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   EuG, 08.05.1996 - T-19/95   

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EuG, 08.05.1996 - T-19/95 (https://dejure.org/1996,4138)
EuG, Entscheidung vom 08.05.1996 - T-19/95 (https://dejure.org/1996,4138)
EuG, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - T-19/95 (https://dejure.org/1996,4138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Adia Interim SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - Leiharbeitnehmer - Angebot, das einen Rechenfehler enthält - Begründung der ablehnenden Entscheidung - Keine Verpflichtung des Auftraggebers, sich mit dem Bieter in Verbindung zu setzen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überlassung von Leiharbeitnehmern; Ausschreibung für Leiharbeitsunternehmen ; Kriterien für die Erteilung des Zuschlags

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 3418/93 Art. 99; ; EG-Vertrag Art. 190; ; EG-Vertrag Art. 173

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - Leiharbeitnehmer - Angebot, das einen Rechenfehler enthält - Begründung der ablehnenden Entscheidung - Keine Verpflichtung des Auftraggebers, sich mit dem Bieter in Verbindung zu setzen.

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 14.07.1995 - T-166/94

    Koyo Seiko Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumping - Schädigung.

    Auszug aus EuG, 08.05.1996 - T-19/95
    Danach muß die Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können, um ihre Rechte geltend zu machen, und der Richter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1995 in der Rechtssache T-166/94, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1995, II-2129, Randnr. 103).
  • EuGH, 23.11.1978 - 56/77

    Agence européenne d'intérims / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.05.1996 - T-19/95
    Die Kommission verfügt nämlich über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, und die Kontrolle des Gerichts muß sich auf die Nachprüfung der Frage beschränken, ob kein schwerer und offenkundiger Fehler vorliegt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. November 1978 in der Rechtssache 56/77, Agence européenne d' intérims/Kommission, Slg. 1978, 2215, Randnr. 20).
  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
    Auszug aus EuG, 08.05.1996 - T-19/95
    Die in Artikel 173 Absatz 5 EG-Vertrag vorgesehene Klagefrist beginnt nämlich erst im Zeitpunkt der Mitteilung der mit Gründen versehenen Entscheidung, sofern der Bieter seinen Antrag auf eine solche Entscheidung binnen angemessener Frist nach Kenntnisnahme von der Ablehnung seines Angebots gestellt hat (vgl. Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, und vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93, T-433/93 und T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    Auszug aus EuG, 08.05.1996 - T-19/95
    Die in Artikel 173 Absatz 5 EG-Vertrag vorgesehene Klagefrist beginnt nämlich erst im Zeitpunkt der Mitteilung der mit Gründen versehenen Entscheidung, sofern der Bieter seinen Antrag auf eine solche Entscheidung binnen angemessener Frist nach Kenntnisnahme von der Ablehnung seines Angebots gestellt hat (vgl. Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, und vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93, T-433/93 und T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49).
  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Diese Vorgehensweise entspricht dem Zweck der Begründungspflicht gemäß Art. 253 EG, wonach die Begründung einer beschwerenden Entscheidung es dem Gericht ermöglichen muss, seine Rechtmäßigkeitskontrolle wahrzunehmen; dem Betroffenen muss sie ermöglichen, die Gründe für die erlassene Maßnahme zu erfahren, damit er seine Rechte geltend machen und die Begründetheit der Entscheidung prüfen kann (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1992, La Cinq/Kommission, T-44/90, Slg. 1992, II-1, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 8. Mai 1996, Adia Interim/Kommission, T-19/95, Slg. 1996, II-321, Randnr. 32, und vom 12. Juli 2007, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-250/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    Die in Art. 230 Abs. 5 EG vorgesehene Klagefrist beginnt erst zum Zeitpunkt der Mitteilung der mit Gründen versehenen Entscheidung, vorausgesetzt, der Bieter hat seinen Antrag auf eine solche Entscheidung binnen angemessener Frist nach Kenntnisnahme von der Ablehnung seines Angebots gestellt (vgl. Urteil Adia Interim/Kommission, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.12.2009 - T-195/08

    Antwerpse Bouwwerken / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

    Daraus folgt, dass diese Bestimmung nicht so ausgelegt werden kann, dass sie den Organen in den dort abschließend aufgezählten Ausnahmefällen eine Pflicht zur Kontaktaufnahme mit den Bewerbern auferlegt (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 8. Mai 1996, Adia interim/Kommission, T-19/95, Slg. 1996, II-321, Randnrn. 43 und 44).

    Anders könnte es nur sein, wenn sich diese Befugnis aufgrund der allgemeinen Rechtsgrundsätze zu einer Verpflichtung der Kommission verdichten konnte, Kontakt mit einem Bewerber aufzunehmen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil Adia interim/Kommission, oben in Randnr. 54 angeführt, Randnr. 45).

  • EuG, 21.05.2008 - T-495/04

    Belfass / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches

    Entgegen dem Vorbringen des Rates seien die Feststellungen des Gerichts im Urteil vom 8. Mai 1996, Adia interim/Kommission (T-19/95, Slg. 1996, II-321, Randnr. 47), nicht auf die vorliegende Rechtssache übertragbar.

    Für diese Argumentation stützt sich der Rat insbesondere auf das Urteil Adia interim/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt.

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt der Rat bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über ein weites Ermessen, und die Kontrolle durch das Gericht muss sich auf die Prüfung der Frage beschränken, ob ein schwerer und offenkundiger Fehler vorliegt (Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 1978, Agence européenne d'interims/Kommission, 56/77, Slg. 1978, 2215, Randnr. 20, Urteile des Gerichts in der Rechtssache Adia interim/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 49, und vom 6. Juli 2000, AICS/Parlament, T-139/99, Slg. 2000, II-2849, Randnr. 39).

  • EuG, 19.03.2010 - T-50/05

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Ein solches Vorgehen entspricht dem Zweck der Begründungspflicht gemäß Art. 253 EG, wonach die Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass zum einen die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können, um ihre Rechte geltend zu machen, und zum anderen das Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 8. Mai 1996, Adia interim/Kommission, T-19/95, Slg. 1996, II-321, Randnr. 32, vom 26. Februar 2002, Esedra/Kommission, T-169/00, Slg. 2002, II-609, Randnr. 190, Strabag Benelux/Rat, oben in Randnr. 107 angeführt, Randnr. 55, und vom 12. Juli 2007, Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Randnr. 133 angeführt, Randnr. 69).
  • EuG, 09.09.2009 - T-437/05

    'Brink''s Security Luxembourg / Kommission' - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die nach Art. 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63; Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1995, Koyo Seiko/Rat, T-166/94, Slg. 1995, II-2129, Randnr. 103, und vom 8. Mai 1996, Adia Interim/Kommission, T-19/95, Slg. 1996, II-321, Randnr. 32).
  • EuG, 25.02.2003 - T-183/00

    Strabag Benelux / Rat

    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 8. Mai 1996 in der Rechtssache T-19/95 (Adia interim/Kommission, Slg. 1996, II-321) macht der Rat geltend, dass die Klägerin die Entscheidung vom 14. April 2000, die an sie selbst gerichtet gewesen sei, hätte anfechten müssen, oder zumindest diese Entscheidung und die tatsächlich angefochtene Entscheidung.
  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98

    ADT Projekt / Kommission

    Die Kommission verfügt über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind (Urteil des Gerichtshofes vom 23. November 1978 in der Rechtssache 56/77, Agence européenne d'intérims/Kommission, Slg. 1978, 2215, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 8. Mai 1996 in der Rechtssache T-19/95, Adia interim/Kommission, Slg. 1996, II-321, Randnr. 49).
  • EuG, 09.09.2010 - T-300/07

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Art. 100 Abs. 2 der Haushaltsordnung sieht lediglich vor, dass der öffentliche Auftraggeber auf einen entsprechenden schriftlichen Antrag hin binnen 15 Kalendertagen nach dessen Eingang die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des Auftragnehmers mitteilt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2007, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-250/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 113; vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 8. Mai 1996, Adia interim/Kommission, T-19/95, Slg. 1996, II-321, Randnr. 31).
  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services / Europäisches Parlament

    56 Ausserdem ist daran zu erinnern, daß das Parlament bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über ein weites Ermessen verfügt und daß sich die Kontrolle des Gerichts auf die Prüfung der Frage beschränken muß, ob kein schwerer und offenkundiger Fehler vorliegt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. November 1978 in der Rechtssache 56/77, Agence européenne d'intérims/Kommission, Slg. 1978, 2215, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 8. Mai 1996 in der Rechtssache T-19/95, Adia intérim/Kommission, Slg. 1996, II-321, Randnr. 49).
  • EuG, 26.02.2002 - T-169/00

    Esedra / Kommission

    Außerdem führt die Kommission aus, die von der Klägerin erwähnten drei Klarstellungsersuchen stünden mit Artikel 99 Buchstabe h Nummer 2 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung vollkommen im Einklang, und beruft sich hierzu auf das Urteil des Gerichts vom 8. Mai 1996 in der Rechtssache T-19/95 (Adia Interim/Kommission, Slg. 1996, II-321).
  • EuG, 29.10.1998 - T-13/96

    TEAM Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - PHARE-Programm -

  • EuG, 18.04.2007 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 25.02.2003 - T-4/01

    Renco / Rat

  • EuG, 06.07.2000 - T-139/99

    AICS / Parlament

  • EuG, 31.01.2005 - T-447/04

    Capgemini Nederland / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuGöD, 29.09.2011 - F-80/10

    AJ / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-92/00

    HI

  • EuG, 20.07.2006 - T-114/06

    Globe / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-143/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Sociedade de Curtumes a Sul do

  • EuGöD, 10.07.2014 - F-48/13

    CW / Parlament

  • EuG, 14.01.2015 - T-667/11

    Veloss International und Attimedia / Parlament

  • EuGöD, 15.02.2012 - F-113/10

    AT / EACEA

  • EuGöD, 26.03.2015 - F-41/14

    CW / Parlament

  • EuGöD, 18.03.2015 - F-24/14

    Rajala / HABM

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