000 - T-123/99   

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EuG, 12.10.2000 - T-123/99 (https://dejure.org/2000,5386)
EuG, Entscheidung vom 12.10.2000 - T-123/99 (https://dejure.org/2000,5386)
EuG, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - T-123/99 (https://dejure.org/2000,5386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Transparenz - Zugang zu Dokumenten - Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom - Tragweite der Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses - Urheberregel - Begründung

  • Europäischer Gerichtshof

    'JT''s Corporation / Kommission'

  • EU-Kommission PDF

    JT's Corporation Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beschluss 94/90 der Kommission
    1 Kommission - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Kommission - Beschluss 94/90 - Entscheidung, durch die der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten abgelehnt wird - Begriff - Aufforderung, einen Antrag auf Zugang zu präzisieren - Ausschluss - Unzulässigkeit einer ...

  • EU-Kommission

    JT's Corporation Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Transparenz - Zugang zu Dokumenten - Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom - Tragweite der Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses - Urheberregel - Begründung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung des Zugang zu bestimmten Dokumenten ; Ungültigerklärung der Ursprungsbescheinigungen im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems ; Stärkung des demokratischen Charakter der Organe und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwaltung durch die Transparenz ...

  • Judicialis

    Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom; ; EGV Art. 253; ; EGV Art. 249; ; Verordnung Nr. 1468/81 Art. 19 Abs. 2; ; Verfahrensordnung Art. 48 § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 11. März 1999, durch die der Zugang zu bestimmten Einfuhren von Waren aus Bangladesh betreffenden Dokumenten abgelehnt wird - Nacherhebung von Zöllen

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 19.07.1999 - T-14/98

    Hautala / Rat

    Auszug aus EuG, 12.10.2000 - T-123/99
    In ihrer Erwiderung nimmt die Klägerin Bezug auf das Urteil des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-14/98 (Hautala/Rat, Slg. 1999, II-2489), in dem entschieden worden sei, dass das Organ, bei dem der Antrag auf Zugang gestellt werde, zu prüfen habe, ob ein teilweiser Zugang zu den nicht durch die Ausnahmen erfassten Angaben zu gewähren sei, und dass das öffentliche Interesse gegebenenfalls angemessen dadurch geschützt werden könne, dass nach Prüfung Passagen eines Dokuments gestrichen würden, die dieses Interesse beeinträchtigen könnten.

    Die Beklagte macht geltend, die Verweisung der Klägerin auf das Urteil Hautala/Rat stelle ein neues und daher unzulässiges Vorbringen im Sinne von Artikel 48 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts dar.

    Der Argumentation der Beklagten, dass die Verweisung auf das Urteil Hautala/Rat in der Erwiderung ein neues und daher unzulässiges Vorbringen darstelle, ist nicht zu folgen.

    Durch dieses Urteil wird nämlich lediglich die Tragweite des im Verhaltenskodex vorgesehenen Zugangsrechts verdeutlicht und ausgeführt, dass Ausnahmen von diesem Recht unter Berücksichtigung der Grundsätze des Rechts auf Information und der Verhältnismäßigkeit auszulegen sind und dass sich daraus ergibt, dass das Organ prüfen muss, ob ein teilweiser Zugang zu den nicht von diesen Ausnahmen gedeckten Informationen zu gewähren ist (Urteil Hautala/Rat, Randnr. 87).

    Daraus folgt, dass die Beklagte die Erheblichkeit der im Urteil Hautala/Rat genannten Grundsätze nicht bestreitet.

    Nach alledem weist die angefochtene Entscheidung, soweit sie die dienstlichen Berichte ("Kategorie 1") und die Schreiben der Kommission an die Regierung von Bangladesch ("Kategorie 4", teilweise) betrifft, offensichtliche Fehler bei der Anwendung des Beschlusses 94/90 auf und ist daher für nichtig zu erklären (Urteil Hautala/Rat, Randnrn. 87 und 88).

  • EuG, 07.12.1999 - T-92/98

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2000 - T-123/99
    Dass die Klägerin Zugang zu einem Teil der in ihrem Antrag genannten Dokumente gehabt hat, kann ihr nicht das Recht nehmen, die Veröffentlichung der anderen Teile dieses Dokuments und der anderen Dokumente zu fordern, zu denen sie noch keinen Zugang gehabt hat (Urteil des Gerichts vom 7. Dezember 1999 in der Rechtssache T-92/98, Interporc/Kommission, Slg. 1999, II-3521, Randnr. 46).

    27 bis 29; Urteil Interporc/Kommission, Randnrn.

    Sofern die Verordnung Nr. 1468/81 als lex specialis angewendet werden müsste, darf sie nicht im Widerspruch zu dem Beschluss 94/90ausgelegt werden, dessen Hauptzweck darin besteht, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Ausübung öffentlicher Gewalt wirksamer auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren (Urteil Interporc/Kommission, Randnrn.

    Die Klägerin verlangt daher zu Unrecht eine eingehendere Begründung (Urteil Interporc/Kommission, Randnr. 78).

  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuG, 12.10.2000 - T-123/99
    Nach ständiger Rechtsprechung wird mit der Verpflichtung zur Begründung von Einzelfallentscheidungen ein doppeltes Ziel verfolgt; zum einen soll den Betroffenen ermöglicht werden, zur Verteidigung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die getroffene Maßnahme zu erkennen, und zum anderen soll der Gemeinschaftsrichter in die Lage versetzt werden, die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 66).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2000 - T-123/99
    Nach ständiger Rechtsprechung wird mit der Verpflichtung zur Begründung von Einzelfallentscheidungen ein doppeltes Ziel verfolgt; zum einen soll den Betroffenen ermöglicht werden, zur Verteidigung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die getroffene Maßnahme zu erkennen, und zum anderen soll der Gemeinschaftsrichter in die Lage versetzt werden, die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 66).
  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    Auszug aus EuG, 12.10.2000 - T-123/99
    Darüber hinaus geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die Kommission für jedes Dokument, zu dem der Zugang beantragt ist, zu prüfen hat, ob dessen Offenlegung nach den ihr vorliegenden Informationen tatsächlich geeignet ist, einen der durch die Ausnahmenregelung geschützten Aspekte des öffentlichen Interesses zu beeinträchtigen (siehe analog Urteil des Gerichts vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Jouralistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 112; Urteil Kuijer/Rat, Randnr. 37).
  • EuGH, 11.01.2000 - C-174/98

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2000 - T-123/99
    Sobald ein solcher Antrag gestellt worden ist, gelten die Vorschriften des Beschlusses 94/90, und die Kommission muss diesen Antrag unter Berücksichtigung des allgemeinen Grundsatzes prüfen, der in dem dem obengenannten Beschluss als Anhang beigefügten Verhaltenskodex enthalten ist, wonach die Öffentlichkeit einen möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Kommission erhält (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnrn.
  • EuG, 19.07.1999 - T-188/97

    Rothmans / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2000 - T-123/99
    37 bis 39 und 43 bis 47; Urteile des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-188/97, Rothmans/Kommission, Slg. 1999, II-2463, Randnr. 53, und vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache T-309/97, Bavarian Lager/Kommission, Slg. 1999, II-3217, Randnrn.
  • EuG, 14.10.1999 - T-309/97

    Bavarian Lager / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2000 - T-123/99
    37 bis 39 und 43 bis 47; Urteile des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-188/97, Rothmans/Kommission, Slg. 1999, II-2463, Randnr. 53, und vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache T-309/97, Bavarian Lager/Kommission, Slg. 1999, II-3217, Randnrn.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-122/94

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuG, 12.10.2000 - T-123/99
    Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Erfordernissen genügt, ist nämlich nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29; Urteil Kuijer/Rat, Randnr. 36).
  • EuG, 30.09.1999 - T-182/98

    UPS Europe SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

    Auszug aus EuG, 12.10.2000 - T-123/99
    13 und 14, und Beschluss des Gerichts vom 30. September 1999 in der Rechtssache T-182/98, UPS Europe/Kommission, Slg. 1999, II-2857, Randnrn.
  • EuG, 06.04.2000 - T-188/98

    Kuijer / Rat

  • EuGH, 28.06.1993 - C-64/93

    Donatab u.a. / Kommission

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

    Nach dem Wortlaut des Art. 1 des Beschlusses 93/731 müssen, damit der Rat einem Antrag auf Zugang stattgeben kann, die in diesem Antrag genannten Dokumente natürlich nicht nur existieren (Urteile des Gerichts vom 12. Oktober 2000, JT's Corporation/Kommission, T-123/99, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 58, und British American Tobacco [Investments]/Kommission, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnr. 35), sondern sich auch in seinem Besitz befinden.

    Es handelt sich allerdings um eine einfache Vermutung, die der Kläger in jeder Weise aufgrund stichhaltiger und übereinstimmender Indizien widerlegen kann (Urteile JT's Corporation/Kommission, oben in Randnr. 131 angeführt, Randnr. 58, und British American Tobacco [Investments]/Kommission, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnr. 35).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Anforderungen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil des Gerichtshofs vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission, C-41/00 P, Slg. 2003, I-2125, Randnr. 55; Urteile des Gerichts vom 19. Juli 1999, Rothmans/Kommission, T-188/97, Slg. 1999, II-2463, Randnr. 36; vom 6. April 2000, Kuijer/Rat, T-188/98, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 36, und JT's Corporation/Kommission, oben in Randnr. 131 angeführt, Randnr. 63).

    Unter Berücksichtigung der Natur des vom Kläger gestellten Antrags ist die Rechtsprechung entsprechend anzuwenden, wonach das Organ, an das ein Antrag auf Zugang zu Dokumenten gerichtet wird, in der Begründung seiner Entscheidung erkennen lassen muss, dass es eine konkrete Beurteilung der betreffenden Dokumente vorgenommen hat (Urteile Kuijer/Rat, oben in Randnr. 150 angeführt, Randnr. 38, und JT's Corporation/Kommission, oben in Randnr. 131 angeführt, Randnrn. 64 und 65).

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    74 und 76; zur Anwendung des Verhaltenskodex von 1993 vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 2000, JT's Corporation/Kommission, T-123/99, Slg. 2000, II-3269, Randnrn.

    Das schließt mit ein, dass das betreffende Organ für jedes angeforderte Dokument zu prüfen hat, ob dessen Offenlegung nach den ihm vorliegenden Informationen tatsächlich geeignet ist, eines der durch die Ausnahmeregelung geschützten Interessen zu beeinträchtigen (zur Anwendung des Verhaltenskodex von 1993 vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Februar 1998, 1nterporc/Kommission, T-124/96, Slg. 1998, II-231, Randnr. 52, und JT's Corporation/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 64).

    Dieses Ergebnis stünde im Widerspruch zu dem Ziel, den größtmöglichen Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten der Organe zu gewährleisten, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Ausübung öffentlicher Gewalt wirksamer auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 112; zur Anwendung des Verhaltenskodex von 1993 vgl. auch entsprechend Urteile Interporc II, oben in Randnr. 15 angeführt, Randnr. 39, und JT's Corporation/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 50).

  • EuG, 06.07.2006 - T-391/03

    Franchet und Byk / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    112 Dieses Ergebnis stünde im Widerspruch zu dem Ziel, den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten über eventuelle Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung der finanziellen Interessen zu gewährleisten, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Ausübung öffentlicher Gewalt wirksamer auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache T-123/99, JT's Corporation/Kommission, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 50).

    Im Rahmen der Anwendung des Verhaltenskodex hat das Gericht im Übrigen eine Prüfung von Dokumenten nach Kategorien statt nach den in diesen Dokumenten enthaltenen konkreten Informationen für unzureichend erklärt, da die Prüfung, zu der ein Organ verpflichtet ist, es ihm ermöglichen muss, konkret zu beurteilen, ob eine geltend gemachte Ausnahme auch tatsächlich für alle in diesen Dokumenten enthaltenen Informationen gilt (Urteile JT's Corporation/Kommission, Randnr. 46, und VKI, Randnr. 73).

  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

    Das Gericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass aus der Verwendung des Verbs "können" im Konjunktiv folgt, dass die Kommission vor einer Entscheidung über einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten "für jedes gewünschte Dokument" zu prüfen hat, ob dessen Offenlegung nach den ihr vorliegenden Informationen tatsächlich geeignet ist, eines der durch die Ausnahmenregelung geschützten Interessen zu beeinträchtigen (Urteile des Gerichts vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 52, und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache T-123/99, JT's Corporation/Kommission, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 64).

    Im Rahmen der Anwendung des Verhaltenskodex hat das Gericht im Übrigen eine Prüfung von Dokumenten nach Kategorien statt nach den in diesen Dokumenten enthaltenen konkreten Informationen für unzureichend erklärt, da die Prüfung, zu der ein Organ verpflichtet ist, es ihm ermöglichen muss, konkret zu beurteilen, ob eine geltend gemachte Ausnahme auch tatsächlich für alle in diesen Dokumenten enthaltenen Informationen gilt (Urteil JT's Corporation/Kommission, zitiert oben in Randnr. 72, Randnr. 46).

  • EuG, 15.01.2013 - T-392/07

    Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Es handelt sich allerdings um eine einfache Vermutung, die der Antragsteller in jeder Weise aufgrund stichhaltiger und übereinstimmender Indizien widerlegen kann (Urteil des Gerichts vom 25. Juni 2002, British American Tobacco [Investments]/Kommission, T-311/00, Slg. 2002, II-2781, Randnr. 35; vgl. auch in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 2000, JT's Corporation/Kommission, T-123/99, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 58).

    Eine konkrete und individuelle Prüfung jedes einzelnen Dokuments ist auch deswegen erforderlich, weil - auch wenn klar ist, dass ein Zugangsantrag von einer Ausnahme erfasste Dokumente betrifft - nur eine solche Prüfung es dem Organ ermöglichen kann, zu beurteilen, ob dem Antragsteller ein teilweiser Zugang nach Art. 4 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1049/2001 gewährt werden kann (Urteile JT's Corporation/Kommission, oben in Randnr. 80 angeführt, Randnr. 46, und Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 158 angeführt, Randnr. 117).

  • EuG, 25.10.2002 - T-5/02

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE DEN

    Es handelt sich allerdings um eine einfache Vermutung, die der Kläger in jeder Weise aufgrund stichhaltiger und übereinstimmender Indizien widerlegen kann (in diesem Sinne auch Urteile des Gerichts vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache T-123/99, JT's Corporation/Kommission, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 58, und vom 25. Juni 2002 in der Rechtssache T-311/00, British American Tobacco [Investments]/Kommission, Slg. 2002, II-2781, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-39/05

    Schweden und Turco / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe -

    20 - Vgl. insbesondere Urteil vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala (C-353/99 P, Slg. 2001, I-9565, Randnrn. 26 bis 30), sowie Urteile des Gerichts vom 12. Oktober 2000, JT"s Corporation/Kommission (T-123/99, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 44), und Kuijer/Rat, Randnr. 57.

    28 - Vgl. insbesondere Urteile JT"s Corporation/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 11.12.2001 - T-191/99

    Petrie u.a. / Kommission

    Das Gericht hat im Licht des Urteils des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94 (Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 37) festgestellt, dass die Urheberregel angewandt werden kann, solange es keinen höherrangigen Rechtsgrundsatz gibt, wonach die Kommission nicht befugt ist, in dem Beschluss 94/90 Dokumente, die nicht von ihr stammen, vom Geltungsbereich des Verhaltenskodex auszunehmen (Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache T-123/99, JT's Corporation/Kommission, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 53).

    Eine solche Begründung ist klar genug, damit die Betroffenen erkennen können, weshalb die Kommission ihnen die betreffenden Dokumente nicht übermittelt hat, und das Gericht die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung prüfen kann (Urteil JT's Corporation/Kommission, zitiert oben in Randnr. 47, Randnr. 67).

  • EuG, 11.06.2015 - T-496/13

    McCullough / Cedefop

    Il résulte des termes de l'article 2, paragraphe 3, du règlement n° 1049/2001 que la possibilité pour une institution ou un organe de l'Union de faire droit à une demande d'accès suppose, à l'évidence, que les documents visés dans ladite demande existent [voir, en ce sens et par analogie, arrêts du 12 octobre 2000, JT's Corporation/Commission, T-123/99, Rec, EU:T:2000:230, point 58, et du 25 juin 2002, British American Tobacco (Investments)/Commission, T-311/00, Rec, EU:T:2002:167, point 35].

    Il s'agit néanmoins d'une présomption simple que le requérant peut renverser par tous moyens, sur la base d'indices pertinents et concordants [arrêt du 26 avril 2005, Sison/Conseil, T-110/03, T-150/03 et T-405/03, Rec, EU:T:2005:143, point 29 ; voir également, en ce sens et par analogie, arrêts JT's Corporation/Commission, point 49 supra, EU:T:2000:230, point 58, et British American Tobacco (Investments)/Commission, point 49 supra, EU:T:2002:167, point 35].

  • EuG, 26.04.2005 - T-110/03

    Sison / Rat - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente zu

    Es handelt sich allerdings um eine einfache Vermutung, die der Kläger in jeder Weise aufgrund schlüssiger und übereinstimmender Indizien widerlegen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache T-123/99, JT's Corporation/Kommission, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 58, und British American Tobacco [Investments]/Kommission, oben zitiert in Randnr. 17, Randnr. 35).
  • EuG, 19.01.2010 - T-355/04

    Co-Frutta / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 30.11.2004 - T-168/02

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-41/00

    Interporc / Kommission

  • EuG, 25.06.2002 - T-311/00

    British American Tobacco (Investments) / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01

    Mattila / Rat und Kommission

  • EuG, 22.05.2012 - T-300/10

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG)

  • EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Zugang zu Dokumenten -

  • EuG, 17.05.2006 - T-93/04

    Kallianos / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-193/01

    Pitsiorlas / Rat und EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe -

  • EuG, 12.12.2018 - T-498/14

    Deutsche Umwelthilfe / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Dokumente, die den

  • EuG, 07.06.2011 - T-471/08

    Toland / Parlament

  • EuG, 30.09.2003 - T-214/02

    Martínez Valls / Parlament

  • EuG, 26.03.2020 - T-646/18

    Bonnafous/ Kommission

  • EuG, 19.01.2010 - T-446/04
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