Rechtsprechung
   EuG, 20.03.2002 - T-17/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Geldbuße - Gleichbehandlung - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Rückwirkungsverbot

  • Europäischer Gerichtshof

    KE KELIT / Kommission

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2002, II-1647



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Wird zitiert von ... (12)  

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  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99  

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

    Sieben der neun anderen für die Zuwiderhandlung zur Verantwortung gezogenen Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-15/99, T-16/99, T-17/99, T-21/99, T-23/99, T-28/99 und T-31/99).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-386/10  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre -

    Es ist jedoch festzustellen, dass das Gericht in Randnr. 72 des angefochtenen Urteils auf die Rechtsprechung verwiesen hat, wonach auf ein Unternehmen ausgeübter Druck dieses nicht von seiner Haftung für eine Beteiligung an einer Zuwiderhandlung befreit (Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnrn. 369 und 370, Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, KE KELIT/Kommission, T-17/99, Slg. 2002, II-1647, Randnr. 50, und vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 63).
  • EuG, 30.04.2009 - T-12/03  

    Wettbewerb - Vereinbarungen - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und

    Im Übrigen hätte die Klägerin wegen des möglicherweise auf sie ausgeübten Drucks bei der zuständigen Behörde Anzeige erstatten oder bei der Kommission einen Antrag nach Art. 3 der Verordnung Nr. 17 stellen können, statt an diesen Handlungen teilzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, KE KELIT/Kommission, T-17/99, Slg. 2002, II-1647, Randnr. 50, und vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 63).
  • EuG, 20.03.2002 - T-16/99  

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

    Sieben der neun anderen für die Zuwiderhandlung zur Verantwortung gezogenen Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-9/99, T-15/99, T-17/99, T-21/99, T-23/99, T-28/99 und T-31/99).
  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße -

    Was das zweite Argument einer angeblichen Abhängigkeit der Klägerin von ihren Kunden und Wettbewerbern angeht (vgl. vorstehend Randnr. 54), so kann sich die Klägerin, selbst wenn man davon ausgeht, dass sie unter Druck gesetzt wurde, nicht darauf berufen, da sie wegen des ausgeübten Drucks bei der zuständigen Behörde hätte Anzeige erstatten oder bei der Kommission einen Antrag nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 hätte stellen können, statt an diesen Handlungen teilzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-17/99, KE KELIT/Kommission, Slg. 2002, II-1647, Randnr. 50 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.11.2005 - T-64/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße -

    Zur Begründetheit der Rüge führt die Kommission aus, dass sich aus den Urteilen des Gerichts vom 20. März 2002 zum Fernwärmetechnik-Kartell ergebe, dass die Leitlinien nicht gegen Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 verstießen (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002 in den Rechtssachen T-9/99, HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487, T-15/99, Brugg Rohrsysteme/Kommission, Slg. 2002, II-1613, T-16/99, Lögstör Rör/Kommission, Slg. 2002, II-1633, T-17/99, KE KELIT/Kommission, Slg. 2002, II-1647, T-21/99, Dansk Rørindustri/Kommission, Slg. 2002, II-1681, T-28/99, Sigma Tecnologie/Kommission, Slg. 2002, II-1845, T-31/99, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881, und insbesondere LR AF 1998/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Randnrn.
  • EuG, 20.03.2002 - T-15/99  

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

    Sieben der neun anderen für die Zuwiderhandlung zur Verantwortung gezogenen Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-9/99, T-16/99, T-17/99, T-21/99, T-23/99, T-28/99 und T-31/99).
  • EuG, 19.05.2010 - T-21/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - Entscheidung, mit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-189/02  

    Dansk Rørindustri A/S (C-189/02 P), Isoplus Fernwärmetechnik

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