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   EuG, 13.02.2001 - T-133/98 und T-134/98   

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https://dejure.org/2001,16956
EuG, 13.02.2001 - T-133/98 und T-134/98 (https://dejure.org/2001,16956)
EuG, Entscheidung vom 13.02.2001 - T-133/98 und T-134/98 (https://dejure.org/2001,16956)
EuG, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - T-133/98 und T-134/98 (https://dejure.org/2001,16956)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung von zur Verwendung in lokalen Informatiknetzwerken bestimmten Geräten - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur

  • Europäischer Gerichtshof

    Hewlett Packard France / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Hewlett Packard France und Hewlett Packard Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Zur Datenübertragung innerhalb lokaler Informatiknetzwerke bestimmte Maschinen - Maschinen, die keine eigene Funktion im Sinne der Anmerkung 5 E zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur ausüben - Einreihung in die Position 8471 ...

  • EU-Kommission

    Hewlett Packard France und Hewlett Packard Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschafte

    Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung von zur Verwendung in lokalen Informatiknetzwerken bestimmten Geräten - Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Positionen des Kapitels 85 der Kombinierten Nomenklatur; Hard- und Software für die Einrichtung lokaler Netzwerke; Maßgebliches Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren; Datenübertragung innerhalb eines Datenverarbeitungssystems als eine ...

  • Judicialis

    EG-Verordnung 2658/87/EWG Anhang 1; ; EG-Verordnung 3009/95/EWG vom 22. Dezember 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsamer Zolltarif - Nichtigerklärung der Entscheidung 98/406/EG der Kommission vom 16. Juni 1998 über die Gültigkeit bestimmter verbindlicher Zolltarifauskünfte (ABl. L 178, S. 45) - Einreihung der Geräte HP JetDirect EX Plus/EX Plus 3 in Unterposition 8471 8010 oder ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.05.1994 - C-11/93

    Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg

    Auszug aus EuG, 13.02.2001 - T-133/98
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist das maßgebliche Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93, Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 11, vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95, Techex, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 11, und Peacock, Randnr. 9).

    Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (Urteile Siemens Nixdorf, Randnr. 12, Techex, Randnr. 12, und Peacock, Randnr. 10).

  • EuGH, 18.12.1997 - C-382/95

    Techex

    Auszug aus EuG, 13.02.2001 - T-133/98
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist das maßgebliche Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93, Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 11, vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-382/95, Techex, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 11, und Peacock, Randnr. 9).

    Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (Urteile Siemens Nixdorf, Randnr. 12, Techex, Randnr. 12, und Peacock, Randnr. 10).

  • EuG, 13.02.2001 - T-134/98

    Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung von zur

    In den verbundenen Rechtssachen T-133/98 und T-134/98.

    wegen Nichtigerklärung der Entscheidung 98/406/EG der Kommission vom 16. Juni 1998 über die Gültigkeit bestimmter verbindlicher Zolltarifauskünfte (ABl. L 178, S. 45), soweit in ihr die Ungültigerklärung u. a. der verbindlichen Zolltarifauskünfte in der Rechtssache T-133/98 Nr. FR 12030199700151 und in der Rechtssache T-134/98 Nrn. FR 12030199701394, FR 12030199702134 und FR 12030199702135 angeordnet wird,.

    Mit Klageschrift, die am 20. August 1998 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat Hewlett Packard France Klage auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung erhoben, soweit in ihr die Ungültigerklärung der verbindlichen Zolltarifauskunft Nr. FR 12030199700151 für das Gerät HP JetDirect EX Plus angeordnet wird (T-133/98).

    Mit Beschlüssen des Präsidenten der Fünften Kammer des Gerichts vom 11. Juni 1999 sind die Verfahren in den Rechtssachen T-133/98 (Hewlett Packard France/Kommission) und T-134/98 (Hewlett Packard Europe/Kommission) bis zum Erlass des Urteils des Gerichtshofes entweder in der Rechtssache C-463/98 (Cabletron) oder in der Rechtssache C-339/98 (Peacock) ausgesetzt worden.

    Mit Beschluss der Präsidentin der Fünften Kammer vom 13. November 2000 sind die Rechtssachen T-133/98 und T-134/98 nach Anhörung der Parteien wegen ihres Zusammenhangs nach Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

  • EuG, 30.09.2003 - T-243/01

    Sony Computer Entertainment Europe / Kommission

    Was zunächst das von der Klägerin angeführte Urteil des Gerichts vom 13. Februar 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-133/98 und T-134/98 (Hewlett Packard France und Hewlett Packard Europe/Kommission, Slg. 2001, II-613) angehe, so unterscheide es sich deutlich vom vorliegenden Fall, da die dortige Klägerin verschiedene Zolltarifauskünfte zum selben Produkt in verschiedenen Mitgliedstaaten besessen habe und damit von der an diese Mitgliedstaaten gerichteten Entscheidung der Kommission, die auf die Rücknahme der von den Mitgliedstaaten erteilten Zolltarifauskünfte gezielt habe, offensichtlich individuell betroffen gewesen sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2007 - C-142/06

    Olicom - Gemeinsamer Zolltarif - Positionen 8471 (automatische

    31 - Urteil vom 13. Februar 2001, Hewlett Packard France und Hewlett-Packard Europe/Kommission (T-133/98 und T-134/98, Slg. 2001, II-613).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98

    Peacock

    In der Rechtssache C-463/98, Cabletron/Revenue Commissioners, ersuchen die irischen Appeal Commissioners um Vorabentscheidung über die Einreihung einer Reihe von LAN-Material, einschließlich Netzwerkkarten, und über die Gültigkeit der Verordnungen Nr. 1638/94(8) und Nr. 1165/95. In den beim Gericht erster Instanz anhängigen Rechtssachen T-133/98 und T-134/98, Hewlett Packard France/Kommission, begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der die Ungültigerklärung verbindlicher Zolltarifauskünfte angeordnet wird, nach denen Schalter und Karten, die verschiedene Computer innerhalb eines LAN in die Lage versetzen, sich in die Bedienung eines oder mehrerer Drucker zu teilen, in Position 8471 eingereiht wurden; das Verfahren in diesen Rechtssachen ist bis zum Urteil in der vorliegenden Rechtssache oder in der Rechtssache Cabletron ausgesetzt worden.
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