Rechtsprechung
EuG, 08.11.2012 - T-194/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ungarn / Kommission
- EU-Kommission
Ungarn gegen Europäische Kommission.
[fremdsprachig] Nichtigkeitsklage - Verordnung [EG] Nr. 1234/2007 - Verordnung [EG] Nr. 607/2009 - Datenbank E-Bacchus - Eintragung der geschützten Ursprungsbezeichnung "Vinohradnícka oblast Tokaj" mit der Slowakei als Ursprungsland - Nicht anfechtbare Handlung - ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Landwirtschaft - Das Gericht weist die Klage Ungarns gegen die Eintragung der Bezeichnung "Vinohradnícka oblast Tokaj" für die Slowakei in der Datenbank EBacchus ab
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
E-Bacchus und der Tokajer-Wein
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur Eintragung einer Bezeichnung für Tokajer Wein für die Slowakei in der Datenbank E-Bacchus
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 28. April 2010 - Ungarn/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Eintragung der geografischen Angabe "Vinohradnícka oblast" Tokaj" mit dem Ursprungsland Slowakei im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Weine, da die geschützte geografische Angabe "Tokajská/Tokajské/Tokajský ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- EuG, 08.11.2012 - T-194/10
- EuGH, 13.02.2014 - C-31/13
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 13.02.2014 - C-31/13
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Eintragung des slowakischen Weinnamens …
Mit seinem Rechtsmittel beantragt Ungarn die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 8. November 2012, Ungarn/Kommission (T-194/10, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht seine Klage auf Nichtigerklärung der Eintragung der geschützten Ursprungsbezeichnung "Vinohradnícka oblast' Tokaj" vom 26. Februar 2010 (im Folgenden: streitige Eintragung), die mit der Slowakei als Ursprungsland in das elektronische Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben für Wein (im Folgenden: Datenbank E-Bacchus) aufgenommen wurde, als unzulässig abgewiesen hat. - VG Würzburg, 04.04.2019 - W 3 K 18.821
Frankenwein darf auch an der Mosel abgefüllt werden
Dies ergibt sich auch aus der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom 8. November 2012 (EuG, Gerichtsinformationen vom 8.12.2012 - T 194/10 - juris Rn. 36, bestätigt durch den EuGH mit Urteil vom 13.2.2014 - C - 31/2013 - a.a.O. Rn. 38 und Rn. 69 bis 76). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 8 A 11814/19
Begriff der Rebfläche im Sinne der weinrechtlichen Produktspezifikation - …
Auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichts vom 8. November 2012 in der Rechtssache T-194/10 (Tokaj) sowie der hierzu ergangenen Rechtsmittelentscheidung im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Februar 2014 (Rechtssache C-31/13 P) vermag nicht abgeleitet zu werden, dass der Produktspezifikation bei automatisch geschützten Ursprungsbezeichnungen lediglich eine deklaratorische Bedeutung zukommt und bei einer Abweichung auf die Vorschriften nationalen Rechts abzustellen ist. - VG Mainz, 24.10.2019 - 1 K 67/19
Geschützte Weinbezeichnung "Rheinhessen"
Zum anderen bestätigte der EuGH die Auffassung des EuG, dass sich der Inhalt der gemäß § 118s Abs. 2, 3 GMO-2007 zu übermittelnden Unterlagen nach nationalen Bestimmungen richte und nicht nach der Eintragung in die Datenbank (vgl. EuG, Urteil vom 8. November 2012 - T-194/10 -, BeckRS 2012, 82382, Rn. 36), wohl nur im Ergebnis hinsichtlich der allgemeinen Rechtswirkungen der Eintragung (…vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 67; anders VG Würzburg…, Urteil vom 4. April 2019 - W 3 K 18.821 -, juris, Rn. 59).