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Rechtsprechung
   EuG, 11.03.1999 - T-141/94   

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EuG, 11.03.1999 - T-141/94 (https://dejure.org/1999,450)
EuG, Entscheidung vom 11.03.1999 - T-141/94 (https://dejure.org/1999,450)
EuG, Entscheidung vom 11. März 1999 - T-141/94 (https://dejure.org/1999,450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Verbänden von Unternehmen und verabredete Praktiken - Preisfestsetzung - Marktaufteilung - Informationsaustauschsysteme

  • Europäischer Gerichtshof

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EU-Kommission

    Thyssen Stahl AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Verbänden von Unternehmen und verabredete Praktiken - Preisfestsetzung - Markaufteilung - Informationsaustauschsysteme.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbotene Preisabsprachen und Verabredung von Praktiken auf dem europäischen Markt für Trägerherstellung; Verhängung von Geldbussen wegen verbotener Preisabsprachen in der Stahlindustrie; Verletzung von Verfahrensrechten durch unvollständige Mitteilung der ...

  • Judicialis

    EGKS Art. 65 § 1; ; EGKS Art. 15; ; EGKS Art. 60; ; EGKS Art. 46; ; EGKS Art. 47; ; EGKS Art. 48; ; EGKS Art. 65 § 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrages betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern - Voraussetzungen der Anwendung von EGKS-Bestimmungen auf dem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (64)

  • EuGH, 21.12.1954 - 1/54

    Französische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-141/94
    Wenn sich die Marktlage ändert, sind die Erzeuger gezwungen, ihre Preislisten dem anzupassen; auf diese Weise .bildet der Markt den Preis'" (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 1/54, Frankreich/Hohe Behörde, Slg. 1954, 7, 32).

    In Anbetracht dieser Pflicht, die den Unternehmen sowohl zugunsten ihrer Abnehmer (Artikel 3 Buchstabe b des Vertrages) als auch zugunsten ihrer Konkurrenten (Urteil Frankreich/Hohe Behörde, S. 24) obliege, werde der "normale" Wettbewerb im Sinne von Artikel 65 nicht eingeschränkt, wenn sie untereinander Informationen über ihre künftigen Preise austauschten.

    Das Ziel des freien Wettbewerbs hat somit im Rahmen des Vertrages eigenständigen Charakter und ist ebenso zwingender Natur wie die übrigen in den Artikeln 2 bis 4 festgelegten Ziele des Vertrages (vgl. Urteil Frankreich/Hohe Behörde, S. 23, und Urteil des Gerichtshofes vom 21. Juni 1958 in der Rechtssache 8/57, Groupement des hauts fourneaux et aciéries belges/Hohe Behörde, Slg. 1958, 233, 251).

    Nach ständiger Rechtsprechung soll die in Artikel 60 § 2 des Vertrages vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Preise erstens verbotene Praktiken soweit wie möglich verhindern, zweitens den Käufern erlauben, sich genau über die Preise zu informieren und auch an der Diskriminierungskontrolle teilzunehmen, und drittens den Unternehmen erlauben, die Preise ihrer Konkurrenten genau kennenzulernen, so daß sie sich diesen anpassen können (vgl. Urteil Frankreich/Hohe Behörde, S. 24, und Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 149/78, Rumi/Kommission, Slg. 1979, 2523, Randnr. 10).

    Zweitens sind die in den Preistafeln enthaltenen Preise nach ständiger Rechtsprechung von jedem Unternehmen selbständig und ohne auch nur stillschweigende Vereinbarung mit anderen Unternehmen festzusetzen (vgl. Urteile Frankreich/Hohe Behörde, S. 31, und Niederlande/Hohe Behörde, S. 1180).

  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-141/94
    Zehn weitere Adressaten der Entscheidung, und zwar NMH Stahlwerke GmbH (im folgenden: NMH; Rechtssache T-134/94), Eurofer ASBL (im folgenden: Eurofer; Rechtssache T-136/94), ARBED SA (im folgenden: ARBED; Rechtssache T-137/94), Cockerill-Sambre SA (im folgenden: Cockerill-Sambre; Rechtssache T-138/94), UnimétalSociété française des aciers longs SA (im folgenden: Unimétal; Rechtssache T-145/94), Krupp Hoesch Stahl AG (im folgenden: Krupp Hoesch; Rechtssache T-147/94), Preussag Stahl AG (im folgenden: Preussag; Rechtssache T-148/94), British Steel plc (im folgenden: British Steel; Rechtssache T-151/94), Siderúrgica Aristrain Madrid SL (im folgenden: Aristrain; Rechtssache T-156/94) und Empresa Nacional Siderúrgica SA (im folgenden: Ensidesa; Rechtssache T-157/94) haben ebenfalls vor dem Gericht Klage erhoben.

    Durch Beschluß vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537; im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer, der der Berichterstatter inzwischen zugeteilt worden war) über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten übersandten Aktenstücke entschieden, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den vorliegenden Verfahren beteiligten Dritten stammen und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft wurden.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-134/94, T-137/94, T-138/94, T-148/94, T-151/94 und T-157/94 haben sich gegen eine solche Verweisung ausgesprochen.

    Durch Beschluß vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293; im folgenden: Beschluß vom 10. Dezember 1997) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen entschieden und angeordnet, daß bestimmte dem Gericht gemäß Artikel 23 übersandte Unterlagen über die Kontakte zwischen der GD III und der Stahlindustrie in dem in der Entscheidung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen herangezogenen Zeitraum der Zuwiderhandlung sowie bestimmte Unterlagen der Generaldirektion Auswärtige Beziehungen (GD I) über Kontakte zwischen der Kommission und einigen nationalen skandinavischen Behörden zu den Akten der Rechtssache genommen werden.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-141/94
    Da dieses Kapital ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung von Größe und Wirtschaftskraft eines Unternehmens sei (vgl. das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 120; im folgenden: Urteil Pioneer), beruhe die Berechnung der Kommission auf falschen Zahlen.

    Diese Erwägungen müßten so die Klägerin in ihrer Erwiderung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. das Urteil Pioneer, Randnr. 129) und der Praxis der Kommission (vgl. z. B. ihre Entscheidung 83/667/EWG vom 5. Dezember 1983 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag [IV/30.671 IPTC Belgium], ABl. L 376, S. 7) zu einer Herabsetzung der Geldbuße führen.

    Zur Behauptung, daß die Entscheidung "nichtrostender Flachstahl" in Verbindung mit einigen anderen Entscheidungen der Kommission in den siebziger und achtziger Jahren den Schluß zugelassen habe, daß ihre Politik nicht darin bestanden habe, im Rahmen der Anwendung der Bestimmungen von Artikel 65 § 1 des Vertrages hohe Geldbußen zu verhängen, genügt der Hinweis, daß die Kommission dadurch, daß sie in der Vergangenheit bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen mit Geldbußen in bestimmter Höhe geahndet hat, nicht daran gehindert ist, dieses Niveau innerhalb der in Artikel 65 § 5 des Vertrages gezogenen Grenzen anzuheben, wenn dies erforderlich ist, um die Wirksamkeit der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen (vgl. analog dazu das Urteil Pioneer, Randnr. 109).

  • EuGH, 13.04.1994 - C-128/92

    Banks / British Coal

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-141/94
    Desgleichen habe es der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209) ausdrücklich abgelehnt, Artikel 65 EGKS-Vertrag wie Artikel 85 EG-Vertrag unmittelbare Wirkung zuzuerkennen.

    Im Rahmen dieses Vertrages stelle der Wettbewerb nur ein Instrument neben anderen dar (vgl. Urteil Banks).

    Hinsichtlich der planwirtschaftlichen Ausrichtung des Vertrages ist bereits ausgeführt worden, daß Artikel 4 Buchstabe d des Vertrages, der u. a. durch Artikel 65 § 1 des Vertrages umgesetzt wird, ein strenges Verbot enthält, das für die vom Vertrag geschaffene Wirtschaftsordnung kennzeichnend ist (Stellungnahme 1/61, S. 566; Urteil Banks, Randnrn.

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-141/94
    Bevor die in den Randnummern 80 bis 121 und 223 bis 237 der Entscheidung beanstandeten Vereinbarungen und verabredeten Praktiken im einzelnen untersucht werden, ist einleitend festzustellen, daß die Beweise in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung aller einschlägigen tatsächlichen Gegebenheiten zu würdigen sind (vgl. die Schlußanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf zum Urteil vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, II-869 gemeinsame Schlußanträge zu den "Polypropylen-Urteilen" vom 24. Oktober 1991 in den Rechtssachen T-2/89 und T-3/89, Slg. 1991, II-1087 und II-1177, vom 17. Dezember 1991 in den Rechtssachen T-4/89, T-6/89, T-7/89 und T-8/89, Slg. 1991, II-1523, II-1623, II-1711 und II-1833, und vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89, Slg. 1992, II-499, II-629, II-757, II-907, II-1021, II-1155 und II-1275).

    In Einklang mit den Erwägungen in Randnummer 226 der Entscheidung wird der zumindest in moralischer Hinsicht zwingende Charakter der von der Kommission beanstandeten Vereinbarungen im übrigen dadurch belegt, daß keiner der Sitzungsteilnehmer ankündigte, die vorgeschlagenen Preise nicht anwenden zu wollen (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232), sowie durch die späteren Erklärungen der Unternehmen, daß die fraglichen Preise von den Kunden angenommen worden seien (vgl. Randnrn. 94 und 95 der Entscheidung).

  • EuGH, 12.11.1985 - 183/83

    Krupp / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-141/94
    Zur Rüge einer Verletzung von Verfahrensrechten der Klägerin, die insbesondere darin bestehen soll, daß die Kommission die mündlichen Erörterungen nach dem Abschluß ihrer internen Untersuchung hätte wiedereröffnen müssen, ist festzustellen, daß der durch Artikel 36 Absatz 1 des Vertrages gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verlangt, daß die Kommission auf das gesamte Vorbringen des Betroffenen antwortet, zusätzliche Ermittlungen durchführt oder von dem Betroffenen benannte Zeugen anhört, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83, Eisen und Metall Aktiengesellschaft/Kommission, Slg. 1984, 2071, Randnr. 32, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 7).

    In der Anhörung am 11., 12., 13. und 14. Januar 1993 hatten sie jedenfalls Gelegenheit, ihren Standpunkt eingehend darzulegen, und die Kommission bot ihnen überdies eine zusätzliche Gelegenheit zur schriftlichen Erläuterung ihrer Ansicht (vgl. Urteil Krupp/Kommission, Randnr. 8).

  • EuGH, 11.12.1980 - 1252/79

    Lucchini / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-141/94
    Die Rechtsprechung in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 1252/79 (Lucchini/Kommission, Slg. 1980, 3753, Randnr. 9) und vom 28. März 1984 in der Rechtssache 8/83 (Bertoli/Kommission, Slg. 1984, 1649, Randnr. 21), nach der eine nachlässige Verfolgung durch die Kommission eine Zuwiderhandlung nicht legitimieren könne, sei dagegen auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Unter diesen Umständen kann eine Duldung oder ein nachlässiges Vorgehen der Verwaltung keinen Einfluß auf die Rechtswidrigkeit eines Verstoßes gegen Artikel 65 § 1 des Vertrages haben (Urteile Lucchini/Kommission und Bertoli/Kommission).

  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-141/94
    Die Kommission sah sich somit veranlaßt, Verhaltensweisen zuzulassen, zu billigen oder zu unterstützen, die nach außen hin den auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruhenden normalen Regeln für das Funktionieren des gemeinsamen Marktes zuwiderliefen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1980 in den Rechtssachen 154/78, 205/78, 206/78, 226/78, 227/78, 228/78, 263/78 und 264/78, 31/79, 39/79, 83/79 und 85/79, Valsabbia u. a./Kommission, Slg. 1980, 907, Randnr. 80) und die daher unter das Kartellverbot in Artikel 65 des Vertrages fallen konnten.

    Folglich fanden die "auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruhenden" normalen Regeln für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl (Urteil Valsabbia u. a./Kommission, Randnr. 80) nach dem Ende dieser Regelung automatisch wieder Anwendung.

  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-141/94
    17 bis 19; siehe auch Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 34).
  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 11.03.1999 - T-141/94
    Außerdem verfügt die Kommission bei der Festlegung der Höhe der einzelnen Geldbußen über ein Ermessen und ist nicht verpflichtet, insoweit eine genaue mathematische Formel anzuwenden (Urteil des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59).
  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

  • EuGH, 07.03.1986 - 392/85

    Finsider / Kommission

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

  • EuGH, 06.05.1982 - 107/82

    AEG / Kommission

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • EuGH, 26.06.1980 - 136/79

    National Panasonic / Kommission

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuGH, 10.12.1957 - 8/56

    Acciaierie Laminatoi Magliano Alpi (A.L.M.A.) gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

  • EuG, 24.09.1996 - T-57/91

    National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der

  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89

    Chemie Linz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuG, 29.06.1995 - T-31/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-80/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 17.12.1991 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89

    Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

  • EuG, 24.10.1991 - T-3/89

    Atochem SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-143/89

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

  • EuGH, 17.01.1995 - C-360/92

    Publishers Association / Kommission

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

  • EuGH, 24.11.1987 - 223/85

    RSV / Kommission

  • EuGH, 12.11.1987 - 344/85

    Ferriere San Carlo / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 10.07.1985 - 27/84

    Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie / Kommission

  • EuGH, 28.03.1984 - 8/83

    Bertoli / Kommission

  • EuGH, 16.05.1984 - 9/83

    Eisen und Metall Aktiengesellschaft / Kommission

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

  • EuGH, 12.07.1979 - 149/78

    Rumi / Kommission

  • EuGH, 15.05.1975 - 71/74

    Fruit- en Groentenimporthandel und Frubo / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 18.05.1962 - 13/60

    Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaften "Geitling", "Mausegatt" und "Präsident",

  • EuGH, 15.07.1964 - 66/63

    Königreich der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für

  • EuGH, 21.06.1958 - 8/57

    Groupement des hauts fourneaux et aciéries belges gegen Hohe Behörde der

  • EuGH, 15.07.1960 - 36/59

    Ruhrkohlenverkaufsgesellschaften, "Präsident", "Geitling", "Mausegatt", und I.

  • EuGH, 20.03.1957 - 2/56

    Die in der "Geitling" Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaft mbH zusammengeschlossenen

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Nach der Rechtsprechung kann nicht verlangt werden, dass die Kommission zusätzliche Ermittlungen durchführt, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 1984, Eisen und Metall/Kommission, 9/83, Slg. 1984, 2071, Rn. 32, und Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission, T-141/94, Slg. 1999, II-347, Rn. 110).

    So hat das Gericht im Urteil Thyssen Stahl/Kommission (oben in Rn. 363 angeführt) in Rn. 97 festgestellt, dass aus den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Waffengleichheit folgt, dass die Kommission verpflichtet war, die Behauptungen der betreffenden Klägerin ernsthaft zu prüfen, die Beamten einer anderen Generaldirektion der Kommission hätten sie zu dem ihr in der Entscheidung zur Last gelegten Verhalten veranlasst.

    Das Gericht hat darauf abgestellt, dass die Kommission mit Behauptungen konfrontiert wurde, die für die Verteidigung der betroffenen Unternehmen von erheblicher Bedeutung waren, und dass sie, da es um das Verhalten ihrer eigenen Dienststellen ging, besser klären konnte, ob die Behauptungen zutrafen (Urteil Thyssen Stahl/Kommission, oben in Rn. 363 angeführt, Rn. 96).

  • EuG, 09.12.2014 - T-472/09

    SP / Kommission

    Da die Kommission im 399. Erwägungsgrund der ersten Entscheidung festgestellt hat, dass das Kartell eine Festsetzung der Preise auch über die Beschränkung oder Kontrolle der Produktion oder des Absatzes bezweckt habe, brauchte sie zur Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 65 § 1 KS das Vorliegen einer nachteiligen Auswirkung auf den Wettbewerb nicht nachzuweisen (Urteil des Gerichtshofs vom 2. Oktober 2003, Ensidesa/Kommission, C-198/99 P, Slg. 2003, I-11111, Rn. 59 und 60, sowie Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission, T-141/94, Slg. 1999, II-347, Rn. 277) (vgl. auch 463. Erwägungsgrund der ersten Entscheidung).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinbarung im Sinne von Art. 65 § 1 KS vorliegt, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (zu Art. 81 Abs. 1 EG vgl. Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Rn. 159 angeführt, Rn. 130; zu Art. 65 § 1 KS vgl. Urteil Thyssen Stahl/Kommission, oben in Rn. 151 angeführt, Rn. 262) (vgl. auch 403. Erwägungsgrund der ersten Entscheidung).

    Darüber hinaus handelt es sich bei der abgestimmten Verhaltensweise im Sinne ebendieser Vorschrift, wie die Kommission in den Erwägungsgründen 491 und 492 der ersten Entscheidung festgestellt hat, um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinne gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Rn. 26, vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Rn. 63, Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Rn. 159 angeführt, Rn. 115, und vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Rn. 158; Urteil Thyssen Stahl/Kommission, oben in Rn. 151 angeführt, Rn. 266).

    Die Kommission braucht in diesem Zusammenhang nicht nachzuweisen, dass der fragliche Informationsaustausch zu einem bestimmten Ergebnis geführt hat oder auf dem relevanten Markt umgesetzt wurde (Urteil Thyssen Stahl/Kommission, oben in Rn. 151 angeführt, Rn. 269 bis 271).

    Im Übrigen sind die Beweise, wie die Kommission im 468. Erwägungsgrund der ersten Entscheidung zu Recht festgestellt hat, in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung aller einschlägigen Gegebenheiten zu würdigen (vgl. Urteil Thyssen Stahl/Kommission, oben in Rn. 151 angeführt, Rn. 175 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission brauchte zur Feststellung einer Verletzung von Art. 65 § 1 KS das Vorliegen einer nachteiligen Auswirkung auf den Wettbewerb daher nicht nachzuweisen (Urteile Ensidesa/Kommission, oben in Rn. 151 angeführt, Rn. 59 und 60, sowie Thyssen Stahl/Kommission, oben in Rn. 151 angeführt, Rn. 277).

    Erstens ist darauf hinzuweisen, dass die in Artikel 60 § 2 KS vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Preise nach der Rechtsprechung zunächst darauf abzielte, verbotene Praktiken so weit wie möglich zu verhindern, sodann, den Käufern zu erlauben, sich genau über die Preise zu informieren und auch an der Diskriminierungskontrolle teilzunehmen, und schließlich, den Unternehmen zu erlauben, die Preise ihrer Konkurrenten genau kennenzulernen, so dass sie sich diesen anpassen konnten (vgl. Urteil Thyssen Stahl/Kommission, oben in Rn. 151 angeführt, Rn. 308 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da solche Kontakte die selbständige Aufstellung der Preistafeln verhindern, sind sie geeignet, den normalen Wettbewerb im Sinne von Art. 65 § 1 KS zu verfälschen (vgl. Urteil Thyssen Stahl/Kommission, oben in Rn. 151 angeführt, Rn. 312 und 313 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94 (Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347) wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch J. Currall und W. Wils als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt H.-J. Freund, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Thyssen Stahl AG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 25. Mai 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94 (Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre u. a. auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern (ABl. L 116, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) gerichtete Klage teilweise abgewiesen wurde.

    115 In einem Fall wie dem vorliegenden ist davon auszugehen, dass die Verfahrensrechte der betroffenen Unternehmen dadurch hinreichend gewährleistet sind, dass sie die Möglichkeit haben, vor dem Gericht Klage zu erheben, dabei die Richtigkeit des von der Kommission in Randnummer 312 der [streitigen] Entscheidung gezogenen Schlusses in Frage zu stellen und das Gericht gegebenenfalls zu ersuchen, die zur Klärung dieses Aspekts des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. den Beschluss [des Gerichts] vom 10. Dezember 1997 [in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293]).

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.

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Rechtsprechung
   EuG, 19.06.1996 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2014
EuG, 19.06.1996 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (https://dejure.org/1996,2014)
EuG, Entscheidung vom 19.06.1996 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (https://dejure.org/1996,2014)
EuG, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (https://dejure.org/1996,2014)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • EU-Kommission PDF

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl AG, Unimétal - Société française des aciers longs SA, Krupp Hoesch Stahl AG, Preussag Stahl AG, British Steel plc, Siderurgica Aristrain Madrid SL und Empresa Nacional Siderur

    EGKS-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 23
    Verfahren - EGKS - Akte, die dem Gemeinschaftsgericht gemäß Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes von einem Organ übersandt wird - Recht auf Akteneinsicht - Einsicht in interne Unterlagen

  • EU-Kommission

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl AG, Unimétal - Socié

    Verfahren - Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes - Beklagtes Organ - Einschlägige Akten - Übersendung - Vertraulichkeit.

  • Wolters Kluwer

    Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...

  • Wolters Kluwer

    Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...

  • Wolters Kluwer

    Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...

  • Wolters Kluwer

    Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...

  • Wolters Kluwer

    Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...

  • Wolters Kluwer

    Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...

  • Wolters Kluwer

    Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...

  • Wolters Kluwer

    Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...

  • Wolters Kluwer

    Verfahren vor dem Gericht erster Instanz unter Wahrung der Erfordernisse des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen der einzelnen Unternehmen; Anforderungen an die Prüfung der individuellen Lage von Unternehmen ; Möglichkeiten eines Rechts auf Einsicht in von der Kommission ...

  • Judicialis
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuG, 10.12.1997 - T-156/94

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
    - Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.

    2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.

    3 Auf einige insbesondere von der Klägerin Aristrain in Schreiben vom 7. September und 18. Oktober 1994 in der Rechtssache T-156/94 gestellte Anträge hin hat das Gericht die Beklagte mit Schreiben des Kanzlers vom 25. Oktober 1994 aufgefordert, ihren Verpflichtungen aus Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes (nachstehend: Artikel 23 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes) nachzukommen.

    Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.

    18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.

    21 Die Klägerin Aristrain widerspricht in der Rechtssache T-156/94 der Bekanntgabe der Unterlage Nr. 8871 an die anderen Klägerinnen mit der Begründung, sie enthalte sehr konkrete Einzelheiten zu einigen Geschäftsgeheimnissen, denen zu entnehmen sei, daß sie in einige Gemeinschaftsmärkte eingedrungen sei und welchen Marktanteil sie dort halte.

    32 Was viertens die Unterlage Nr. 8871 angeht, auf die sich der Antrag der Klägerin Aristrain in der Rechtssache T-156/94 bezieht (vgl. oben, Randnr. 21), so handelt es sich dabei um eine Tabelle, aus der die Preise hervorgehen, die sie im Lauf der beiden ersten Vierteljahre des Jahres 1989 für verschiedene Kategorien von Stahlerzeugnissen auf dem deutschen und dem französischen Markt erwartete oder erzielte.

  • EuG, 10.12.1997 - T-145/94

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
    - Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.

    2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.

    Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.

    19 Die Klägerin Unimétal widerspricht in der Rechtssache T-145/94 der Bekanntgabe der Unterlagen Nrn. 2519, 2522 und 2656 bis 2670 aus den Verwaltungsakten der Kommission an die anderen Klägerinnen mit der Begründung, diese Unterlagen hätten rein unternehmensinternen Charakter (Vermerke über interne Vorgänge oder interne Marktanalysen).

    25 Was zweitens die Unterlagen Nrn. 2519 bis 2522 und 2656 bis 2670 angeht, auf die sich der Antrag der Klägerin Unimétal in der Rechtssache T-145/94 bezieht (vgl. unten, Randnr. 19), so stammen sie von Dritten, die nicht am vorliegenden Verfahren beteiligt sind, nämlich von Usinor Sacilor/Valor und CPS, die keine vertrauliche Behandlung beantragt haben, obwohl die Kommission zu diesem Zweck ordnungsgemäß Kontakt zu ihnen aufgenommen hat (vgl. oben, Randnr. 10).

  • EuG, 11.03.1999 - T-157/94

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
    - Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.

    2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.

    Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.

    18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.

  • EuG, 10.12.1997 - T-137/94

    Associazione Industrie Siderurgiche Italiane (ASSIDER) gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
    - Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.

    2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.

    Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.

    18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.

  • EuG, 10.12.1997 - T-147/94

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
    - Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.

    2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.

    Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.

    18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.

  • EuG, 10.12.1997 - T-148/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
    - Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.

    2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.

    Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.

    18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.

  • EuG, 10.12.1997 - T-138/94
    Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
    - Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.

    2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.

    Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.

    18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.

  • EuG, 10.12.1997 - T-141/94
    Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
    - Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.

    2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.

    Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.

    18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.

  • EuG, 10.12.1997 - T-136/94

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
    - Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.

    2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Société nouvelle des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (S.N.U.P.A.T.)

    Auszug aus EuG, 19.06.1996 - T-134/94
    Sie sind der Auffassung, daß diese Beschreibung weder der in dem Schreiben der Kanzlei vom 30. März 1995 enthaltenen Aufforderung noch den Anforderungen an die Genauigkeit genüge, die das Gericht in seinen Urteilen vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775, Randnr. 94) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847) aufgestellt habe, und es ihnen nicht ermögliche, von Fall zu Fall zu beurteilen, ob ein Antrag auf Einsicht in diese Unterlagen zur Sicherstellung ihrer Verteidigung sachdienlich sei.
  • EuGH, 22.03.1961 - 42/59

    Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie / Kommission

  • EuGH, 18.06.1986 - 142/84

    Adams / Kommission

  • EuGH, 07.11.1985 - 145/83

    Industrie Siderurgiche Associate (ISA) gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    Fonzi / Kommission EAG

  • EuGH, 11.02.1955 - 3/54

    Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 11.02.1955 - 4/54
  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91
  • EuGH, 10.03.1966 - 28/65
  • EuGH, 03.02.1989 - 352/88
  • EuG, 15.11.1990 - T-4/89

    Ensidesa / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-2/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 15.11.1990 - T-6/89

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-3/89

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 10.07.1985 - 27/84

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 15.11.1990 - T-15/89
  • EuG, 15.11.1990 - T-1/89
  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    115 In einem Fall wie dem vorliegenden ist davon auszugehen, dass die Verfahrensrechte der betroffenen Unternehmen dadurch hinreichend gewährleistet sind, dass sie die Möglichkeit haben, vor dem Gericht Klage zu erheben, dabei die Richtigkeit des von der Kommission in Randnummer 312 der [streitigen] Entscheidung gezogenen Schlusses in Frage zu stellen und das Gericht gegebenenfalls zu ersuchen, die zur Klärung dieses Aspekts des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. den Beschluss [des Gerichts] vom 10. Dezember 1997 [in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293]).

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Zehn weitere Adressaten der Entscheidung, und zwar NMH Stahlwerke GmbH (im folgenden: NMH; Rechtssache T-134/94), Eurofer ASBL (im folgenden: Eurofer; Rechtssache T-136/94), ARBED SA (im folgenden: ARBED; Rechtssache T-137/94), Cockerill-Sambre SA (im folgenden: Cockerill-Sambre; Rechtssache T-138/94), UnimétalSociété française des aciers longs SA (im folgenden: Unimétal; Rechtssache T-145/94), Krupp Hoesch Stahl AG (im folgenden: Krupp Hoesch; Rechtssache T-147/94), Preussag Stahl AG (im folgenden: Preussag; Rechtssache T-148/94), British Steel plc (im folgenden: British Steel; Rechtssache T-151/94), Siderúrgica Aristrain Madrid SL (im folgenden: Aristrain; Rechtssache T-156/94) und Empresa Nacional Siderúrgica SA (im folgenden: Ensidesa; Rechtssache T-157/94) haben ebenfalls vor dem Gericht Klage erhoben.

    Durch Beschluß vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537; im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer, der der Berichterstatter inzwischen zugeteilt worden war) über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten übersandten Aktenstücke entschieden, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den vorliegenden Verfahren beteiligten Dritten stammen und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft wurden.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-134/94, T-137/94, T-138/94, T-148/94, T-151/94 und T-157/94 haben sich gegen eine solche Verweisung ausgesprochen.

    Durch Beschluß vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293; im folgenden: Beschluß vom 10. Dezember 1997) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen entschieden und angeordnet, daß bestimmte dem Gericht gemäß Artikel 23 übersandte Unterlagen über die Kontakte zwischen der GD III und der Stahlindustrie in dem in der Entscheidung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen herangezogenen Zeitraum der Zuwiderhandlung sowie bestimmte Unterlagen der Generaldirektion Auswärtige Beziehungen (GD I) über Kontakte zwischen der Kommission und einigen nationalen skandinavischen Behörden zu den Akten der Rechtssache genommen werden.

  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.

    Durch Beschluss vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) entschied das Gericht über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Vergabenachprüfungsverfahren - Beweise mit

    29 - Rechtssachen NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1999, II-239 ff.).

    31 - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. Juni 1996, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1996, II-537, insbesondere Randnrn.

    32 - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Dezember 1997, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1997, II-2293, Randnrn.

    34 - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 16. Februar 1998, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-195/99

    Krupp Hoesch / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-147/94 (Krupp Hoesch/Kommission, Slg. 1999, II-603) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch J. Currall und W. Wils als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt H.-J. Freund, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Krupp Hoesch Stahl AG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 25. Mai 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-147/94 (Krupp Hoesch/Kommission, Slg. 1999, II-603, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern (ABl. L 116, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) gerichtete Klage teilweise abgewiesen wurde.

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.

    Durch Beschluss vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) entschied das Gericht über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen.

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    Sie verweist dazu auf denBeschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, im Folgenden: Stahlträger-Beschluss II), der eine solche Verpflichtung verneint habe.

    Die Kommission hat nach Ansicht der Klägerinnen die einschlägige Rechtsprechung des Gerichts (Beschluss des Gerichts vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537, im Folgenden: StahlträgerBeschluss I, Randnrn.

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

    618 Da sich die fraglichen Angaben auf Zeiträume (bis 1998) beziehen, die schon mindestens sechs Jahre zurückliegen, und auch keinen strategischen Wert haben, ist das Gericht der Ansicht, dass sie nunmehr historischen Charakter erlangt haben (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537, Randnrn.
  • EuG, 15.06.2006 - T-271/03

    Deutsche Telekom / Kommission - Vertraulichkeit - Einwendungen der Streithelfer

    42 Soweit sich jedoch die Angaben in Begründungserwägung 28 (Tabelle 2) der angefochtenen Entscheidung auf die Jahre 1998 bis 2000 beziehen, stellen sie keine Geschäftsgeheimnisse mehr dar (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537, Randnr. 27, sowie oben in Randnr. 10 zitierter Beschluss Glaxo Wellcome/Kommission, Randnr. 39).

    52 Bestimmte Angaben, deren vertrauliche Behandlung beantragt worden ist, beziehen sich jedoch auf Ereignisse, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, und stellen insbesondere in Anbetracht der Entwicklung, die die verschiedenen Segmente des Marktes seit 2001 genommen haben, keine Geschäftsgeheimnisse mehr dar (vgl. in diesem Sinne oben in Randnr. 42 zitierten Beschluss NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Randnr. 27, und oben in Randnr. 10 zitierten Beschluss Glaxo Wellcome/Kommission, Randnr. 39).

  • EuG, 11.03.1999 - T-134/94

    NMH Stahlwerke / Kommission

    Durch Beschluß vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537; im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer, der der Berichterstatter inzwischen zugeteilt worden war) über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten übersandten Aktenstücke entschieden, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den vorliegenden Verfahren beteiligten Dritten stammen und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft wurden.

    Durch Beschluß vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293; im folgenden: Beschluß vom 10. Dezember 1997) hat das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Kommission als "intern" eingestuften Unterlagen entschieden und angeordnet, daß bestimmte dem Gericht gemäß Artikel 23 übersandte Unterlagen über die Kontakte zwischen der GD III und der Stahlindustrie in dem in der Entscheidung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen herangezogenen Zeitraum der Zuwiderhandlung sowie bestimmte Unterlagen der Generaldirektion Auswärtige Beziehungen (GD I) über Kontakte zwischen der Kommission und einigen nationalen skandinavischen Behörden zu den Akten der Rechtssache genommen werden.

  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.
  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

  • EuG, 22.05.2012 - T-344/08

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

  • EuG, 11.03.1999 - T-136/94

    Eurofer / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-147/94

    Krupp Hoesch / Kommission

  • EuG, 07.06.2006 - T-213/01

    DAS GERICHT ENTSCHEIDET ÜBER FRAGEN DER BETEILIGUNG VON BESCHWERDEFÜHRERN AN

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 07.07.2015 - T-677/13

    Axa Versicherung / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-176/99

    Arbed / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-411/04

    Salzgitter Mannesmann / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

  • EuG, 10.12.1997 - T-136/94

    Eurofer / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-151/94

    British Steel / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-148/94

    Preussag / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-157/94

    Ensidesa / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-137/94

    ARBED / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-134/94

    NMH Stahlwerke / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

  • EuG, 04.03.2005 - T-289/03

    BUPA u.a. / Kommission - Streithilfe - Vertraulichkeit

  • EuG, 10.12.1997 - T-147/94

    Krupp Hoesch / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-138/94

    Cockerill-Sambre / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-145/94

    Unimétal / Kommission

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Rechtsprechung
   EuG, 10.12.1997 - T-141/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7042
EuG, 10.12.1997 - T-141/94 (https://dejure.org/1997,7042)
EuG, Entscheidung vom 10.12.1997 - T-141/94 (https://dejure.org/1997,7042)
EuG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - T-141/94 (https://dejure.org/1997,7042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Thyssen Stahl / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verfahren nach Art. 65 des EGKS-Vertrages betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern; Frage des Umfangs der Kenntnis der Kommission von etwaigen Preisabsprachen; Übersendung einschlägiger, als intern eingestufter Unterlagen; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.06.1986 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-141/94
    In bezug auf die Unterlagen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die Ausarbeitung der Entscheidung ist erstens darauf hinzuweisen, daß solche internen Unterlagen im Rahmen der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, daß die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31).
  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-141/94
    Insbesondere haben neun der elf Klägerinnen in ihrer Antwort auf das Schreiben des Gerichts vom 21. Juli 1995 (25. Juli 1995 in der Rechtssache T-151/94; vgl. Randnr. 8 des Beschlusses vom 19. Juni 1996) unter Bezugnahme auf die von der Kommission vorgelegte Liste interner Unterlagen diejenigen Unterlagen angegeben, denen ihrer Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt und deren Übermittlung sie beantragen, wobei sie sich nichtnur auf Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes stützen, sondern auch auf die Rechtsprechung des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags und namentlich auf die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847).
  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-141/94
    Ferner stelle sie den Schutz der Auskunftsquellen der Kommission sicher (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, und Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 inder Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnrn.
  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-141/94
    Darüber hinaus müßten interne Unterlagen des Juristischen Dienstes wegen des "legal professional privilege" (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S Europe/Kommission, Slg. 1982, 1575, Randnrn.
  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-141/94
    Die Unternehmen sollten nicht erfahren, was die Untersuchung ausgelöst habe und wie sie durchgeführt werde, oder ihren Ablauf rekonstruieren können, und sie dürften auch nicht erfahren, nach welchen Gesichtspunkten die Geldbußen festgesetzt würden, da sie sonst eine "Kosten-Nutzen-Rechnung" aufstellen könnten (vgl. die Schlußanträge des zum Generalanwalt bestimmten Richters Vesterdorf zum Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, "Polypropylen", Slg. 1991, II-867, II-869, II-1027).
  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-141/94
    Das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) hat sich in dem von ihm im Rahmen der vorliegenden Rechtssachen am 19. Juni 1996 erlassenen Beschluß (Slg. 1996, II-537, im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) die Entscheidung über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten als interne Unterlagen eingestuften Schriftstücke in den dem Gericht von ihr gemäß Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes übersandten Akten (im folgenden: dem Gericht übersandte Akten) sowie über ihre Anträge auf Beibringung der in diesen Akten nicht enthaltenen Unterlagen vorbehalten und der Beklagten zugleich aufgegeben, ausführlich und konkret anzugeben, aus welchen Gründen bestimmte, von ihr als "intern" eingestufte Unterlagen in diesen Akten ihrer Ansicht nach den Klägerinnen nicht übermittelt werden können.
  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-141/94
    Somit seien alle Vorbereitungshandlungen einer Entscheidung grundsätzlich als für die gerichtliche Kontrolle nicht relevant anzusehen (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 47).
  • EuGH, 07.11.1985 - 145/83

    Adams / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-141/94
    Ferner stelle sie den Schutz der Auskunftsquellen der Kommission sicher (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, und Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 inder Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnrn.
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-141/94
    Insbesondere haben neun der elf Klägerinnen in ihrer Antwort auf das Schreiben des Gerichts vom 21. Juli 1995 (25. Juli 1995 in der Rechtssache T-151/94; vgl. Randnr. 8 des Beschlusses vom 19. Juni 1996) unter Bezugnahme auf die von der Kommission vorgelegte Liste interner Unterlagen diejenigen Unterlagen angegeben, denen ihrer Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt und deren Übermittlung sie beantragen, wobei sie sich nichtnur auf Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes stützen, sondern auch auf die Rechtsprechung des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags und namentlich auf die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847).
  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-141/94
    In bezug auf die Unterlagen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die Ausarbeitung der Entscheidung ist erstens darauf hinzuweisen, daß solche internen Unterlagen im Rahmen der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, daß die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31).
  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung können interne Unterlagen der Kommission den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, dass die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (Beschluss des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31; Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, Randnr. 35).
  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Folglich hat es in Anbetracht der mit derartigen Unterlagen üblicherweise verbundenen Vertraulichkeit beschlossen, sie aus der Akte zu entfernen und an die Kommission zurückzuschicken (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2002, Tetra Laval/Kommission, T-5/02, Slg. 2002, II-4381, Randnr. 78, und entsprechend Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1997, II-2293, Randnrn.

    Bei ihrem Wesen nach schweren Zuwiderhandlungen wie Preisfestsetzung und Marktaufteilung sei dem Zweck des Verhaltens eine deutlich größere Bedeutung beizumessen als dessen Wirkungen (Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission, T-141/94, Slg. 1999, II-347, Randnr. 636).

  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94
    - Verbundene Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94.

    2 In der Zeit vom 31. März 1994 bis zum 18. April 1994 haben die elf klagenden Unternehmen in den Rechtssachen T-134/94 (nachstehend: NMH), T-136/94 (nachstehend: Eurofer), T-137/94 (nachstehend: ARBED), T-138/94 (nachstehend: Cockerill-Sambre), T-141/94 (nachstehend: Thyssen), T-145/94 (nachstehend: Unimétal), T-147/94 (nachstehend: Krupp Hösch), T-148/94 (nachstehend: Preussag), T-151/94 (nachstehend: British Steel), T-156/94 (nachstehend: Aristrain) und T-157/94 (nachstehend: Ensidesa) jeweils für sich Klagen erhoben, die sich hauptsächlich auf die Nichtigerklärung dieser Entscheidung richten.

    Die Klägerinnen haben auf diese Aufforderung mit Schreiben vom 6. September 1995 (Rechtssache T-157/94), vom 11. September 1995 (Rechtssache T-156/94), vom 13. September 1995 (Rechtssachen T-137/94, T-138/94 und T-151/94), vom 14. September 1995 (Rechtssache T-147/94) und vom 15. September 1995 (Rechtssachen T-134/94, T-141/94, T-145/94 und T-148/94) geantwortet.

    18 Die Beklagte widerspricht der Bekanntgabe der Schriftstücke Nrn. 5775, 6717 und 6718 (Rechtssache T-148/94), 6789, 6854 und 6855 (Rechtssache T-141/94), 6923 (Rechtssache T-147/94), 6947 und 7022 (Rechtssache T-134/94), 7307 bis 7309, 7322, 7323 und 7337 bis 7339 (Rechtssache T-138/94), 8204, 8345, 8347, 8348 und 8349 (Rechtssache T-137/94), 8777, 8778, 8787 und 8796 (Rechtssache T-151/94), 8860, 9019, 9020, 9021 und 9022 (Rechtssache T-156/94), 9150, 9277 und 9278 (Rechtssache T-157/94) an die Klägerinnen mit der Begründung, sie enthielten Geschäftsgeheimnisse, und zwar einige Umsätze der Klägerinnen in den Jahren 1986 bis 1990 und 1993.

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   EuG, 10.12.1997 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3211
EuG, 10.12.1997 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (https://dejure.org/1997,3211)
EuG, Entscheidung vom 10.12.1997 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (https://dejure.org/1997,3211)
EuG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (https://dejure.org/1997,3211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes - Beklagtes Organ - Einschlägige Akten - Übersendung - Vertraulichkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    NMH Stahlwerke / Kommission

  • EU-Kommission

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, ARBED SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl AG, Unimétal - Socié

    [fremdsprachig] Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes - Beklagtes Organ - Einschlägige Akten - Übersendung - Vertraulichkeit.

  • Wolters Kluwer

    Verfahren nach Art. 65 des EGKS-Vertrages betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern; Frage des Umfangs der Kenntnis der Kommission von etwaigen Preisabsprachen; Übersendung einschlägiger, als intern eingestufter Unterlagen; ...

  • Judicialis

    Protokoll über die EGKS-Satzung Art. 23; ; EGKS-Vertrag Art. 65

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    In bezug auf die Unterlagen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die Ausarbeitung der Entscheidung ist erstens darauf hinzuweisen, daß solche internen Unterlagen im Rahmen der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, daß die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31).
  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Ferner stelle sie den Schutz der Auskunftsquellen der Kommission sicher (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, und Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 inder Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnrn.
  • EuGH, 18.06.1986 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    In bezug auf die Unterlagen über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die Ausarbeitung der Entscheidung ist erstens darauf hinzuweisen, daß solche internen Unterlagen im Rahmen der Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, daß die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31).
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Insbesondere haben neun der elf Klägerinnen in ihrer Antwort auf das Schreiben des Gerichts vom 21. Juli 1995 (25. Juli 1995 in der Rechtssache T-151/94; vgl. Randnr. 8 des Beschlusses vom 19. Juni 1996) unter Bezugnahme auf die von der Kommission vorgelegte Liste interner Unterlagen diejenigen Unterlagen angegeben, denen ihrer Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt und deren Übermittlung sie beantragen, wobei sie sich nichtnur auf Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes stützen, sondern auch auf die Rechtsprechung des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags und namentlich auf die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847).
  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Die Unternehmen sollten nicht erfahren, was die Untersuchung ausgelöst habe und wie sie durchgeführt werde, oder ihren Ablauf rekonstruieren können, und sie dürften auch nicht erfahren, nach welchen Gesichtspunkten die Geldbußen festgesetzt würden, da sie sonst eine "Kosten-Nutzen-Rechnung" aufstellen könnten (vgl. die Schlußanträge des zum Generalanwalt bestimmten Richters Vesterdorf zum Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, "Polypropylen", Slg. 1991, II-867, II-869, II-1027).
  • EuGH, 07.11.1985 - 145/83

    Adams / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Ferner stelle sie den Schutz der Auskunftsquellen der Kommission sicher (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, und Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 inder Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnrn.
  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Darüber hinaus müßten interne Unterlagen des Juristischen Dienstes wegen des "legal professional privilege" (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S Europe/Kommission, Slg. 1982, 1575, Randnrn.
  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Das Gericht (Zweite erweiterte Kammer) hat sich in dem von ihm im Rahmen der vorliegenden Rechtssachen am 19. Juni 1996 erlassenen Beschluß (Slg. 1996, II-537, im folgenden: Beschluß vom 19. Juni 1996) die Entscheidung über die Anträge der Klägerinnen auf Einsicht in die von der Beklagten als interne Unterlagen eingestuften Schriftstücke in den dem Gericht von ihr gemäß Artikel 23 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes übersandten Akten (im folgenden: dem Gericht übersandte Akten) sowie über ihre Anträge auf Beibringung der in diesen Akten nicht enthaltenen Unterlagen vorbehalten und der Beklagten zugleich aufgegeben, ausführlich und konkret anzugeben, aus welchen Gründen bestimmte, von ihr als "intern" eingestufte Unterlagen in diesen Akten ihrer Ansicht nach den Klägerinnen nicht übermittelt werden können.
  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Insbesondere haben neun der elf Klägerinnen in ihrer Antwort auf das Schreiben des Gerichts vom 21. Juli 1995 (25. Juli 1995 in der Rechtssache T-151/94; vgl. Randnr. 8 des Beschlusses vom 19. Juni 1996) unter Bezugnahme auf die von der Kommission vorgelegte Liste interner Unterlagen diejenigen Unterlagen angegeben, denen ihrer Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt und deren Übermittlung sie beantragen, wobei sie sich nichtnur auf Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes stützen, sondern auch auf die Rechtsprechung des Gerichts im Rahmen des EG-Vertrags und namentlich auf die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847).
  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 10.12.1997 - T-134/94
    Somit seien alle Vorbereitungshandlungen einer Entscheidung grundsätzlich als für die gerichtliche Kontrolle nicht relevant anzusehen (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 47).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    115 In einem Fall wie dem vorliegenden ist davon auszugehen, dass die Verfahrensrechte der betroffenen Unternehmen dadurch hinreichend gewährleistet sind, dass sie die Möglichkeit haben, vor dem Gericht Klage zu erheben, dabei die Richtigkeit des von der Kommission in Randnummer 312 der [streitigen] Entscheidung gezogenen Schlusses in Frage zu stellen und das Gericht gegebenenfalls zu ersuchen, die zur Klärung dieses Aspekts des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. den Beschluss [des Gerichts] vom 10. Dezember 1997 [in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293]).

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung können interne Unterlagen der Kommission den Klägerinnen nur dann zugänglich gemacht werden, wenn sie ernsthafte Anhaltspunkte dafür geliefert haben, dass die außergewöhnlichen Umstände des konkreten Falles dies erfordern (Beschluss des Gerichtshofes vom 18. Juni 1986 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1986, 1899, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 31; Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, Randnr. 35).

    Es trifft zu, dass eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln unter bestimmten Umständen dem wirtschaftlichen Nachfolger einer juristischen Person, die sie begangen hat, auch dann zugerechnet werden kann, wenn diese Person zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, in der diese Zuwiderhandlung festgestellt wird, nicht zu existieren aufgehört hat, damit die praktische Wirksamkeit dieser Regeln nicht durch Änderungen insbesondere an der Rechtsform der betreffenden Unternehmen in Frage gestellt wird (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. März 1999in der Rechtssache T-134/94, NMH Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-239, Randnr. 127).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Vergabenachprüfungsverfahren - Beweise mit

    29 - Rechtssachen NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1999, II-239 ff.).

    31 - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. Juni 1996, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1996, II-537, insbesondere Randnrn.

    32 - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Dezember 1997, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1997, II-2293, Randnrn.

    34 - Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 16. Februar 1998, NMH Stahlwerke u. a./Kommission (T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

    Während die mündliche Verhandlung am 23. März 1998 begonnen habe, seien erstens die von der Kommission im Anschluss an den Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) vorgelegten Unterlagen erst am 14. Januar 1998 übermittelt worden, zweitens sei die Methode für die Berechnung der Geldbußen am 19. März 1998 mitgeteilt worden, drittens sei die Kopie des Protokolls der Sitzung der Kommission, in der die streitige Entscheidung erlassen worden sei (im Folgenden: Protokoll), der Rechtsmittelführerin am 20. März 1998 zur Verfügung gestellt worden und viertens seien weitere Unterlagen erst in der mündlichen Verhandlung übergeben worden.

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    Sie verweist dazu auf denBeschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, im Folgenden: Stahlträger-Beschluss II), der eine solche Verpflichtung verneint habe.

    Die Kommission hat nach Ansicht der Klägerinnen die einschlägige Rechtsprechung des Gerichts (Beschluss des Gerichts vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537, im Folgenden: StahlträgerBeschluss I, Randnrn.

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Folglich hat es in Anbetracht der mit derartigen Unterlagen üblicherweise verbundenen Vertraulichkeit beschlossen, sie aus der Akte zu entfernen und an die Kommission zurückzuschicken (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2002, Tetra Laval/Kommission, T-5/02, Slg. 2002, II-4381, Randnr. 78, und entsprechend Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1997, II-2293, Randnrn.
  • EuG, 06.03.2001 - T-192/99

    Dunnett u.a. / EIB

    Da dieser Vermerk, der keinerlei vertrauliche Angabe enthält, eine detaillierte Beschreibung der Regelung der besonderen Umrechnungskurse enthält, ist er im vorliegenden Verfahren gleichfalls als entscheidungserheblich anzusehen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, Randnrn.
  • EuGH, 15.06.2000 - C-13/99

    TEAM / Kommission

    Mit Schreiben vom 20. Mai 1998 übermittelte die Kommission die Unterlagen, wobei sie jedoch darum bat, diese erst zu den Akten zu nehmen und der Rechtsmittelführerin zur Kenntnis zu bringen, nachdem das Gericht nach den im Beschluß des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293) genannten Kriterien über ihre Vertraulichkeit entschieden habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2000 - C-13/99

    TEAM / Kommission

    16: - Beschluß vom 10. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293, Randnr. 41).
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