Weitere Entscheidung unten: EuG, 15.11.1990

Rechtsprechung
   EuG, 24.10.1991 - T-2/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,556
EuG, 24.10.1991 - T-2/89 (https://dejure.org/1991,556)
EuG, Entscheidung vom 24.10.1991 - T-2/89 (https://dejure.org/1991,556)
EuG, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - T-2/89 (https://dejure.org/1991,556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Begriff der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise - Kollektive Verantwortlichkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EWG Art. 85 Abs. 1; ; EWG Art. 190; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages Art. 15

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-2/89
    193 Der Gerichtshof habe im Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663) festgestellt, daß die in seiner Rechtsprechung niedergelegten Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die keineswegs die Ausarbeitung eines eigentlichen Plans voraussetzten, im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages zu verstehen seien, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen habe, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt zu betreiben gedenke.

    22 bis 33, vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn.

    203 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 173 und 174) gehe es darum, jede unmittelbare oder mittelbare Fühlungnahme zwischen Unternehmen zu verhindern, die bezwecke oder bewirke, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Wettbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Wettbewerber über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen sei oder in Erwägung ziehe.

    Ausserdem stehe die Auffassung von Petrofina nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66, vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 26, und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 14).

    Dieses Selbständigkeitspostulat beseitigt zwar nicht das Recht der Unternehmen, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die bezweckt oder bewirkt, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Konkurrenten zu beeinflussen oder einen solchen Konkurrenten über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 173 und 174).

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-2/89
    192 In Randnummer 87 Absatz 1 der Entscheidung heisst es, das durch den Vertrag geschaffene getrennte Konzept der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen solle verhindern, daß Unternehmen sich der Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 entzögen, indem sie in einer wettbewerbswidrigen Weise ohne eine endgültige Vereinbarung absprächen, sich zum Beispiel gegenseitig im voraus über ihr künftiges Verhalten in Kenntnis zu setzen, so daß jeder seine Geschäftspolitik in der Gewißheit regele, daß sich die Wettbewerber entsprechend verhielten (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619).

    Die Begriffe "Vereinbarung" und "abgestimmte Verhaltensweisen" müssten sorgfältig getrennt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O.); die Kommission habe nachzuweisen, daß die für die eine oder die andere Form verbotener Zusammenarbeit maßgebenden Tatbestandsmerkmale im Falle der Klägerin erfuellt seien.

    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Schlussanträge, S. 675 bis 677, und in der Rechtssache 49/69, BASF/Kommission, Slg. 1972, 713, Randnrn.

    Der mit der Aufnahme des Begriffs "abgestimmte Verhaltensweise" in Artikel 85 verfolgte Gesetzeszweck sei nämlich, neben den Vereinbarungen Arten der Absprachen zu erfassen, die lediglich als tatsächliche Koordinierung oder als praktische Zusammenarbeit in Erscheinung träten, aber dennoch geeignet seien, den Wettbewerb zu verfälschen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnrn. 64 bis 66).

    Ausserdem stehe die Auffassung von Petrofina nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66, vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 26, und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 14).

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-2/89
    567 bis 576, vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125, Schlussanträge, S. 3310, vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Pioneer/Kommission, Slg. 1983, 1825, und vom 3. Juli 1985 in der Rechtsache 243/83, Binon, Slg. 1985, 2015, Randnr. 17) und auf die amerikanische Rechtsprechung zum Sherman Act macht die Klägerin geltend, daß für eine abgestimmte Verhaltensweise drei Voraussetzungen erfuellt sein müssten: Erstens müsse ein Parallelverhalten mehrerer Unternehmen auf dem Markt nachgewiesen sein, zweitens ein darauf gerichteter gemeinsamer Wille, der aus einem Komplex von Tatsachen abgeleitet werden könne, wobei aber die blosse Anwesenheit eines Unternehmensvertreters bei einer Sitzung nicht ausreiche, und drittens eine Verknüpfung zwischen dem auf diese Weise festgestellten Marktverhalten und dem gemeinsamen Willen der Unternehmen.

    211 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (siehe Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 86).

    225 Die Kommission entgegnet, selbst wenn ein spektakuläres Vordringen der Klägerin auf dem Markt verschiedener Mitgliedstaaten als bewiesen unterstellt werde, sei doch der Schluß zulässig, daß der zwischenstaatliche Handel und die Struktur des Wettbewerbs in dem Masse beeinträchtigt worden seien, wie das Kartell die Handelsströme, die sich ohne sein Bestehen gebildet hätten, zwangsläufig umgelenkt habe (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 172).

    Insoweit ist festzustellen, daß die beobachteten Wettbewerbsbeschränkungen geeignet waren, die Handelsströme aus der Richtung abzulenken, die sie andernfalls genommen hätten (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 172).

  • EuGH, 15.07.1970 - 45/69

    Boehringer Mannheim / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-2/89
    257 Die Klägerin legt dar, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Böhringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 769, Randnr. 55 ff., vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ/Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnrn.

    Diese Vorgehensweise sei vom Gerichtshof gebilligt worden (Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, a. a. O., Randnr. 55).

    175 ff., und 45/69, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-2/89
    567 bis 576, vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125, Schlussanträge, S. 3310, vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Pioneer/Kommission, Slg. 1983, 1825, und vom 3. Juli 1985 in der Rechtsache 243/83, Binon, Slg. 1985, 2015, Randnr. 17) und auf die amerikanische Rechtsprechung zum Sherman Act macht die Klägerin geltend, daß für eine abgestimmte Verhaltensweise drei Voraussetzungen erfuellt sein müssten: Erstens müsse ein Parallelverhalten mehrerer Unternehmen auf dem Markt nachgewiesen sein, zweitens ein darauf gerichteter gemeinsamer Wille, der aus einem Komplex von Tatsachen abgeleitet werden könne, wobei aber die blosse Anwesenheit eines Unternehmensvertreters bei einer Sitzung nicht ausreiche, und drittens eine Verknüpfung zwischen dem auf diese Weise festgestellten Marktverhalten und dem gemeinsamen Willen der Unternehmen.

    Der Gerichtshof habe dieser Praxis zugestimmt (Urteile vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, a. a. O., Randnrn. 106 und 109) und auch wiederholt anerkannt, daß die Festsetzung von Geldbussen die Würdigung eines komplexen Sachverhalts voraussetze (Urteile vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, a. a. O., Randnr. 120, und vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, a. a. O., Randnr. 52).

    52 ff.; vom 16. Dezember 1975 in der Rechtssache Suiker Unie/Kommission., a. a. O.; vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77, a. a. O.; vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461; vom 12. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 32/78, 36/78 bis 82/78, a. a. O.; vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, a. a. O.; vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-2/89
    257 Die Klägerin legt dar, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Böhringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 769, Randnr. 55 ff., vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ/Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnrn.

    Der Gerichtshof habe dieser Praxis zugestimmt (Urteile vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, a. a. O., Randnrn. 106 und 109) und auch wiederholt anerkannt, daß die Festsetzung von Geldbussen die Würdigung eines komplexen Sachverhalts voraussetze (Urteile vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, a. a. O., Randnr. 120, und vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, a. a. O., Randnr. 52).

    52 ff.; vom 16. Dezember 1975 in der Rechtssache Suiker Unie/Kommission., a. a. O.; vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77, a. a. O.; vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461; vom 12. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 32/78, 36/78 bis 82/78, a. a. O.; vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, a. a. O.; vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 12.07.1979 - 32/78

    BMW Belgium / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-2/89
    Der Gerichtshof habe nämlich erklärt, daß jede tatsächliche Beteiligung an einer Zuwiderhandlung - auch ein passives Verhalten, das eine Zuwiderhandlung erleichtere - für die Verhängung einer Geldbusse ausreiche (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 32/78, 36/78 bis 82/78, BMW Belgien/Kommission, Slg. 1979, 2345, Randnr. 49 ff., und vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77, Miller International Schallplatten/Kommission, Slg. 1978, 131, Randnr. 18).

    Der Gerichtshof habe ebenfalls bestätigt, daß die Kommission die von ihr für notwendig gehaltenen Sanktionen von Fall zu Fall unterschiedlich bemessen könne, selbst wenn die betreffenden Fälle ähnliche Gegebenheiten aufwiesen (Urteile vom 12. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 32/78, 36/78 bis 82/78, a. a. O., Randnr. 53, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, a. a. O., Randnrn. 111 ff.).

    52 ff.; vom 16. Dezember 1975 in der Rechtssache Suiker Unie/Kommission., a. a. O.; vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77, a. a. O.; vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461; vom 12. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 32/78, 36/78 bis 82/78, a. a. O.; vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, a. a. O.; vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-2/89
    Die Wahrung der Verteidigungsrechte ist nämlich rechtlich hinreichend sichergestellt, wenn die bei der Ausarbeitung der endgültigen Entscheidung zusammenwirkenden Stellen korrekt über die Argumentation der Unternehmen informiert worden sind, die diese in Beantwortung der ihnen von der Kommission mitgeteilten Beschwerdepunkte und gegenüber den von der Kommission zur Erhärtung dieser Beschwerdepunkte vorgelegten Beweismitteln vorgetragen haben (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7).

    Der Gerichtshof habe ebenfalls bestätigt, daß die Kommission die von ihr für notwendig gehaltenen Sanktionen von Fall zu Fall unterschiedlich bemessen könne, selbst wenn die betreffenden Fälle ähnliche Gegebenheiten aufwiesen (Urteile vom 12. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 32/78, 36/78 bis 82/78, a. a. O., Randnr. 53, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, a. a. O., Randnrn. 111 ff.).

    42 ff.; vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, a. a. O.; vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 10.12.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-2/89
    50 ff., und vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Stichting Sigarettenindustrie/Kommission, Slg. 1985, 3831, Randnr. 100) die Kommission die genauen Kriterien angeben müsse, die sie bei der Festsetzung der gegen jedes Unternehmen verhängten Geldbusse zugrundegelegt habe.

    42 ff.; vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, a. a. O.; vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 03.07.1985 - 243/83

    Binon / AMP

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-2/89
    567 bis 576, vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125, Schlussanträge, S. 3310, vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Pioneer/Kommission, Slg. 1983, 1825, und vom 3. Juli 1985 in der Rechtsache 243/83, Binon, Slg. 1985, 2015, Randnr. 17) und auf die amerikanische Rechtsprechung zum Sherman Act macht die Klägerin geltend, daß für eine abgestimmte Verhaltensweise drei Voraussetzungen erfuellt sein müssten: Erstens müsse ein Parallelverhalten mehrerer Unternehmen auf dem Markt nachgewiesen sein, zweitens ein darauf gerichteter gemeinsamer Wille, der aus einem Komplex von Tatsachen abgeleitet werden könne, wobei aber die blosse Anwesenheit eines Unternehmensvertreters bei einer Sitzung nicht ausreiche, und drittens eine Verknüpfung zwischen dem auf diese Weise festgestellten Marktverhalten und dem gemeinsamen Willen der Unternehmen.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist Artikel 85 nämlich auch auf ausser Kraft getretene Kartelle anwendbar, deren Wirkungen über das formelle Ausserkrafttreten hinaus fortbestehen (Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 243/83, a. a. O., Randnr. 17).

  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 15.11.1990 - T-3/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-15/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 14.07.1981 - 172/80

    Züchner / Bayerische Vereinsbank

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 03.07.1979 - 185/78

    Van Dam

  • EuGH, 14.07.1972 - 49/69

    BASF / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-11/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuGH, 15.07.1970 - 44/69

    Buchler & Co. / Kommission

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuG, 26.03.1992 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 15.11.1990 - T-9/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-12/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-13/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuGH - 212/86 (anhängig)

    ICI / Kommission

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Randnummer 61 lautet: "Der Umstand, daß die Beklagte möglicherweise nicht in der Lage ist, das Vorliegen einer tatsächlichen wettbewerbswidrigen Auswirkung der streitigen Verhaltensweise auf den relevanten Markt nachzuweisen, die sich u. a. darauf zurückführen ließe, daß die Vereinbarung ihrem allgemeinen Aufbau nach seit 1975 in Kraft war, ist entgegen dem Vorbringen der Klägerin ohne Einfluß auf die Entscheidung dieses Rechtsstreits, da nach Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag sowohl tatsächliche als auch rein potentielle wettbewerbswidrige Auswirkungen verboten sind, wenn sie nur hinreichend spürbar sind (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 126/80, Salonia, Slg. 1981, 1563, und Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087), was im vorliegenden Fall angesichts der charakteristischen Merkmale des Marktes zutrifft (siehe Randnr. 78 dieses Urteils).".
  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Was drittens die Höhe der Geldbuße angeht, die das Gericht von 750 000 auf 450 000 ECU, also um 40 %, herabgesetzt hat, macht die Kommission geltend, aus anderen Urteilen in den die Polypropylen-Entscheidung betreffenden Rechtssachen (Urteile vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, und vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-4/89, BASF/Kommission, Slg. 1991, II-1523) ergebe sich, daß das Gericht bei der Herabsetzung der Geldbuße unter Berücksichtigung der kürzeren Dauer der Zuwiderhandlung und des Schwerefaktors den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewandt habe.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    124 Im vorliegenden Fall ist erstens davon auszugehen, dass die Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten enthalten, die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogen wurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).

    Insoweit hat das Gericht in Randnummer 124 des angefochtenen Urteils folgende Auffassung vertreten: "[D]ie Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung [enthalten] bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten ..., die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogen wurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).".

  • EuG, 15.11.1990 - T-1/89
    2 Die Klägerin in der Rechtssache T-2/89 hat mit einem am 18. Juli 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben beantragt, eine Reihe von Angaben in ihrer Klageschrift und in ihrer Erwiderung sowie alle Anlagen zu ihrer Klageschrift und eine Anlage zu ihrer Erwiderung vertraulich zu behandeln.

    11 Da die Klägerinnen in ihren genannten Schreiben nicht oder nicht in ausreichendem Masse die vom Gericht verlangte "kurze Begründung" gegeben haben, hat das Gericht die Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 aufgefordert, "mitzuteilen, welche Angaben... sie im einzelnen vertraulich zu behandeln beantragen" und "ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung für jede Angabe ( oder Art von Angaben )... unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die betreffenden Angaben sich auf einen weit zurückliegenden Zeitraum beziehen, klar zu begründen ".

    12 Die Klägerin in der Rechtssache T-2/89 hat in einem am 9. November 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben folgendes ausgeführt :.

    - in der Rechtssache T-2/89 die Anträge auf vertrauliche Behandlung der Seiten 13 und 14 der Klageschrift und der Seite 39 der Klageerwiderung, der Anlage 11 der Klageschrift, der Seiten 12 und 13 der Anlage 14, der Seiten 6 bis 8 der Anlage 17, der Anlagen 19 und 2O der Klageschrift sowie der Anlage PET 5 der Anlage 3 der Klageerwiderung und der Anlagen PET 6/29 und PET 7/37 der Anlage 3 der Klageerwiderung, soweit es ausschließlich um die der Untersuchung von Coopers & Lybrand entnommenen Daten geht;.

    - in der Rechtssache T-2/89 den Anträgen auf vertrauliche Behandlung der Seiten 13 und 14 der Klageschrift und der Seite 39 der Klageerwiderung, der Anlage 11 der Klageschrift, der Seiten 12 und 13 der Anlage 14, der Seiten 6 bis 8 der Anlage 17, der Anlagen 19 und 2O der Klageschrift sowie der Anlage PET 5 der Anlage 3 der Klageerwiderung und der Anlagen PET 6/29 und PET 7/37 der Anlage 3 der Klageerwiderung, soweit es ausschließlich um die der Untersuchung von Coopers & Lybrand entnommenen Daten geht;.

  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

    348 Im vorliegenden Fall ist erstens davon auszugehen, dass die Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten enthalten, die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogen wurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).

    Insoweit hat das Gericht in Randnummer 348 des angefochtenen Urteils folgende Auffassung vertreten: "[D]ie Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung [enthalten] bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten ..., die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogen wurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).".

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    Schließlich reicht es bei außer Kraft getretenen Kartellen für die Anwendbarkeit von Artikel 85 EG-Vertrag und analog von Artikel 65 EGKS-Vertrag aus, dass ihre Wirkungen über ihr formales Außerkrafttreten hinaus fortbestehen (Urteil EMI Records, Randnr. 15, und Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 243/83, Binon, Slg. 1985, 2015, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 212, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94, SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 95).

    II-1022, gemeinsame Schlussanträge zu den "Polypropylen-Urteilen" vom 24. Oktober 1991 in den Rechtssachen T-2/89 und T-3/89, Slg. 1991, II-1087 bzw. II-1177, vom 17. Dezember 1991 in den Rechtssachen T-4/89, T-6/89 bis T-8/89, Slg. 1991, II-1523 bzw. II-1623, II-1711 und II-1833, und vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89, Slg. 1992, II-499 bzw. II-629, II-757, II-907, II-1021, II-1155 und II-1275); dies gilt vor allem, wenn es sich dem Wesen nach um schwere Zuwiderhandlungen wie die Preisfestsetzung handelt (Urteil Thyssen Stahl/Kommission, Randnr. 636, und Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-157/94, Ensidesa/Kommission, Slg. 1999, II-707, Randnr. 508).

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

    Im vorliegenden Fall ist erstens davon auszugehen, daß die Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten enthalten, die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogen wurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Der Bericht des Anhörungsbeauftragten dient nicht dem Zweck, das Vorbringender Unternehmen zu ergänzen, zu korrigieren, neue Beschwerdepunkte zuformulieren oder neue Beweismittel gegen die Unternehmen zu liefern (namentlichUrteile des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89,Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 54, und Hüls/Kommission,Randnr. 87).
  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Der Bericht des Anhörungsbeauftragten, dessen Vorlage die Klägerinnen beantragt haben, ist ein rein internes Schriftstück der Kommission, das für sie nur den Wert eines Gutachtens hat; er dient nicht dem Zweck, neue Beschwerdepunkte zu formulieren oder neue Beweismittel gegen die Unternehmen zu liefern, und ist deshalb kein entscheidender Faktor, den der Gemeinschaftsrichter bei seiner Prüfung zu berücksichtigen hätte (Beschluss des Gerichtshofes vom 11. Dezember 1986 in der Rechtssache 212/86 R, ICI/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 5 bis 8; Urteile des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnrn.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-248/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE

    74 Im vorliegenden Fall ist erstens davon auszugehen, dass die Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten enthalten, die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogen wurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24.Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).

    Insoweit hat das Gericht in Randnummer 74 des angefochtenen Urteils folgende Auffassung vertreten: "[D]ie Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung [enthalten] bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten ..., die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogenwurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).".

  • EuGH, 16.11.2000 - C-280/98

    Weig / Kommission

  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission

  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-282/98

    Enso Española / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuG, 12.07.2011 - T-132/07

    Fuji Electric / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07

    Areva u.a. / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

  • EuGH, 16.11.2002 - C-298/98

    Kartell von Kartonherstellern; Orientierung am Betonstahlmatten-Urteil;

  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 16.11.2000 - C-283/98

    Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva

  • EuG, 11.03.1999 - T-134/94

    NMH Stahlwerke / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 13.12.2001 - T-48/98

    Acerinox / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

  • EuG, 24.10.1991 - T-3/89

    Atochem SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 14.05.1998 - T-309/94

    KNP BT / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-295/94

    WETTBEWERB

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

  • EuG, 03.03.2011 - T-121/07

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89

    Chemie Linz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-310/93

    BPB Industries plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-286/95

    Kommission / ICI

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-7/95

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-57/02

    Acerinox / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Legierungszuschlag

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-283/98

    Mo och Domsjö / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuG, 15.11.1990 - T-2/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5179
EuG, 15.11.1990 - T-2/89 (https://dejure.org/1990,5179)
EuG, Entscheidung vom 15.11.1990 - T-2/89 (https://dejure.org/1990,5179)
EuG, Entscheidung vom 15. November 1990 - T-2/89 (https://dejure.org/1990,5179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen Anlagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH); Anforderungen an die Angaben für eine vertrauliche Behandlung; Nichtabgabe einer eingeforderten "kurzen Begründung" für eine ...

  • Judicialis

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 15.11.1990 - T-12/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-2/89
    Weitere Verbundverfahren: EuG - 15.11.1990 - AZ: T 3/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 4/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 6/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 7/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 8/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 9/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 10/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 11/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 12/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 13/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 14/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 15/89.
  • EuG, 15.11.1990 - T-7/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-2/89
    Weitere Verbundverfahren: EuG - 15.11.1990 - AZ: T 3/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 4/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 6/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 7/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 8/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 9/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 10/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 11/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 12/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 13/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 14/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 15/89.
  • EuG, 15.11.1990 - T-10/89

    Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-2/89
    Weitere Verbundverfahren: EuG - 15.11.1990 - AZ: T 3/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 4/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 6/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 7/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 8/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 9/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 10/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 11/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 12/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 13/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 14/89 EuG - 15.11.1990 - AZ: T 15/89.
  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

    24 Mit Beschluß vom 15. November 1990 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.
  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    24 Mit Beschluß vom 15. November 1990 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.
  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    24 Mit Beschluß vom 15. November 1990 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.
  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89

    Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    25 Mit Beschluß vom 15. November 1990 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.
  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    24 Mit Beschluß vom 15. November 1989 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.
  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    25 Mit Beschluß vom 15. November 1990 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.
  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl

    Eine solche Abwägung erfordert eine konkrete Prüfung der individuellen Lage der betroffenen Unternehmen (vgl. das Urteil Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie, a. a. O., Randnr. 16; vgl. auch, im Rahmen des EG-Vertrags, den Beschluß des Gerichts vom 15. November 1990 in den verbundenen Rechtssachen T-1/89, T-2/89, T-3/89, T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89, Rhône-Poulenc u. a./Kommission, Slg. 1990, II-637).
  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    24 Mit Beschluß vom 15. November 1990 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.
  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    24 Mit Beschluß vom 15. November 1990 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.
  • EuG, 17.12.1991 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    24 Mit Beschluß vom 15. November 1990 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.
  • EuG, 15.11.1990 - T-13/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-15/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-8/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-7/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-11/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-12/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-14/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-10/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-3/89
  • EuG, 15.11.1990 - T-4/89
  • EuG, 15.11.1990 - T-6/89
  • EuG, 15.11.1990 - T-9/89
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht