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   EuG, 14.12.2005 - T-209/01, T-210/01   

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EuG, 14.12.2005 - T-209/01, T-210/01 (https://dejure.org/2005,1962)
EuG, Entscheidung vom 14.12.2005 - T-209/01, T-210/01 (https://dejure.org/2005,1962)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - T-209/01, T-210/01 (https://dejure.org/2005,1962)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Unschlüssigkeit der Teilbeanstandung der Entscheidung - Luftfahrtmärkte - Klage, die nicht ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Honeywell / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Unschlüssigkeit der Teilbeanstandung der Entscheidung - Luftfahrtmärkte - Klage, die nicht ...

  • EU-Kommission PDF

    Honeywell / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Unschlüssigkeit der Teilbeanstandung der Entscheidung - Luftfahrtmärkte - Klage, die nicht ...

  • EU-Kommission

    Honeywell / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Beherrschende Stellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Unternehmenszusammenschlusses bei der Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung durch denselben; Voraussetzungen für das Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss zweier Unternehmen; Entstehen einer horizontalen ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 21; ; Verfahrensordnung Art. 44 § 1; ; Verfahrensordnung Art. 48 § 2; ; Verordnung Nr. 4064/89 Art. 2 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH GENERAL ELECTRIC

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Honeywell / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Unschlüssigkeit der Teilbeanstandung der Entscheidung - Luftfahrtmärkte - Klage, die nicht ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Honeywell / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2001)1746 endg. der Kommission vom 3. Juli 2001 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2220 - General Electric/Honeywell), mit der der auf den Erwerb von Honeywell durch General Electric ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2006, 164
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (44)

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    Joynson / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Am selben Tag hat auch GE eine Klage gegen die angefochtene Entscheidung eingereicht (Rechtssache T-210/01).

    25 In ihrer Klageschrift hat die Klägerin beantragt, die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache T-210/01 zu verbinden.

    - die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache T-210/01 (General Electric/Kommission) zu verbinden;.

    34 Die Kommission, insoweit unterstützt durch Rolls-Royce, macht geltend, die in der Klageschrift enthaltene Verweisung der Klägerin auf das Vorbringen von GE in der Rechtssache T-210/01 verstoße gegen Artikel 44 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung, wonach die Klageschrift eine kurze Darstellung der Klagegründe enthalten müsse.

    40 Erstens habe sie in ihrer Klageschrift ausgeführt, dass sie alle von GE in der Rechtssache T-210/01 vorgetragenen Argumente, die ihr eigenes Vorbringen ergänzten, übernehme.

    42 Außerdem habe sie die Verbindung der Rechtssachen T-209/01 und T-210/01 beantragt; selbst wenn ihre Klageschrift, wie die Kommission behaupte, Mängel aufweise, könnten diese doch durch eine Verbindung der beiden Rechtssachen geheilt werden.

    Zur Verweisung auf die in der Rechtssache T-210/01 geltend gemachten Klagegründe.

    65 Außerdem ist festzustellen, dass GE in der Rechtssache T-210/01 von anderen Anwälten als denen vertreten wird, die die Klägerin in der vorliegenden Rechtssache vertreten.

    Diese Umstände können die in der vorstehenden Randnummer gezogene Schlussfolgerung nur bekräftigen, da sie bestätigen, dass die vorliegende Klage von der unter der Nummer T-210/01 eingetragenen unabhängig ist und eigenständigen Charakter hat.

    68 Daraus folgt, dass die Verweisung der Klägerin auf die von GE in der Rechtssache T-210/01 eingereichte Klageschrift nicht bewirkt, dass die von GE in dieser Rechtssache geltend gemachten Klagegründe in die Klageschrift die Klägerin einbezogen worden sind.

    69 Zur Begründung ihres Antrags auf Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-210/01 führt die Klägerin aus, selbst wenn die in ihrer Klageschrift enthaltene Verweisung auf die Klageschrift von GE es nicht ermöglichen sollte, die Klagegründe, die sie zu anderen Aspekten der Rechtssache als den Paketangeboten habe geltend machen wollen, als zulässig anzusehen, könnten aufgrund dieser Verbindung doch etwaige Zulässigkeitsmängel ihrer eigenen Klage geheilt werden.

    70 Hinsichtlich der Folgen einer Verbindung der Rechtssachen T-209/01 und T-210/01 ist zunächst auf Artikel 50 der Verfahrensordnung zu verweisen, der bestimmt:.

    77 Unter den Umständen des vorliegenden Falles ist die vorliegende Rechtssache nicht mit der Rechtssache T-210/01 zu verbinden.

  • EuG, 21.03.2002 - T-231/99

    Mo och Domsjö / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    In der Rechtsprechung wird ausdrücklich bekräftigt, dass die aus dem Fehlen unverzichtbarer Prozessvoraussetzungen folgende Unzulässigkeit vom Gericht nötigenfalls von Amts wegen festgestellt werden kann (Urteil des Gerichts vom 21. März 2002 in der Rechtssache T-231/99, Joynson/Kommission, Slg. 2002, II-2085, Randnr. 154).

    Im Übrigen ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu identifizieren, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteil Joynson/Kommission, oben angeführt in Randnr. 54, Randnr. 154; Urteile des Gerichts vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-84/96, Cipeke/Kommission, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 34, und vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 1999, II-931, Randnr. 39, vom Gerichtshof nach Einlegung eines Rechtsmittels in diesem Punkt nicht aufgehoben im Urteil vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375).

  • EuG, 22.10.2002 - T-310/01

    EFMA / Rat

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Diese Regel gilt insbesondere für Entscheidungen auf dem Gebiet der Kontrolle von Zusammenschlüssen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 2002 in der Rechtssache T-310/01, Schneider Electric/Kommission, Slg. 2002, II-4071, Randnrn.

    80 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in dem oben in Randnummer 49 angeführten Urteil Schneider Electric/Kommission (Randnrn. 404 bis 420) festgestellt hat, dass die in dieser Rechtssache festgestellten Fehler bei der Analyse der verschiedenen nationalen Märkte als solche nicht genügten, um die Beschwerdepunkte in Frage zu stellen, die von der Kommission in Bezug auf die verschiedenen französischen Einzelmärkte in Betracht gezogen worden seien.

  • EuGH, 05.07.2001 - C-341/00

    'Conseil national des professions de l''automobile u.a. / Kommission'

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedenfalls die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Klagen unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen kann und gegebenenfalls muss (Beschlüsse des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 49, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00, Métropole Télévision - M 6/Kommission, Slg. 2001, II-3177, Randnr. 27; vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des Gerichtshofes vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32).
  • EuG, 15.09.1998 - T-100/94

    Michaïlidis u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedenfalls die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Klagen unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen kann und gegebenenfalls muss (Beschlüsse des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 49, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00, Métropole Télévision - M 6/Kommission, Slg. 2001, II-3177, Randnr. 27; vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des Gerichtshofes vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32).
  • EuG, 06.07.1999 - T-203/97

    Forvass / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    100 Da außerdem die Klägerin noch nicht einmal behauptet hat, dass ihr von der Kommission präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen, die von hierzu ermächtigten, zuverlässigen Quellen stammten, dahin gehend gemacht worden seien, dass die Kommission von bestimmten Rügen Abstand nehme, kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall nicht greifen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Juli 1999 in der Rechtssache T-203/97, Forvass/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-129 und II-705, Randnr. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dortselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 59).
  • EuG, 25.10.2001 - T-354/00

    M6 / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedenfalls die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Klagen unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen kann und gegebenenfalls muss (Beschlüsse des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 49, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00, Métropole Télévision - M 6/Kommission, Slg. 2001, II-3177, Randnr. 27; vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des Gerichtshofes vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32).
  • EuGH, 05.03.1991 - 330/88

    Grifoni / EAEC

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    20 und 21, und ADT Projekt/Kommission, oben angeführt in Randnr. 55, Randnr. 66; Beschluss des Gerichts vom 25. Juli 2000 in der Rechtssache T-110/98, RJB Mining/Kommission, Slg. 2000, II-2971, Randnr. 23 und die angeführte Rechtsprechung; Urteile des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-195/00, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission, Slg. 2003, II-1677, Randnr. 26, sowie Danske Busvognmænd/Kommission, oben angeführt in Randnr. 55, Randnr. 45; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 613, 644, und vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-330/88, Grifoni/EAG, Slg. 1991, I-1045, Randnrn.
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Im Übrigen ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu identifizieren, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteil Joynson/Kommission, oben angeführt in Randnr. 54, Randnr. 154; Urteile des Gerichts vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-84/96, Cipeke/Kommission, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 34, und vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 1999, II-931, Randnr. 39, vom Gerichtshof nach Einlegung eines Rechtsmittels in diesem Punkt nicht aufgehoben im Urteil vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375).
  • EuG, 14.05.2002 - T-126/99

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Ein Irrtum oder ein anderer Rechtsfehler, der nur einem der Begründungspfeiler anhaftet, genügt in diesem Fall nicht, um die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung zu rechtfertigen, da er den vom Organ beschlossenen verfügenden Teil nicht entscheidend hätte beeinflussen können (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-126/99, Graphischer Maschinenbau/Kommission, Slg. 2002, II-2427, Randnrn. 49 bis 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.05.1997 - T-195/95

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 13.07.1965 - 37/64

    Mannesmann AG / EGKS Hohe Behörde

  • EuG, 21.05.1999 - T-154/98

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin automobiles SA und Europe auto

  • EuGH, 14.07.1972 - 53/69

    Sandoz AG / Kommission

  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

  • EuG, 07.11.1997 - T-84/96

    Cipeke / Kommission

  • EuG, 04.03.1999 - T-87/96

    Assicurazioni Generali SpA und Unicredito SpA gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuG, 16.03.2004 - T-157/01

    Danske Busvognmænd / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlicher regionaler

  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Moccia Irme / Kommission

  • EuGH, 21.06.2001 - C-280/99

    Forges de Thy-Marcinelle und Monceau / Kommission

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 10.04.2003 - T-195/00

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Italien / Kommission

  • EuGH, 09.01.2003 - C-178/00

    N. V. Kolenmijnen van Beeringen, N.V. Kolenmijnen van Houthalen, N. V.

  • EuGH, 29.11.1956 - 9/55

    Kommission / TF1

  • EuGH, 12.07.2001 - C-302/99

    Société Fives Lille Cail und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 15.12.1961 - 19/60

    Lemmerz Werke / EGKS Hohe Behörde

  • EuGH, 13.07.1965 - 111/63

    ADT Projekt / Kommission

  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98

    Satya Prakash gegen Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft.

  • EuGH, 08.07.1965 - 19/63

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DURCH DIE DER

  • EuG, 17.12.1997 - T-121/95

    RJB Mining / Kommission

  • EuG, 25.07.2000 - T-110/98

    Überprüfung einer stillschweigenden Entscheidung der hohen Behörde ;

  • EuGH, 15.12.1961 - 21/60
  • EuGH, 15.12.1961 - 2/61

    Überprüfung einer stillschweigenden Entscheidung der hohen Behörde ;

  • EuGH, 15.12.1961 - 3/61
  • EuGH, 08.07.1965 - 65/63
  • EuGH, 20.09.2001 - C-263/98

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 18.03.1980 - 26/79

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

  • EuG, 05.12.1990 - T-82/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 18.03.1980 - 86/79

    Überprüfung einer stillschweigenden Entscheidung der hohen Behörde ;

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    - Honeywell/Kommission, T-209/01, und General Electric/Kommission, T-210/01;.

    Hingegen wurde der Zugang zu den Dokumenten der Rechtssachen T-209/01 und T-210/01, T-342/99 und C-203/03 sowie der "Open skies"-Rechtssachen verweigert.

    Erstens führte die Kommission zur Weigerung, Zugang zu ihren Schriftsätzen in den Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, und General Electric/Kommission, T-210/01, zu gewähren, in der angefochtenen Entscheidung aus, die Freigabe ihrer Schriftsätze beeinträchtige ihre Position als Beklagte in diesen Verfahren, da diese Rechtssachen noch anhängig seien.

    Daher gelte die für die Verweigerung des Zugangs zu den Schriftsätzen in den Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, und General Electric/Kommission, T-210/01, gegebene Begründung auch für diese Rechtssache.

    In dieser Weise habe sie sich geweigert, ihre Schriftsätze in den Rechtssachen General Electric/Kommission, T-210/01, und Honeywell/Kommission, T-209/01, die vor dem Gericht anhängig gewesen seien, freizugeben.

    51 bis 63 entwickelten Grundsätze zu prüfen, ob die Kommission dadurch, dass sie angenommen hat, dass die Verweigerung der Freigabe der von ihr in den Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, General Electric/Kommission, T-210/01, Kommission/Österreich, C-203/03, und Airtours/Kommission, T-342/99, eingereichten Schriftsätze von der Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren gedeckt wird, im vorliegenden Fall einen Fehler begangen hat.

    - Zur Verweigerung des Zugangs zu den Schriftsätzen in den Rechtssachen T-209/01, T-210/01 und C-203/03.

    Als Zweites ist zu untersuchen, ob die Kommission aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falls von einer konkreten Prüfung des Inhalts der in den Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, General Electric/Kommission, T-210/01, und Kommission/Österreich, C-203/03, eingereichten Schriftsätze absehen durfte.

    Zum anderen hat die Kommission die Verweigerung des Zugangs zu den in den Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, General Electric/Kommission, T-210/01, und Kommission/Österreich, C-203/03, eingereichten Schriftsätzen im Wesentlichen auf die Notwendigkeit gestützt, ihre Position als Partei zu schützen, unabhängig davon, ob sie als Beklagte oder Klägerin auftrete, und sie hat geltend gemacht, dass deren Freigabe ein Ungleichgewicht zwischen ihr und den anderen Verfahrensbeteiligten schaffen könne, der Ausgewogenheit der Gerichtsverhandlungen schade und der Vorgehensweise des Gemeinschaftsrichters zuwiderlaufe.

    Aus alledem folgt, dass die Kommission nicht rechtsfehlerhaft gehandelt hat, als sie die Schriftsätze betreffend die Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, General Electric/Kommission, T-210/01, und Kommission/Österreich, C-203/03, nicht konkret geprüft hat, und dass sie keinen Beurteilungsfehler begangen hat, als sie ein öffentliches Interesse am Schutz dieser Schriftsätze bejaht hat.

    Nach alledem ist der Antrag auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung hinsichtlich der Verweigerung des Zugangs zu den Schriftsätzen in den Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, General Electric/Kommission, T-210/01, und Kommission/Österreich, C-203/03, zurückzuweisen.

  • EuGH, 21.09.2010 - C-514/07

    Schweden / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der

    - Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01);.

    Die Kommission verweigerte den Zugang zu den in den Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01) eingereichten Schriftsätzen im Wesentlichen mit der Begründung, dass es sich um zum Zeitpunkt des Erlasses der streitigen Entscheidung anhängige Rechtssachen handele, so dass die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren nach Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung gelte.

    Sie vertrat die Auffassung, dass für diese ebenso wie für die in den Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01) eingereichten Dokumente die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren gelte.

    In Anwendung dieser Grundsätze hat das Gericht erstens den Teil der streitigen Entscheidung geprüft, der die in den anhängigen Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-210/01) und Kommission/Österreich (C-203/03) eingereichten Schriftsätze betrifft.

    Das Gericht hat daher in Randnr. 92 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass die Kommission nicht rechtsfehlerhaft gehandelt habe, als sie die Schriftsätze betreffend die Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-210/01) und Kommission/Österreich (C-203/03) nicht konkret geprüft habe, und dass sie keinen Beurteilungsfehler begangen habe, als sie ein öffentliches Interesse am Schutz dieser Schriftsätze bejaht habe.

    Aus Randnr. 75 des Urteils ergebe sich nämlich, dass die API dem Gericht mit ihrer Nichtigkeitsklage nicht die Frage von im Zeitraum zwischen der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung gestellten Anträgen auf Zugang zu Schriftsätzen unterbreitet habe, weil sie den Antrag auf Zugang zu den Schriftsätzen der Kommission in allen drei in Rede stehenden Rechtssachen, d. h. Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-201/01) und Kommission/Österreich (C-203/03), vor der mündlichen Verhandlung gestellt habe.

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Klagen unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Unionsrichter von Amts wegen prüfen kann und gegebenenfalls muss (Urteile vom 21. März 2002, Joynson/Kommission, T-231/99, EU:T:2002:84, Rn. 154, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, EU:T:2005:455, Rn. 53).

    Allerdings hat der Unionsrichter bisweilen nicht ausdrücklich in der Klageschrift dargestellte Klagegründe wegen einer solchen Verweisung als ordnungsgemäß geltend gemacht zugelassen, wenn der Kläger auf seine eigenen Schriftsätze in einer anderen Rechtssache verwiesen hat (Urteil vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, EU:T:2005:455, Rn. 61 und 62 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Demgegenüber ist das Gericht der Ansicht, dass es eine Umgehung der zwingenden Anforderungen von Art. 21 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 44 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts vom 2. Mai 1991 ermöglichen würde, wenn Klagegründe, die nicht ausdrücklich in der Klageschrift dargestellt worden sind, mit der Begründung als zulässig angesehen würden, dass sie von einem Dritten in einer anderen Rechtssache geltend gemacht worden sind, auf die in der Klageschrift verwiesen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, EU:T:2005:455, Rn. 63 und 64, vom 27. September 2012, Dura Vermeer Infra/Kommission, T-352/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:483, Rn. 25 und 26, vom 27. September 2012, Koninklijke BAM Groep/Kommission, T-355/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:486, Rn. 26 und 27, und vom 27. September 2012, Heijmans/Kommission, T-360/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:490, Rn. 25 und 26).

    Schließlich ist zu beachten, dass nach dem namentlich in Art. 43 § 1 der Verfahrensordnung vom 2. Mai 1991 niedergelegten Grundsatz jede Partei für den Inhalt der von ihr eingereichten Schriftsätze selbst verantwortlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 1995, 1CI/Kommission, T-37/91, EU:T:1995:119, Rn. 46, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, EU:T:2005:455, Rn. 66).

  • EuG, 09.09.2009 - T-227/01

    Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission - Staatliche Beihilfen

    Nach ständiger Rechtsprechung in Bezug auf die Klageschrift, die entsprechend für Streithilfeschriftsätze gilt (Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Regione autónoma della Sardegna/Kommission, T-171/02, Slg. 2005, II-2123, Randnr. 186), muss die kurze Darstellung der Klagegründe so klar und genau sein, dass dem Beklagten die Vorbereitung seiner Verteidigung und dem Gericht die Entscheidung über die Klage, gegebenenfalls auch ohne weitere Informationen, ermöglicht wird (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, Slg. 2005, II-5527, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es im Übrigen für die Zulässigkeit einer Klage nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich, unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteil Honeywell/Kommission, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu bestimmen, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (vgl. Urteile des Gerichts Honeywell/Kommission, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 57, und vom 11. Juli 2007, Asklepios Kliniken/Kommission, T-167/04, Slg. 2007, II-2379, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.

    Außerdem sind die Rechtssachen T-227/01 bis T-229/01, T-265/01, T-266/01 und T-270/01 zwar am 13. Juli 2006 verbunden worden, d. h. nach dem Streitbeitritt von Confebask, sie behalten aber gleichwohl ihre Eigenständigkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juni 2001, Moccia Irme u. a./Kommission, C-280/99 P bis C-282/99 P, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 66, und Urteil Honeywell/Kommission, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 71).

    Die Identität der Parteien ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit von Klagegründen, die durch Verweisung auf die in einer anderen Rechtssache eingereichten Schriftsätze geltend gemacht sein sollen (Urteil Honeywell/Kommission, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 67).

  • EuGH, 21.09.2010 - C-528/07

    API / Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe

    - Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01);.

    Die Kommission verweigerte den Zugang zu den in den Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01) eingereichten Schriftsätzen im Wesentlichen mit der Begründung, dass es sich um zum Zeitpunkt des Erlasses der streitigen Entscheidung anhängige Rechtssachen handele, so dass die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren nach Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung gelte.

    Sie vertrat die Auffassung, dass für diese ebenso wie für die in den Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01) eingereichten Dokumente die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren gelte.

    In Anwendung dieser Grundsätze hat das Gericht erstens den Teil der streitigen Entscheidung geprüft, der die in den anhängigen Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-210/01) und Kommission/Österreich (C-203/03) eingereichten Schriftsätze betrifft.

    Das Gericht hat daher in Randnr. 92 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass die Kommission nicht rechtsfehlerhaft gehandelt habe, als sie die Schriftsätze betreffend die Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-210/01) und Kommission/Österreich (C-203/03) nicht konkret geprüft habe, und dass sie keinen Beurteilungsfehler begangen habe, als sie ein öffentliches Interesse am Schutz dieser Schriftsätze bejaht habe.

    Aus Randnr. 75 des Urteils ergebe sich nämlich, dass die API dem Gericht mit ihrer Nichtigkeitsklage nicht die Frage von im Zeitraum zwischen der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung gestellten Anträgen auf Zugang zu Schriftsätzen unterbreitet habe, weil sie den Antrag auf Zugang zu den Schriftsätzen der Kommission in allen drei in Rede stehenden Rechtssachen, d. h. Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-201/01) und Kommission/Österreich (C-203/03), vor der mündlichen Verhandlung gestellt habe.

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

    Honeywell hat am selben Tag ebenfalls eine Klage gegen die angefochtene Entscheidung erhoben (Rechtssache T-209/01).

    25 Mit Schreiben vom 17. März 2004 hat die Klägerin die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-209/01 beantragt.

    39 Eine Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-209/01 ist insbesondere in Anbetracht der unterschiedlichen Tragweite der beiden Klagen nicht vorzunehmen.

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Sollte sich dagegen bei der materiell-rechtlichen Prüfung (siehe unten, Randnrn. 123 bis 150) herausstellen, dass die Kommission Bolloré zu Recht für die Beteiligung ihrer Tochtergesellschaft Copigraph am Kartell haftbar gemacht hat, so würde der von der Kommission begangene Rechtsfehler nicht genügen, um die Nichtigerklärung der Entscheidung zu rechtfertigen, da er den verfügenden Teil der Entscheidung nicht maßgeblich hätte beeinflussen können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Mai 2002, Graphischer Maschinenbau/Kommission, T-126/99, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 49, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 49).
  • EuG, 13.12.2006 - T-217/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN

    Dazu ist zu bemerken, dass die Klageschrift in einzelnen Punkten durch die Bezugnahme auf Teile der als Anlage beigefügten Schriftstücke untermauert und vervollständigt werden kann, vorausgesetzt, dass die wesentlichen Bestandteile der rechtlichen Ausführungen in der Klageschrift selbst enthalten sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 21. September 2005 in der Rechtssache T-87/05, EDP/Kommission, Slg. 2005, II-3745, Randnr. 155, und vom 14. Dezember 2005 in der Rechtssache T-209/01, Honeywell/Kommission, Slg. 2005, II-5527, Randnr. 57).
  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    Im Übrigen zählt die Beachtung des Art. 44 § 1 Buchst. c zu den Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen das Gericht gemäß Art. 113 der Verfahrensordnung jederzeit von Amts wegen prüfen kann (Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1995, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, T-481/93 und T-484/93, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 75, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, II-5527, Randnr. 54).

    Unzulässig ist die genannte Rüge jedoch nach der Rechtsprechung zu Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung, dessen Beachtung zu den Prozessvoraussetzungen zählt, deren Vorliegen das Gericht gemäß Art. 113 der Verfahrensordnung jederzeit von Amts wegen prüfen kann (Urteile Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, oben in Randnr. 394 ausgeführt, Randnr. 75, und Honeywell/Kommission, oben in Randnr. 394 angeführt, Randnr. 54), da die genannte Rechtsprechung für Streithilfeschriftsätze entsprechend gilt (Urteil Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, oben in Randnr. 394 angeführt, Randnr. 94).

  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

    Des Weiteren ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu identifizieren, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteile des Gerichts vom 7. November 1997, Cipeke/Kommission, T-84/96, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 34, vom 21. März 2002, Joynson/Kommission, T-231/99, Slg. 2002, II-2085, Randnr. 154, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, Slg. 2005, II-5527, Randnr. 57).
  • EuG, 10.09.2015 - T-91/14

    Schniga / OCVV - Brookfield New Zealand (Gala Schnitzer)

  • EuG, 23.02.2022 - T-540/18

    ASL Aviation Holdings und ASL Airlines (Ireland)/ Kommission

  • EuG, 09.12.2010 - T-303/08

    Tresplain Investments / OHMI - Hoo Hing (Golden Elephant Brand) -

  • EuG, 15.12.2021 - T-188/21

    Lück/ EUIPO - R.H. Investment (MALLE) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05

    NVV u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf

  • EuG, 17.12.2010 - T-369/08

    EWRIA u.a. / Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Eisen

  • EuG, 11.07.2019 - T-888/16

    BP / FRA

  • EuG, 07.02.2024 - T-237/22

    Usmanov/ Rat

  • EuG, 20.12.2023 - T-53/21

    EVH/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom- und Gasmärkte -

  • EuG, 16.09.2013 - T-364/10

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen verschiedene Gesellschaften

  • EuG, 09.07.2008 - T-323/05

    Coffee Store / OHMI (THE COFFEE STORE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-138/17

    Europäische Union / Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel -

  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-27/09

    Frankreich / Volksmudschaheddin-Organisation Iran - Rechtsmittel - Restriktive

  • EuG, 20.12.2023 - T-55/21

    Stadtwerke Leipzig/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom-

  • EuG, 20.12.2023 - T-58/21

    Stadtwerke Hameln Weserbergland/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-150/17

    Europäische Union / Kendrion - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Außervertragliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07

    Papierfabrik August Koehler / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 17.06.2008 - T-420/03

    El Corte Inglés / OHMI - Abril Sánchez und Ricote Saugar (BoomerangTV) -

  • EuG, 20.12.2023 - T-56/21

    TEAG/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom- und Gasmärkte

  • EuG, 05.10.2011 - T-39/06

    Transcatab / Kommission

  • EuG, 02.03.2010 - T-70/05

    Evropaïki Dynamiki / EMSA - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 20.12.2023 - T-62/21

    GGEW/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom- und Gasmärkte

  • EuG, 20.12.2023 - T-60/21

    Naturstrom/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom- und

  • EuG, 20.12.2023 - T-61/21

    EnergieVerbund Dresden/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche

  • EuG, 12.05.2010 - T-432/05

    EMC Development / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Zementmarkt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-338/07

    Distribuidora Vizcaína de Papeles / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-403/04

    Sumitomo Metal Industries / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des

  • EuG, 20.12.2023 - T-59/21

    eins energie in sachsen/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche

  • EuG, 29.01.2013 - T-339/10

    Cosepuri / EFSA - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2012 - C-553/10

    Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák sollte die Entscheidung der Kommission

  • EuG, 25.03.2015 - T-556/08

    Slovenská posta / Kommission

  • EuG, 14.12.2011 - T-563/10

    De Luca / Kommission

  • EuG, 20.03.2024 - T-334/23

    Nehera u.a./ EUIPO - Zdút (nehera)

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-174/17

    Europäische Union/ ASPLA und Armando Álvarez - Rechtsmittel - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-327/07

    Bolloré / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 12.12.2014 - T-562/08

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

  • EuG, 02.07.2019 - T-406/15

    Mahmoudian / Rat

  • EuG, 28.10.2015 - T-134/11

    Al-Faqih u.a. / Kommission

  • EuG, 08.02.2011 - T-157/08

    Paroc / HABM (INSULATE FOR LIFE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 02.07.2019 - T-405/15

    Fulmen / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 12.12.2018 - T-679/14

    Teva UK u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuGöD, 15.09.2011 - F-102/09

    Bennett u.a. / HABM

  • EuG, 05.12.2006 - T-416/03

    Angelidis / Parlament

  • EuG, 04.12.2015 - T-273/13

    Sarafraz / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuG, 29.03.2012 - T-398/07

    Spanien / Kommission

  • EuG, 13.12.2006 - T-245/03

    in der Rechtssache T-217/03 Fédération nationale de la coopération bétail et

  • EuG, 04.12.2015 - T-274/13

    Emadi / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuG, 09.01.2015 - T-482/12

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang zu

  • EuG, 06.12.2012 - T-630/11

    Strobl / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-514/07

    Schweden / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der

  • EuG, 29.01.2013 - T-532/10

    Wertungskriterien: Auftraggeber hat weiten Beurteilungsspielraum!

  • EuGöD, 24.02.2010 - F-2/09

    Menghi / ENISA

  • EuG, 05.12.2006 - T-424/04

    Angelidis / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-405/04

    Sumitomo Metal Industries Ltd - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster

  • EuG, 17.09.2019 - T-129/07

    Irland / Kommission

  • EuG, 15.05.2012 - T-184/11

    Nijs / Rechnungshof

  • EuG, 19.03.2012 - T-273/09

    Associazione "Giùlemanidallajuve" / Kommission

  • EuG, 09.09.2009 - T-375/08

    Nijs / Rechnungshof

  • EuG, 06.05.2010 - T-100/08

    Kerelov / Kommission

  • EuG, 22.06.2009 - T-376/08

    Nijs / Rechnungshof

  • EuG, 19.05.2008 - T-144/04

    TF1 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission, bestimmte

  • EuG, 18.09.2014 - T-262/12

    Central Bank of Iran / Rat

  • EuG, 21.09.2011 - T-34/08

    Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission - Finanzielle

  • EuG, 07.07.2017 - T-221/15

    Arbuzov / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuGöD, 08.07.2014 - F-26/13

    Morgan / HABM

  • EuG, 01.07.2008 - T-262/06

    Kommission / D

  • EuG, 02.12.2014 - T-661/11

    Italien / Kommission

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