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   EuG, 06.02.1998 - T-124/96   

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https://dejure.org/1998,2646
EuG, 06.02.1998 - T-124/96 (https://dejure.org/1998,2646)
EuG, Entscheidung vom 06.02.1998 - T-124/96 (https://dejure.org/1998,2646)
EuG, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - T-124/96 (https://dejure.org/1998,2646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten - Schutz des öffentlichen Interesses (Rechtspflege)

  • Europäischer Gerichtshof

    Interporc / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Interporc Im- und Export GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 162 und 190; Beschluß 94/90 der Kommission
    Kommission - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Kommissionsdokumenten - Beschluß 94/90 - Handlung, mit der dem einzelnen Rechte verliehen werden - Ausnahmen vom Grundsatz des Zugangs zu Dokumenten - Auslegung - Begründungspflicht - Umfang - Verweigerung des Zugangs ...

  • EU-Kommission

    Interporc Im- und Export GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten - Schutz des öffentlichen Interesses (Rechtspflege).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Euratom der Kommission über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten ; Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten bei Schutzbeeinträchtigungen; Jährliche Eröffnung des "Hilton-Kontingents"

  • Judicialis

    Beschluss 94/90/EGKS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 29. Mai 1996, durch die der Klägerin der Zugang zu bestimmten Unterlagen betreffend den Erlaß der Entscheidung der Kommission vom 26. Januar 1996, der sogenannten Hilton-Beef-Entscheidung, verweigert wurde

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 30.04.1996 - C-58/94
    Auszug aus EuG, 06.02.1998 - T-124/96
    Zum rechtlichen Stellenwert des Beschlusses 94/90 hebt sie hervor, dieser sei im Rahmen ihrer internen Organisationsgewalt ergangen, aufgrund deren sie notwendige Organisationsmaßnahmen treffen könne, um das reibungslose Arbeiten ihrer Dienststellen im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu gewährleisten (Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 37).

    Auch wenn nämlich der Beschluß 94/90 aufgrund der internen Organisationsgewalt der Kommission ergangen ist, kann eine Regelung über die interne Organisation der Arbeit eines Organs durchaus rechtliche Wirkungen gegenüber Dritten entfalten (Urteil Niederlande/Rat, Randnr. 38).

  • EuG, 17.09.1998 - T-50/96

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.02.1998 - T-124/96
    Mit am 12. April 1996 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangener Klageschrift erhob die Klägerin zusammen mit zwei weiteren deutschen Unternehmen Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 26. Januar 1996 (Rechtssache T-50/96, Primex u. a./Kommission).

    Die gewünschten Dokumente beziehen sich alle auf eine Kommissionsentscheidung vom 26. Januar 1996 (Dok. KOM K[96] 180 endg.), die inzwischen Gegenstand einer Nichtigkeitsklage ist, die Ihr Mandant erhoben hat (Rechtssache T-50/96).

  • EuGH, 15.05.1997 - C-278/95

    Siemens / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.02.1998 - T-124/96
    Nach ständiger Rechtsprechung muß die nach dieser Bestimmung vorgeschriebene Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen zur Verteidigung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die getroffene Maßnahme erkennen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17, und Urteil WWF UK/Kommission, Randnr. 66).
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Strafverfahren gegen Zwartveld u.a.

    Auszug aus EuG, 06.02.1998 - T-124/96
    Dieser Antrag, der darauf gerichtet ist, der Kommission Anordnungen zu erteilen, ist unzulässig, da der Gemeinschaftsrichter im Rahmen der Aufhebungskompetenz, die er nach Artikel 173 des Vertrages hat, nicht befugt ist, den Gemeinschaftsorganen Anordnungen zu erteilen (siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnr. 18, und Urteil des Gerichts vom 9. November 1995 in der Rechtssache T-346/74, France-Aviation/Kommission, Slg. 1995, II-2841, Randnr. 42).
  • EuG, 19.10.1995 - T-194/94

    John Carvel und Guardian Newspapers Ltd gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus EuG, 06.02.1998 - T-124/96
    Diese Rechtsakte erlegten der Kommission die rechtliche Verpflichtung auf, möglichst umfassenden Zugang zu den in ihrem Besitz befindlichen Dokumenten zu gewähren (Urteile des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 55, und vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache T-194/94, Carvel und Guardian Newspapers/Rat, Slg. 1995, II-2765, zu dem entsprechenden Beschluß des Rates [Beschluß 93/731/EG vom 20. Dezember 1993 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten, ABl.
  • EuGH, 27.10.2005 - C-166/04

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuG, 06.02.1998 - T-124/96
    Am 2. Juni 1993 erließ die Kommission die Mitteilung 93/C 166/04 über die Transparenz in der Gemeinschaft (ABl. C 166, S. 4), in der die Grundprinzipien für den Zugang zu Dokumenten dargelegt sind.
  • EuGH, 26.09.2005 - C-156/05

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuG, 06.02.1998 - T-124/96
    Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden in der an den Rat, das Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß gerichteten Mitteilung 93/C 156/05 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die sich im Besitz der Gemeinschaftsorgane befinden, veröffentlicht (ABl. C 156, S. 5; im folgenden: Mitteilung von 1993).
  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

    Auszug aus EuG, 06.02.1998 - T-124/96
    Mit am 25. Juni 1996 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schriftsatz hat die Klägerin im Verfahren T-50/95 beantragt, der Kommission im Wegeprozeßleitender Maßnahmen aufzugeben, die gewünschten Dokumente vorzulegen.
  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuG, 06.02.1998 - T-124/96
    Diese Rechtsakte erlegten der Kommission die rechtliche Verpflichtung auf, möglichst umfassenden Zugang zu den in ihrem Besitz befindlichen Dokumenten zu gewähren (Urteile des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 55, und vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache T-194/94, Carvel und Guardian Newspapers/Rat, Slg. 1995, II-2765, zu dem entsprechenden Beschluß des Rates [Beschluß 93/731/EG vom 20. Dezember 1993 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten, ABl.
  • EuGH, 06.12.1990 - 2/88

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuG, 06.02.1998 - T-124/96
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Offenlegung eines Dokuments unter eine der Ausnahmen falle, müsse sie erstens die Interessen, die durch die jeweilige Ausnahme geschützt werden sollten, gegen das allgemeine Ziel des Verhaltenskodex abwägen und zweitens für jedes einzelne Dokument die "zwingenden Gründe" darlegen, aus denen die Voraussetzungen der Ausnahme erfüllt seien (Beschluß des Gerichtshofes vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-2/88 Imm., Zwartveld u. a., Slg. 1990, I-4405, Randnrn.
  • EuG, 07.12.1999 - T-92/98

    Interporc / Kommission

    Das Gericht stellte mit Urteil vom 6. Februar 1998 (Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231; im folgenden: Urteil Interporc I) fest, daß die Entscheidung der Kommission vom 29. Mai 1996 nicht hinreichend begründet war und erklärte sie für nichtig.

    Die Klägerin macht drei Klagegründe geltend: Erstens habe die Kommission gegen den Verhaltenskodex und den Beschluß 94/90, zweitens gegen Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) in Verbindung mit dem Urteil Interporc I und drittens gegen Artikel 190 EG-Vertrag (jetzt Artikel 253 EG) verstoßen.

    Diese Ausnahmen sind eng auszulegen, damit die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit "möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Kommission" zu gewähren, nicht beeinträchtigt wird (Urteil Interporc I, Randnr. 49, und Urteil des Gerichts vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 110).

    Die angefochtene Entscheidung könne sich folglich auf Gründe stützen, die in der durch das Urteil Interporc I für nichtig erklärten Entscheidung vom 29. Mai 1996 nicht untersucht worden seien.

    Im Urteil Interporc I stellte das Gericht fest, daß die Entscheidung vom 29. Mai 1996 unzureichend begründet sei, und erklärte sie für nichtig.

    Aus dem Urteil Interporc I folgt zum einen, daß der Generalsekretär nach Artikel 176 EG-Vertrag verpflichtet war, zur Umsetzung dieses Urteils eine neue Entscheidung zu treffen, und zum anderen, daß die Entscheidung vom 29. Mai 1996 so anzusehen war, als wenn sie nie bestanden hätte.

    Besteht ein allgemeiner Grundsatz und sind von diesem Ausnahmen vorgesehen, so sind diese eng auszulegen und anzuwenden, damit die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes nicht beeinträchtigt wird (siehe die Urteile WWF UK/Kommission, Randnr. 56, und Interporc I, Randnr. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Hinsichtlich der von der Kommission erstellten Dokumente hat die Rechtsmittelführerin drei Klagegründe geltend gemacht: erstens einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex und den Beschluss 94/90, zweitens einen Verstoß gegen Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) in Verbindung mit dem Urteil Interporc I und drittens einen Verstoß gegen Artikel 190 EG-Vertrag (jetzt Artikel 253 EG).

    Im Urteil Interporc I stellte das Gericht fest, dass die Entscheidung vom 29. Mai 1996 unzureichend begründet sei, und erklärte sie für nichtig.

    55 Aus dem Urteil Interporc I folgt zum einen, dass der Generalsekretär nach Artikel 176 EG-Vertrag verpflichtet war, zur Umsetzung dieses Urteils eine neue Entscheidung zu treffen, und zum anderen, dass die Entscheidung vom 29. Mai 1996 so anzusehen war, als wenn sie nie bestanden hätte.

    68 Besteht ein allgemeiner Grundsatz und sind von diesem Ausnahmen vorgesehen, so sind diese eng auszulegen und anzuwenden, damit die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes nicht beeinträchtigt wird (siehe die Urteile WWF UK/Kommission, Randnr. 56, und Interporc I, Randnr. 49).

    Sie rügt, die Kommission habe, nachdem die Ablehnungsentscheidung vom 29. Mai 1996 durch das Urteil Interporc I für nichtig erklärt worden sei, aufgrund eines neuen Ablehnungsgrundes eine weitere Entscheidung zur Ablehnung des Antrags auf Zugang erlassen.

    17: - Urteil in der Rechtssache T-124/96 (Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, im Folgenden: Urteil Interporc I).

  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Das Gericht stellte mit Urteil vom 6. Februar 1998 (Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231; im folgenden: Urteil Interporc I) fest, dass die Entscheidung der Kommission vom 29. Mai 1996 nicht hinreichend begründet war und erklärte sie für nichtig.

    Zur Begründung ihrer Klage auf Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung machte die Rechtsmittelführerin vor dem Gericht geltend: - in Bezug auf die von der Kommission stammenden Dokumente drei Klagegründe, mit denen sie einen Verstoß gegen den mit dem Beschluss 94/90 angenommenen Verhaltenskodex, gegen Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) in Verbindung mit dem Urteil Interporc I sowie gegen Artikel 190 EG-Vertrag (jetzt Artikel 253 EG) rügte, und - in Bezug auf die von den Mitgliedstaaten oder den argentinischen Behörden stammenden Dokumente drei Klagegründe, mit denen sie die Rechtswidrigkeit de r streitigen Entscheidung, soweit diese auf die Urheberregel gestützt wird, eine Verletzung des mit dem Beschluss 94/90 angenommenen Verhaltenskodex und einen Verstoß gegen Artikel 190 EG-Vertrag rügte.

    Das Gericht begründete die Zurückweisung des Klagegrundes der Rechtswidrigkeit der streitigen Entscheidung, soweit diese auf die Urheberregel gestützt ist, wie folgt: "55 Aus dem Urteil Interporc I folgt zum einen, dass der Generalsekretär nach Artikel 176 EG-Vertrag verpflichtet war, zur Umsetzung dieses Urteils eine neue Entscheidung zu treffen, und zum anderen, dass die Entscheidung vom 29. Mai 1996 so anzusehen war, als wenn sie nie bestanden hätte.

    Außerdem sei die Kommission nicht mehr berechtigt gewesen, die streitige Entscheidung auf einen neuen Ablehnungsgrund nach dem Verhaltenskodex - wie die Urheberregel - zu stützen, den sie in ihrer Entscheidung vom 29. Mai 1996, die mit dem Urteil Interporc I für nichtig erklärt worden sei, nicht angeführt habe.

  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    65 In bezug auf den Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission vom 8. Februar 1994 über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten (ABl. L 46, S. 58) hat das Gericht bereits entschieden, daß dieser seinem Sinn und Zweck nach allgemein für Anträge auf Zugang zu Dokumenten gelten soll und daß nach diesem Beschluß jedermann die Einsicht in ein unveröffentlichtes Kommissionsdokument beantragen kann, ohne seinen Antrag begründen zu müssen (Urteil des Gerichts vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 48).

    Ist dies der Fall, muß der Rat den Antrag auf Zugang zu dem betreffenden Dokument ablehnen (Urteil Interporc/Kommission, Randnr. 52, und Urteil des Gerichts vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96, Van der Wal/Kommission, Slg. 1998, II-0000, Randnr. 43).

    117 Die Begründung einer Entscheidung, mit der der Zugang zu Dokumenten verweigert wird, muß somit - zumindest für jede betroffene Gruppe von Dokumenten - die spezifischen Gründe enthalten, aus denen die Offenlegung der gewünschten Dokumente nach Ansicht des Rates unter eine der Ausnahmen nach dem Beschluß 93/731 fällt (Urteile WWF UK/Kommission, Randnrn. 64 und 74, und Interporc/Kommission, Randnr. 54).

  • EuG, 14.10.1999 - T-309/97

    Bavarian Lager / Kommission

    Der Beschluß 94/90 ist ein Rechtsakt, der den Bürgern einen Anspruch auf Zugang zu den Dokumenten im Besitz der Kommission gewährt (Urteil WWF, Randnr. 55; Urteile des Gerichts vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96, Van derWal/Kommission, Slg. 1998, II-545, Randnr. 41, und vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 46).

    Wie das Gericht bereits entschieden hat, ergibt sich aus der Systematik des Beschlusses 94/90, daß er für Anträge auf Zugang zu Dokumenten allgemein gilt und daß jedermann Einsicht in jedes beliebige unveröffentlichte Kommissionsdokument beantragen kann, ohne seinen Antrag begründen zu müssen (Urteil Interporc/Kommission, Randnr. 48, und, zu den entsprechenden Bestimmungen des Beschlusses 93/731, das Urteil in der Rechtsache Svenska Journalistförbundet/Rat, Randnr. 109).

    Die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten sind jedoch eng auszulegen, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit "möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Kommission" zu gewähren, nicht zu beeinträchtigen (Urteile WWF, Randnr. 56, und in der Rechtssache Interporc/Kommission, Randnr. 49).

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    Das schließt mit ein, dass das betreffende Organ für jedes angeforderte Dokument zu prüfen hat, ob dessen Offenlegung nach den ihm vorliegenden Informationen tatsächlich geeignet ist, eines der durch die Ausnahmeregelung geschützten Interessen zu beeinträchtigen (zur Anwendung des Verhaltenskodex von 1993 vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Februar 1998, 1nterporc/Kommission, T-124/96, Slg. 1998, II-231, Randnr. 52, und JT's Corporation/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-619/19

    Land Baden-Württemberg (Communications internes) - Vorlage zur Vorabentscheidung

    22 Urteil vom 6. Februar 1998 (T-124/96, EU:T:1998:25).

    23 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 1998, 1nterporc/Kommission (T-124/96, EU:T:1998:25, Rn. 54).

  • EuG, 12.07.2001 - T-204/99

    Mattila / Rat und Kommission

    Außerdem muss die Begründung nach ständiger Rechtsprechung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, klar und eindeutig zum Ausdruck bringen (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17, und Urteile des Gerichts, WWF UK/Kommission, Randnr. 66, und vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 53).

    Zunächst ist daran zu erinnern, dass jedermann die Einsicht in ein unveröffentlichtes Rats- oder Kommissionsdokument beantragen kann, ohne seinen Antrag begründen zu müssen (Urteile des Gerichts Interporc/Kommission, Randnr. 48, und vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnrn.

  • EuG, 19.07.1999 - T-14/98

    Hautala / Rat

    Die Ausnahme des Schutzes der internationalen Beziehungen sei eng auszulegen und anzuwenden (Urteile des Gerichts vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96, Van der Wal/Kommission, Slg. 1998, II-545, gegen das gegenwärtig ein Rechtsmittel beim Gerichtshof [Rechtssache C-189/89 P] anhängig ist, und Journalistförbundet).

    Besteht ein allgemeiner Grundsatz und sind Ausnahmen von diesem Grundsatz vorgesehen, so müssen diese Ausnahmen eng ausgelegt und angewandt werden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes nicht zu beeinträchtigen (vgl. Urteile WWF UK/Kommission, Randnr. 56, und Interporc/Kommission, Randnr. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01

    Mattila / Rat und Kommission

    31 - Siehe Urteile vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95 (WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnrn. 64 und 74), vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96 (Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 54), vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95 (Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 117), das zitierte Urteil Kuijer/Rat (Randnr. 38) und Urteil vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache T-123/99 (JT's Corporation/Kommission, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 64).

    32 - Vgl. zum Beschluss 93/731 das zitierte Urteil Svenska Journalistförbundet/Rat (Randnr. 109) und zum Beschluss 94/90 das zitierte Urteil Interporc/Kommission (Randnr. 48), das Urteil vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache T-309/97 (Bavarian Lager/Kommission, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 37) und vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-111/00 (British American Tobacco International [Investments]/Kommission, Slg. 2001, II-2997, Randnr. 42).

  • EuGH, 06.12.2001 - C-353/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, DAS DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES

  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

  • EuG, 11.12.2001 - T-191/99

    Petrie u.a. / Kommission

  • EuG, 06.07.2006 - T-391/03

    Franchet und Byk / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 19.07.1999 - T-188/97

    Rothmans / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe -

  • EuG, 17.09.1998 - T-50/96

    Primex Produkte Import-Export u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-600/16

    National Iranian Tanker Company / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-39/05

    Schweden und Turco / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe -

  • EuGH, 13.09.2001 - C-467/00

    Comité du personnel de la BCE u.a. / EZB

  • EuG, 12.09.2002 - T-113/00

    DuPont Teijin Films Luxembourg u.a. / Kommission

  • EuG, 11.12.2006 - T-290/05

    Weber / Kommission - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Verweigerung

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-257/01

    Kommission / Rat

  • EuG, 24.10.2000 - T-27/00

    Comité du personnel de la BCE u.a. / EZB

  • EuG, 05.07.2001 - T-55/01

    Asahi Vet / Kommission

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