Weitere Entscheidung unten: EuG, 11.03.1996

Rechtsprechung
   EuG, 06.05.1997 - T-195/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3973
EuG, 06.05.1997 - T-195/95 (https://dejure.org/1997,3973)
EuG, Entscheidung vom 06.05.1997 - T-195/95 (https://dejure.org/1997,3973)
EuG, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - T-195/95 (https://dejure.org/1997,3973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Schadensersatzklage - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz ; Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85 Abs. 3; ; EG-Vertrag Art. 175; ; EG-Vertrag Art. 215

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Untätigkeitsklage, mit der festgestellt werden soll, daß die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, auf die von der Klägerin auf der Grundlage von Artikel 85 EG-Vertrag und der Verordnung (EWG) Nr. 123/85 der Kommission eingereichte Beschwerde in bezug auf die ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.12.1961 - 19/60

    Société Fives Lille Cail und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuG, 06.05.1997 - T-195/95
    Hierzu obliege es dem Kläger, Angaben zu machen, die so ausreichend sein müssten, daß der Beklagte in zweckdienlicher Weise zur Sache Stellung nehmen und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben könne (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den verbundenen Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives-Lille-Cail u. a./Haute-Autorité, Slg. 1961, 613, 643, und Urteil des Gerichtshofes vom 12. April 1984 in der Rechtssache 281/82, Unifrex/Kommission und Rat, Slg. 1984, 1969, Randnr. 15).
  • EuG, 29.11.1993 - T-56/92

    Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage -

    Auszug aus EuG, 06.05.1997 - T-195/95
    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemässe Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, daß die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (vgl. z. B. Beschluß des Gerichts vom 29. November 1993 in der Rechtssache T-56/92, Kölman/Kommission, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 21).
  • EuGH, 12.04.1984 - 281/82

    Unifrex / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 06.05.1997 - T-195/95
    Hierzu obliege es dem Kläger, Angaben zu machen, die so ausreichend sein müssten, daß der Beklagte in zweckdienlicher Weise zur Sache Stellung nehmen und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben könne (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den verbundenen Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives-Lille-Cail u. a./Haute-Autorité, Slg. 1961, 613, 643, und Urteil des Gerichtshofes vom 12. April 1984 in der Rechtssache 281/82, Unifrex/Kommission und Rat, Slg. 1984, 1969, Randnr. 15).
  • EuG, 18.09.1996 - T-387/94

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin Automobiles SA, Europe Auto

    Auszug aus EuG, 06.05.1997 - T-195/95
    21 Eine Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schäden genügt diesen Erfordernissen nur, wenn sie Tatsachen anführt, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-387/94, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-0000, Randnr. 107).
  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (Urteile des Gerichts vom 6. Mai 1997, Guérin automobiles/Kommission, T-195/95, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20, vom 25. Mai 2004, Distilleria Palma/Kommission, T-154/01, Slg. 2004, II-1493, Randnr. 58, und vom 12. März 2008, European Service Network/Kommission, T-332/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 229).
  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

    56 Damit die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege gewährleistet sind, ist es darüber hinaus nach ständiger Rechtsprechung für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-178/00, Italien/Kommission, Slg. 2003, I-303, Randnr. 6; Urteile des Gerichts vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnrn.
  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

    592 Zu dem Verweis der Klägerin auf die genannte Anlage in der Klageschrift ist festzustellen, dass es nach gefestigter Rechtsprechung zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich ist, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, jedoch zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-178/00, Italien/Kommission, Slg. 2003, I-303, Randnr. 6, sowie Urteile des Gerichts vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20, und vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache T-145/98, ADT Projekt/Kommission, Slg. 2000, II-387, Randnr. 66, Beschluss des Gerichts vom 25. Juli 2000 in der Rechtssache T-110/98, RJB Mining/Kommission, Slg. 2000, II-2971, Randnr. 23 mit der dort zitierten Rechtsprechung, sowie Urteile des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-195/00, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission, Slg. 2003, II-1677, Randnr. 26, und vom 16. März 2004 in der Rechtssache T-157/01, Danske Busvognmænd/Kommission, Slg. 2004, II-917, Randnr. 45; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den verbundenen Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 613, 644, und vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-330/88, Grifoni/EAG, Slg. 1991, I-1045, Randnrn.
  • EuG, 10.03.2009 - T-249/06

    Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (Urteile des Gerichts vom 6. Mai 1997, Guérin automobiles/Kommission, T-195/95, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20, und vom 3. Februar 2005, Chiquita Brands u. a./Kommission, T-19/01, Slg. 2005, II-315, Randnr. 64).
  • EuG, 29.01.1998 - T-113/96

    Dubois und Fils / Rat und Kommission

    Eine Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schäden genügt diesen Erfordernissen nur, wenn sie Angaben enthält, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen läßt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet (Urteile des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-387/94, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-961, Randnr. 107, vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-38/96, Guérin automobiles/Kommission, Slg. II-1223, Randnr. 42).
  • EuG, 11.01.2002 - T-210/00

    Biret und Cie / Rat

    Eine Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schäden genügt diesen Erfordernissen nur, wenn sie Tatsachen anführt, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet (Urteile des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-387/94, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-961, Randnrn. 106 und 107, und vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnrn.
  • EuG, 11.01.2002 - T-174/00

    Biret International / Rat

    Eine Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schäden genügt diesen Erfordernissen nur, wenn sie Tatsachen anführt, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet (Urteile des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-387/94, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-961, Randnrn. 106 und 107, und vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

    6: - T-79/89, T-84/89, T-85/89, T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89, Slg. 1992, II-315.7: - C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555.8: - T-305/94, T-306/94, T-307/94, T-313/94, T-314/94, T-315/94, T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg. 1999, II-931.9: - Die Kommission führt hierzu die Urteile vom 5. Juli 1992 in der Rechtssache T-26/90 (Finsider/Kommission, Slg. 1992, II-1789, Randnr. 37) (Amtsantritt eines Richters am Gerichtshof), vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95 (Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 10) (Tod), vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache T-232/95 (Cecom/Rat, Slg. 1998, II-2679, Randnr. 13) (Ernennung zum Generalanwalt beim Gerichtshof) und vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-134/94 (NMH Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-239, Randnr. 38) (Ablauf der Amtszeit) an.
  • EuG, 25.10.2011 - T-192/08

    Transnational Company "Kazchrome" und ENRC Marketing / Rat

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (Urteile des Gerichts vom 6. Mai 1997, Guérin automobiles/Kommission, T-195/95, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20, und vom 3. Februar 2005, Chiquita Brands u. a./Kommission, T-19/01, Slg. 2005, II-315, Randnr. 64).
  • EuG, 25.10.2011 - T-190/08

    CHEMK und KF / Rat - Dumping - Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (Urteile des Gerichts vom 6. Mai 1997, Guérin automobiles/Kommission, T-195/95, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20, und vom 3. Februar 2005, Chiquita Brands u. a./Kommission, T-19/01, Slg. 2005, II-315, Randnr. 64).
  • EuG, 22.07.2005 - T-376/04

    Polyelectrolyte Producers Group / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 13.12.1999 - T-190/95

    Sodima / Kommission

  • EuG, 25.05.2004 - T-154/01

    Distilleria Palma / Kommission - Verordnung (EWG) Nr. 822/87 - Gemeinsame

  • EuG, 30.03.2006 - T-367/03

    Yedas Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret / Rat und Kommission -

  • EuG, 30.06.2009 - T-444/07

    CPEM / Kommission - ESF - Streichung eines Zuschusses - Bericht des OLAF

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-245/99

    Montedison / Kommission

  • EuG, 19.05.2004 - T-154/01

    Verordnung (EWG) Nr. 822/87 - Gemeinsame Marktorganisation für Wein - Verordnung

  • EuG, 26.01.2006 - T-364/03

    Medici Grimm / Rat - Dumping - Einfuhren von Handtaschen aus Leder mit Ursprung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-178/00

    Italien / Kommission

  • EuG, 20.02.2004 - T-319/03

    French u.a. / Rat und Kommission - Klageschrift - Formerfordernisse -

  • EuG, 14.05.1998 - T-262/97

    Goldstein / Kommission

  • EuG, 08.02.2001 - T-183/98

    Ferrandi / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuG, 11.03.1996 - T-195/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12906
EuG, 11.03.1996 - T-195/95 (https://dejure.org/1996,12906)
EuG, Entscheidung vom 11.03.1996 - T-195/95 (https://dejure.org/1996,12906)
EuG, Entscheidung vom 11. März 1996 - T-195/95 (https://dejure.org/1996,12906)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Klage wegen Untätigkeit und auf Schadensersatz - Einrede der Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz ; Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen; Wettbewerbswidrigkeit von Verträgen

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85 Abs. 3; ; EG-Vertrag Art. 215; ; Art. 175 EG-Vertrag

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.02.1993 - C-107/91

    ENU / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.03.1996 - T-195/95
    Angesichts häufiger Kontakte mit der Kommission nach der Aufforderung habe die Klägerin annehmen dürfen, daß das der Kommission unterbreitete Problem im positiven Sinn gelöst werden würde (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 16. Februar 1993 in der Rechtssache C-107/91, ENU/Kommission, Slg. 1993, I-599).

    21 Der Hinweis der Klägerin auf das Urteil ENU/Kommission (a. a. O., Randnrn. 23 f.) geht fehl.

    Das Argument, das die Klägerin aus dem Urteil ENU/Kommission abzuleiten versucht, geht also, wie gesagt, fehl.

  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
    Auszug aus EuG, 11.03.1996 - T-195/95
    Der Begriff des berechtigten Vertrauens setzt jedoch voraus, daß bei dem Betroffenen durch klare Zusicherungen der Gemeinschaftsverwaltung berechtigte Erwartungen geweckt worden sind (Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale Murgia Messapica /Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 67).
  • EuG, 10.07.1997 - T-38/96

    Guérin Automobiles / Kommission

    Mit Beschluß vom 11. März 1996 in der Rechtssache T-195/95 (Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1996, II-171) hat das Gericht die Klage als unzulässig abgewiesen, soweit sie auf die Feststellung einer Untätigkeit der Kommission gerichtet war.

    Mit Urteil des Gerichts vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95 (Slg. 1997, II-0000) wurde die Schadensersatzklage als unzulässig abgewiesen.

    Die Klägerin vertritt die Auffassung, der Schriftsatz der Kommission in der Rechtssache T-195/95 bestätige deren Absicht, dieses Verfahren nicht zu Ende zu führen, und ihre Entschlossenheit, keine Stellungnahme abzugeben, die der Klägerin, die Opfer des ihr vor den französischen Gerichten entgegengehaltenen rechtswidrigen Vertrages sei, die Anerkennung ihrer Rechte erleichtern würde.

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

    Der Begriff des berechtigten Vertrauens setzt voraus, daß beim Betroffenen durchklare Zusicherungen der Gemeinschaftsverwaltung berechtigte Erwartungengeweckt worden sind (Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der RechtssacheT-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg.1994, II-361, Randnr. 67, und Beschluß des Gerichts vom 11. März 1996 in derRechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1996, II-171,Randnr. 20).
  • EuG, 03.04.2003 - T-44/01

    Vieira und Vieira Argentina / Kommission

    Jedenfalls hat die Kommission der Klägerin in der Rechtssache T-119/01 niemals klar zugesichert, dass sie den Zuschuss trotz der Nichteinhaltung der Voraussetzung, wonach das von der gemischten Gesellschaft betriebene Schiff in der ausschließlichen Wirtschaftszone Argentiniens einzusetzen war, nicht kürzen würde (in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 11. März 1996 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1996, II-171, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, Efisol/Kommission, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 31).
  • EuG, 13.12.2006 - T-304/01

    Abad Pérez u.a. / Rat und Kommission - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auch setze der Begriff des berechtigten Vertrauens voraus, dass beim Betroffenen durch klare Zusicherungen der Gemeinschaftsverwaltung berechtigte Erwartungen geweckt worden seien (Beschluss des Gerichts vom 11. März 1996 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1996, II-171, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2008 - C-241/07

    JK Otsa Talu - Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für

    24 - Vgl. entsprechend Beschluss des Gerichts vom 11. März 1996, Guérin Automobiles/Kommission (T-195/95, Slg. 1996, II-171, Randnr. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht