Rechtsprechung
EuG, 03.07.2002 - T-179/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Richtlinie 92/27/EWG des Rates - Etikettierung eines Arzneimittels - Zentralisiertes Verfahren für die Genehmigung von Arzneimitteln - Einfügung des Logos des örtlichen Vertreters in das blaue Kästchen auf der Verpackung eines Arzneimittels
- Europäischer Gerichtshof
A. Menarini / Kommission
- EU-Kommission
A. Menarini - Industrie Farmaceutiche Riunite Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Richtlinie Nr. 92/27 des Rates, Artikel 2 Absatz 2
1. Rechtsangleichung - Etikettierung und Packungsbeilage von Humanarzneimitteln - Richtlinie 92/27 - Zentralisiertes Verfahren für die Genehmigung von Arzneimitteln - Verordnung Nr. 2309/93 - Entscheidung der Kommission, ob ein örtlicher Vertreter sein Logo auf der ...
- EU-Kommission
A. Menarini - Industrie Farmaceutiche Riunite Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Richtlinie 92/27/EWG des Rates - Etikettierung eines Arzneimittels - Zentralisiertes Verfahren für die Genehmigung von Arzneimitteln - Einfügung des Logos des örtlichen Vertreters in das blaue Kästchen auf der Verpackung eines Arzneimittels.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Etikettierung eines Arzneimittels; Zentralisiertes Verfahren für die Genehmigung von Arzneimitteln; Einfügung des Logos des örtlichen Vertreters in das blaue Kästchen auf der Verpackung eines Arzneimittels
- Judicialis
Richtlinie 92/27/EWG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
A. Menarini / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, mit der diese den Antrag der klagenden Gesellschaft abgelehnt hat, neben den in Artikel 2 der Richtlinie 92/27/EWG des Rates vom 31. März 1992 über die Etikettierung und die Packungsbeilage von Humanarzneimitteln ...
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 11.04.2001 - C-459/00
Kommission / Trenker
Auszug aus EuG, 03.07.2002 - T-179/00
33 und 34, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-459/00 P[R], Kommission/Trenker, Slg. 2001, I-2823, Randnrn. - EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
Upjohn
Auszug aus EuG, 03.07.2002 - T-179/00
Ist die Verwaltungsentscheidung das Ergebnis komplexer Beurteilungen auf medizinisch-pharmakologischem Gebiet, so sind solche Beurteilungen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur in begrenztem Umfang gerichtlich nachprüfbar (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-120/97, Upjohn, Slg. 1999, I-223, Randnrn.
- EuG, 17.09.2007 - T-201/04
Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
Soweit die Entscheidung der Kommission das Ergebnis komplexer technischer Beurteilungen ist, unterliegen diese grundsätzlich ebenfalls einer beschränkten gerichtlichen Kontrolle; dies bedeutet, dass der Gemeinschaftsrichter die von der Kommission vorgenommene Beurteilung des Sachverhalts nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf (vgl. in Bezug auf eine Entscheidung, die im Anschluss an komplexe Beurteilungen auf medizinisch-pharmakologischem Gebiet erging, Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. April 2001, Kommission/Trenker, C-459/00 P[R], Slg. 2001, I-2823, Randnrn. 82 und 83; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 1999, Upjohn, C-120/97, Slg. 1999, I-223, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteile des Gerichts vom 3. Juli 2002, A. Menarini/Kommission, T-179/00, Slg. 2002, II-2879, Randnrn. - LSG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - L 9 KR 563/16
Generikaabschlag - pharmazeutischer Unternehmer - Generika - Großhändler - …
Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Rechtssache T-179/00 vom 3. Juli 2012, Rn. 49 ff.) ergebe, bilde ein Logo eine Einheit mit dem Namen des örtlichen Vertreters und führe nicht dazu, dass er mit dem Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen verwechselt werden können. - EuG, 19.11.2008 - T-187/06
Schräder / CPVO (SUMCOL 01) - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Pflanzensorte …
Wie sich u. a. aus dem Dokument TG/1/3 der UPOV vom 19. April 2002 - "Allgemeine Einführung zur Prüfung auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit und Erarbeitung Harmonisierter Beschreibungen von Neuen Pflanzensorten" - ergibt, erfordert eine solche Beurteilung Sachverstand und besondere fachliche Kenntnisse, insbesondere auf dem Gebiet der Botanik und der Genetik (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2002, A. Menarini/Kommission, T-179/00, Slg. 2002, II-2879, Randnrn. 44 und 45).