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   EuG, 28.10.1999 - T-210/95   

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EuG, 28.10.1999 - T-210/95 (https://dejure.org/1999,13005)
EuG, Entscheidung vom 28.10.1999 - T-210/95 (https://dejure.org/1999,13005)
EuG, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - T-210/95 (https://dejure.org/1999,13005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    EFMA / Rat

  • EU-Kommission PDF

    European Fertilizer Manufacturers' Association (EFMA) gegen Rat der Europäischen Union.

    Verordnung des Rates Nr. 2423/88, Artikel 4 Absatz 1 und 13 Absatz 3
    1 Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Schädigung - Gewinnspanne, die für die Berechnung des Zielpreises zugrunde zu legen ist - Ohne Dumping vernünftigerweise zu erwartende Spanne

  • EU-Kommission

    European Fertilizer Manufacturers' Association (EFMA) gegen Rat der Europäischen Union.

    Antidumpingzölle - Beseitigung der Schädigung - Richtpreis - Gewinnspanne auf die Produktionskosten.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Litauen und Russland; Festsetzung einer Gewinnspanne für die Ammoniumnitrathersteller durch die Kommission im Rahmen der Festsetzung eines Antidumpingzolls; Zugrundelegung der Gewinnspanne, ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2022/95 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Rußland Art. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2423/88 de... s Rates vom 11. Juli 1988 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern Art. 4 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2423/88 des Rates vom 11. Juli 1988 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern Art. 13 Abs. 3; ; VerfO Art. 48 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2022/95 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Rußland

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 17.12.1997 - T-121/95

    EFMA / Rat

    Auszug aus EuG, 28.10.1999 - T-210/95
    23 Am 17. Dezember 1997 hat das Gericht sein Urteil in der Rechtssache T-121/95 (EFMA/Rat, Slg. 1997, II-2391) erlassen.

    58 Dabei obliegt es der Klägerin, geeignete Beweismittel dafür vorzulegen, daß dem Rat ein offensichtlicher Beurteilungsfehler im Sinne dieser Rechtsprechung unterlief (vgl. Urteil EFMA/Rat, Randnr. 106).

    97 Die von der Klägerin gegen die Verordnung Nr. 477/95 vom 16. Januar 1995 erhobene Klage wurde vom Gericht mit dem Urteil EFMA/Rat abgewiesen.

  • EuGH, 14.07.1988 - 187/85

    FEDIOL / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 28.10.1999 - T-210/95
    33 Obgleich diese Studie erst im November 1995, also nach Erlaß der streitigen Verordnung, erstellt worden sei, könne sie vor dem Gericht als zusätzliches Beweismittel verwendet werden (vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996, Slg. 1996, I-723, I-727, Nr. 30, und von Generalanwalt Mancini in der Rechtssache 187/85, FEDIOL/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988, Slg. 1988, 4155, 4173, Nr. 7).
  • EuG, 02.05.1995 - T-163/94

    NTN Corporation und Koyo Seiko Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus EuG, 28.10.1999 - T-210/95
    Selbst wenn im vorliegenden Fall nicht die strengen Fristen galten, die die Verordnung Nr. 3283/94 vom 22. Dezember 1994 im Anschluß an die neuen, 1994 abgeschlossenen Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll- und Handesabkommens festlegt (vgl. oben Randnr. 17), mussten die Gemeinschaftsorgane die Untersuchung gemäß Artikel 7 Absatz 9 Buchstabe a der Grundverordnung gleichwohl innerhalb eines Jahres nach der Verfahrenseinleitung oder zumindest binnen einer angemessenen Frist abschließen (Urteil des Gerichts vom 2. Mai 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-163/94 und T-165/94, NTN Corporation und Koyo Seiko/Rat, Slg. 1995, II-1381, Randnr. 119).
  • EuG, 28.09.1995 - T-164/94

    Ferchimex SA gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumpingzölle auf

    Auszug aus EuG, 28.10.1999 - T-210/95
    Der Gemeinschaftsrichter hat seine Nachprüfung deshalb darauf zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt, der für die Wahl der Gewinnspanne zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt wurde und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmißbrauch vorliegen (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 28. September 1995 in der Rechtssache T-164/94, Ferchimex/Rat, Slg. 1995, II-2681, Randnr. 67).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.10.1999 - T-210/95
    33 Obgleich diese Studie erst im November 1995, also nach Erlaß der streitigen Verordnung, erstellt worden sei, könne sie vor dem Gericht als zusätzliches Beweismittel verwendet werden (vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996, Slg. 1996, I-723, I-727, Nr. 30, und von Generalanwalt Mancini in der Rechtssache 187/85, FEDIOL/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988, Slg. 1988, 4155, 4173, Nr. 7).
  • EuG, 11.09.2014 - T-443/11

    Gold East Paper y Gold Huasheng Paper/Consejo

    Der Unionsrichter hat seine Nachprüfung daher auf die Frage zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der umstrittenen Auswahl zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile des Gerichts Ferchimex/Rat, oben in Rn. 183 angeführt, Rn. 67, vom 28. Oktober 1999, EFMA/Rat, T-210/95, Slg. 1999, II-3291, Rn. 57, Aluminium Silicon Mill Products/Rat, oben in Rn. 183 angeführt, Rn. 43, und Since Hardware [Guangzhou]/Rat, oben in Rn. 182 angeführt, Rn. 136).

    Zu beachten ist, dass der Rat und die Kommission in Antidumpingverfahren darauf angewiesen sind, dass die Beteiligten durch die fristgerechte Vorlage der erforderlichen Informationen freiwillig mit ihnen zusammenarbeiten (Urteil EFMA/Rat, oben in Rn. 184 angeführt, Rn. 71).

    Es stünde nicht im Einklang mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 4 der Grundverordnung, wenn dem Wirtschaftszweig der Union eine Gewinnspanne zuerkannt würde, die er auch ohne Dumping nicht hätte erzielen können (Urteil EFMA/Rat, oben in Rn. 184 angeführt, Rn. 60).

    Der Unionsrichter hat seine Nachprüfung deshalb darauf zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der umstrittenen Auswahl zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile EFMA/Rat, oben in Rn. 184 angeführt, Rn. 57, und Ferchimex/Rat, oben in Rn. 183 angeführt, Rn. 67).

    In Anbetracht dessen ist davon auszugehen, dass die Höhe der durchschnittlichen Gewinnspanne der Antragsteller im Jahr 2005, wie sie von den Klägerinnen geltend gemacht wird, allein noch nicht belegt, dass der Rat bei der Bestimmung der Gewinnspanne, die ohne die gedumpten Einfuhren vor dem Untersuchungszeitraum erzielt worden wäre, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil EFMA/Rat, oben in Rn. 184 angeführt, Rn. 89).

  • EuG, 11.09.2014 - T-444/11

    Gold East Paper y Gold Huasheng Paper/Consejo

    Der Unionsrichter hat seine Nachprüfung daher auf die Frage zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der umstrittenen Auswahl zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile Ferchimex/Rat, oben in Rn. 226 angeführt, Rn. 67, vom 28. Oktober 1999, EFMA/Rat, T-210/95, Slg. 1999, II-3291, Rn. 57, Aluminium Silicon Mill Products/Rat, oben in Rn. 226 angeführt, Rn. 43, und Since Hardware [Guangzhou]/Rat, oben in Rn. 225 angeführt, Rn. 136).

    Zu beachten ist, dass der Rat und die Kommission in Antisubventionsverfahren darauf angewiesen sind, dass die Beteiligten durch die fristgerechte Vorlage der erforderlichen Informationen freiwillig mit ihnen zusammenarbeiten (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts EFMA/Rat, oben in Rn. 227 angeführt, Rn. 71).

    Es stünde nicht im Einklang mit Art. 2 Buchst. d und Art. 15 Abs. 1 der Grundverordnung, wenn dem Wirtschaftszweig der Union eine Gewinnspanne zuerkannt würde, die er auch bei Ausbleiben von Subventionen nicht hätte erzielen können (vgl. entsprechend Urteil EFMA/Rat, oben in Rn. 227 angeführt, Rn. 60).

    Der Unionsrichter hat seine Nachprüfung deshalb darauf zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der umstrittenen Auswahl zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile EFMA/Rat, oben in Rn. 227 angeführt, Rn. 57, und Ferchimex/Rat, oben in Rn. 226 angeführt, Rn. 67).

    In Anbetracht dessen ist davon auszugehen, dass die Höhe der durchschnittlichen Gewinnspanne der Antragsteller im Jahr 2005, wie sie von den Klägerinnen geltend gemacht wird, für sich allein noch nicht belegt, dass der Rat bei der Bestimmung der Gewinnspanne, die vor dem Untersuchungszeitraum ohne die in Rede stehenden Einfuhren erzielt wurde, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil EFMA/Rat, oben in Rn. 227 angeführt, Rn. 89).

  • EuG, 03.05.2018 - T-431/12

    Distillerie Bonollo u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung

    Ferner ist in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 8. Juli 1998, CECOM/Rat (T-232/95, EU:T:1998:158), und vom 28. Oktober 1999, EFMA/Rat (T-210/95, EU:T:1999:273), ergangen sind, die Unzulässigkeit der Klagen von Verbänden europäischer Hersteller gegen Verordnungen, mit denen Antidumpingzölle eingeführt worden waren, die diese Hersteller nicht für zufriedenstellend hielten, weder vom Beklagten geltend gemacht noch von Amts wegen geprüft worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-63/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3

    56 - Die Kommission nennt im Bereich staatlicher Beihilfen die Urteile vom 29. Oktober 1980, Roquette Frères/Rat (138/79, Slg. 1980, 3333, Randnr. 25), vom 17. November 1987, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission (142/84 und 156/84, Slg. 1987, 4487, Randnr. 62), vom 10. März 1992, Ricoh/Rat (C-174/87, Slg. 1992, I-1335, Randnr. 68), und vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission (C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 25), sowie im Dumpingbereich das Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 1999, EFMA/Rat (T-210/95, Slg. 1999, II-3291, Randnr. 57).
  • EuG, 28.10.2004 - T-35/01

    Shanghai Teraoka Electronic / Rat - Dumping - Einführung endgültiger

    119 Es obliegt der Klägerin, Beweise vorzulegen, die dem Gericht die Feststellung erlauben, dass dem Rat bei der Bewertung der Schädigung ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1997 in der Rechtssache T-121/95, EFMA/Rat, Slg. 1997, II-2391, Randnr. 106, vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache T-210/95, EFMA/Rat, Slg. 1999, II-3291, Randnr. 58, und vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-58/99, Mukand u. a./Rat, Slg. 2001, II-2521, Randnr. 41).
  • EuGH, 08.06.2023 - C-747/21

    Severstal / Kommission

    Wie das Gericht in seinem Urteil vom 28. Oktober 1999, EFMA/Rat (T-210/95, EU:T:1999:273, Rn. 60), auf das es in den Rn. 215 und 218 des Urteils NLMK/Kommission (T-752/16) sowie in den Rn. 249 und 252 des Urteils Severstal/Kommission (T-753/16) zutreffend verwiesen hat, entschieden hat, muss die für die Berechnung des Zielpreises heranzuziehende Gewinnspanne derjenigen entsprechen, die der Wirtschaftszweig der Union unter normalen Wettbewerbsbedingungen ohne die gedumpten Einfuhren vernünftigerweise erwarten könnte, da die Wahl einer solchen Gewinnspanne dazu beiträgt, dass in dem nach der Untersuchung liegenden Zeitraum durch die Einführung von Antidumpingzöllen wieder ein lauterer Wettbewerb hergestellt wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-196/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3

    56 - Die Kommission nennt im Bereich staatlicher Beihilfen die Urteile vom 29. Oktober 1980, Roquette Frères/Rat (138/79, Slg. 1980, 3333, Randnr. 25), vom 17. November 1987, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission (142/84 und 156/84, Slg. 1987, 4487, Randnr. 62), vom 10. März 1992, Ricoh/Rat (C-174/87, Slg. 1992, I-1335, Randnr. 68), und vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission (C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 25), sowie im Dumpingbereich das Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 1999, EFMA/Rat (T-210/95, Slg. 1999, II-3291, Randnr. 57).
  • EuG, 18.09.2012 - T-156/11

    Since Hardware (Guangzhou) / Rat - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und

    Der Unionsrichter hat seine Nachprüfung daher auf die Frage zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der umstrittenen Auswahl zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile Ferchimex/Rat, oben in Randnr. 135 angeführt, Randnr. 67, vom 28. Oktober 1999, EFMA/Rat, T-210/95, Slg. 1999, II-3291, Randnr. 57, und Aluminium Silicon Mill Products/Rat, oben in Randnr. 135 angeführt, Randnr. 43).
  • EuG, 08.07.2003 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

    Der Gemeinschaftsrichter hat seine Kontrolle deshalb darauf zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt, der der beanstandeten Wahl zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt wurde und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache T-210/95, EFMA/Rat, Slg. 1999, II-3291, Randnr. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-66/12

    Rat / Kommission

    56 - Die Kommission nennt im Bereich staatlicher Beihilfen die Urteile vom 29. Oktober 1980, Roquette Frères/Rat (138/79, Slg. 1980, 3333, Randnr. 25), vom 17. November 1987, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission (142/84 und 156/84, Slg. 1987, 4487, Randnr. 62), vom 10. März 1992, Ricoh/Rat (C-174/87, Slg. 1992, I-1335, Randnr. 68), und vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission (C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 25), sowie im Dumpingbereich das Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 1999, EFMA/Rat (T-210/95, Slg. 1999, II-3291, Randnr. 57).
  • EuG, 13.07.2006 - T-413/03

    Shandong Reipu Biochemicals / Rat - Dumping - Einfuhren von Parakresol mit

  • EuG, 17.12.2008 - T-462/04

    HEG und Graphite India / Rat - Gemeinsame Handelspolitik - Antidumpingzölle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-747/21

    Severstal / Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter

  • EuG, 14.03.2007 - T-107/04

    Aluminium Silicon Mill Products / Rat - Nichtigkeitsklage - Dumping - Einfuhren

  • EuG, 19.09.2001 - T-58/99

    Mukand u.a. / Rat

  • EuG, 20.05.2015 - T-310/12

    Yuanping Changyuan Chemicals / Rat

  • EuG, 30.04.2015 - T-432/12

    VTZ u.a. / Rat

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