Weitere Entscheidung unten: EuG, 14.12.2005

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   EuG, 14.12.2005 - T-209/01, T-210/01   

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EuG, 14.12.2005 - T-209/01, T-210/01 (https://dejure.org/2005,1962)
EuG, Entscheidung vom 14.12.2005 - T-209/01, T-210/01 (https://dejure.org/2005,1962)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - T-209/01, T-210/01 (https://dejure.org/2005,1962)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Unschlüssigkeit der Teilbeanstandung der Entscheidung - Luftfahrtmärkte - Klage, die nicht ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Honeywell / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Unschlüssigkeit der Teilbeanstandung der Entscheidung - Luftfahrtmärkte - Klage, die nicht ...

  • EU-Kommission PDF

    Honeywell / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Unschlüssigkeit der Teilbeanstandung der Entscheidung - Luftfahrtmärkte - Klage, die nicht ...

  • EU-Kommission

    Honeywell / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Beherrschende Stellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Unternehmenszusammenschlusses bei der Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung durch denselben; Voraussetzungen für das Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss zweier Unternehmen; Entstehen einer horizontalen ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 21; ; Verfahrensordnung Art. 44 § 1; ; Verfahrensordnung Art. 48 § 2; ; Verordnung Nr. 4064/89 Art. 2 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH GENERAL ELECTRIC

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Honeywell / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Unschlüssigkeit der Teilbeanstandung der Entscheidung - Luftfahrtmärkte - Klage, die nicht ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Honeywell / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2001)1746 endg. der Kommission vom 3. Juli 2001 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2220 - General Electric/Honeywell), mit der der auf den Erwerb von Honeywell durch General Electric ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2006, 164
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (44)

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    Joynson / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Am selben Tag hat auch GE eine Klage gegen die angefochtene Entscheidung eingereicht (Rechtssache T-210/01).

    25 In ihrer Klageschrift hat die Klägerin beantragt, die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache T-210/01 zu verbinden.

    - die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache T-210/01 (General Electric/Kommission) zu verbinden;.

    34 Die Kommission, insoweit unterstützt durch Rolls-Royce, macht geltend, die in der Klageschrift enthaltene Verweisung der Klägerin auf das Vorbringen von GE in der Rechtssache T-210/01 verstoße gegen Artikel 44 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung, wonach die Klageschrift eine kurze Darstellung der Klagegründe enthalten müsse.

    40 Erstens habe sie in ihrer Klageschrift ausgeführt, dass sie alle von GE in der Rechtssache T-210/01 vorgetragenen Argumente, die ihr eigenes Vorbringen ergänzten, übernehme.

    42 Außerdem habe sie die Verbindung der Rechtssachen T-209/01 und T-210/01 beantragt; selbst wenn ihre Klageschrift, wie die Kommission behaupte, Mängel aufweise, könnten diese doch durch eine Verbindung der beiden Rechtssachen geheilt werden.

    Zur Verweisung auf die in der Rechtssache T-210/01 geltend gemachten Klagegründe.

    65 Außerdem ist festzustellen, dass GE in der Rechtssache T-210/01 von anderen Anwälten als denen vertreten wird, die die Klägerin in der vorliegenden Rechtssache vertreten.

    Diese Umstände können die in der vorstehenden Randnummer gezogene Schlussfolgerung nur bekräftigen, da sie bestätigen, dass die vorliegende Klage von der unter der Nummer T-210/01 eingetragenen unabhängig ist und eigenständigen Charakter hat.

    68 Daraus folgt, dass die Verweisung der Klägerin auf die von GE in der Rechtssache T-210/01 eingereichte Klageschrift nicht bewirkt, dass die von GE in dieser Rechtssache geltend gemachten Klagegründe in die Klageschrift die Klägerin einbezogen worden sind.

    69 Zur Begründung ihres Antrags auf Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-210/01 führt die Klägerin aus, selbst wenn die in ihrer Klageschrift enthaltene Verweisung auf die Klageschrift von GE es nicht ermöglichen sollte, die Klagegründe, die sie zu anderen Aspekten der Rechtssache als den Paketangeboten habe geltend machen wollen, als zulässig anzusehen, könnten aufgrund dieser Verbindung doch etwaige Zulässigkeitsmängel ihrer eigenen Klage geheilt werden.

    70 Hinsichtlich der Folgen einer Verbindung der Rechtssachen T-209/01 und T-210/01 ist zunächst auf Artikel 50 der Verfahrensordnung zu verweisen, der bestimmt:.

    77 Unter den Umständen des vorliegenden Falles ist die vorliegende Rechtssache nicht mit der Rechtssache T-210/01 zu verbinden.

  • EuG, 21.03.2002 - T-231/99

    Mo och Domsjö / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    In der Rechtsprechung wird ausdrücklich bekräftigt, dass die aus dem Fehlen unverzichtbarer Prozessvoraussetzungen folgende Unzulässigkeit vom Gericht nötigenfalls von Amts wegen festgestellt werden kann (Urteil des Gerichts vom 21. März 2002 in der Rechtssache T-231/99, Joynson/Kommission, Slg. 2002, II-2085, Randnr. 154).

    Im Übrigen ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu identifizieren, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteil Joynson/Kommission, oben angeführt in Randnr. 54, Randnr. 154; Urteile des Gerichts vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-84/96, Cipeke/Kommission, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 34, und vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 1999, II-931, Randnr. 39, vom Gerichtshof nach Einlegung eines Rechtsmittels in diesem Punkt nicht aufgehoben im Urteil vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375).

  • EuG, 22.10.2002 - T-310/01

    EFMA / Rat

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Diese Regel gilt insbesondere für Entscheidungen auf dem Gebiet der Kontrolle von Zusammenschlüssen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 2002 in der Rechtssache T-310/01, Schneider Electric/Kommission, Slg. 2002, II-4071, Randnrn.

    80 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in dem oben in Randnummer 49 angeführten Urteil Schneider Electric/Kommission (Randnrn. 404 bis 420) festgestellt hat, dass die in dieser Rechtssache festgestellten Fehler bei der Analyse der verschiedenen nationalen Märkte als solche nicht genügten, um die Beschwerdepunkte in Frage zu stellen, die von der Kommission in Bezug auf die verschiedenen französischen Einzelmärkte in Betracht gezogen worden seien.

  • EuGH, 05.07.2001 - C-341/00

    'Conseil national des professions de l''automobile u.a. / Kommission'

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedenfalls die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Klagen unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen kann und gegebenenfalls muss (Beschlüsse des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 49, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00, Métropole Télévision - M 6/Kommission, Slg. 2001, II-3177, Randnr. 27; vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des Gerichtshofes vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32).
  • EuG, 15.09.1998 - T-100/94

    Michaïlidis u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedenfalls die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Klagen unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen kann und gegebenenfalls muss (Beschlüsse des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 49, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00, Métropole Télévision - M 6/Kommission, Slg. 2001, II-3177, Randnr. 27; vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des Gerichtshofes vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32).
  • EuG, 06.07.1999 - T-203/97

    Forvass / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    100 Da außerdem die Klägerin noch nicht einmal behauptet hat, dass ihr von der Kommission präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen, die von hierzu ermächtigten, zuverlässigen Quellen stammten, dahin gehend gemacht worden seien, dass die Kommission von bestimmten Rügen Abstand nehme, kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall nicht greifen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Juli 1999 in der Rechtssache T-203/97, Forvass/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-129 und II-705, Randnr. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dortselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 59).
  • EuG, 25.10.2001 - T-354/00

    M6 / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedenfalls die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Klagen unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen kann und gegebenenfalls muss (Beschlüsse des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 49, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00, Métropole Télévision - M 6/Kommission, Slg. 2001, II-3177, Randnr. 27; vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des Gerichtshofes vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32).
  • EuGH, 05.03.1991 - 330/88

    Grifoni / EAEC

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    20 und 21, und ADT Projekt/Kommission, oben angeführt in Randnr. 55, Randnr. 66; Beschluss des Gerichts vom 25. Juli 2000 in der Rechtssache T-110/98, RJB Mining/Kommission, Slg. 2000, II-2971, Randnr. 23 und die angeführte Rechtsprechung; Urteile des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-195/00, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission, Slg. 2003, II-1677, Randnr. 26, sowie Danske Busvognmænd/Kommission, oben angeführt in Randnr. 55, Randnr. 45; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 613, 644, und vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-330/88, Grifoni/EAG, Slg. 1991, I-1045, Randnrn.
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Im Übrigen ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu identifizieren, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteil Joynson/Kommission, oben angeführt in Randnr. 54, Randnr. 154; Urteile des Gerichts vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-84/96, Cipeke/Kommission, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 34, und vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 1999, II-931, Randnr. 39, vom Gerichtshof nach Einlegung eines Rechtsmittels in diesem Punkt nicht aufgehoben im Urteil vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375).
  • EuG, 14.05.2002 - T-126/99

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-209/01
    Ein Irrtum oder ein anderer Rechtsfehler, der nur einem der Begründungspfeiler anhaftet, genügt in diesem Fall nicht, um die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung zu rechtfertigen, da er den vom Organ beschlossenen verfügenden Teil nicht entscheidend hätte beeinflussen können (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-126/99, Graphischer Maschinenbau/Kommission, Slg. 2002, II-2427, Randnrn. 49 bis 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.05.1997 - T-195/95

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 13.07.1965 - 37/64

    Mannesmann AG / EGKS Hohe Behörde

  • EuG, 21.05.1999 - T-154/98

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin automobiles SA und Europe auto

  • EuGH, 14.07.1972 - 53/69

    Sandoz AG / Kommission

  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

  • EuG, 07.11.1997 - T-84/96

    Cipeke / Kommission

  • EuG, 04.03.1999 - T-87/96

    Assicurazioni Generali SpA und Unicredito SpA gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuG, 16.03.2004 - T-157/01

    Danske Busvognmænd / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlicher regionaler

  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Moccia Irme / Kommission

  • EuGH, 21.06.2001 - C-280/99

    Forges de Thy-Marcinelle und Monceau / Kommission

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 10.04.2003 - T-195/00

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Italien / Kommission

  • EuGH, 09.01.2003 - C-178/00

    N. V. Kolenmijnen van Beeringen, N.V. Kolenmijnen van Houthalen, N. V.

  • EuGH, 29.11.1956 - 9/55

    Kommission / TF1

  • EuGH, 12.07.2001 - C-302/99

    Société Fives Lille Cail und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 15.12.1961 - 19/60

    Lemmerz Werke / EGKS Hohe Behörde

  • EuGH, 13.07.1965 - 111/63

    ADT Projekt / Kommission

  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98

    Satya Prakash gegen Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft.

  • EuGH, 08.07.1965 - 19/63

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DURCH DIE DER

  • EuG, 17.12.1997 - T-121/95

    RJB Mining / Kommission

  • EuG, 25.07.2000 - T-110/98

    Überprüfung einer stillschweigenden Entscheidung der hohen Behörde ;

  • EuGH, 15.12.1961 - 21/60
  • EuGH, 15.12.1961 - 2/61

    Überprüfung einer stillschweigenden Entscheidung der hohen Behörde ;

  • EuGH, 15.12.1961 - 3/61
  • EuGH, 08.07.1965 - 65/63
  • EuGH, 20.09.2001 - C-263/98

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 18.03.1980 - 26/79

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

  • EuG, 05.12.1990 - T-82/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 18.03.1980 - 86/79

    Überprüfung einer stillschweigenden Entscheidung der hohen Behörde ;

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    - Honeywell/Kommission, T-209/01, und General Electric/Kommission, T-210/01;.

    Hingegen wurde der Zugang zu den Dokumenten der Rechtssachen T-209/01 und T-210/01, T-342/99 und C-203/03 sowie der "Open skies"-Rechtssachen verweigert.

    Erstens führte die Kommission zur Weigerung, Zugang zu ihren Schriftsätzen in den Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, und General Electric/Kommission, T-210/01, zu gewähren, in der angefochtenen Entscheidung aus, die Freigabe ihrer Schriftsätze beeinträchtige ihre Position als Beklagte in diesen Verfahren, da diese Rechtssachen noch anhängig seien.

    Daher gelte die für die Verweigerung des Zugangs zu den Schriftsätzen in den Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, und General Electric/Kommission, T-210/01, gegebene Begründung auch für diese Rechtssache.

    In dieser Weise habe sie sich geweigert, ihre Schriftsätze in den Rechtssachen General Electric/Kommission, T-210/01, und Honeywell/Kommission, T-209/01, die vor dem Gericht anhängig gewesen seien, freizugeben.

    51 bis 63 entwickelten Grundsätze zu prüfen, ob die Kommission dadurch, dass sie angenommen hat, dass die Verweigerung der Freigabe der von ihr in den Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, General Electric/Kommission, T-210/01, Kommission/Österreich, C-203/03, und Airtours/Kommission, T-342/99, eingereichten Schriftsätze von der Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren gedeckt wird, im vorliegenden Fall einen Fehler begangen hat.

    - Zur Verweigerung des Zugangs zu den Schriftsätzen in den Rechtssachen T-209/01, T-210/01 und C-203/03.

    Als Zweites ist zu untersuchen, ob die Kommission aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falls von einer konkreten Prüfung des Inhalts der in den Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, General Electric/Kommission, T-210/01, und Kommission/Österreich, C-203/03, eingereichten Schriftsätze absehen durfte.

    Zum anderen hat die Kommission die Verweigerung des Zugangs zu den in den Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, General Electric/Kommission, T-210/01, und Kommission/Österreich, C-203/03, eingereichten Schriftsätzen im Wesentlichen auf die Notwendigkeit gestützt, ihre Position als Partei zu schützen, unabhängig davon, ob sie als Beklagte oder Klägerin auftrete, und sie hat geltend gemacht, dass deren Freigabe ein Ungleichgewicht zwischen ihr und den anderen Verfahrensbeteiligten schaffen könne, der Ausgewogenheit der Gerichtsverhandlungen schade und der Vorgehensweise des Gemeinschaftsrichters zuwiderlaufe.

    Aus alledem folgt, dass die Kommission nicht rechtsfehlerhaft gehandelt hat, als sie die Schriftsätze betreffend die Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, General Electric/Kommission, T-210/01, und Kommission/Österreich, C-203/03, nicht konkret geprüft hat, und dass sie keinen Beurteilungsfehler begangen hat, als sie ein öffentliches Interesse am Schutz dieser Schriftsätze bejaht hat.

    Nach alledem ist der Antrag auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung hinsichtlich der Verweigerung des Zugangs zu den Schriftsätzen in den Rechtssachen Honeywell/Kommission, T-209/01, General Electric/Kommission, T-210/01, und Kommission/Österreich, C-203/03, zurückzuweisen.

  • EuGH, 21.09.2010 - C-514/07

    Schweden / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der

    - Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01);.

    Die Kommission verweigerte den Zugang zu den in den Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01) eingereichten Schriftsätzen im Wesentlichen mit der Begründung, dass es sich um zum Zeitpunkt des Erlasses der streitigen Entscheidung anhängige Rechtssachen handele, so dass die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren nach Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung gelte.

    Sie vertrat die Auffassung, dass für diese ebenso wie für die in den Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01) eingereichten Dokumente die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren gelte.

    In Anwendung dieser Grundsätze hat das Gericht erstens den Teil der streitigen Entscheidung geprüft, der die in den anhängigen Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-210/01) und Kommission/Österreich (C-203/03) eingereichten Schriftsätze betrifft.

    Das Gericht hat daher in Randnr. 92 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass die Kommission nicht rechtsfehlerhaft gehandelt habe, als sie die Schriftsätze betreffend die Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-210/01) und Kommission/Österreich (C-203/03) nicht konkret geprüft habe, und dass sie keinen Beurteilungsfehler begangen habe, als sie ein öffentliches Interesse am Schutz dieser Schriftsätze bejaht habe.

    Aus Randnr. 75 des Urteils ergebe sich nämlich, dass die API dem Gericht mit ihrer Nichtigkeitsklage nicht die Frage von im Zeitraum zwischen der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung gestellten Anträgen auf Zugang zu Schriftsätzen unterbreitet habe, weil sie den Antrag auf Zugang zu den Schriftsätzen der Kommission in allen drei in Rede stehenden Rechtssachen, d. h. Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-201/01) und Kommission/Österreich (C-203/03), vor der mündlichen Verhandlung gestellt habe.

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Klagen unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Unionsrichter von Amts wegen prüfen kann und gegebenenfalls muss (Urteile vom 21. März 2002, Joynson/Kommission, T-231/99, EU:T:2002:84, Rn. 154, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, EU:T:2005:455, Rn. 53).

    Allerdings hat der Unionsrichter bisweilen nicht ausdrücklich in der Klageschrift dargestellte Klagegründe wegen einer solchen Verweisung als ordnungsgemäß geltend gemacht zugelassen, wenn der Kläger auf seine eigenen Schriftsätze in einer anderen Rechtssache verwiesen hat (Urteil vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, EU:T:2005:455, Rn. 61 und 62 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Demgegenüber ist das Gericht der Ansicht, dass es eine Umgehung der zwingenden Anforderungen von Art. 21 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 44 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts vom 2. Mai 1991 ermöglichen würde, wenn Klagegründe, die nicht ausdrücklich in der Klageschrift dargestellt worden sind, mit der Begründung als zulässig angesehen würden, dass sie von einem Dritten in einer anderen Rechtssache geltend gemacht worden sind, auf die in der Klageschrift verwiesen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, EU:T:2005:455, Rn. 63 und 64, vom 27. September 2012, Dura Vermeer Infra/Kommission, T-352/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:483, Rn. 25 und 26, vom 27. September 2012, Koninklijke BAM Groep/Kommission, T-355/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:486, Rn. 26 und 27, und vom 27. September 2012, Heijmans/Kommission, T-360/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:490, Rn. 25 und 26).

    Schließlich ist zu beachten, dass nach dem namentlich in Art. 43 § 1 der Verfahrensordnung vom 2. Mai 1991 niedergelegten Grundsatz jede Partei für den Inhalt der von ihr eingereichten Schriftsätze selbst verantwortlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 1995, 1CI/Kommission, T-37/91, EU:T:1995:119, Rn. 46, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, EU:T:2005:455, Rn. 66).

  • EuG, 09.09.2009 - T-227/01

    Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission - Staatliche Beihilfen

    Nach ständiger Rechtsprechung in Bezug auf die Klageschrift, die entsprechend für Streithilfeschriftsätze gilt (Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Regione autónoma della Sardegna/Kommission, T-171/02, Slg. 2005, II-2123, Randnr. 186), muss die kurze Darstellung der Klagegründe so klar und genau sein, dass dem Beklagten die Vorbereitung seiner Verteidigung und dem Gericht die Entscheidung über die Klage, gegebenenfalls auch ohne weitere Informationen, ermöglicht wird (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, Slg. 2005, II-5527, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es im Übrigen für die Zulässigkeit einer Klage nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich, unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteil Honeywell/Kommission, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu bestimmen, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (vgl. Urteile des Gerichts Honeywell/Kommission, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 57, und vom 11. Juli 2007, Asklepios Kliniken/Kommission, T-167/04, Slg. 2007, II-2379, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.

    Außerdem sind die Rechtssachen T-227/01 bis T-229/01, T-265/01, T-266/01 und T-270/01 zwar am 13. Juli 2006 verbunden worden, d. h. nach dem Streitbeitritt von Confebask, sie behalten aber gleichwohl ihre Eigenständigkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juni 2001, Moccia Irme u. a./Kommission, C-280/99 P bis C-282/99 P, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 66, und Urteil Honeywell/Kommission, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 71).

    Die Identität der Parteien ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit von Klagegründen, die durch Verweisung auf die in einer anderen Rechtssache eingereichten Schriftsätze geltend gemacht sein sollen (Urteil Honeywell/Kommission, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 67).

  • EuGH, 21.09.2010 - C-528/07

    API / Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe

    - Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01);.

    Die Kommission verweigerte den Zugang zu den in den Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01) eingereichten Schriftsätzen im Wesentlichen mit der Begründung, dass es sich um zum Zeitpunkt des Erlasses der streitigen Entscheidung anhängige Rechtssachen handele, so dass die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren nach Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung gelte.

    Sie vertrat die Auffassung, dass für diese ebenso wie für die in den Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01) und General Electric/Kommission (T-210/01) eingereichten Dokumente die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren gelte.

    In Anwendung dieser Grundsätze hat das Gericht erstens den Teil der streitigen Entscheidung geprüft, der die in den anhängigen Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-210/01) und Kommission/Österreich (C-203/03) eingereichten Schriftsätze betrifft.

    Das Gericht hat daher in Randnr. 92 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass die Kommission nicht rechtsfehlerhaft gehandelt habe, als sie die Schriftsätze betreffend die Rechtssachen Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-210/01) und Kommission/Österreich (C-203/03) nicht konkret geprüft habe, und dass sie keinen Beurteilungsfehler begangen habe, als sie ein öffentliches Interesse am Schutz dieser Schriftsätze bejaht habe.

    Aus Randnr. 75 des Urteils ergebe sich nämlich, dass die API dem Gericht mit ihrer Nichtigkeitsklage nicht die Frage von im Zeitraum zwischen der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung gestellten Anträgen auf Zugang zu Schriftsätzen unterbreitet habe, weil sie den Antrag auf Zugang zu den Schriftsätzen der Kommission in allen drei in Rede stehenden Rechtssachen, d. h. Honeywell/Kommission (T-209/01), General Electric/Kommission (T-201/01) und Kommission/Österreich (C-203/03), vor der mündlichen Verhandlung gestellt habe.

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

    Honeywell hat am selben Tag ebenfalls eine Klage gegen die angefochtene Entscheidung erhoben (Rechtssache T-209/01).

    25 Mit Schreiben vom 17. März 2004 hat die Klägerin die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-209/01 beantragt.

    39 Eine Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-209/01 ist insbesondere in Anbetracht der unterschiedlichen Tragweite der beiden Klagen nicht vorzunehmen.

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Sollte sich dagegen bei der materiell-rechtlichen Prüfung (siehe unten, Randnrn. 123 bis 150) herausstellen, dass die Kommission Bolloré zu Recht für die Beteiligung ihrer Tochtergesellschaft Copigraph am Kartell haftbar gemacht hat, so würde der von der Kommission begangene Rechtsfehler nicht genügen, um die Nichtigerklärung der Entscheidung zu rechtfertigen, da er den verfügenden Teil der Entscheidung nicht maßgeblich hätte beeinflussen können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Mai 2002, Graphischer Maschinenbau/Kommission, T-126/99, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 49, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 49).
  • EuG, 13.12.2006 - T-217/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN

    Dazu ist zu bemerken, dass die Klageschrift in einzelnen Punkten durch die Bezugnahme auf Teile der als Anlage beigefügten Schriftstücke untermauert und vervollständigt werden kann, vorausgesetzt, dass die wesentlichen Bestandteile der rechtlichen Ausführungen in der Klageschrift selbst enthalten sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 21. September 2005 in der Rechtssache T-87/05, EDP/Kommission, Slg. 2005, II-3745, Randnr. 155, und vom 14. Dezember 2005 in der Rechtssache T-209/01, Honeywell/Kommission, Slg. 2005, II-5527, Randnr. 57).
  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    Im Übrigen zählt die Beachtung des Art. 44 § 1 Buchst. c zu den Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen das Gericht gemäß Art. 113 der Verfahrensordnung jederzeit von Amts wegen prüfen kann (Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1995, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, T-481/93 und T-484/93, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 75, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, II-5527, Randnr. 54).

    Unzulässig ist die genannte Rüge jedoch nach der Rechtsprechung zu Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung, dessen Beachtung zu den Prozessvoraussetzungen zählt, deren Vorliegen das Gericht gemäß Art. 113 der Verfahrensordnung jederzeit von Amts wegen prüfen kann (Urteile Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, oben in Randnr. 394 ausgeführt, Randnr. 75, und Honeywell/Kommission, oben in Randnr. 394 angeführt, Randnr. 54), da die genannte Rechtsprechung für Streithilfeschriftsätze entsprechend gilt (Urteil Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, oben in Randnr. 394 angeführt, Randnr. 94).

  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

    Des Weiteren ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu identifizieren, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteile des Gerichts vom 7. November 1997, Cipeke/Kommission, T-84/96, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 34, vom 21. März 2002, Joynson/Kommission, T-231/99, Slg. 2002, II-2085, Randnr. 154, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, Slg. 2005, II-5527, Randnr. 57).
  • EuG, 10.09.2015 - T-91/14

    Schniga / OCVV - Brookfield New Zealand (Gala Schnitzer)

  • EuG, 23.02.2022 - T-540/18

    ASL Aviation Holdings und ASL Airlines (Ireland)/ Kommission

  • EuG, 09.12.2010 - T-303/08

    Tresplain Investments / OHMI - Hoo Hing (Golden Elephant Brand) -

  • EuG, 15.12.2021 - T-188/21

    Lück/ EUIPO - R.H. Investment (MALLE) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05

    NVV u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf

  • EuG, 17.12.2010 - T-369/08

    EWRIA u.a. / Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Eisen

  • EuG, 11.07.2019 - T-888/16

    BP / FRA

  • EuG, 07.02.2024 - T-237/22

    Usmanov/ Rat

  • EuG, 20.12.2023 - T-53/21

    EVH/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom- und Gasmärkte -

  • EuG, 16.09.2013 - T-364/10

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen verschiedene Gesellschaften

  • EuG, 09.07.2008 - T-323/05

    Coffee Store / OHMI (THE COFFEE STORE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-138/17

    Europäische Union / Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel -

  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-27/09

    Frankreich / Volksmudschaheddin-Organisation Iran - Rechtsmittel - Restriktive

  • EuG, 20.12.2023 - T-55/21

    Stadtwerke Leipzig/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom-

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-150/17

    Europäische Union / Kendrion - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Außervertragliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07

    Papierfabrik August Koehler / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 17.06.2008 - T-420/03

    El Corte Inglés / OHMI - Abril Sánchez und Ricote Saugar (BoomerangTV) -

  • EuG, 20.12.2023 - T-58/21

    Stadtwerke Hameln Weserbergland/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

  • EuG, 05.10.2011 - T-39/06

    Transcatab / Kommission

  • EuG, 12.05.2010 - T-432/05

    EMC Development / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Zementmarkt -

  • EuG, 02.03.2010 - T-70/05

    Evropaïki Dynamiki / EMSA - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 20.12.2023 - T-61/21

    EnergieVerbund Dresden/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche

  • EuG, 20.12.2023 - T-60/21

    Naturstrom/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom- und

  • EuG, 20.12.2023 - T-62/21

    GGEW/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom- und Gasmärkte

  • EuG, 20.12.2023 - T-56/21

    TEAG/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche Strom- und Gasmärkte

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-338/07

    Distribuidora Vizcaína de Papeles / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-403/04

    Sumitomo Metal Industries / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des

  • EuG, 29.01.2013 - T-339/10

    Cosepuri / EFSA - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren -

  • EuG, 20.12.2023 - T-59/21

    eins energie in sachsen/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutsche

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2012 - C-553/10

    Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák sollte die Entscheidung der Kommission

  • EuG, 25.03.2015 - T-556/08

    Slovenská posta / Kommission

  • EuG, 14.12.2011 - T-563/10

    De Luca / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-174/17

    Europäische Union/ ASPLA und Armando Álvarez - Rechtsmittel - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-327/07

    Bolloré / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 20.03.2024 - T-334/23

    Nehera u.a./ EUIPO - Zdút (nehera)

  • EuG, 12.12.2014 - T-562/08

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

  • EuG, 02.07.2019 - T-406/15

    Mahmoudian / Rat

  • EuG, 28.10.2015 - T-134/11

    Al-Faqih u.a. / Kommission

  • EuG, 08.02.2011 - T-157/08

    Paroc / HABM (INSULATE FOR LIFE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 02.07.2019 - T-405/15

    Fulmen / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 12.12.2018 - T-679/14

    Teva UK u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuGöD, 15.09.2011 - F-102/09

    Bennett u.a. / HABM

  • EuG, 05.12.2006 - T-416/03

    Angelidis / Parlament

  • EuG, 04.12.2015 - T-273/13

    Sarafraz / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuG, 29.03.2012 - T-398/07

    Spanien / Kommission

  • EuG, 13.12.2006 - T-245/03

    in der Rechtssache T-217/03 Fédération nationale de la coopération bétail et

  • EuG, 04.12.2015 - T-274/13

    Emadi / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuG, 09.01.2015 - T-482/12

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang zu

  • EuG, 06.12.2012 - T-630/11

    Strobl / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-514/07

    Schweden / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der

  • EuG, 29.01.2013 - T-532/10

    Wertungskriterien: Auftraggeber hat weiten Beurteilungsspielraum!

  • EuGöD, 24.02.2010 - F-2/09

    Menghi / ENISA

  • EuG, 05.12.2006 - T-424/04

    Angelidis / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-405/04

    Sumitomo Metal Industries Ltd - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster

  • EuG, 17.09.2019 - T-129/07

    Irland / Kommission

  • EuG, 15.05.2012 - T-184/11

    Nijs / Rechnungshof

  • EuG, 19.03.2012 - T-273/09

    Associazione "Giùlemanidallajuve" / Kommission

  • EuG, 09.09.2009 - T-375/08

    Nijs / Rechnungshof

  • EuG, 06.05.2010 - T-100/08

    Kerelov / Kommission

  • EuG, 22.06.2009 - T-376/08

    Nijs / Rechnungshof

  • EuG, 19.05.2008 - T-144/04

    TF1 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission, bestimmte

  • EuG, 18.09.2014 - T-262/12

    Central Bank of Iran / Rat

  • EuG, 21.09.2011 - T-34/08

    Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission - Finanzielle

  • EuG, 07.07.2017 - T-221/15

    Arbuzov / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuGöD, 08.07.2014 - F-26/13

    Morgan / HABM

  • EuG, 01.07.2008 - T-262/06

    Kommission / D

  • EuG, 02.12.2014 - T-661/11

    Italien / Kommission

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Rechtsprechung
   EuG, 14.12.2005 - T-210/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2353
EuG, 14.12.2005 - T-210/01 (https://dejure.org/2005,2353)
EuG, Entscheidung vom 14.12.2005 - T-210/01 (https://dejure.org/2005,2353)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - T-210/01 (https://dejure.org/2005,2353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    General Electric / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Luftfahrtmärkte - Erwerb von Honeywell durch General Electric - Vertikale Integration - ...

  • EU-Kommission PDF

    General Electric / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Luftfahrtmärkte - Erwerb von Honeywell durch General Electric - Vertikale Integration - ...

  • EU-Kommission

    General Electric / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Beherrschende Stellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    General Electric / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Luftfahrtmärkte - Erwerb von Honeywell durch General Electric - Vertikale Integration - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    General Electric / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2001)1746 endg. der Kommission vom 3. Juli 2001 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2220 - General Electric/Honeywell), mit der der auf den Erwerb von Honeywell durch General Electric ...

 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (61)

  • EuG, 25.10.2002 - T-5/02

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-210/01
    58 In ihrer Stellungnahme zu den Streithilfeschriftsätzen und in der mündlichen Verhandlung hat sich die Klägerin hierbei auf das Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2002 in der Rechtssache T-5/02 (Tetra Laval/Kommission, Slg. 2002, II-4381) gestützt, um zu betonen, dass es zum Nachweis von Konglomerat-Wirkungen einer genauen, durch eindeutige Beweise untermauerten Überprüfung bedürfe, dass bei einer Berücksichtigung besondere Vorsicht geboten sei und dass die Analyse der Kommission besonders überzeugend sein müsse, wenn es sich um Auswirkungen handele, die erst später in Erscheinung träten.

    Es ist nicht davon auszugehen, dass die Kommission zur Genehmigung eines in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Zusammenschlusses tendieren muss, wenn sie Zweifel hat; sie muss sich vielmehr stets positiv in dem einen oder anderen Sinne entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil Tetra Laval/Kommission, oben zitiert in Randnr. 58, Randnr. 120).

    Wie der Gerichtshof im oben in Randnummer 60 genannten Urteil Kommission/Tetra Laval (Randnrn. 42 und 43 dieses Urteils) erklärt hat, muss eine Untersuchung der voraussichtlichen Entwicklung, wie sie im Bereich der Kontrolle von Zusammenschlüssen erforderlich ist, sorgfältig durchgeführt werden, da es nicht darum geht, vergangene Ereignisse, für die häufig zahlreiche Anhaltspunkte vorliegen, die ein Verständnis ihrer Ursachen ermöglichen, oder auch gegenwärtige Ereignisse zu prüfen, sondern darum, Ereignisse vorherzusehen, die künftig mit mehr oder weniger großer Wahrscheinlichkeit eintreten werden, wenn keine Entscheidung ergeht, mit der der Zusammenschluss zu den geplanten Bedingungen untersagt wird oder dessen Bedingungen näher festgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Tetra Laval/Kommission, oben zitiert in Randnr. 58, Randnr. 155).

    Sie wirken sich zwar im Allgemeinen nicht wettbewerbswidrig aus, können jedoch in bestimmten Fällen solche Auswirkungen haben (Urteil Tetra Laval/Kommission, oben zitiert in Randnr. 58, Randnr. 142).

    Kommt die Kommission im Rahmen einer Untersuchung der voraussichtlichen Auswirkungen eines Zusammenschlusses des Konglomerattyps zu dem Ergebnis, dass wegen der von ihr festgestellten Konglomerat-Wirkungen aller Wahrscheinlichkeit nach in naher Zukunft eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt würde, durch die wirksamer Wettbewerb auf dem betreffenden Markt erheblich behindert würde, so muss sie diesen Zusammenschluss folglich untersagen (Urteil Tetra Laval/Kommission, oben zitiert in Randnr. 58, Randnr. 153 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    In diesem Zusammenhang ist die Beschaffenheit der von der Kommission zum Nachweis der Erforderlichkeit einer Entscheidung, mit der der Zusammenschluss für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird, vorgelegten Beweismittel besonders bedeutsam, da diese Beweise die Auffassung der Kommission stützen sollen, dass ohne den Erlass einer solchen Entscheidung das Szenario der wirtschaftlichen Entwicklung, von dem sie ausgeht, plausibel wäre (Urteil Kommission/Tetra Laval, oben zitiert in Randnr. 60, Randnr. 44; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Tetra Laval/Kommission, oben zitiert in Randnr. 58, Randnr. 155).

    70 Nach dem Urteil Tetra Laval/Kommission (oben zitiert in Randnr. 58) des Gerichts ist es zwar angebracht, den objektiven Anreizen für wettbewerbswidriges Verhalten Rechnung zu tragen, die durch einen Zusammenschluss entstehen, muss die Kommission jedoch andererseits prüfen, inwieweit diese Anreize aufgrund der Rechtswidrigkeit der fraglichen Verhaltensweisen, insbesondere in Anbetracht des verbotenen Missbrauchs beherrschender Stellungen nach Artikel 82 EG, der Wahrscheinlichkeit ihrer Entdeckung, ihrer Verfolgung durch die zuständigen Behörden sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf nationaler Ebene und möglicher daraus erwachsender finanzieller Sanktionen, verringert oder sogar beseitigt werden (Randnr. 159 des Urteils).

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Van den Bergh en Jurgens / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-210/01
    Die Klägerin beruft sich hierfür auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 71).

    116 Ferner geht, wie die Klägerin ausführt, aus dem Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission (oben zitiert in Randnr. 101, Randnr. 71) hervor, dass es in der Regel mit der Unabhängigkeit des Verhaltens, die für eine beherrschende Stellung charakteristisch ist, unvereinbar ist, wenn ein Unternehmen unter dem Druck der Preissenkungen seiner Mitbewerber ebenfalls die Preise senken muss.

    117 Jedoch schließt ein selbst lebhafter Wettbewerb auf einem Markt eine beherrschende Stellung auf diesem Markt nicht aus, da eine solche Stellung wesentlich durch die Fähigkeit gekennzeichnet ist, dass man sein Verhalten in der Marktstrategie ohne Rücksichtnahme auf diesen Wettbewerb bestimmen kann, ohne aufgrund dieser Haltung Nachteile hinnehmen zu müssen (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben zitiert in Randnr. 101, Randnr. 70, und Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207).

  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-210/01
    Honeywell hat am selben Tag ebenfalls eine Klage gegen die angefochtene Entscheidung erhoben (Rechtssache T-209/01).

    25 Mit Schreiben vom 17. März 2004 hat die Klägerin die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-209/01 beantragt.

    39 Eine Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-209/01 ist insbesondere in Anbetracht der unterschiedlichen Tragweite der beiden Klagen nicht vorzunehmen.

  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-210/01
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Grundrechte nämlich zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gemeinschaftsrichter zu sichern hat (vgl. insbesondere Gutachten 2/94 des Gerichtshofes vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 33, und Urteil des Gerichtshofes vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-299/95, Kremzow, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 14).

    Insoweit kommt der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte besondere Bedeutung zu (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, und vorgenanntes Urteil Kremzow, Randnr. 14).

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-210/01
    86 Im Zusammenhang mit dem Missbrauch einer beherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 82 EG hat der Gerichtshof zudem erklärt, dass ein derartiger Missbrauch vorliegen kann, wenn ein Unternehmen in beherrschender Stellung diese dergestalt verstärkt, dass der erreichte Beherrschungsgrad den Wettbewerb wesentlich behindert, dass also nur noch Unternehmen auf dem Markt bleiben, die in ihrem Marktverhalten von dem beherrschenden Unternehmen abhängig sind (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72, Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215, Randnr. 26).

    Sie habe demnach das im Urteil Europemballage und Continental Can/Kommission (oben zitiert in Randnr. 86) dargelegte Kriterium verkannt, dass sie eine beherrschende Stellung rechtlich nur hinreichend dartun könne, wenn sie belege, dass die verbleibenden Wettbewerber kein ausreichendes Gegengewicht darstellen könnten.

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-210/01
    Daher beschränkt sich die Kontrolle durch den Gemeinschaftsrichter auf die Nachprüfung der materiellen Richtigkeit des Sachverhalts und auf offensichtliche Beurteilungsfehler (Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, so genanntes Urteil Kali & Salz, Slg. 1998, I-1375, Randnrn.

    477 Ihres Erachtens ist eine angemessene Festlegung des relevanten Marktes eine notwendige Voraussetzung für jede Beurteilung des Einflusses eines Zusammenschlusses auf den Wettbewerb (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375).

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE DEN

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-210/01
    114 Wie vorab festzustellen ist, liegt nach ständiger Rechtsprechung eine beherrschende Stellung vor, wenn ein Unternehmen eine wirtschaftliche Machtposition innehat, die es in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 30, und Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache T-65/98, Van den Bergh Foods/Kommission, Slg. 2003, II-4653, Randnr. 154).

    119 Selbst wenn bei derartigen Rügen davon ausgegangen würde, dass sie auch eine Verletzung des Vertrauensschutzes bemängeln, könnten die Wirtschaftsteilnehmer kein berechtigtes Vertrauen in die Beibehaltung einer früheren Entscheidungspraxis setzen, die Änderungen unterworfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-347/94, Mayr-Melnhof/Kommission, Slg. 1998, II-1751, Randnr. 368, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache T-203/01, Michelin/Kommission, Slg. 2003, II-4071, Randnrn.

  • EuG, 22.10.2002 - T-310/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DURCH DIE DER

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-210/01
    Demnach könne im vorliegenden Fall nicht analog die Lösung herangezogen werden, die sich aus dem Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 2002 in der Rechtssache T-310/01 (Schneider Electric/Kommission, Slg. 2002, II-4071) ergebe, dass Fehler bei der Analyse bestimmter Märkte durch die Kommission nicht ausreichten, um die Nichtigerklärung einer Entscheidung zu rechtfertigen, sofern diese Entscheidung auch auf einer Analyse anderer Märkte beruhe, die begründet sei.

    44 Diese Regel findet bei Entscheidungen über die Kontrolle von Zusammenschlüssen Anwendung (vgl. in diesem Sinne Urteil Schneider Electric/Kommission, oben zitiert in Randnr. 40, Randnrn. 404 bis 420).

  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-210/01
    692 Zur Zurückweisung dieses Arguments der Klägerin genügt entsprechend den Ausführungen der Kommission der Hinweis, dass sich nach gefestigter Rechtsprechung das Anhörungsrecht in Wettbewerbsverfahren nur auf die Beanstandungen bezieht, die die Kommission zu berücksichtigen gedenkt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-10/92 bis T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 38, und Endemol/Kommission, oben zitiert in Randnr. 115, Randnr. 65).
  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-210/01
    Zum anderen könnten Verfahrensunregelmäßigkeiten im gerichtlichen Verfahren nicht mehr geheilt werden, das sich auf eine richterliche Kontrolle beschränke (Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-30/91, Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775, Randnr. 98).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

  • EuG, 28.04.1999 - T-221/95

    Endemol / Kommission

  • EuGH, 12.07.2001 - C-302/99

    Kommission / TF1

  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuG, 19.05.1994 - T-2/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

  • EuG, 14.05.2002 - T-126/99

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Moccia Irme / Kommission

  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 11.03.1987 - 265/85

    BPB Industries und British Gypsum / Kommission

  • EuGH, 06.04.1995 - C-310/93

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Michelin / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Hercules Chemicals / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Grifoni / EAEC

  • EuGH, 05.03.1991 - 330/88

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Société Fives Lille Cail und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 15.12.1961 - 19/60

    Kommission / Rat

  • EuGH, 05.06.1973 - 81/72

    Papiers Peints / Kommission

  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Rat / De Nil und Impens

  • EuGH, 14.05.1998 - C-259/96

    Louwage / Kommission

  • EuGH, 30.01.1974 - 148/73

    Überprüfung einer stillschweigenden Entscheidung der hohen Behörde ;

  • EuGH, 15.12.1961 - 2/61

    AEG / Kommission

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    RJB Mining / Kommission

  • EuG, 25.07.2000 - T-110/98

    Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services / Kommission

  • EuG, 10.04.2003 - T-195/00

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin automobiles SA und Europe auto

  • EuG, 21.05.1999 - T-154/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BRITISH AIRWAYS WEGEN

  • EuG, 17.12.2003 - T-219/99

    Corus UK / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt der nahtlosen Stahlrohre -

  • EuG, 08.07.2004 - T-48/00

    Danske Busvognmænd / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlicher regionaler

  • EuG, 16.03.2004 - T-157/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 06.05.1997 - T-195/95

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Überprüfung einer stillschweigenden Entscheidung der hohen Behörde ;

  • EuGH, 15.12.1961 - 21/60

    Italien / Kommission

  • EuGH, 09.01.2003 - C-178/00

    Überprüfung einer stillschweigenden Entscheidung der hohen Behörde ;

  • EuGH, 15.12.1961 - 3/61

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89
  • EuG, 08.10.1996 - T-24/93

    ADT Projekt / Kommission

  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98
  • EuGH, 21.06.2001 - C-280/99

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    Kaysersberg / Kommission

    Am selben Tag hat auch GE eine Klage gegen die angefochtene Entscheidung eingereicht (Rechtssache T-210/01).

    25 In ihrer Klageschrift hat die Klägerin beantragt, die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache T-210/01 zu verbinden.

    - die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache T-210/01 (General Electric/Kommission) zu verbinden;.

    34 Die Kommission, insoweit unterstützt durch Rolls-Royce, macht geltend, die in der Klageschrift enthaltene Verweisung der Klägerin auf das Vorbringen von GE in der Rechtssache T-210/01 verstoße gegen Artikel 44 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung, wonach die Klageschrift eine kurze Darstellung der Klagegründe enthalten müsse.

    40 Erstens habe sie in ihrer Klageschrift ausgeführt, dass sie alle von GE in der Rechtssache T-210/01 vorgetragenen Argumente, die ihr eigenes Vorbringen ergänzten, übernehme.

    42 Außerdem habe sie die Verbindung der Rechtssachen T-209/01 und T-210/01 beantragt; selbst wenn ihre Klageschrift, wie die Kommission behaupte, Mängel aufweise, könnten diese doch durch eine Verbindung der beiden Rechtssachen geheilt werden.

    Zur Verweisung auf die in der Rechtssache T-210/01 geltend gemachten Klagegründe.

    65 Außerdem ist festzustellen, dass GE in der Rechtssache T-210/01 von anderen Anwälten als denen vertreten wird, die die Klägerin in der vorliegenden Rechtssache vertreten.

    Diese Umstände können die in der vorstehenden Randnummer gezogene Schlussfolgerung nur bekräftigen, da sie bestätigen, dass die vorliegende Klage von der unter der Nummer T-210/01 eingetragenen unabhängig ist und eigenständigen Charakter hat.

    68 Daraus folgt, dass die Verweisung der Klägerin auf die von GE in der Rechtssache T-210/01 eingereichte Klageschrift nicht bewirkt, dass die von GE in dieser Rechtssache geltend gemachten Klagegründe in die Klageschrift die Klägerin einbezogen worden sind.

    69 Zur Begründung ihres Antrags auf Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-210/01 führt die Klägerin aus, selbst wenn die in ihrer Klageschrift enthaltene Verweisung auf die Klageschrift von GE es nicht ermöglichen sollte, die Klagegründe, die sie zu anderen Aspekten der Rechtssache als den Paketangeboten habe geltend machen wollen, als zulässig anzusehen, könnten aufgrund dieser Verbindung doch etwaige Zulässigkeitsmängel ihrer eigenen Klage geheilt werden.

    70 Hinsichtlich der Folgen einer Verbindung der Rechtssachen T-209/01 und T-210/01 ist zunächst auf Artikel 50 der Verfahrensordnung zu verweisen, der bestimmt:.

    77 Unter den Umständen des vorliegenden Falles ist die vorliegende Rechtssache nicht mit der Rechtssache T-210/01 zu verbinden.

  • EuG, 28.05.2020 - T-399/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die

    Diese Analyse erfordert in einem ersten Schritt eine Bewertung des künftigen Verhaltens, das die Kommission von der Fusionseinheit und den anderen Marktbeteiligten infolge des Zusammenschlusses erwartet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, EU:T:2005:456, Rn. 464), je nachdem, welche wirtschaftliche Entwicklung des Zusammenschlusses sie für die wahrscheinlichste hält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 51).

    Die Kommission hat daher, je nachdem, welche wirtschaftliche Entwicklung des Zusammenschlusses sie für die wahrscheinlichste hält, in einem nächsten Schritt nachzuweisen, dass dieser Zusammenschluss den Wettbewerb auf dem betroffenen Markt voraussichtlich erheblich beeinträchtigen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, EU:T:2005:456, Rn. 364).

    Insoweit hat die Kommission vorgetragen, das Gericht habe im Urteil vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission (T-210/01, EU:T:2005:456), entschieden, dass das ständige Wachstum der Marktanteile ein Faktor sei, der vom wettbewerblichen Druck eines Wirtschaftsteilnehmers überzeuge.

    Die vorliegende Rechtssache ist jedoch von den Schlussfolgerungen zu unterscheiden, die das Gericht im Urteil vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission (T-210/01, EU:T:2005:456), gezogen hat, wo die Klägerin im Triebwerksabsatz bei weitem führend war, die höchste Zuwachsrate des Marktes verzeichnete und sich somit in einer beherrschenden Stellung befand.

  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO

    242 Er muss nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 2005 in der Rechtssache C-12/03 P, Kommission/Tetra Laval, Slg. 2005, I-987, Randnr. 39, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2005 in der Rechtssache T-210/01, General Electric/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    Sehr treffend hat dies etwa das Gericht erster Instanz vor nicht allzu langer Zeit im Urteil General Electric/Kommission auf den Punkt gebracht: "Die Untersuchung der voraussichtlichen Entwicklung ... erfordert es, sich die verschiedenen Kausalketten vor Augen zu führen und von denjenigen mit der größten Wahrscheinlichkeit auszugehen "(162).

    96 - Urteile "Kali & Salz" (zitiert in Fn. 16, Randnr. 223) und vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval (C-12/03 P, Slg. 2005, I-987, Randnr. 38); vgl. außerdem die Urteile Gencor/Kommission (zitiert in Fn. 16, Randnr. 246) und vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission (T-210/01, Slg. 2005, II-5575, Randnr. 60), des Gerichts erster Instanz.

    159 - Urteil Kommission/Tetra Laval (zitiert in Fn. 96, Randnr. 42); vgl. auch Urteil General Electric/Kommission (zitiert in Fn. 96, Randnr. 64).

    162 - Urteil General Electric/Kommission (zitiert in Fn. 96, Randnr. 64, letzter Satz; Hervorhebung von mir).

    176 - So auch Urteil General Electric/Kommission (zitiert in Fn. 96, Randnr. 61).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    In einem derartigen Fall kann ein Fehler oder ein anderer Mangel, der nur einen der genannten Begründungspfeiler betrifft, nicht genügen, um die Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses herbeizuführen, da dieser Fehler den von dem betreffenden Organ erlassenen verfügenden Teil des Beschlusses nicht entscheidend beeinflussen kann (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, EU:T:2005:456, Rn. 42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

    Ainsi, les requérantes ne sont pas en droit de remettre en cause les constatations de la Commission au motif qu'elles diffèrent de celles faites antérieurement dans une autre affaire (arrêt du 14 décembre 2005, General Electric/Commission, T-210/01, EU:T:2005:456, point 118 ; voir, également, arrêt du 9 septembre 2009, Clearstream/Commission, T-301/04, EU:T:2009:317, point 55 et jurisprudence citée).

    Ainsi, les entreprises ne sont pas en droit de remettre en cause les constatations de la Commission au motif qu'elles diffèrent de celles faites antérieurement dans une autre affaire (arrêt du 14 décembre 2005, General Electric/Commission, T-210/01, EU:T:2005:456, point 118 ; voir, également, arrêt du 9 septembre 2009, Clearstream/Commission, T-301/04, EU:T:2009:317, point 55 et jurisprudence citée).

    Lorsqu'il s'agit d'octroyer ou de refuser l'accès à une partie du dossier pendant des procédures d'enquête, la Commission est, en particulier, tenue de mettre en balance le droit à la protection des secrets d'affaires des entreprises avec la garantie des droits de la défense (arrêts du 29 juin 1995, 1CI/Commission, T-36/91, EU:T:1995:118, point 98, et du 14 décembre 2005, General Electric/Commission, T-210/01, EU:T:2005:456, point 631).

  • EuG, 09.09.2009 - T-301/04

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE KOMMISSIONSENTSCHEIDUNG AB, DER ZUFOLGE

    So können die Klägerinnen gegen die Feststellungen der Kommission nicht einwenden, dass sie von früher in einer anderen Sache getroffenen Feststellungen abweichen; dies gilt selbst dann, wenn die betreffenden Märkte in den beiden Fällen ähnlich oder sogar identisch sind (Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, Slg. 2005, II-5575, Randnr. 118; vgl. ebenso in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2007, Sun Chemical Group u. a./Kommission, T-282/06, Slg. 2007, II-2149, Randnr. 88).
  • EuG, 13.05.2015 - T-162/10

    Niki Luftfahrt / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Luftverkehr -

    Soweit sich die Klägerin im vorliegenden Fall auf Analysen der Kommission in einer früheren Entscheidung beruft, ist dieser Teil ihres Vorbringens daher irrelevant (Urteil vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, Slg, EU:T:2005:456, Rn. 118).

    Umso weniger kann der Vertrauensschutz herangezogen werden, um in einem bestimmten Verfahren getroffene Feststellungen oder Beurteilungen auf der Grundlage von Feststellungen oder Beurteilungen anzufechten, die in nur einer früheren Sache getroffen wurden (Urteil General Electric/Kommission, oben in Rn. 142 angeführt, EU:T:2005:456, Rn. 119).

    Selbst bei der Annahme, dass die Analyse in den beiden Entscheidungen unterschiedlich ist, ohne dass dieser Unterschied objektiv gerechtfertigt wäre, müsste das Gericht die angefochtene Entscheidung im vorliegenden Verfahren nur dann für nichtig erklären, wenn diese und nicht die Entscheidung Lufthansa/BMI fehlerhaft wäre (Urteil General Electric/Kommission, oben in Rn. 142 angeführt, EU:T:2005:456, Rn. 120).

  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05

    NVV u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf

    164 und 165, Airtours/Kommission, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnr. 64, und vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, Slg. 2005, II-5575, Randnr. 60).

    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung zwar ihren Gedankengang ausdrücklich darlegen muss, wenn eine Entscheidung erheblich weiter geht als die früheren Entscheidungen (Urteil des Gerichtshofs vom 26. November 1975, Groupement des fabricants de papiers peints de Belgique u. a./Kommission, 73/74, Slg. 1975, 1491, Randnr. 31), doch können die Wirtschaftsteilnehmer kein berechtigtes Vertrauen in die Beibehaltung einer früheren Entscheidungspraxis setzen, die im Rahmen der Ermessensbefugnis der Gemeinschaftsorgane Änderungen unterworfen ist (vgl. Urteil General Electric/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 512 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere können die Kläger nicht deswegen ein berechtigtes Vertrauen haben, weil die Kommission in einer früheren Entscheidung Märkte in bestimmter Weise definiert hat, da die in einer solchen Entscheidung getroffenen Feststellungen weder die Kommission noch gar das Gericht binden (vgl. in diesem Sinne Urteil General Electric/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 514).

  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

    Jedoch schließt selbst ein lebhafter Wettbewerb auf einem Markt eine beherrschende Stellung auf diesem Markt nicht aus, da eine solche Stellung wesentlich durch die Fähigkeit gekennzeichnet ist, dass man sein Verhalten in der Marktstrategie ohne Rücksichtnahme auf diesen Wettbewerb bestimmen kann, ohne aufgrund dieser Haltung Nachteile hinnehmen zu müssen (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, Slg. 2005, II-5575, Randnr. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil France Télécom/Kommission, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 101).
  • EuG, 12.05.2021 - T-516/18

    Tax rulings accordés par le Luxembourg aux sociétés du groupe Engie : le Tribunal

  • EuG, 11.12.2013 - T-79/12

    Der Erwerb von Skype durch Microsoft ist mit dem Binnenmarkt vereinbar

  • EuG, 13.07.2006 - T-464/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

  • EuG, 10.05.2023 - T-34/21

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von

  • EuG, 23.02.2022 - T-834/17

    Das Gericht weist zwei Schadensersatzklagen von UPS und ASL Aviation Holdings ab

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuG, 12.12.2006 - T-155/04

    SELEX Sistemi Integrati / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 11.07.2007 - T-351/03

    DER SCHNEIDER AUFGRUND DER RECHTSWIDRIGEN UNTERSAGUNG IHRES ZUSAMMENSCHLUSSES MIT

  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02

    DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2012 - C-553/10

    Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák sollte die Entscheidung der Kommission

  • EuG, 09.09.2010 - T-155/06

    Tomra Systems u.a. / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden

  • EuG, 09.07.2007 - T-282/06

    Sun Chemical Group u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

  • EuG, 07.03.2017 - T-194/13

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss, mit dem die Kommission

  • EuG, 11.01.2017 - T-699/14

    Topps Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer

  • EuG, 06.07.2010 - T-342/07

    Das Verbot des Erwerbs von Aer Lingus durch Ryanair ist gültig

  • EuG, 24.09.2015 - T-674/11

    TV2/Danmark / Kommission

  • EuG, 14.01.2009 - T-162/06

    Kronoply / Kommission - Staatliche Beihilfen - Regionalbeihilfen für große

  • EuG, 12.12.2012 - T-332/09

    Das Gericht bestätigt eine Geldbuße in Höhe von 20 Mio. Euro, die gegen

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

  • EuG, 12.05.2009 - T-410/07

    Jurado Hermanos / OHMI (JURADO) - Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Einbeziehung des internationalen

  • EuG, 09.03.2015 - T-175/12

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der geplante

  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-501/06

    EIN PHARMAUNTERNEHMEN, DAS ZUR EINSCHRÄNKUNG DES PARALLELHANDELS ERHÖHTE

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-559/12

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - La Poste - Öffentliche Einrichtung mit

  • EuG, 07.06.2013 - T-405/08

    Spar Österreichische Warenhandels / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

  • EuG, 15.11.2011 - T-363/10

    Abbott Laboratories / HABM (RESTORE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • EuG, 12.12.2018 - T-705/14

    Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 03.09.2009 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff "Malathion" -

  • EuG, 19.06.2009 - T-48/04

    Qualcomm / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-515/06

    EAEPC / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • EuG, 12.12.2018 - T-701/14

    Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuGH, 17.01.2013 - C-21/12

    Abbott Laboratories / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

  • EuG, 04.10.2023 - T-77/20

    Das Gericht weist die gegen die Nichterneuerung der Genehmigung des in

  • EuG, 17.05.2023 - T-312/20

    Die Klage der deutschen Stromerzeugerin EVH gegen die von der Kommission erteilte

  • EuG, 16.06.2011 - T-192/06

    Caffaro / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • EuG, 12.12.2018 - T-679/14

    Teva UK u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 16.05.2018 - T-712/16

    Die Kommission muss den Antrag von Lufthansa und Swiss auf Aufhebung ihrer

  • EuG, 25.03.2015 - T-556/08

    Slovenská posta / Kommission

  • EuG, 31.01.2024 - T-583/20

    Italia Wanbao-ACC/ Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-682/14

    Mylan Laboratories und Mylan / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 04.07.2017 - T-392/15

    European Dynamics Luxembourg u.a. / Agence de l'Union européenne pour les chemins

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-519/06

    Aseprofar / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-513/06

    Kommission / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • EuG, 12.12.2018 - T-680/14

    Lupin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 17.05.2023 - T-313/20

    Stadtwerke Leipzig/ Kommission

  • EuG, 20.10.2021 - T-296/18

    Polskie Linie Lotnicze "LOT"/ Kommission

  • EuG, 07.07.2016 - T-431/15

    Fruit of the Loom / EUIPO - Takko (FRUIT)

  • EuG, 17.05.2023 - T-315/20

    TEAG/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt -

  • EuG, 17.05.2023 - T-319/20

    GGEW/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt -

  • EuG, 19.03.2015 - T-413/13

    City Cycle Industries / Rat

  • EuG, 30.06.2009 - T-444/07

    CPEM / Kommission - ESF - Streichung eines Zuschusses - Bericht des OLAF

  • EuG, 17.05.2023 - T-317/20

    EnergieVerbund Dresden/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher

  • EuG, 10.10.2017 - T-435/15

    Kolachi Raj Industrial / Kommission - Dumping - Einfuhr von aus Kambodscha,

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-514/07

    Schweden / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der

  • EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07

    Zangerl-Posselt / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren

  • EuGöD, 28.09.2011 - F-26/10

    AZ / Kommission

  • EuG, 01.03.2016 - T-538/14

    Peri / HABM (Multiprop) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 11.09.2014 - T-185/13

    Continental Wind Partners / OHMI - Continental Reifen Deutschland (CONTINENTAL

  • EuG, 19.09.2012 - T-26/11

    Fraas / HABM () und gris) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • EuG, 13.09.2013 - T-73/08

    Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission - Finanzielle

  • EuG, 08.06.2016 - T-585/15

    Monster Energy / EUIPO (GREEN BEANS)

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