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   EuG, 13.03.2003 - T-125/01   

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https://dejure.org/2003,3284
EuG, 13.03.2003 - T-125/01 (https://dejure.org/2003,3284)
EuG, Entscheidung vom 13.03.2003 - T-125/01 (https://dejure.org/2003,3284)
EuG, Entscheidung vom 13. März 2003 - T-125/01 (https://dejure.org/2003,3284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Fischerei - Gemeinschaftszuschuss - Kürzung des Zuschusses - Verjährung - Angemessene Frist - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    José Martí Peix / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    José Martí Peix, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1. Fischerei - Gemeinsame Strukturpolitik - Gemeinschaftszuschuss - Informations- und Loyalitätspflicht des Zuschussempfängers

  • EU-Kommission

    José Martí Peix, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Landwirtschaft , Fischereipolitik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fischerei; Gemeinschaftszuschuss; Kürzung des Zuschusses; Verjährung; Angemessene Frist; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    Entscheidung C(91) 2874 endg./11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2001) 679 endg. der Kommission vom 19. März 2001 über die Kürzung des finanziellen Zuschusses der Gemeinschaft, der ursprünglich für ein Vorhaben der Gründung einer gemischten Gesellschaft auf dem Fischereisektor (SM/ESP/17/91) im Rahmen ...

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 24.11.1987 - 223/85

    RSV / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.03.2003 - T-125/01
    Nach ständiger Rechtsprechung gebe es einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der auf die Erfordernisse der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung gegründet und nach dem die Verwaltung verpflichtet sei, von ihren Befugnissen im Interesse des Schutzes des ihr von den Bürgern entgegengebrachten berechtigten Vertrauens in bestimmten zeitlichen Grenzen Gebrauch zu machen (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Boehringer/Kommission, Slg. 1970, 769, Randnr. 6, vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, und Schlussanträge des Generalanwalts Mischo zu diesem Urteil, Slg. S. 1014, Urteil des Gerichtshofes vom 24. November 1987 in der Rechtssache 223/85, RSV/Kommission, Slg. 1987, 4617, und Urteil des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93 und T-231/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247).

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Rechtssache grundlegend von dem Fall, der zu dem von der Klägerin herangezogenen Urteil RSV/Kommission (zitiert oben, in Randnr. 97) geführt hat, in dem der Gerichtshof ein berechtigtes Vertrauen beim Empfänger einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe aufgrund der übermäßig langen Dauer des Verfahrens zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannt hat.

  • EuGH, 14.12.1972 - 7/72

    Boehringer Mannheim / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.03.2003 - T-125/01
    Außerdem falle die Festsetzung von Verjährungsfristen nicht in das uneingeschränkte Ermessen der Kommission, sondern in die Zuständigkeit des Gemeinschaftsgesetzgebers (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 7/72, Boehringer/Kommission, Slg. 1972, 1281, und vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-10/88, Italien/Kommission, Slg. 1990, I-1229, abgekürzte Veröffentlichung).

    Nach ständiger Rechtsprechung gebe es einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der auf die Erfordernisse der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung gegründet und nach dem die Verwaltung verpflichtet sei, von ihren Befugnissen im Interesse des Schutzes des ihr von den Bürgern entgegengebrachten berechtigten Vertrauens in bestimmten zeitlichen Grenzen Gebrauch zu machen (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Boehringer/Kommission, Slg. 1970, 769, Randnr. 6, vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, und Schlussanträge des Generalanwalts Mischo zu diesem Urteil, Slg. S. 1014, Urteil des Gerichtshofes vom 24. November 1987 in der Rechtssache 223/85, RSV/Kommission, Slg. 1987, 4617, und Urteil des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93 und T-231/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247).

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.03.2003 - T-125/01
    Das Gericht weist darauf hin, dass eine Verjährungsfrist ihre Aufgabe, die Rechtssicherheit zu gewährleisten, grundsätzlich nur erfüllen kann, wenn sie vom Gemeinschaftsgesetzgeber im Voraus festgelegt wird (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnrn.

    Die Festlegung der Länge und der Modalitäten der Verjährungsfrist fällt in die Zuständigkeit des Gemeinschaftsgesetzgebers (Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 20).

  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98

    ADT Projekt / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.03.2003 - T-125/01
    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Gericht bei der Wahrnehmung seiner Befugnisse den Gemeinschaftsorganen keine Weisungen erteilen (Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-5/93 P, DSM/Kommission, Slg. 1999, I-4695, Randnr. 36, und Urteil des Gerichts vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache T-145/98, ADT Projekt/Kommission, Slg. 2000, II-387, Randnr. 83).

    Wird sie für nichtig erklärt, ist es Sache des betreffenden Organs, gemäß Artikel 233 EG die Maßnahmen zur Durchführung des Nichtigkeitsurteils zu ergreifen (Urteile des Gerichts vom 27. Januar 1998 in der Rechtssache T-67/94, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1998, II-1, Randnr. 200, und ADT Projekt/Kommission, Randnr. 84).

  • EuG, 12.10.1999 - T-216/96

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.03.2003 - T-125/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung unterliegen die Personen, die Zuschüsse beantragen und erhalten könnten, einer Informations- und Loyalitätspflicht, nach der sie dafür Sorge tragen, dass sie der Kommission zuverlässige Angaben an die Hand geben, die diese nicht irreführen können; andernfalls könnte das Kontroll- und Beweissystem, das zur Nachprüfung der Erfüllung der der Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses eingeführt worden ist, nicht ordnungsgemäß funktionieren (Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnr. 71).

    Ohne zuverlässige Angaben könnte es nämlich zu einer Zuschussgewährung für Vorhaben kommen, die die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllten (Urteil vom 12. Oktober 1999, Conserve Italia/Kommission, Randnr. 71).

  • EuG, 15.09.1998 - T-126/96

    BFM / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.03.2003 - T-125/01
    47 und 48, und Urteile des Gerichts vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache T-26/89, De Compte/Parlament, Slg. 1991, II-781, Randnr. 68, und vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, BFM und EFIM/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 67).

    Zudem können im Bereich der Verjährung den konkreten Fall nicht erfassende Rechtsvorschriften nicht entsprechend angewandt werden (Urteil BFM und EFIM/Kommission, Randnr. 68).

  • EuG, 19.06.1997 - T-260/94

    Air Inter / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.03.2003 - T-125/01
    Nach dieser Klarstellung ist daran zu erinnern, dass der in Artikel 5 EG verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung verlangt, dass die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist (vgl. namentlich Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 25, und Urteil des Gerichts vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-260/94, Air Inter/Kommission, Slg. 1997, II-997, Randnr. 144).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-307/93
    Auszug aus EuG, 13.03.2003 - T-125/01
    Bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung einer solchen Befugnis muss sich der Richter darauf beschränken, zu prüfen, ob der Behörde ein offensichtlicher Fehler oder ein Ermessensmissbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessens offensichtlich überschritten hat (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in den Rechtssachen C-296/93 und C-307/93, Frankreich und Irland/Kommission, Slg. 1996, I-795, Randnr. 31).
  • EuGH, 17.05.1984 - 15/83

    Denkavit Nederland

    Auszug aus EuG, 13.03.2003 - T-125/01
    Nach dieser Klarstellung ist daran zu erinnern, dass der in Artikel 5 EG verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung verlangt, dass die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist (vgl. namentlich Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 25, und Urteil des Gerichts vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-260/94, Air Inter/Kommission, Slg. 1997, II-997, Randnr. 144).
  • EuGH, 22.03.1961 - 42/59

    Société nouvelle des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (S.N.U.P.A.T.)

    Auszug aus EuG, 13.03.2003 - T-125/01
    Nach der Rechtsprechung ist zwar die Rechtssicherheit, die private Interessen schützt, zu wahren, aber auch gegen die öffentlichen Interessen abzuwägen; letzteren kommt der Vorrang zu, wenn der Fortbestand rechtswidriger Zustände gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt (vgl. insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/59, Snupat/Hohe Behörde, Slg. 1961, 109, insbesondere 172 bis 177, und vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61, Hoogovens/Hohe Behörde, Slg. 1962, 513, insbesondere 544 bis 552, und Urteil Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, zitiert oben, in Randnr. 97, Randnr. 76).
  • EuGH, 12.07.1962 - 14/61

    Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken N.V. gegen Hohe Behörde der

  • EuGH, 25.10.2001 - C-120/99

    Italien / Rat

  • EuGH, 05.10.1999 - C-179/95

    Spanien / Rat

  • EuGH, 29.02.1996 - C-296/93

    Frankreich und Irland / Kommission

  • EuGH, 12.10.1995 - C-104/94

    Cereol Italia / Azienda agricola Castello

  • EuG, 17.10.1991 - T-26/89

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Disziplinarordnung -

  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
  • EuG, 30.05.2002 - T-197/00

    Onidi / Kommission

  • EuG, 29.09.1999 - T-126/97

    Sonasa / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-142/97

    Branco / Kommission

  • EuGH, 27.03.1990 - 10/88

    Italien / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-5/93

    DSM / Kommission

  • EuGH, 24.01.2002 - C-500/99

    Conserve Italia / Kommission

  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

  • EuGH, 12.12.1985 - 67/84

    Sideradria / Kommission

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 45/69

    Boehringer Mannheim / Kommission

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 27.01.1998 - T-67/94

    Ladbroke Racing / Kommission

  • EuGH - C-142/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht

  • BFH, 27.03.2007 - VII R 22/06

    Ausfuhrerstattung: Rückwirkende Anwendung einer Verjährungsvorschrift

    Die Frage, ob die Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 der Rückforderung von Geldbeträgen entgegensteht, die infolge einer vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift begangenen Unregelmäßigkeit erlangt worden sind und deren Rückforderung die bis zum Inkrafttreten der Verordnung anzuwendenden Verjährungsvorschriften nicht entgegenstanden, wird durch das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. März 2003 T-125/01 (EuGHE 2003, II-865) nicht beantwortet.

    Denn aus dem vom EuGH dort im Anschluss an das Urteil des Gerichts erster Instanz in EuGHE 2003, II-865 erwähnten Umstand, dass nach Art. 1 Abs. 2 VO Nr. 2988/95 der Regelungsbereich der Verordnung schuldhaft und schuldlos begangene Verstöße gegen Gemeinschaftsregelungen umfasst, kann nach Überzeugung des beschließenden Senats nicht ohne weiteres geschlossen werden, Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 müsse ebenfalls nicht nur für Sanktionen, die eine vorsätzliche oder durch Fahrlässigkeit verursachte Unregelmäßigkeit voraussetzen (vgl. Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 1), sondern auch für verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Art. 4) gelten, bei denen das nicht notwendigerweise der Fall ist.

  • BFH, 27.03.2007 - VII R 23/06

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung; Verjährung

    Die Frage, ob die Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 der Rückforderung von Geldbeträgen entgegensteht, die infolge einer vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift begangenen Unregelmäßigkeit erlangt worden sind und deren Rückforderung die bis zum Inkrafttreten der Verordnung anzuwendenden Verjährungsvorschriften nicht entgegenstanden, wird durch das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. März 2003 T-125/01 (EuGHE 2003, II-865) nicht beantwortet.

    Denn aus dem vom EuGH dort im Anschluss an das Urteil des Gerichts erster Instanz in EuGHE 2003, II-865 erwähnten Umstand, dass nach Art. 1 Abs. 2 VO Nr. 2988/95 der Regelungsbereich der Verordnung schuldhaft und schuldlos begangene Verstöße gegen Gemeinschaftsregelungen umfasst, kann nach Überzeugung des beschließenden Senats nicht ohne weiteres geschlossen werden, Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 müsse ebenfalls nicht nur für Sanktionen, die eine vorsätzliche oder durch Fahrlässigkeit verursachte Unregelmäßigkeit voraussetzen (vgl. Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 1), sondern auch für verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Art. 4) gelten, bei denen das nicht notwendigerweise der Fall ist.

  • BFH, 27.03.2007 - VII R 24/06

    Vorlage an den EuGH: Verjährung des Anspruchs auf Rückforderung von

    Die Frage, ob die Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 der Rückforderung von Geldbeträgen entgegensteht, die infolge einer vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift begangenen Unregelmäßigkeit erlangt worden sind und deren Rückforderung die bis zum Inkrafttreten der Verordnung anzuwendenden Verjährungsvorschriften nicht entgegenstanden, wird durch das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. März 2003 T-125/01 (EuGHE 2003, II-865) nicht beantwortet.

    Denn aus dem vom EuGH dort im Anschluss an das Urteil des Gerichts erster Instanz in EuGHE 2003, II-865 erwähnten Umstand, dass nach Art. 1 Abs. 2 VO Nr. 2988/95 der Regelungsbereich der Verordnung schuldhaft und schuldlos begangene Verstöße gegen Gemeinschaftsregelungen umfasst, kann nach Überzeugung des beschließenden Senats nicht ohne weiteres geschlossen werden, Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 müsse ebenfalls nicht nur für Sanktionen, die eine vorsätzliche oder durch Fahrlässigkeit verursachte Unregelmäßigkeit voraussetzen (vgl. Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 1), sondern auch für verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Art. 4) gelten, bei denen das nicht notwendigerweise der Fall ist.

  • EuG, 15.04.2011 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Zuschuss zur Finanzierung eines Vorhabens des

    Angesichts ihres grundlegenden Charakters gelten die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung nach Auffassung des Gerichts entsprechend für das Verfahren der Gewährung von Finanzhilfen aus dem Gemeinschaftshaushalt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. März 2003, José Martí Peix/Kommission, T-125/01, Slg. 2003, II-865, Randnr. 113), unabhängig davon, dass sie in der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 356, S. 1), die bei Erlass der Zuschussbewilligung galt, noch nicht ausdrücklich angeführt waren.

    129 bis 144 des vorliegenden Urteils und der Informations- und Loyalitätspflicht des Empfängers eines Gemeinschaftszuschusses (vgl. in diesem Sinne Urteil José Martí Peix/Kommission, oben in Randnr. 123 angeführt, Randnr. 52) zu beanstanden sein mag - jedenfalls kein mit der ursprünglichen streitigen Unregelmäßigkeit identisches oder dieser ähnliches unrechtmäßiges Verhalten und auch kein gegen dieselben Vorschriften des Gemeinschaftsrechts verstoßendes Verhalten im Sinne der oben in Randnr. 153 angeführten Rechtsprechung.

  • FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 181/03

    Ausfuhrerstattung: Verjährung der Ausführerstattungs-Rückforderungsansprüche

    Diese Auslegung des Art. 3 VO Nr. 2988/95 wird gestützt durch das Urteil des EuG vom 13. März 2003 (Az. T-125/01 - Peix - Juris Dok. Nr. 601A0125) in dem es (ebenfalls) die Verjährungsregelung des Art. 3 VO Nr. 2988/95 auf einen vor Inkrafttreten dieser Verordnung liegenden Sachverhalt angewendet hat.

    Denn durch die Rechtsprechung des EuG, Urteil vom 13. März 2003, Az. T-125/01 - Peix - Juris Doc.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb - Schutz der finanziellen

    Darüber hinaus entsprach die Auslegung des Gerichtshofs den Schlussanträgen des Generalanwalts(36), und auch das Gericht erster Instanz hatte zuvor im Urteil José Marti Peix/Kommission(37) im gleichen Sinne entschieden.

    37 - Urteil des Gerichts vom 13. März 2003, José Marti Peix/Kommission (T-125/01, Slg. 2003, II-865).

  • FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 169/03

    Verjährung der Ausfuhrerstattungs-Rückforderungsansprüche

    Diese Auslegung des Art. 3 VO Nr. 2988/95 wird gestützt durch das Urteil des EuG vom 13. März 2003 (Az. T-125/01 - Peix - Juris Dok. Nr. 601A0125) in dem es (ebenfalls) die Verjährungsregelung des Art. 3 VO Nr. 2988/95 auf einen vor Inkrafttreten dieser Verordnung liegenden Sachverhalt angewendet hat.

    Denn durch die Rechtsprechung des EuG, Urteil vom 13. März 2003, Az. T-125/01 - Peix - Juris Doc.

  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Jedenfalls ist nach ständiger Rechtsprechung zwar die Rechtssicherheit, die private Interessen schützt, zu wahren, aber auch gegen die öffentlichen Interessen abzuwägen; Letzteren kommt der Vorrang zu, wenn der Fortbestand rechtswidriger Zustände gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde, 42/59 und 49/59, Slg, EU:C:1961:5, vom 12. Juli 1962, Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken/Hohe Behörde, 14/61, Slg, EU:C:1962:28, und vom 13. März 2003, José Martí Peix/Kommission, T-125/01, Slg, EU:T:2003:72, Rn. 111).
  • FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 174/03

    Verjährung der Ausführerstattungs-Rückforderungsansprüche

    Diese Auslegung des Art. 3 VO Nr. 2988/95 wird gestützt durch das Urteil des EuG vom 13. März 2003 (Az. T-125/01 - Peix - Juris Dok. Nr. 601A0125) in dem es (ebenfalls) die Verjährungsregelung des Art. 3 VO Nr. 2988/95 auf einen vor Inkrafttreten dieser Verordnung liegenden Sachverhalt angewendet hat.

    Denn durch die Rechtsprechung des EuG, Urteil vom 13. März 2003, Az. T-125/01 - Peix - Juris Doc.

  • FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen zu Unrecht gewährter

    Auch dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 19.09.2005, IV 229/03, juris; Urteil vom 21.04.2005, IV 169/03, juris; vgl. auch Gericht erster Instanz der Europäischen Union , Urteil vom 13.03.2003, T-125/01, juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-57/02

    Acerinox / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Legierungszuschlag

  • EuGH, 02.12.2004 - C-226/03

    José Martí Peix / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-278/02

    Handlbauer

  • EuG, 15.10.2003 - T-372/02

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission

  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 188/09

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt;

  • FG Hamburg, 19.09.2005 - IV 229/03

    Verjährung der Rückforderungsansprüche von Ausfuhrerstattung

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-226/03

    José Martí Peix / Kommission

  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 189/09

    Verjährungsfrist bei Rückforderungsanspruch eines Hauptzollamtes bezüglich einer

  • FG Hamburg, 22.02.2006 - IV 303/03

    Ausfuhrerstattung: Verjährung im Ausfuhrerstattungsrecht

  • FG Hamburg, 23.06.2009 - 4 K 80/09

    Keine Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. im

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