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   EuG, 13.11.1995 - T-126/95   

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https://dejure.org/1995,5622
EuG, 13.11.1995 - T-126/95 (https://dejure.org/1995,5622)
EuG, Entscheidung vom 13.11.1995 - T-126/95 (https://dejure.org/1995,5622)
EuG, Entscheidung vom 13. November 1995 - T-126/95 (https://dejure.org/1995,5622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Dumez gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Nichtigkeitsklage - Untätigkeitsklage - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer Streithilfe ; Ausschreibung eines Auftrages über eine Baukonzession ; Erhebung einer Nichtigkeitsklage ; Vergabe eines Auftrags an einen Konkurrenten

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 173; ; EG-Vertrag Art. 169; ; EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 86

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Nichtigkeitsklage - Untätigkeitsklage - Unzulässigkeit.

 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.11.1995 - T-126/95
    21 Die Kommission macht zweitens geltend, daß sie hinsichtlich der Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 169 über ein Ermessen verfüge, was das Recht einzelner ausschließe, ihre Weigerung, ein solches Verfahren gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, anzufechten (Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Lütticke u. a./Kommission, a. a. O., S. 40, und vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 13; Beschlüsse des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93, Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389, Randnr. 55, vom 27. Mai 1994 in der Rechtssache T-5/94, J/Kommission, Slg. 1994, II-391, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1994 in der Rechtssache T-13/94, Century Oils Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-431, Randnr. 14).

    40 In ihrer Einrede der Unzulässigkeit trägt die Kommission vor, daß nach ständiger Rechtsprechung eine auf Artikel 175 EG-Vertrag gestützte Klage unzulässig sei, mit der festgestellt werden solle, daß es die Kommission dadurch unter Verletzung des Vertrages unterlassen habe, einen Beschluß zu fassen, daß sie gegen einen Mitgliedstaat kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung eingeleitet habe, (Urteil Star Fruit/Kommission, a. a.O., Randnrn. 11 bis 14; Beschluß des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555, Randnrn. 5 bis 7; Beschluß Century Oils Hellas/Kommission, a. a. O., Randnrn. 12 bis 16).

    Aus Sinn und Wesen des Artikels 169 EG-Vertrag ergibt sich aber, daß die Kommission nicht verpflichtet ist, ein Verfahren nach dieser Vorschrift einzuleiten, sondern insoweit über ein Ermessen verfügt, das ein Recht einzelner ausschließt, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen (Urteil Star Fruit/Kommission, a. a. O., Randnr. 11; Beschluß Bernardi/Kommission, a. a. O., Randnr. 31).

  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.11.1995 - T-126/95
    Unter Bezugnahme auf die Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76 (Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875) und vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82 (Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913) führt die Klägerin aus, daß die Entscheidung, kein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, einer Entscheidung gleichzustellen sei, mit der die aufgrund einer Beschwerde im Wettbewerbsbereich eingeleitete Untersuchung abgeschlossen werde.

    30 Das der Kommission in Artikel 169 EG-Vertrag eingeräumte Ermessen könne nicht zur Folge haben, daß die Kommission jeder Form der gerichtlichen Kontrolle entzogen sei (Urteil Fediol/Kommission, a. a. O., Randnr. 30).

  • EuGH, 15.12.1988 - 166/86

    Irish Cement Ltd / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.11.1995 - T-126/95
    Nach gefestigter Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1988 in den Rechtssachen 166/86 und 220/86, Irish Cement Ltd/Kommission, Slg. 1988, 6473, Randnr. 17) meint Artikel 175 aber die Untätigkeit durch Nichtbescheidung oder Nichtstellungnahme und nicht den Erlaß eines anderen als des von den Betroffenen gewünschten oder für notwendig erachteten Rechtsakts.
  • EuGH, 30.03.1990 - C-371/89

    Emrich / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.11.1995 - T-126/95
    40 In ihrer Einrede der Unzulässigkeit trägt die Kommission vor, daß nach ständiger Rechtsprechung eine auf Artikel 175 EG-Vertrag gestützte Klage unzulässig sei, mit der festgestellt werden solle, daß es die Kommission dadurch unter Verletzung des Vertrages unterlassen habe, einen Beschluß zu fassen, daß sie gegen einen Mitgliedstaat kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung eingeleitet habe, (Urteil Star Fruit/Kommission, a. a.O., Randnrn. 11 bis 14; Beschluß des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555, Randnrn. 5 bis 7; Beschluß Century Oils Hellas/Kommission, a. a. O., Randnrn. 12 bis 16).
  • EuGH, 08.03.1972 - 42/71

    Nordgetreide GmbH & Co. / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.11.1995 - T-126/95
    34 Die Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts zur Unanfechtbarkeit einer Weigerung der Kommission, das in Artikel 169 EG-Vertrag vorgesehene Verfahren einzuleiten, beruht nicht nur auf dem Ermessen, das der Kommission in Artikel 169 EG-Vertrag selbst eingeräumt wird, sondern auch auf dem Grundsatz, daß eine ablehnende Entscheidung der Kommission nach der Art des Antrags zu beurteilen ist, den sie bescheidet (Urteil des Gerichtshofes vom 8. März 1972 in der Rechtssache 42/71, Nordgetreide/Kommission, Slg. 1972, 105, Randnr. 5).
  • EuGH, 01.03.1966 - 48/65

    Lütticke / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 13.11.1995 - T-126/95
    Ein Vertragsverletzungsverfahren auf der Grundlage von Artikel 169 EG-Vertrag werde durch eine vorprozessuale Phase eingeleitet, die keine Maßnahmen mit bindender Kraft einschließe (Urteil des Gerichtshofes vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65, Lütticke u. a./Kommission, Slg. 1966, 28, 39).
  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

    Auszug aus EuG, 13.11.1995 - T-126/95
    24 Die Klägerin trägt vor, daß die Erklärung eines Sprechers der Kommission einen ausreichenden Beweis für das Vorliegen einer von der Kommission getroffenen Entscheidung darstelle (Urteil des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuG, 13.11.1995 - T-126/95
    Diese Lösung wäre unvereinbar mit der Rechtsweggarantie, wie sie im Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18) niedergelegt worden sei, mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 und mit Artikel F Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union.
  • EuGH, 16.06.1994 - C-39/93

    S.F.E.I. u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.11.1995 - T-126/95
    Die Rechtsprechung zu den staatlichen Beihilfen und zur Anwendung der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag, insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391) und vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-39/93 P (SFEI u. a./Kommission, Slg. 1994, I-2681), seien nicht auf die Vertragsverletzungsverfahren übertragbar, da Artikel 169 EG-Vertrag weder der Kommission die Befugnis verleihe, eine Zuwiderhandlung festzustellen, noch den betroffenen Dritten das Recht gebe, sich am Verwaltungsverfahren zu beteiligen.
  • EuG, 14.12.1993 - T-29/93

    Antonio Calvo Alonso-Cortès gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 13.11.1995 - T-126/95
    21 Die Kommission macht zweitens geltend, daß sie hinsichtlich der Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 169 über ein Ermessen verfüge, was das Recht einzelner ausschließe, ihre Weigerung, ein solches Verfahren gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, anzufechten (Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Lütticke u. a./Kommission, a. a. O., S. 40, und vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 13; Beschlüsse des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93, Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389, Randnr. 55, vom 27. Mai 1994 in der Rechtssache T-5/94, J/Kommission, Slg. 1994, II-391, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1994 in der Rechtssache T-13/94, Century Oils Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-431, Randnr. 14).
  • EuG, 29.11.1994 - T-479/93

    Einleitung eines Vertragverletzungsverfahrens ; Anerkennung eines italienischen

  • EuGH, 12.06.1992 - C-29/92

    Asia Motor France / Kommission

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

  • EuGH, 10.07.1985 - 118/83

    CMC / Kommission

  • EuG, 04.07.1994 - T-13/94

    Century Oils Hellas AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuG, 27.05.1994 - T-5/94
  • EuG, 15.09.1998 - T-95/96

    DIE KOMMISSION WIRD WEGEN NICHT RECHTZEITIGEM TÄTIGWERDEN IM FALL DER

    71 Um über die Begründetheit des Antrags auf Feststellung der Untätigkeit entscheiden zu können, ist zu prüfen, ob die Kommission zu der Zeit, als sie nach Artikel 175 des Vertrages zum Tätigwerden aufgefordert wurde, eine entsprechende Verpflichtung traf (Beschlüsse des Gerichts vom 13. November 1995 in der Rechtssache T-126/95, Dumez/Kommission, Slg. 1995, II-2863, Randnr. 44, und vom 6. Juli 1998 in der Rechtssache T-286/97, Goldstein/Kommission, Slg. 1998, II-0000, Randnr. 24).
  • EuG, 05.03.2024 - T-1073/23

    AG/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, ein

    Im Übrigen ist nach ständiger Rechtsprechung eine Klage unzulässig, mit der Einzelne die Weigerung der Kommission, gegen einen Mitgliedstaat ein Verletzungsverfahren einzuleiten, angreifen (Beschlüsse vom 12. Juni 1992, Asia Motor France/Kommission, C-29/92, EU:C:1992:264, Rn. 21, vom 13. November 1995, Dumez/Kommission, T-126/95, EU:T:1995:189, Rn. 33, und Urteil vom 22. Mai 1996, AITEC/Kommission, T-277/94, EU:T:1996:66, Rn. 55).

    Eine ablehnende Entscheidung der Kommission wie die im vorliegenden Fall ergangene ist nämlich nach der Art des Antrags zu beurteilen, der durch sie beschieden wird (Urteil vom 8. März 1972, Nordgetreide/Kommission, 42/71, EU:C:1972:16, Rn. 5, Beschluss vom 13. November 1995, Dumez/Kommission, T-126/95, EU:T:1995:189, Rn. 34, und Urteil vom 22. Oktober 1996, Salt Union/Kommission, T-330/94, EU:T:1996:154, Rn. 32).

  • EuG, 15.12.2005 - T-33/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

    Die Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG zu eröffnen, könne aber von Einzelnen nicht angefochten werden, denn gelange die Kommission in dieser Frage zu einer bestimmten Auffassung, so liege darin noch keine Maßnahme mit endgültigen Rechtsfolgen (Beschluss des Gerichts vom 13. November 1995 in der Rechtssache T-126/95, Dumez/Kommission, Slg. 1995, II-2863, Randnr. 37).
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