Rechtsprechung
EuG, 08.05.2012 - T-158/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Dumping - Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den USA - Endgültiger Antidumpingzoll - Auslaufen von Antidumpingmaßnahmen - Überprüfung - Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens oder erneuten Auftretens des Dumpings - Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009
- Europäischer Gerichtshof
Dow Chemical / Rat
Dumping - Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den USA - Endgültiger Antidumpingzoll - Auslaufen von Antidumpingmaßnahmen - Überprüfung - Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens oder erneuten Auftretens des Dumpings - Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009
- EU-Kommission
Dow Chemical / Rat
Dumping - Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den USA - Endgültiger Antidumpingzoll - Auslaufen von Antidumpingmaßnahmen - Überprüfung - Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens oder erneuten Auftretens des Dumpings - Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilnichtige Durchführungsverordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilnichtige Durchführungsverordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 9. April 2010 - Dow Chemical/Rat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 54/2010 des Rates vom 19. Januar 2010 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 17, S. 1)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- EuG, 20.06.2001 - T-188/99
Euroalliages / Kommission
Auszug aus EuG, 08.05.2012 - T-158/10
In diesem Kontext ist zu berücksichtigen, dass die Prüfung der Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens oder eines erneuten Auftretens des Dumpings und der Schädigung die Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Fragen voraussetzt und die gerichtliche Kontrolle dieser Beurteilung daher auf die Prüfung der Frage zu beschränken ist, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt, der der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2001, Euroalliages/Kommission, T-188/99, Slg. 2001, II-1757, Randnrn. 45 und 46).Schließlich folgt aus dieser Bestimmung, dass die bloße Möglichkeit, dass das Dumping und die Schädigung anhalten oder erneut auftreten, nicht schon die Aufrechterhaltung einer Maßnahme rechtfertigen kann, da hierfür erforderlich ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens oder erneuten Auftretens des Dumpings und der Schädigung von den zuständigen Behörden aufgrund einer Untersuchung positiv festgestellt worden ist (Urteile des Gerichts Euroalliages/Kommission, oben in Randnr. 21 angeführt, Randnrn. 41, 42 und 57, und vom 8. Juli 2003, Euroalliages u. a./Kommission, T-132/01, Slg. 2003, II-2359, Randnr. 37).
- EuG, 08.07.2003 - T-132/01
Euroalliages u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 08.05.2012 - T-158/10
Schließlich folgt aus dieser Bestimmung, dass die bloße Möglichkeit, dass das Dumping und die Schädigung anhalten oder erneut auftreten, nicht schon die Aufrechterhaltung einer Maßnahme rechtfertigen kann, da hierfür erforderlich ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens oder erneuten Auftretens des Dumpings und der Schädigung von den zuständigen Behörden aufgrund einer Untersuchung positiv festgestellt worden ist (Urteile des Gerichts Euroalliages/Kommission, oben in Randnr. 21 angeführt, Randnrn. 41, 42 und 57, und vom 8. Juli 2003, Euroalliages u. a./Kommission, T-132/01, Slg. 2003, II-2359, Randnr. 37). - EuGH, 07.12.1993 - C-216/91
Rima / Rat
Auszug aus EuG, 08.05.2012 - T-158/10
Viertens ist darauf hinzuweisen, dass Antidumpingverfahren grundsätzlich alle Einfuhren einer bestimmten Warengruppe aus einem Drittland und nicht die Einfuhren von Waren bestimmter Unternehmen betreffen (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Dezember 1993, Rima Eletrometalurgia/Rat, C-216/91, Slg. 1993, I-6303, Randnr. 17). - EuGH, 11.02.2010 - C-373/08
Hoesch Metals and Alloys - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 24 - …
Auszug aus EuG, 08.05.2012 - T-158/10
Vorab ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Unionsorgane im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik, besonders im Bereich handelspolitischer Schutzmaßnahmen, wegen der Komplexität der von ihnen zu prüfenden wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Sachverhalte über ein weites Ermessen verfügen (Urteile des Gerichtshofs vom 27. September 2007, 1kea Wholesale, C-351/04, Slg. 2007, I-7723, Randnr. 40, und vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, Slg. 2010, I-951, Randnr. 61). - EuGH, 27.09.2007 - C-351/04
Ikea Wholesale - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in …
Auszug aus EuG, 08.05.2012 - T-158/10
Vorab ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Unionsorgane im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik, besonders im Bereich handelspolitischer Schutzmaßnahmen, wegen der Komplexität der von ihnen zu prüfenden wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Sachverhalte über ein weites Ermessen verfügen (Urteile des Gerichtshofs vom 27. September 2007, 1kea Wholesale, C-351/04, Slg. 2007, I-7723, Randnr. 40, und vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, Slg. 2010, I-951, Randnr. 61).
- EuG, 29.01.2014 - T-528/09
Hubei Xinyegang Steel / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus …
Insbesondere hat das Gericht nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz zu prüfen, sondern auch zu kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2012, Dow Chemical/Rat, T-158/10, Rn. 59). - EuG, 18.10.2018 - T-364/16
ArcelorMittal Tubular Products Ostrava u.a. / Kommission
In diesem Rahmen kann die Kommission die geltenden Maßnahmen entweder beibehalten oder auslaufen lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2012, Dow Chemical/Rat, T-158/10, EU:T:2012:218, Rn. 43). - EuG, 05.04.2017 - T-422/13
CPME u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat …
In diesem Kontext ist anzumerken, dass die Prüfung der Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens oder eines erneuten Auftretens des Dumpings und der Schädigung die Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Fragen voraussetzt und die gerichtliche Kontrolle dieser Beurteilung daher auf die Prüfung der Frage zu beschränken ist, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt, der der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juni 2001, Euroalliages/Kommission, T-188/99, EU:T:2001:166, Rn. 45 und 46, und vom 8. Mai 2012, Dow Chemical/Rat, T-158/10, EU:T:2012:218, Rn. 21). - EuG, 16.12.2015 - T-108/13
VTZ u.a. / Rat
En outre, il appartient audit juge de vérifier non seulement l'exactitude matérielle des éléments de preuve invoqués, leur fiabilité et leur cohérence, mais également de contrôler si ces éléments constituent l'ensemble des données pertinentes devant être prises en considération pour apprécier une situation complexe et s'ils sont de nature à étayer les conclusions qui en sont tirées (voir, en ce sens, arrêt du 8 mai 2012, Dow Chemical/Conseil, T-158/10, Rec, EU:T:2012:218, point 59).