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Rechtsprechung
   EuGH, 24.05.2007 - C-157/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,480
EuGH, 24.05.2007 - C-157/05 (https://dejure.org/2007,480)
EuGH, Entscheidung vom 24.05.2007 - C-157/05 (https://dejure.org/2007,480)
EuGH, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - C-157/05 (https://dejure.org/2007,480)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - System der Sammlung und Verwertung von in Deutschland in den Verkehr gebrachten Verpackungen, die mit dem Zeichen 'Der Grüne Punkt' versehen sind - Entscheidung, mit der die missbräuchliche Ausnutzung einer ...

  • lexetius.com

    Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Dividendenausschüttung - Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem Drittstaat

  • Europäischer Gerichtshof

    Holböck

    Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Dividendenausschüttung - Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem Drittstaat

  • EU-Kommission PDF

    Holböck

    Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Dividendenausschüttung - Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem Drittstaat

  • EU-Kommission

    Holböck

    Freier Kapitalverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen über die Auslegung der Bestimmungen des freien Kapitalverkehrs in Bezug auf eine nationale Regelung der Höhe des Steuersatzes für Dividendenauschüttungen; Einkommenssteuer in Höhe der Hälfte des Durchschnittssteuersatzes für einen Dividenden ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG Art. 56; ; EG Art. 57; ; EG Art. 58

  • ebnerstolz.de

    Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Dividendenausschüttung - Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem Drittstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 56; EG Art. 57; EG Art. 58; EG Art. 234
    Freier Kapitalverkehr: Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Dividendenausschüttung - Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem Drittstaat

  • datenbank.nwb.de

    Unterschiedliche Besteuerung von Dividenden einer im Inland ansässigen Aktiengesellschaft und Dividenden einer im Drittland ansässigen Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Holböck

    Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Dividendenausschüttung - Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem Drittstaat

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes (Österreich) vom 28. Januar 2005 in Sachen Winfried L. Holböck gegen Finanzamt Salzburg-Land

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 56
    Dividende; Drittland; Ertragsteuern; Kapitalverkehrsfreiheit

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofes (Österreich) - Auslegung der Artikel 56 EG und 57 EG - Nationale Vorschriften über die Besteuerung ausgeschütteter Dividenden - Im Inland ansässige natürliche Person, die zwei Drittel der Anteile an einer Gesellschaft ...

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1902
  • EuZW 2007, 405
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.07.2004 - C-315/02

    Lenz

    Auszug aus EuGH, 24.05.2007 - C-157/05
    Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juli 2004, Lenz (C-315/02, Slg. 2004, I-7063), nur insoweit zur in Österreich geltenden Besteuerungsregelung für Kapitalerträge Stellung genommen habe, als Kapitalerträge aus Mitgliedstaaten betroffen gewesen seien.

    Herr Holböck und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften machen unter Hinweis auf das Urteil Lenz geltend, dass die nationale Regelung eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstelle.

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (Urteile vom 6. Juni 2000, Verkooijen, C-35/98, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 32, Lenz, Randnr. 19, und vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19).

  • EuGH, 01.06.1999 - C-302/97

    Konle

    Auszug aus EuGH, 24.05.2007 - C-157/05
    Insofern hat zwar grundsätzlich das nationale Gericht den Inhalt der Rechtsvorschriften festzustellen, die zu einem in einem Gemeinschaftsrechtsakt festgelegten Zeitpunkt bestehen, doch kann der Gerichtshof die Kriterien für die Auslegung des gemeinschaftsrechtlichen Begriffs liefern, der den Bezugspunkt für die Anwendung einer gemeinschaftlichen Ausnahmeregelung auf zu einem festgelegten Zeitpunkt "bestehende" nationale Rechtsvorschriften darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1999, Konle, C-302/97, Slg. 1999, I-3099, Randnr. 27, und Test Claimants in the FII Group Litigation, Randnr. 191).

    Beruht dagegen eine Regelung auf einem anderen Grundgedanken als das frühere Recht und führt sie neue Verfahren ein, so kann sie den Rechtsvorschriften, die zu dem im betreffenden Gemeinschaftsrechtsakt genannten Zeitpunkt bestehen, nicht gleichgestellt werden (vgl. Urteile Konle, Randnrn.

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus EuGH, 24.05.2007 - C-157/05
    Ebenfalls nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs sollen die Bestimmungen des Vertrags über die Niederlassungsfreiheit nach ihrem Wortlaut zwar die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern, sie verbieten aber auch, dass der Herkunftsmitgliedstaat die Niederlassung eines seiner Staatsangehörigen oder einer nach seinem Recht gegründeten Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat behindert (vgl. Urteile vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 31, sowie Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, Randnr. 42).
  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF

    Auszug aus EuGH, 24.05.2007 - C-157/05
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (Urteile vom 6. Juni 2000, Verkooijen, C-35/98, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 32, Lenz, Randnr. 19, und vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften

    Auszug aus EuGH, 24.05.2007 - C-157/05
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (Urteile vom 6. Juni 2000, Verkooijen, C-35/98, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 32, Lenz, Randnr. 19, und vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19).
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Auszug aus EuGH, 24.05.2007 - C-157/05
    Was zum einen die Bestimmungen des Vertrags über die Niederlassungsfreiheit angeht, so garantiert Art. 43 EG die Niederlassungsfreiheit der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats, was die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den Bedingungen, die der Niederlassungsstaat für seine eigenen Angehörigen festgelegt hat, einschließt (vgl. Urteile vom 13. April 2000, Baars, C-251/98, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 27, und vom 11. März 2004, De Lasteyrie du Saillant, C-9/02, Slg. 2004, I-2409, Randnr. 40).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus EuGH, 24.05.2007 - C-157/05
    Für die Beantwortung der Frage, ob eine nationale Regelung unter die eine oder unter die andere Verkehrsfreiheit fällt, ist nach gefestigter Rechtsprechung auf den Gegenstand der betreffenden nationalen Regelung abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnrn.
  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN

    Auszug aus EuGH, 24.05.2007 - C-157/05
    37 und 38, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 36, sowie vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 10.05.2007 - C-102/05

    A und B - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 24.05.2007 - C-157/05
    Das Kapitel des Vertrags über das Niederlassungsrecht enthält jedoch keine Bestimmung, die dessen Anwendungsbereich auf Sachverhalte erstreckt, die die Niederlassung eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats oder einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaft in einem Drittland betreffen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Mai 2007, A und B, C-102/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 29).
  • EuGH, 12.12.2006 - C-374/04

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES BRITISCHEN STEUERSYSTEMS BEI

    Auszug aus EuGH, 24.05.2007 - C-157/05
    34 und 44 bis 49, vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation, C-374/04, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98

    Baars

  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

  • EuGH, 26.02.2019 - C-135/17

    X (Sociétés intermédiaires établies dans des pays tiers) - Vorlage zur

    Ein Mitgliedstaat kann jedoch nach Art. 64 Abs. 1 AEUV in seinen Beziehungen zu dritten Ländern Beschränkungen des Kapitalverkehrs, die in den sachlichen Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen, auch dann anwenden, wenn sie gegen den in Art. 63 Abs. 1 AEUV niedergelegten Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verstoßen, sofern sie bereits am 31. Dezember 1993 bestanden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 187, vom 24. Mai 2007, Holböck, C-157/05, EU:C:2007:297, Rn. 39, und vom 24. November 2016, SECIL, C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 86).

    Der Gerichtshof hat nämlich anerkannt, dass derartigen "bestehenden" Beschränkungen solche gleichgestellt werden können, die durch Vorschriften vorgesehen sind, die nach dem 31. Dezember 1993 erlassen wurden und im Wesentlichen mit der früheren Regelung übereinstimmen oder nur ein Hindernis, das nach der früheren Regelung der Ausübung der Verkehrsrechte und -freiheiten entgegenstand, abmildern oder beseitigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 189 und 192, vom 24. Mai 2007, Holböck, C-157/05, EU:C:2007:297, Rn. 41, und vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 49).

  • BFH, 12.10.2016 - I R 80/14

    Unionsrecht und Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit

    Er versteht die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 57 Abs. 1 EG dahin, dass es sich bei der betreffenden Beschränkung nicht um eine solche handeln muss, die ausschließlich und gezielt Direktinvestitionen betrifft, sondern dass es ausreicht, dass die zum 31. Dezember 1993 geltende Beschränkung neben Portfoliobeteiligungen auch Direktinvestitionen erfasst und dass im jeweiligen Anwendungsfall eine Direktinvestition vorliegt (vgl. z.B. den Fall des EuGH-Urteils Holböck vom 24. Mai 2007 C-157/05, EU:C:2007:297, Slg. 2007, I-4051).

    Eine Direktinvestition erfordert keinen tatsächlich bestehenden sicheren oder bestimmenden Einfluss auf die Tochtergesellschaft; es reicht vielmehr aus, dass der Investor aufgrund der Investition die Möglichkeit hat, sich tatsächlich an der Verwaltung der Tochtergesellschaft oder deren Kontrolle zu beteiligen (z.B. EuGH-Urteil Holböck, EU:C:2007:297, Rz 35, Slg. 2007, I-4051; Sedlaczek/Züger in Streinz, EUV/AEUV, 2. Aufl., Art. 64 Rz 14, jeweils m.w.N.).

    Beruht dagegen eine Regelung auf einem anderen Grundgedanken als das frühere Recht und führt sie neue Verfahren ein, so kann sie den Rechtsvorschriften, die zu dem im betreffenden Gemeinschaftsrechtsakt genannten Zeitpunkt bestehen, nicht gleichgestellt werden (EuGH-Urteil Holböck, EU:C:2007:297, Rz 41, Slg. 2007, I-4051).

    bbb) Grundsätzlich hat das nationale Gericht den Inhalt der Rechtsvorschriften festzustellen, die zu einem in einem Gemeinschaftsrechtsakt festgelegten Zeitpunkt bestehen; doch kann der EuGH die Kriterien für die Auslegung des gemeinschaftsrechtlichen Begriffs liefern, der den Bezugspunkt für die Anwendung einer gemeinschaftlichen Ausnahmeregelung auf zu einem festgelegten Zeitpunkt "bestehende" nationale Rechtsvorschriften darstellt (vgl. EuGH-Urteil Holböck, EU:C:2007:297, Rz 40, Slg. 2007, I-4051).

  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    Hinsichtlich der Frage, ob - wie die griechische Regierung vorträgt - eine Spende von Gebrauchsgegenständen nicht eher unter die Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr fällt, ist darauf hinzuweisen, dass nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung für die Feststellung, ob eine nationale Regelung unter die eine oder unter die andere Freiheit fällt, auf den Gegenstand der betreffenden nationalen Regelung abzustellen ist (vgl. u. a. Urteil vom 24. Mai 2007, Holböck, C-157/05, Slg. 2007, I-4051, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.10.2007 - C-112/05

    DAS VOLKSWAGENGESETZ BESCHRÄNKT DEN FREIEN KAPITALVERKEHR

    179 bis 181, und vom 24. Mai 2007, Holböck, C-157/05, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.

    Bei Beteiligungen an neuen oder bereits bestehenden Unternehmen setzt das Ziel der Schaffung oder Aufrechterhaltung dauerhafter Wirtschaftsbeziehungen, wie auch aus diesen Begriffsbestimmungen hervorgeht, voraus, dass die Aktien ihrem Inhaber entweder nach den nationalen aktienrechtlichen Vorschriften oder aus anderen Gründen die Möglichkeit geben, sich effektiv an der Verwaltung dieser Gesellschaft oder an deren Kontrolle zu beteiligen (vgl. Urteile Test Claimants in the FII Group Litigation, Randnr. 182, und Holböck, Randnr. 35; vgl. auch Urteile vom 4. Juni 2002, Kommission/Portugal, C-367/98, Slg. 2002, I-4731, Randnr. 38, Kommission/Frankreich, C-483/99, Slg. 2002, I-4781, Randnr. 37, Kommission/Belgien, C-503/99, Slg. 2002, I-4809, Randnr. 38, vom 13. Mai 2003, Kommission/Spanien, C-463/00, Slg. 2003, I-4581, Randnr. 53, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-98/01, Slg. 2003, I-4641, Randnr. 40, vom 2. Juni 2005, Kommission/Italien, C-174/04, Slg. 2005, I-4933, Randnr. 28, sowie Kommission/Niederlande, Randnr. 19).

  • EuGH, 23.01.2014 - C-164/12

    DMC - Steuerwesen - Körperschaftsteuer - Einbringung von Anteilen an einer

    Für die Beantwortung der Frage, ob eine nationale Regelung unter die eine oder die andere Verkehrsfreiheit fällt, ist nach gefestigter Rechtsprechung auf den Gegenstand der betreffenden Regelung abzustellen (vgl. Urteile vom 24. Mai 2007, Holböck, C-157/05, Slg. 2007, I-4051, Rn. 22, und vom 17. September 2009, Glaxo Wellcome, C-182/08, Slg. 2009, I-8591, Rn. 36).
  • EuGH, 24.11.2016 - C-464/14

    SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 bis 65

    Aus der Auflistung der "Direktinvestitionen" in der ersten Rubrik dieser Nomenklatur und den zugehörigen Begriffsbestimmungen ergibt sich, dass er sich auf Investitionen jeder Art durch natürliche oder juristische Personen zur Schaffung oder Aufrechterhaltung dauerhafter und direkter Beziehungen zwischen denjenigen, die die Mittel bereitstellen, und den Unternehmen, für die die Mittel zum Zweck einer wirtschaftlichen Tätigkeit bestimmt sind, bezieht (Urteil vom 24. Mai 2007 , Holböck, C-157/05 , EU:C:2007:297 , Rn. 33 und 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    76 Bei Beteiligungen an neuen oder bereits bestehenden Unternehmen in Form von Aktiengesellschaften setzt das Ziel der Schaffung oder Aufrechterhaltung dauerhafter Wirtschaftsbeziehungen, wie auch aus den in der vorstehenden Randnummer genannten Begriffsbestimmungen hervorgeht, voraus, dass die Aktien ihrem Inhaber entweder nach den nationalen aktienrechtlichen Vorschriften oder aus anderen Gründen die Möglichkeit geben, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft oder an deren Kontrolle zu beteiligen (Urteil vom 24. Mai 2007 , Holböck, C-157/05 , EU:C:2007:297 , Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    78 Eine Beschränkung des Kapitalverkehrs in Form einer ungünstigeren steuerlichen Behandlung von Dividenden aus ausländischen Quellen fällt somit unter Art. 64 Abs. 1 AEUV , wenn sie sich auf Beteiligungen bezieht, die zur Schaffung oder Aufrechterhaltung dauerhafter und unmittelbarer Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem Anteilseigner und der betroffenen Gesellschaft erworben wurden und die es dem Anteilseigner ermöglichen, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft oder an deren Kontrolle zu beteiligen (Urteil vom 12. Dezember 2006 , Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04 , EU:C:2006:774 , Rn. 185, und vom 24. Mai 2007 , Holböck, C-157/05 , EU:C:2007:297 , Rn. 37).

    86 Insoweit ist festzustellen, dass ein Mitgliedstaat nach Art. 64 Abs. 1 AEUV in seinen Beziehungen zu Drittländern die in den sachlichen Geltungsbereich dieser Bestimmung fallenden Beschränkungen des Kapitalverkehrs weiter anwenden kann, auch wenn sie gegen den in Art. 63 Abs. 1 AEUV niedergelegten Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verstoßen, sofern sie bereits am 31. Dezember 1993 bestanden (Urteile vom 12. Dezember 2006 , Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04 , EU:C:2006:774 , Rn. 187, und vom 24. Mai 2007 , Holböck, C-157/05 , EU:C:2007:297 , Rn. 39).

    Unter die Ausnahmeregelung fallen nämlich Vorschriften, die im Wesentlichen mit einer früheren Regelung übereinstimmen oder nur ein Hindernis, das nach der früheren Regelung der Ausübung der gemeinschaftlichen Rechte und Freiheiten entgegenstand, abmildern oder beseitigen, nicht hingegen Vorschriften, die auf einem anderen Grundgedanken als das frühere Recht beruhen und neue Verfahren einführen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2006 , Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04 , EU:C:2006:774 , Rn. 192, und vom 24. Mai 2007 , Holböck, C-157/05 , EU:C:2007:297 , Rn. 41).

  • EuGH, 21.05.2015 - C-560/13

    Wagner-Raith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Ausnahme -

    Um festzustellen, ob eine nationale Regelung unter die eine oder unter die andere der nach dem Vertrag garantierten Grundfreiheiten fällt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs auf den Gegenstand der betreffenden Regelung abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Holböck, C-157/05, EU:C:2007:297, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, Dijkman und Dijkman-Lavaleije, C-233/09, EU:C:2010:397, Rn. 26, und Test Claimants in the FII Group Litigation, C-35/11, EU:C:2012:707, Rn. 90).

    Schließlich können die Steuerregelungen der Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entgegen der Auffassung der Kommission in den Anwendungsbereich von Art. 64 Abs. 1 AEUV fallen (vgl. insbesondere Urteile Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 174 bis 196, Holböck, C-157/05, EU:C:2007:297, Rn. 37 bis 45, sowie Prunus und Polonium, C-384/09, EU:C:2011:276, Rn. 27 bis 37).

    Folglich fällt eine nationale Regelung, die, obwohl sie auf Kapitalverkehr mit dritten Ländern anwendbar ist, die Erbringung von Finanzdienstleistungen beschränkt, in den Anwendungsbereich von Art. 64 Abs. 1 AEUV (vgl. entsprechend zum Kapitalverkehr im Zusammenhang mit Direktinvestitionen oder der Niederlassung im Sinne von Art. 64 Abs. 1 AEUV Urteile Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 183, und Holböck, C-157/05, EU:C:2007:297, Rn. 36).

  • BFH, 27.02.2019 - I R 51/17

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung sowie

    Für eine solche reicht es aus, dass der Investor aufgrund der Investition die Möglichkeit hat, sich tatsächlich an der Verwaltung der Tochtergesellschaft oder deren Kontrolle zu beteiligen (z.B. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, früher: Europäischer Gerichtshof, Holböck vom 24. Mai 2007 - C-157/05, EU:C:2007:297; Rz 35, Slg. 2007, I-4051; Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - I R 80/14, BFHE  256, 223, BStBl II 2017, 615, Rz 44).
  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11

    Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf

    Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts stützen die Urteile vom 24. Mai 2007, Holböck (C-157/05, Slg. 2007, I-4051), vom 18. Dezember 2007, A (C-101/05, Slg. 2007, I-11531), und vom 17. September 2009, Glaxo Wellcome (C-182/08, Slg. 2009, I-8591), das Vorbringen der Klägerinnen des Ausgangsverfahrens.

    Da nämlich das Kapitel des Vertrags über die Niederlassungsfreiheit keine Vorschrift enthält, die den Anwendungsbereich seiner Bestimmungen auf Sachverhalte erstreckt, die die Niederlassung einer Gesellschaft eines Mitgliedstaats in einem Drittstaat oder einer Gesellschaft eines Drittstaats in einem Mitgliedstaat betreffen (vgl. Urteile Holböck, Randnr. 28, vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnr. 25, und Scheunemann, Randnr. 33, sowie Beschlüsse vom 10. Mai 2007, A und B, C-102/05, Slg. 2007, I-3871, Randnr. 29, und Test Claimants in the CFC and Dividend Group Litigation, Randnr. 88), kann eine Regelung über die steuerliche Behandlung von Dividenden mit Quellen in Drittländern nicht von Art. 49 AEUV erfasst werden.

    Nach der Rechtsprechung erfassen die Beschränkungen des Kapitalverkehrs im Zusammenhang mit einer Niederlassung oder Direktinvestitionen im Sinne von Art. 64 Abs. 1 AEUV nicht nur nationale Maßnahmen, die bei ihrer Anwendung auf den Kapitalverkehr mit dritten Ländern die Niederlassung oder Investitionen beschränken, sondern auch solche, die die sich daraus ergebenden Dividendenzahlungen beschränken (Urteile Test Claimants in the FII Group Litigation, Randnr. 183, und Holböck, Randnr. 36).

  • BFH, 25.08.2009 - I R 88/07

    Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht

    Denn es besteht kein Anhalt dafür, dass die Beteiligungen den Klägern die Möglichkeit gegeben haben, sich tatsächlich an der Verwaltung der Fondsgesellschaft oder an dessen Kontrolle zu beteiligen (s. dazu EuGH-Urteil vom 24. Mai 2007 C-157/05, "Holböck", Slg. 2007, I-4051, Rz 33; Senatsurteil in BFHE 224, 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2013 - C-190/12

    Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company - Niederlassungsfreiheit

  • BFH, 18.12.2013 - I R 71/10

    Anrechnungshöchstbetragsberechnung nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG 2002 im

  • EuGH, 17.10.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2018 - C-685/16

    EV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Kürzung steuerbarer

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-135/17

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 und 57 EG -

  • EuGH, 23.04.2009 - C-460/07

    Puffer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 -

  • BFH, 26.11.2008 - I R 7/08

    Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit durch § 8b

  • EuGH, 10.04.2014 - C-190/12

    Ein Mitgliedstaat darf Dividenden, die von gebietsansässigen Gesellschaften an

  • EuGH, 17.09.2009 - C-182/08

    Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr -

  • FG Düsseldorf, 25.06.2021 - 2 K 622/18

    Hinzurechnung des Gewinnanteils eines aus einer AG entstandenen und in einem

  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS

  • EuGH, 19.07.2012 - C-31/11

    Scheunemann - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte

  • BFH, 23.01.2008 - I R 21/06

    Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof

  • FG Münster, 20.09.2016 - 9 K 3911/13

    Unionsrechtswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Kürzung bei Ausschüttungen von

  • FG Köln, 22.11.2011 - 13 K 2853/07

    Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bei Nichtabziehbarkeit von nach DBA-USA

  • EuGH, 26.03.2009 - C-326/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und

  • EuGH, 06.11.2007 - C-415/06

    Stahlwerk Ergste Westig - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Antwort,

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14

    SECIL

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11

    Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49

  • FG Köln, 24.02.2011 - 13 K 80/06

    Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten

  • BFH, 25.08.2009 - I R 89/07

    Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht -

  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BFH, 11.03.2008 - I R 116/04

    Kein Abzug von Betriebsstättenverlusten aus einem Drittstaat - Beschränkung der

  • EuGH, 11.10.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich

  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 11.11.2010 - C-543/08

    Der Besitz Portugals von "golden shares" an Energias de Portugal verstößt gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG, 57 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

  • EuGH, 21.01.2010 - C-546/07

    Deutschland hat dadurch gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, dass es die

  • EuGH, 04.06.2009 - C-439/07

    KBC Bank - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Art. 43 EG und 56 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-560/13

    Wagner-Raith - Nicht unterbreitete Vorfrage - Freier Kapitalverkehr - Art. 73c

  • BFH, 07.11.2007 - I R 41/05

    Sperrbetrag bei Aufwärtsverschmelzung

  • EuGH, 10.11.2011 - C-212/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10

    van Laarhoven - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen

  • FG Münster, 13.07.2007 - 9 K 1080/04

    Rechtmäßigkeit der Hinzurechnung der an eine österreichische Firma gezahlten

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2008 - C-460/07

    Puffer - Mehrwertsteuer - Gebäude, das teilweise für private Zwecke und teilweise

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2019 - C-641/17

    College Pension Plan of British Columbia - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07

    Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei

  • EuGH, 01.07.2010 - C-233/09

    Dijkman und Dijkman-Lavaleije - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier

  • EuGH, 11.02.2010 - C-541/08

    Fokus Invest - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

  • FG München, 16.12.2008 - 10 K 4614/05

    Besteuerung der Erträge aus sog. schwarzen Fonds - Keine Überprüfung des

  • EuGH, 11.10.2007 - C-443/06

    Hollmann - Direkte Besteuerung - Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus

  • EuGH, 23.04.2008 - C-201/05

    Test Claimants in the CFC and Dividend Group Litigation - Art. 104 § 3 Abs. 1 der

  • EuGH, 22.11.2018 - C-625/17

    Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56

  • FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2912/04

    Verstoß der für Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften geltenden Fiktion

  • FG Hessen, 13.07.2022 - 8 K 1466/19

    Zurechnung von Einkünften einer Familienstiftung auf der Grundlage des § 15 Abs.

  • FG Hessen, 13.07.2022 - 8 K 1419/19

    Zurechnung von Einkünften einer Familienstiftung auf der Grundlage des § 15 Abs.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-48/11

    A - Direkte Besteuerung - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 25.10.2012 - C-387/11

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV und

  • EuGH, 06.06.2013 - C-383/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV und

  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2012 - 6 K 2522/09

    Verstoß des § 8b Abs. 5 KStG 2002 a.F. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit auch bei

  • EuGH, 15.09.2011 - C-132/10

    Halley - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-15/22

    Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-182/08

    Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-311/08

    SGI - Direkte Steuern - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 25.06.2009 - C-356/08

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 509/07

    Ertragssteuerrechtlicher Abzug von Gewinnminderungen aus Anlass von

  • EuGH, 04.06.2009 - C-499/07

    Europäischer Gerichtshof - EuGH schafft Klarheit über das Gebot der

  • FG Münster, 27.08.2009 - 8 K 4552/04

    Zulässigkeit der Vornahme einer Teilwertabschreibung auf die Anschaffungskosten

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-384/09

    Prunus und Polonium - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06

    Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Quellensteuer - Mobiliensteuervorabzug

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-418/07

    Papillon - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Besteuerung im Konzern -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2007 - C-194/06

    Orange European Smallcap Fund - Freier Kapitalverkehr - Dividendenbesteuerung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-80/12

    Felixstowe Dock and Railway Company u.a. - Auslegung von Art. 43 EG und Art. 48

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-75/11

    Kommission / Österreich - Verbot der Diskriminierung aufgrund der

  • FG Köln, 18.05.2010 - 13 K 4828/06

    Anwendbarkeit des § 8b KStG in 2000

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05

    A - Freier Kapitalverkehr - Beziehungen zu einem Drittstaat - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2010 - C-49/09

    Kommission / Polen - Vertragsverletzungsverfahren - Mehrwertsteuer - Richtlinie

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Rechtsprechung
   EuG, 24.05.2007 - T-151/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,74976
EuG, 24.05.2007 - T-151/01 (https://dejure.org/2007,74976)
EuG, Entscheidung vom 24.05.2007 - T-151/01 (https://dejure.org/2007,74976)
EuG, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - T-151/01 (https://dejure.org/2007,74976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Duales System Deutschland / Kommission

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - System der Sammlung und Verwertung von in Deutschland in den Verkehr gebrachten Verpackungen, die mit dem Zeichen "Der Grüne Punkt" versehen sind - Entscheidung, mit der die missbräuchliche Ausnutzung einer ...

  • EU-Kommission PDF

    Duales System Deutschland / Kommission

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - System der Sammlung und Verwertung von in Deutschland in den Verkehr gebrachten Verpackungen, die mit dem Zeichen "Der Grüne Punkt" versehen sind - Entscheidung, mit der die missbräuchliche Ausnutzung einer ...

  • EU-Kommission

    Duales System Deutschland / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Beherrschende Stellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverzerrung durch die Entrichtung eines doppelten Entgelts bei einer Beteiligung am Dualen System und am System eines anderen Dienstleistungserbringers; System der Sammlung und Verwertung von in Deutschland in den Verkehr gebrachten mit dem "Der Grüne Punkt" ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 82; ; Entscheidung 2001/463/EG; ; VerpackV § 3; ; VerpackV § 6

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Duales System Deutschland / Kommission

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - System der Sammlung und Verwertung von in Deutschland in den Verkehr gebrachten Verpackungen, die mit dem Zeichen "Der Grüne Punkt" versehen sind - Entscheidung, mit der die missbräuchliche Ausnutzung einer ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(2001)1106-DE der Kommission vom 20. April 2001 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (Sache COMP D3/34493-DSD) (ABl. L 166, S. 1), mit der die von der Klägerin verlangte Zahlung von Lizenzentgelt für die Gesamtmenge der in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2007, 389
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/01
    50 bis 56, und vom 26. November 1998, Bronner, C-7/97, Slg. 1998, I-7791, Randnr. 39).

    Die Klägerin macht erstens geltend, dass eine Zwangslizenz für ihre Marke keineswegs unentbehrlich im Sinne des Urteils Magill sei, um einem Hersteller oder Vertreiber von Verpackungen die Teilnahme an einem konkurrierenden System zu ermöglichen (Urteile Magill, Randnr. 50, und Bronner, Randnr. 41).

    Zweitens beanstandet die Klägerin die angefochtene Entscheidung, soweit es darin heiße (Randnr. 115), dass die Lizenzentgeltregelung den Markzutritt für Wettbewerber des Dualen Systems erschwere; dies genüge nicht, um die Ausschaltung der Wettbewerbs festzustellen, die nach dem Urteil Magill erforderlich sei (Urteile Magill, Randnr. 56, und Bronner, Randnr. 41).

  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/01
    Um die Rechtssicherheit und eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sie gestützt ist, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus dem Text der Klageschrift ergeben (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1961, Société Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Slg. 1961, 613, 644; Urteil des Gerichts vom 21. September 2005, EDP/Kommission, T-87/05, Slg. 2005, II-3745, Randnr. 155 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zwar kann die Klageschrift in einzelnen Punkten durch die Bezugnahme auf Teile der als Anlage beigefügten Schriftstücke untermauert und vervollständigt werden, doch kann die pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der rechtlichen Ausführungen ausgleichen, die gemäß Art. 44 § 1 der Verfahrensordnung in der Klageschrift enthalten sein müssen (Beschluss des Gerichts vom 21. Mai 1999, Asia Motor France u. a./Kommission, T-154/98, Slg. 1999, II-1703, Randnr. 49; Urteil EDP/Kommission, Randnr. 155 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/01
    Die Abstellungsanordnung müsse dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen und könne daher nur das anordnen, was angemessen und erforderlich sei, um die Zuwiderhandlung zu beheben und die Legalität im Hinblick auf die verletzten Vorschriften wiederherzustellen (Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1991, 1TP/Kommission, T-76/89, Slg. 1991, II-575, Randnr. 80, und vom 8. Juni 1995, Langnese-Iglo/Kommission, T-7/93, Slg. 1995, II-1533, Randnr. 209).
  • EuGH, 23.05.2000 - C-209/98

    Sydhavnens Sten & Grus

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/01
    Die Klägerin macht geltend, ein Verstoß gegen Art. 82 EG scheide aus, da sie mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Art. 86 Abs. 2 EG betraut sei, nämlich mit der Abfallbewirtschaftung zu Zwecken des Umweltschutzes, genauer: der Erfassung und Verwertung von Verpackungen in ganz Deutschland einschließlich der unrentablen ländlichen Gebiete (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 27. April 1994, Almelo, C-393/92, Slg. 1994, I-1477, Randnr. 47, und vom 23. Mai 2000, Sydhavnens Sten & Grus, C-209/98, Slg. 2000, I-3743, Randnrn.
  • EuGH, 11.11.1986 - 226/84

    British Leyland / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/01
    So liegt eine missbräuchliche Ausnutzung vor, wenn ein Unternehmen in beherrschender Stellung für seine Dienstleistungen Gebühren erhebt, die außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung stehen (Urteile des Gerichtshofs vom 13. November 1975, General Motors/Kommission, 26/75, Slg. 1975, 1367, vom 14. Februar 1978, United Brands/Kommission, 27/76, Slg. 1978, 207, Randnrn. 235 bis 268, und vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission, 226/84, Slg. 1986, 3263, Randnrn. 27 bis 30).
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/01
    So liegt eine missbräuchliche Ausnutzung vor, wenn ein Unternehmen in beherrschender Stellung für seine Dienstleistungen Gebühren erhebt, die außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung stehen (Urteile des Gerichtshofs vom 13. November 1975, General Motors/Kommission, 26/75, Slg. 1975, 1367, vom 14. Februar 1978, United Brands/Kommission, 27/76, Slg. 1978, 207, Randnrn. 235 bis 268, und vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission, 226/84, Slg. 1986, 3263, Randnrn. 27 bis 30).
  • EuG, 08.06.1995 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/01
    Die Abstellungsanordnung müsse dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen und könne daher nur das anordnen, was angemessen und erforderlich sei, um die Zuwiderhandlung zu beheben und die Legalität im Hinblick auf die verletzten Vorschriften wiederherzustellen (Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1991, 1TP/Kommission, T-76/89, Slg. 1991, II-575, Randnr. 80, und vom 8. Juni 1995, Langnese-Iglo/Kommission, T-7/93, Slg. 1995, II-1533, Randnr. 209).
  • EuGH, 13.11.1975 - 26/75

    General Motors / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/01
    So liegt eine missbräuchliche Ausnutzung vor, wenn ein Unternehmen in beherrschender Stellung für seine Dienstleistungen Gebühren erhebt, die außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung stehen (Urteile des Gerichtshofs vom 13. November 1975, General Motors/Kommission, 26/75, Slg. 1975, 1367, vom 14. Februar 1978, United Brands/Kommission, 27/76, Slg. 1978, 207, Randnrn. 235 bis 268, und vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission, 226/84, Slg. 1986, 3263, Randnrn. 27 bis 30).
  • EuG, 16.12.1999 - T-198/98

    Micro Leader / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/01
    Zu den markenrechtlichen Argumenten der Klägerin (siehe oben, Randnrn. 103 bis 113) ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass bei gleichzeitiger Inanspruchnahme zweier Befreiungssysteme das Zeichen "Der Grüne Punkt" und ein mittels "geeigneter Maßnahmen" erfolgter Hinweis auf ein anderes Befreiungssystem im Sinne von Anhang I Nr. 4 Abs. 2 zu § 6 VerpackV auf derselben Verpackung angebracht sind und dass bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Dualen Systems und einer Selbstentsorgerlösung auf derselben Verpackung das Zeichen "Der Grüne Punkt" und ein Hinweis auf eine Rückgabemöglichkeit am Laden stehen, die wesentliche Funktion der Marke von DSD nicht beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 5. Oktober 1988, Volvo, 238/87, Slg. 1988, 6211, Randnr. 9, und Magill, Randnrn. 49 und 50; Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 1999, Micro Leader/Kommission, T-198/98, Slg. 1999, II-3989, Randnr. 56).
  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/01
    Was das Gemeinschaftsrecht angehe, werde der spezifische Gegenstand der Marke "Der Grüne Punkt", der darin bestehe, dem Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren (Urteil des Gerichtshofs vom 10. Oktober 1978, Centrafarm, 3/78, Slg. 1978, 1823, Randnrn. 11 bis 14) und ihren Inhaber gegen die Gefahr von Verwechslungen zu schützen (Urteil des Gerichtshofs vom 30. November 1993, Deutsche Renault, C-317/91, Slg. 1993, I-6227, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), nicht mehr beachtet, wenn am Dualen System teilnehmende sowie an einem Konkurrenzsystem teilnehmende Verpackungen unterschiedslos mit der Marke "Der Grüne Punkt" gekennzeichnet seien und wenn somit auch Wettbewerber von DSD von der Bekanntheit des Dualen Systems profitieren könnten.
  • EuGH, 30.11.1993 - C-317/91

    Deutsche Renault / AUDI

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuG, 21.05.1999 - T-154/98

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin automobiles SA und Europe auto

  • EuG, 28.04.1993 - T-85/92

    Paul de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Fehlen

  • EuG, 10.04.2003 - T-195/00

    Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services / Kommission

  • EuG, 24.05.2007 - T-289/01

    Duales System Deutschland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - System der

  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (im Folgenden: DSD) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Mai 2007, Duales System Deutschland/Kommission (T-151/01, Slg. 2007, II-1607, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2001/463/EG der Kommission vom 20. April 2001 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG (Sache COMP D3/34493 - DSD) (ABl. L 166, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Mit Beschluss vom 15. November 2001, Duales System Deutschland/Kommission (T-151/01 R, Slg. 2001, II-3295), wies der Präsident des Gerichts den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurück.

    Dasselbe gelte auch für die Rechtssache T-289/01, in der das bereits angeführte Urteil vom 24. Mai 2007, Duales System Deutschland/Kommission, ergangen sei und die das Gericht gemeinsam mit der Rechtssache T-151/01, in der das angefochtene Urteil ergangen sei, behandelt habe.

  • EuG, 14.11.2012 - T-135/09

    Nexans France und Nexans / Kommission

    Folglich ist das streitige Gutachten nur in Bezug auf die zuletzt genannte Angabe zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. Mai 2007, Duales System Deutschland/Kommission, T-151/01, Slg. 2007, II-1607, Randnrn.
  • EuGH, 21.02.2008 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Streithilfe

    DSD hat das Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Mai 2007, Duales System Deutschland/Kommission (T-151/01, Slg. 2007, II-0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2001/463/EG der Kommission vom 20. April 2001 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (Sache COMP D3/34493 - DSD) (ABl. L 166, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    DSD beantragt mit ihrem Rechtsmittel, das Urteil Duales System Deutschland/Kommission aufzuheben und die streitige Entscheidung für nichtig zu erklären.

  • EuG, 05.10.2011 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission

    33 f., und vom 24. Mai 2007, Duales System Deutschland/Kommission, T-151/01, Slg. 2007, II-1607, Randnr. 71).
  • EuG, 13.01.2017 - T-189/14

    Deza / ECHA - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente,

    Ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das eine Erweiterung eines bereits vorher - unmittelbar oder implizit - vorgetragenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels darstellt und einen engen Zusammenhang mit diesem aufweist, ist jedoch zulässig (Urteile vom 10. April 2003, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission, T-195/00, EU:T:2003:111, Rn. 33 und 34, und vom 24. Mai 2007, Duales System Deutschland/Kommission, T-151/01, EU:T:2007:154, Rn. 71).
  • EuG, 11.12.2014 - T-476/12

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das eine Erweiterung eines bereits vorher - unmittelbar oder implizit - vorgetragenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels darstellt und einen engen Zusammenhang mit diesem aufweist, ist jedoch zulässig (Urteile des Gerichts vom 10. April 2003, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission, T-195/00, Slg. 2003, II-1677, Rn. 33 und 34, und vom 24. Mai 2007, Duales System Deutschland/Kommission, T-151/01, Slg. 2007, II-1607, Rn. 71).
  • EuG, 22.03.2011 - T-419/03

    Altstoff Recycling Austria / Kommission

    33 und 34, und vom 24. Mai 2007, Duales System Deutschland/Kommission, T-151/01, Slg. 2007, II-1607, Randnr. 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Beherrschende Stellung

    2 - T-151/01, Slg. 2007, II-1607, im Folgenden: angefochtenes Urteil.
  • EuG, 12.12.2018 - T-253/17

    Der Grüne Punkt/ EUIPO - Halston Properties (Représentation d'un cercle avec deux

    Insbesondere hat die Beschwerdekammer unter Verweis auf die Feststellungen des Gerichts im Urteil vom 24. Mai 2007, Duales System Deutschland/Kommission (T-151/01, EU:T:2007:154, Rn. 159), zutreffend die Auffassung vertreten, dass die maßgeblichen Verkehrskreise die auf der Verpackung aufgebrachte angegriffene Marke als Hinweis darauf verstünden, dass die Verpackung nach einem bestimmten System gesammelt und verwertet werden könne.
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Rechtsprechung
   EuG, 15.11.2001 - T-151/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1398
EuG, 15.11.2001 - T-151/01 R (https://dejure.org/2001,1398)
EuG, Entscheidung vom 15.11.2001 - T-151/01 R (https://dejure.org/2001,1398)
EuG, Entscheidung vom 15. November 2001 - T-151/01 R (https://dejure.org/2001,1398)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Artikel 82 EG - Markenrecht - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Interessenabwägung

  • Europäischer Gerichtshof

    Duales System Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Artikel 82 EG - Markenrecht - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Interessenabwägung.

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Vollzugs eines Teils der Entscheidung der Kommission vom 20. April 2001 in einem Verfahren nach Art. 82 EGV; Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; Freistellung vom Kartellverbot; Verpflichtung zur ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EG Art. 242; ; EG Art. 243; ; Verfahrensordnung des Gerichts Art. 104 § 2

  • rechtsportal.de

    Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Artikel 82 EG - Markenrecht - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Interessenabwägung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 249
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (37)

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus EuG, 15.11.2001 - T-151/01
    Die Verweigerung einer Lizenz durch den Inhaber eines Urheber- oder Geschmacksmusterrechts sei grundsätzlich nicht missbräuchlich im Sinne von Artikel 82 EG (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87, Volvo, Slg. 1988, 6211, Randnr. 8, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7653, Randnrn.

    37 ff.; Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache T-198/98, Micro Leader/Kommission, Slg. 1999, II-3989, Randnr. 56), da durch eine Zwangslizenz in die Befugnisse, die zum spezifischen Gegenstand des ausschließlich Rechts gehörten, eingegriffen werde (Urteil Volvo, Randnr. 8).

    So hat der Gerichtshof im Urteil Volvo entschieden (Randnr. 8) dass die Weigerung eines Kraftwagenherstellers, Dritten, die bei Herstellung und Verkauf geschützter Karosserien mit ihm konkurrieren wollen, Lizenzen zu erteilen, als solche keine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung darstellen kann.

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuG, 15.11.2001 - T-151/01
    Die beantragte Maßnahme muss außerdem vorläufig in dem Sinne sein, dass sie den Rechts- oder Tatsachenfragen des Rechtsstreits nicht vorgreift und die Folgen der später zur Hauptsache zu treffenden Entscheidung nicht im Voraus aufhebt (Beschluss des Gerichtshofes vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95, Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 22).

    Insbesondere wenn die Entstehung des Schadens vom Eintritt einer Reihe von Faktoren abhängt, genügt es, dass er mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist (Beschluss Kommission/Atlantic Container Line u. a., Randnr. 38, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. Dezember 2000 in der Rechtssache T-237/99 R, BP Nederland u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3849, Randnr. 49).

  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus EuG, 15.11.2001 - T-151/01
    Nach dem Gemeinschaftsrecht in seiner Auslegung durch den Gerichtshof bestehe der spezifische Gegenstand des Warenzeichenrechts darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, Centrafarm, Slg. 1978, 1823, Randnr. 12), den Warenzeicheninhaber gegen die Gefahr von Verwechslungen zu schützen (Urteil des Gerichtshofes vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-317/91, Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227, Randnr. 30) und Schutz vor Konkurrenten zu erlangen, die unter Missbrauch der aufgrund der Marke erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit widerrechtlich mit der Marke versehene Waren veräußerten (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-232/94, MPA Pharma, Slg. 1996, I-3571, Randnr. 17, und vom 23. Februar 1999, C-63/97, BMW, I-905, Randnr. 52).

    Die Hauptfunktion der Marke besteht deshalb darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffman-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, Centrafarm, Slg. 1978, 1823, Randnrn.

  • EuG, 16.06.1992 - T-24/92

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co KG gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 15.11.2001 - T-151/01
    34 und 35; Beschlüsse des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839, Randnr. 29, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache T-29/92 R, SPO u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2161, Randnr. 31, vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R, Atlantic Container u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595, Randnr. 55, und vom 7. Juli 1998 in der Rechtssache T-65/98 R, Van den Bergh Foods/Kommission, Slg. 1998, II-2641, Randnr. 66).
  • EuG, 15.06.2001 - T-339/00

    Bactria / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.11.2001 - T-151/01
    Ein solcher Schaden kann nur unter außergewöhnlichen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wieder gutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-471/00 P(R), Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865, Randnr. 113; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juni 2001 in der Rechtssache T-339/00 R, Bactria Industriehygiene-Service/Kommission, Slg. 2001, II-0000, Randnr. 94).
  • EuGH, 11.05.1989 - C-76/89

    RTE u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.11.2001 - T-151/01
    Die Antragstellerin macht geltend, dass die einstweilige Anordnung dringlich sei, da der sofortige Vollzug des Artikels 3 der streitigen Entscheidung zu einer erheblichen und nicht rückgängig zu machenden Änderung des Rahmens, in dem sich ihre Tätigkeit vollziehe, führe (in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89, 77/89 und 91/89 R, RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnrn.
  • EuG, 15.07.1998 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.11.2001 - T-151/01
    Der Antragsteller ist dafür beweispflichtig, dass er die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen solchen Schaden zu erleiden (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayon-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 36, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-278/00 R, Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-8787, Randnr. 14).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.11.2001 - T-151/01
    Ein so schwerwiegender Eingriff wie eine Zwangslizenz könne deshalb grundsätzlich nur bei Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände" im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 6. April 1995 in den Rechtssachen C-241/91 P und C-242/91 P (RTE und ITP/Kommission, Slg. 1995, I-743, Randnr. 50) in Betracht kommen.
  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.11.2001 - T-151/01
    Im vorliegenden Fall ist Artikel 1 der streitigen Entscheidung im Licht von deren Gründen (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73, 55/73, 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnr. 122), insbesondere im Licht der 163. Begründungserwägung, auszulegen, die wie folgt lautet: "Die Zuwiderhandlung liegt darin, dass DSD nach § 4 Absatz 1 Satz 1 und § 5 Absatz 1 Satz 1 ZNV die Zahlung von Lizenzentgelt für die Gesamtmenge der in Deutschland mit dem Zeichen .Der Grüne Punkt' in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen auch dann verlangt, wenn die Befreiungsdienstleistung nach § 2 ZNV nur für Teilmengen oder überhaupt nicht in Anspruch genommen wird.
  • EuGH, 26.09.2000 - C-23/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuG, 15.11.2001 - T-151/01
    Die Verweigerung einer Lizenz durch den Inhaber eines Urheber- oder Geschmacksmusterrechts sei grundsätzlich nicht missbräuchlich im Sinne von Artikel 82 EG (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87, Volvo, Slg. 1988, 6211, Randnr. 8, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7653, Randnrn.
  • EuGH, 11.05.1989 - 76/89

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuGH, 18.10.1991 - C-213/91

    Abertal / Kommission

  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 17.10.1990 - C-10/89

    CNL-SUCAL / HAG

  • EuG, 16.07.1992 - T-29/92
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

  • EuGH, 13.06.1989 - C-56/89

    Publishers Association / Kommission

  • EuGH, 12.10.2000 - C-278/00

    Griechenland / Kommission

  • EuGH, 11.04.2001 - C-471/00

    Kommission / Cambridge Healthcare Supplies

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuG, 07.07.1998 - T-65/98

    Van den Bergh Foods / Kommission

  • EuG, 10.03.1995 - T-395/94

    Atlantic Container Line AB und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 08.12.2000 - T-237/99

    BP Nederland u.a. / Kommission

  • EuG, 16.12.1999 - T-198/98

    Micro Leader / Kommission

  • EuG, 28.05.2001 - T-53/01

    Poste Italiane / Kommission

  • EuG, 08.06.1995 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

  • EuG, 01.02.2001 - T-350/00

    Free Trade Foods / Kommission

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuGH, 30.11.1993 - C-317/91

    Deutsche Renault / AUDI

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • EuG, 24.05.2007 - T-289/01

    Duales System Deutschland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - System der

    Diese Entscheidung ist Gegenstand der Nichtigkeitsklage der Klägerin in der Rechtssache T-151/01 (Duales System Deutschland/Kommission).

    Vom Verbraucher zu verlangen, dass er zwei oder mehr Säcke nicht je nach Material, sondern je nach dem in Anspruch genommenen Befreiungssystem befüllt, oder von ihm zu verlangen, dass er in seiner Wohnung je nach dem in Anspruch genommenen System zwei oder mehr verschiedene Behälter aufbewahrt, die geleert werden müssen, wäre unter diesem Gesichtspunkt kontraproduktiv, wenn nicht sogar unvereinbar mit der Art und Weise, in der sich der Wettbewerb organisiert, wenn der Hersteller oder Vertreiber von Verpackungen beschließt, sich mehrerer Befreiungssysteme zu bedienen, um deren Rücknahme und Verwertung sicherzustellen (vgl. Urteil des Gerichts vom 24. Mai 2007, Duales System Deutschland/Kommission, T-151/01, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.

    Zur Bedeutung, die die Anbringung des Zeichens "Der Grüne Punkt" auf den Verpackungen hat - eine der durch Anhang I Nr. 4 Abs. 2 Satz 2 zu § 6 VerpackV eröffneten Möglichkeiten, die es dem Verbraucher erlauben sollen, die Teilnahme der betreffenden Verpackung an einem Befreiungssystem zu erkennen (siehe oben, Randnr. 6) -, hat das Gericht außerdem im Urteil Duales System Deutschland/Kommission (T-151/01, Randnr. 133) festgestellt, dass, sobald die Erfüllung der in der Verpackungsverordnung vorgesehenen Verwertungsquoten und die Aufteilung der Verpackungsmengen zwischen den Systemen auf der Grundlage der jeweiligen Stoffmengen und nicht je nach den Verpackungen als solchen erfolgen, das Zeichen "Der Grüne Punkt" gleichgültig, ob die Verpackungen mit ihm gekennzeichnet sind oder nicht, weder die Funktion noch das Gewicht hat, das die Klägerin ihm beimisst.

  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

    Der Antragsteller ist dafür beweispflichtig, dass er die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen solchen Schaden zu erleiden (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Mai 1991 in der Rechtssache C-356/90 R, Belgien/Kommission, Slg. 1991, I-2423, Randnr. 23, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II, Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-1427, Randnr. 128, und vom 15. November 2001 in der Rechtssache T-151/01 R, Duales System Deutschland/Kommission, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 187).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Beherrschende Stellung

    Mit Beschluss vom 15. November 2001, Duales System Deutschland/Kommission (T-151/01 R, Slg. 2001, II-3295), hat der Präsident des Gerichts den Antrag zurückgewiesen.

    2 - T-151/01, Slg. 2007, II-1607, im Folgenden: angefochtenes Urteil.

  • EuG, 29.07.2011 - T-302/11

    HeidelbergCement / Kommission

    Der Antragsteller ist dafür beweispflichtig, dass er die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen solchen Schaden zu erleiden (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. November 2001, Duales System Deutschland/Kommission, T-151/01 R, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 187 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Dezember 2007, Cheminova u. a./Kommission, T-326/07 R, Slg. 2007, II-4877, Randnrn.
  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG -

    Dem Antragsteller obliegt es jedoch, die Tatsachen zu beweisen, die die Erwartung eines solchen schweren und irreparablen Schadens begründen sollen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Dezember 1999, HFB u. a./Kommission, C-335/99 P[R], Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67, sowie Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. November 2001, Duales System Deutschland/Kommission, T-151/01 R, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 188, und vom 25. Juni 2002, B/Kommission, T-34/02 R, Slg. 2002, II-2803, Randnr. 86).
  • EuG, 27.04.2010 - T-103/10

    Parlament / U

    38 En toute hypothèse, ainsi qu'il a été relevé à juste titre au point 46 de l'ordonnance attaquée, c'est à la partie qui sollicite le sursis à l'exécution d'une décision attaquée qu'il appartient d'apporter la preuve qu'elle ne saurait attendre l'issue de la procédure principale sans avoir à subir un préjudice grave et irréparable (ordonnances du président du Tribunal du 15 novembre 2001, Duales System Deutschland/Commission, T-151/01 R, Rec.
  • EuG, 10.02.2005 - T-291/04

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger

    Dieser hat den Nachweis zu erbringen, dass er den Ausgang des Hauptverfahrens nicht abwarten kann, ohne einen derartigen Schaden zu erleiden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Mai 1991 in der Rechtssache C-356/90 R, Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-2423, Randnr. 23, und des Präsidenten des Gerichts vom 15. November 2001 in der Rechtssache T-151/01 R, Duales System Deutschland/Kommission, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 187).
  • EuG, 13.04.2011 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Der Antragsteller ist dafür beweispflichtig, dass er die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen solchen Schaden zu erleiden (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. November 2001, Duales System Deutschland/Kommission, T-151/01 R, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 187 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Dezember 2007, Cheminova u. a./Kommission, T-326/07 R, Slg. 2007, II-4877, Randnr. 50).
  • EuG, 25.06.2002 - T-34/02

    Le Levant 001 u.a. / Kommission

    Dem Antragsteller obliegt es jedoch, die Tatsachen zu beweisen, die die Erwartung eines solchen schweren und irreparablen Schadens begründen sollen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-335/99 P[R], HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. November 2001 in der Rechtssache T-151/01 R, Duales System Deutschland/Kommission, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 188).
  • EuG, 18.03.2008 - T-411/07

    Aer Lingus Group / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Kontrolle von

    Dieser hat somit glaubhaft zu machen, dass er die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen solchen Schaden zu erleiden (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. November 2001, Duales System Deutschland/Kommission, T-151/01 R, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 187 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.07.2005 - T-117/05

    Rodenbröker u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag

  • EuG, 21.06.2011 - T-209/11

    MB System / Kommission

  • EuG, 18.03.2011 - T-457/09

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Vorläufiger

  • EuG, 30.06.2009 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Beweisaufnahme -

  • EuG, 23.05.2005 - T-85/05

    Dimos Ano Liosion u.a. / Kommission

  • EuG, 11.03.2013 - T-110/12

    Iranian Offshore Engineering & Construction / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuG, 14.11.2008 - T-410/08

    GEMA / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Entscheidung der Kommission mit

  • EuG, 08.04.2008 - T-92/08

    Zypern / Kommission

  • EuGöD, 15.02.2011 - F-104/10

    de Pretis Cagnodo und Trampuz de Pretis Cagnodo / Kommission

  • EuG, 15.09.2011 - T-381/11

    Eurofer / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Kostenlose Zuteilung

  • EuG, 29.07.2011 - T-293/11

    Holcim (Deutschland) und Holcim / Kommission

  • EuG, 02.06.2005 - T-125/05

    Umwelt- und Ingenieurtechnik Dresden / Kommission - Vergabeverfahren - Verfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-159/00

    Sapod Audic

  • EuG, 01.02.2006 - T-417/05

    Endesa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Fusionskontrolle - Dringlichkeit

  • EuG, 15.09.2011 - T-379/11

    Hüttenwerke Krupp Mannesmann u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuG, 17.02.2011 - T-484/10

    Gas Natural Fenosa SDG / Kommission

  • EuG, 17.02.2011 - T-486/10

    Iberdrola / Kommission

  • EuG, 17.02.2011 - T-490/10

    Endesa und Endesa Generación / Kommission

  • EuG, 18.10.2007 - T-238/07

    Ristic u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

  • EuG, 08.06.2009 - T-173/09

    Z / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Einsicht eines Drittbetroffenen in

  • LG Köln, 18.07.2007 - 91 O 67/06

    Abschluss eines Zeichennutzungsvertrages "Der grüne Punkt" zur Markierung von

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Rechtsprechung
   EuG, 24.05.2007 - T-151/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19507
EuG, 24.05.2007 - T-151/05 (https://dejure.org/2007,19507)
EuG, Entscheidung vom 24.05.2007 - T-151/05 (https://dejure.org/2007,19507)
EuG, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - T-151/05 (https://dejure.org/2007,19507)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - System der Sammlung und Verwertung von in Deutschland in den Verkehr gebrachten Verpackungen, die mit dem Zeichen "Der Grüne Punkt" versehen sind - Entscheidung, mit der die missbräuchliche Ausnutzung einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/05
          Um die Rechtssicherheit und eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sie gestützt ist, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus dem Text der Klageschrift ergeben (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1961, Société Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Slg. 1961, 613, 644; Urteil des Gerichts vom 21. September 2005, EDP/Kommission, T-87/05, Slg. 2005, II-3745, Randnr. 155 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zwar kann die Klageschrift in einzelnen Punkten durch die Bezugnahme auf Teile der als Anlage beigefügten Schriftstücke untermauert und vervollständigt werden, doch kann die pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der rechtlichen Ausführungen ausgleichen, die gemäß Art. 44 § 1 der Verfahrensordnung in der Klageschrift enthalten sein müssen (Beschluss des Gerichts vom 21. Mai 1999, Asia Motor France u. a./Kommission, T-154/98, Slg. 1999, II-1703, Randnr. 49; Urteil EDP/Kommission, Randnr. 155 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 16.12.1999 - T-198/98

    Micro Leader / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/05
        Zu den markenrechtlichen Argumenten der Klägerin (siehe oben, Randnrn. 103 bis 113) ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass bei gleichzeitiger Inanspruchnahme zweier Befreiungssysteme das Zeichen "Der Grüne Punkt" und ein mittels "geeigneter Maßnahmen" erfolgter Hinweis auf ein anderes Befreiungssystem im Sinne von Anhang I Nr. 4 Abs. 2 zu § 6 VerpackV auf derselben Verpackung angebracht sind und dass bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Dualen Systems und einer Selbstentsorgerlösung auf derselben Verpackung das Zeichen "Der Grüne Punkt" und ein Hinweis auf eine Rückgabemöglichkeit am Laden stehen, die wesentliche Funktion der Marke von DSD nicht beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 5. Oktober 1988, Volvo, 238/87, Slg. 1988, 6211, Randnr. 9, und Magill, Randnrn. 49 und 50; Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 1999, Micro Leader/Kommission, T-198/98, Slg. 1999, II-3989, Randnr. 56).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/05
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs könne aber eine Zwangslizenz an einem gewerblichen Schutzrecht nur bei Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände" gewährt werden, dann nämlich, wenn die Lizenzverweigerung ein gewerbliches Schutzrecht betreffe, dessen Lizenzierung für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit unentbehrlich sei, wenn sie geeignet sei, jeglichen Wettbewerb auf einem abgeleiteten Markt auszuschließen, und wenn sie nicht objektiv gerechtfertigt sei (Urteile des Gerichtshofs vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission, "Magill", C-241/91 P und C-242/91 P, Slg. 1995, I-743, Randnrn. 50 bis 56, und vom 26. November 1998, Bronner, C-7/97, Slg. 1998, I-7791, Randnr. 39).
  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/05
        Was das Gemeinschaftsrecht angehe, werde der spezifische Gegenstand der Marke "Der Grüne Punkt", der darin bestehe, dem Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren (Urteil des Gerichtshofs vom 10. Oktober 1978, Centrafarm, 3/78, Slg. 1978, 1823, Randnrn. 11 bis 14) und ihren Inhaber gegen die Gefahr von Verwechslungen zu schützen (Urteil des Gerichtshofs vom 30. November 1993, Deutsche Renault, C-317/91, Slg. 1993, I-6227, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), nicht mehr beachtet, wenn am Dualen System teilnehmende sowie an einem Konkurrenzsystem teilnehmende Verpackungen unterschiedslos mit der Marke "Der Grüne Punkt" gekennzeichnet seien und wenn somit auch Wettbewerber von DSD von der Bekanntheit des Dualen Systems profitieren könnten.
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/05
    So liegt eine missbräuchliche Ausnutzung vor, wenn ein Unternehmen in beherrschender Stellung für seine Dienstleistungen Gebühren erhebt, die außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung stehen (Urteile des Gerichtshofs vom 13. November 1975, General Motors/Kommission, 26/75, Slg. 1975, 1367, vom 14. Februar 1978, United Brands/Kommission, 27/76, Slg. 1978, 207, Randnrn. 235 bis 268, und vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission, 226/84, Slg. 1986, 3263, Randnrn. 27 bis 30).
  • EuGH, 13.11.1975 - 26/75

    General Motors / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/05
    So liegt eine missbräuchliche Ausnutzung vor, wenn ein Unternehmen in beherrschender Stellung für seine Dienstleistungen Gebühren erhebt, die außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung stehen (Urteile des Gerichtshofs vom 13. November 1975, General Motors/Kommission, 26/75, Slg. 1975, 1367, vom 14. Februar 1978, United Brands/Kommission, 27/76, Slg. 1978, 207, Randnrn. 235 bis 268, und vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission, 226/84, Slg. 1986, 3263, Randnrn. 27 bis 30).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/05
    Er erfasst die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindern, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer unterscheiden (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr. 91).
  • EuGH, 11.11.1986 - 226/84

    British Leyland / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/05
    So liegt eine missbräuchliche Ausnutzung vor, wenn ein Unternehmen in beherrschender Stellung für seine Dienstleistungen Gebühren erhebt, die außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung stehen (Urteile des Gerichtshofs vom 13. November 1975, General Motors/Kommission, 26/75, Slg. 1975, 1367, vom 14. Februar 1978, United Brands/Kommission, 27/76, Slg. 1978, 207, Randnrn. 235 bis 268, und vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission, 226/84, Slg. 1986, 3263, Randnrn. 27 bis 30).
  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/05
        Die Klägerin macht geltend, ein Verstoß gegen Art. 82 EG scheide aus, da sie mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Art. 86 Abs. 2 EG betraut sei, nämlich mit der Abfallbewirtschaftung zu Zwecken des Umweltschutzes, genauer: der Erfassung und Verwertung von Verpackungen in ganz Deutschland einschließlich der unrentablen ländlichen Gebiete (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 27. April 1994, Almelo, C-393/92, Slg. 1994, I-1477, Randnr. 47, und vom 23. Mai 2000, Sydhavnens Sten & Grus, C-209/98, Slg. 2000, I-3743, Randnrn. 75 und 76; Urteil des Gerichts vom 27. Februar 1997, FFSA u. a./Kommission, T-106/95, Slg. 1997, II-229, Randnr. 72).
  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus EuG, 24.05.2007 - T-151/05
        Zu den markenrechtlichen Argumenten der Klägerin (siehe oben, Randnrn. 103 bis 113) ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass bei gleichzeitiger Inanspruchnahme zweier Befreiungssysteme das Zeichen "Der Grüne Punkt" und ein mittels "geeigneter Maßnahmen" erfolgter Hinweis auf ein anderes Befreiungssystem im Sinne von Anhang I Nr. 4 Abs. 2 zu § 6 VerpackV auf derselben Verpackung angebracht sind und dass bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Dualen Systems und einer Selbstentsorgerlösung auf derselben Verpackung das Zeichen "Der Grüne Punkt" und ein Hinweis auf eine Rückgabemöglichkeit am Laden stehen, die wesentliche Funktion der Marke von DSD nicht beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 5. Oktober 1988, Volvo, 238/87, Slg. 1988, 6211, Randnr. 9, und Magill, Randnrn. 49 und 50; Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 1999, Micro Leader/Kommission, T-198/98, Slg. 1999, II-3989, Randnr. 56).
  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 08.06.1995 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

  • EuG, 21.05.1999 - T-154/98

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin automobiles SA und Europe auto

  • EuGH, 30.11.1993 - C-317/91

    Deutsche Renault / AUDI

  • EuGH, 23.05.2000 - C-209/98

    Sydhavnens Sten & Grus

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

  • EuG, 24.05.2007 - T-289/01

    Duales System Deutschland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - System der

  • EuG, 28.04.1993 - T-85/92

    Paul de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Fehlen

  • EuG, 10.04.2003 - T-195/00

    Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services / Kommission

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Rechtsprechung
   EuG, 16.11.2001 - T-151/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,33032
EuG, 16.11.2001 - T-151/01 (https://dejure.org/2001,33032)
EuG, Entscheidung vom 16.11.2001 - T-151/01 (https://dejure.org/2001,33032)
EuG, Entscheidung vom 16. November 2001 - T-151/01 (https://dejure.org/2001,33032)
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