Rechtsprechung
   EuG, 07.02.2002 - T-211/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8451
EuG, 07.02.2002 - T-211/00 (https://dejure.org/2002,8451)
EuG, Entscheidung vom 07.02.2002 - T-211/00 (https://dejure.org/2002,8451)
EuG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - T-211/00 (https://dejure.org/2002,8451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Transparenz - Beschluss 93/731/EG des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten - Ablehnung eines Antrags auf Zugang - Schutz des öffentlichen Interesses - Internationale Beziehungen - Offensichtlicher Fehler - Teilweiser Zugang

  • Europäischer Gerichtshof

    Kuijer / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Aldo Kuijer gegen Rat der Europäischen Union.

    Beschluss 93/731 des Rates, Artikel 4 Absatz 1
    1. Rat - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Ratsdokumenten - Beschluss 93/731 - Ausnahmen vom Grundsatz des Zugangs zu Dokumenten - Schutz des öffentlichen Interesses - Entscheidung über die Verweigerung des Zugangs im Rahmen der politischen Verantwortung des Rates - ...

  • EU-Kommission

    Aldo Kuijer gegen Rat der Europäischen Union.

    Transparenz - Beschluss 93/731/EG des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten - Ablehnung eines Antrags auf Zugang - Schutz des öffentlichen Interesses - Internationale Beziehungen - Offensichtlicher Fehler - Teilweiser Zugang.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten; Verweigerung des beantragten Zugangs zu bestimmten Dokumenten des Informations-, Reflexions- und Austauschzentrums für Asylfragen (CIREA); Anforderungen an die Begründung einer ablehnenden Entscheidung des Rates hinsichtlich ...

  • Judicialis

    Beschluss 93/731/EG

  • lda.brandenburg.de PDF

    Allgemein zugängliche Quelle, Interessenabwägung, Internationale Beziehungen, Personenbezogene Daten

  • fragdenstaat.de

    Allgemein zugängliche Quelle - Interessenabwägung - Personenbezogene Daten - Internationale Beziehungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der in Durchführung des Urteils des Gerichts vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98 (Kuijer/Rat) ergangenen Entscheidung des Rates vom 5. Juni 2000, mit der dem Kläger der Zugang zu bestimmten Dokumenten des Informations-, Reflexions- und ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    Auszug aus EuG, 07.02.2002 - T-211/00
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen diese Ausnahmen eng ausgelegt und angewandt werden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der in diesem Beschluss verankert ist, nicht zu beeinträchtigen (siehe Urteil des Gerichts vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 110, und für die entsprechenden Bestimmungen des Beschlusses 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission vom 8. Februar 1994 über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten [ABl.

    Zweitens muss der Rat nach der Rechtsprechung für jedes Dokument, zu dem der Zugang beantragt ist, prüfen, ob dessen Offenlegung nach den ihm vorliegenden Informationen tatsächlich geeignet ist, einen der durch die Ausnahmen des Artikels 4 Absatz 1 des Beschlusses 93/731 geschützten Aspekte des öffentlichen Interesses zu verletzen (Urteil Svenska Journalistförbundet/Rat, Randnr. 112).

  • EuG, 06.04.2000 - T-188/98

    Kuijer / Rat

    Auszug aus EuG, 07.02.2002 - T-211/00
    Mit Urteil vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98 (Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-1959, nachfolgend: Urteil Kuijer) hat das Gericht die Entscheidung vom 28. September 1998 in der Fassung der Entscheidung vom 18. Mai 1999 für nichtig erklärt.
  • EuG, 03.03.1998 - T-610/97

    DER PRÄSIDENT ÄUSSERT SICH IN EINEM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG ZUR

    Auszug aus EuG, 07.02.2002 - T-211/00
    Daher habe der Rat an seiner Auffassung festgehalten und den Zugang zu bestimmten Passagen dieses Dokuments verweigert, da ihre Verbreitung das von ihm nach Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses 93/731 zu schützende öffentliche Interesse an einem funktionierenden Informationsaustausch und einer reibungslosen Koordination zwischen den Mitgliedstaaten in Asylfragen beeinträchtigen könnte (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 3. März 1998 in der Rechtssache T-610/97 R, Carlsen u. a./Rat, Slg. 1998, II-485, Randnr. 48).
  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuG, 07.02.2002 - T-211/00
    L 46, S. 58] Urteil des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 56).
  • EuG, 14.10.1999 - T-309/97

    Bavarian Lager / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.02.2002 - T-211/00
    Er trägt zur Stärkung des Demokratiegrundsatzes und der Beachtung der Grundrechte bei (siehe in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache T-309/97, Bavarian Lager/Kommission, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 36).
  • EuG, 19.07.1999 - T-14/98

    Hautala / Rat

    Auszug aus EuG, 07.02.2002 - T-211/00
    In zweiter Linie bringt der Rat, gestützt auf Randnummer 71 des Urteils des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-14/98 (Hautala/Rat, Slg. 1999, II-2489, nachfolgend: Urteil Hautala), vor, die angefochtene Entscheidung sei aufgrund einer eingehenden Bewertung der Folgen getroffen worden, die die Verbreitung der betreffenden Berichte für die gemäß Titel V des Vertrages über die Europäische Union in seinen politischen Verantwortungsbereich fallenden internationalen Beziehungen der Union und für das reibungslose Funktionieren der Asylpolitik der Union haben könnte.
  • EuG, 26.04.2005 - T-110/03

    Sison / Rat - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente zu

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen diese Ausnahmen eng ausgelegt und angewandt werden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der in dieser Verordnung verankert ist, nicht zu beeinträchtigen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache T-211/00, Kuijer/Rat, Slg. 2002, II-485, Randnr. 55 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    46 Was den Umfang der Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines abschlägigen Bescheids durch das Gericht angeht, so hat das Gericht dem Rat im oben in Randnummer 44 zitierten Urteil Hautala/Rat (Randnr. 71) und im oben in Randnummer 45 zitierten Urteil Kuijer/Rat (Randnr. 53) bei einem abschlägigen Bescheid, der wie hier teilweise auf den Schutz des öffentlichen Interesses im Bereich der internationalen Beziehungen gestützt war, ein weites Ermessen zugestanden.

    Im oben in Randnummer 45 zitierten Urteil Kuijer/Rat wurde dem Organ ein solches weites Ermessen zugestanden, wenn es sich für die Verweigerung des Zugangs auf den Schutz des öffentlichen Interesses im Allgemeinen beruft.

    47 Folglich muss sich die vom Gericht vorgenommene Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Organe über die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten aufgrund der in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1049/2001 im öffentlichen Interesse vorgesehenen Ausnahmeregelungen auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft, bei der Tatsachenwürdigung kein offensichtlicher Fehler vorgekommen ist und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. entsprechend das oben in Randnr. 44 zitierte, im Rechtsmittelverfahren bestätigte Urteil Hautala/Rat, Randnrn. 71 und 72, und das oben in Randnr. 45 zitierte Urteil Kuijer/Rat, Randnr. 53).

    Dabei habe der Rat ungeachtet der Anforderungen der Rechtsprechung weder die in den einzelnen Dokumenten enthaltenen Informationen noch die bestimmten Staaten zuzuschreibenden Dokumente genannt und es auch nicht ermöglicht, zu erkennen, ob diese Verweigerungen gerechtfertigt seien (Urteile des Gerichts vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 112, und vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98, Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-1959, Randnrn.

  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

    Zum anderen muss die Gefahr einer Beeinträchtigung eines geschützten Interesses absehbar und darf nicht rein hypothetisch sein (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache T-211/00, Kuijer/Rat, Slg. 2002, II-485, Randnr. 56, im Folgenden: Urteil Kuijer II).

    Die Prüfung, die das Organ durchführen muss, um eine Ausnahme anzuwenden, muss daher konkret sein und aus der Begründung der Entscheidung hervorgehen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98, Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 38, im Folgenden: Urteil Kuijer I, und vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-14/98, Hautala/Rat, Slg. 1999, II-2489, Randnr. 67).

    105 Zweitens stellt der Zugang der Öffentlichkeit zu den im Besitz der Organe befindlichen Dokumenten einen Grundsatz dar, während seine Ablehnung die Ausnahme ist (vgl. entsprechend bezüglich des für die Anwendung des Verhaltenskodex aufgestellten Grundsatzes Urteil Kuijer II, Randnr. 55).

    112 Folglich kommt eine Befreiung von dieser Prüfungspflicht nur ausnahmsweise und nur dann in Betracht, wenn die Verwaltung durch die konkrete und individuelle Prüfung der Dokumente in besonderem Maße belastet würde, so dass damit die Grenzen dessen überschritten würden, was vernünftigerweise verlangt werden kann (vgl. analog Urteil Kuijer II, Randnr. 57).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-39/05

    Schweden und Turco / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe -

    19 - Vgl. insbesondere Urteil vom 11. Januar 2000, Niederlande und Van der Wal/Kommission (C-174/98 P und C-189/98 P, Slg. 2000, I-1, Randnr. 27), sowie Urteile des Gerichts vom 6. Februar 1998, 1nterporc/Kommission (T-124/96, Slg. 1998, II-231, Randnrn. 49 bis 52), vom 17. Juni 1998, Svenska Journalistförbundet/Rat (T-174/95, Slg. 1998, II-2289, Randnrn. 110 bis 112), vom 12. Juli 2001, Mattila/Rat und Kommission (T-204/99, Slg. 2001, II-2265, Randnr. 87), und vom 7. Februar 2002, Kuijer/Rat (T-211/00, Slg. 2002, II-485, Randnrn. 55 und 56).

    20 - Vgl. insbesondere Urteil vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala (C-353/99 P, Slg. 2001, I-9565, Randnrn. 26 bis 30), sowie Urteile des Gerichts vom 12. Oktober 2000, JT"s Corporation/Kommission (T-123/99, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 44), und Kuijer/Rat, Randnr. 57.

    39 - Vgl. Urteil Kuijer/Rat.

    47 - Vgl. Urteile Mattila/Rat und Kommission, Randnr. 18, Kuijer/Rat, Randnr. 21, und Franchet und Byk/Kommission, Randnr. 36.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05

    Sison / Rat - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite

    "46 Was den Umfang der Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines abschlägigen Bescheids durch das Gericht angeht, so hat das Gericht dem Rat im ... Urteil Hautala/Rat [ (7) ] ... und im ... Urteil Kuijer/Rat [ (8) ] ... bei einem abschlägigen Bescheid, der wie hier teilweise auf den Schutz des öffentlichen Interesses im Bereich der internationalen Beziehungen gestützt war, ein weites Ermessen zugestanden.

    Im ... Urteil Kuijer/Rat wurde dem Organ ein solches weites Ermessen zugestanden, wenn es sich für die Verweigerung des Zugangs auf den Schutz des öffentlichen Interesses im Allgemeinen beruft.

    47 Folglich muss sich die vom Gericht vorgenommene Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Organe über die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten aufgrund der in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1049/2001 im öffentlichen Interesse vorgesehenen Ausnahmeregelungen auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft, bei der Tatsachenwürdigung kein offensichtlicher Fehler vorgekommen ist und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. entsprechend das ... im Rechtsmittelverfahren bestätigte Urteil Hautala/Rat, Randnrn. 71 und 72, und das ... Urteil Kuijer/Rat, Randnr. 53).".

    8 - Rechtssache T-211/00, Kuijer/Rat, Slg. 2002, II-485, Randnr. 53.

  • EuGH, 01.02.2007 - C-266/05

    Sison / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Verordnung

    "46 Was den Umfang der Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines abschlägigen Bescheids durch das Gericht angeht, so hat das Gericht dem Rat im ... Urteil [vom 19. Juli 1999,] Hautala/Rat[, T-14/98, Slg. 1999, II-2489,] (Randnr. 71) und im ... Urteil [vom 7. Februar 2002,] Kuijer/Rat[, T-211/00, Slg. 2002, II-485,] (Randnr. 53) bei einem abschlägigen Bescheid, der wie hier teilweise auf den Schutz des öffentlichen Interesses im Bereich der internationalen Beziehungen gestützt war, ein weites Ermessen zugestanden.
  • EuG, 06.07.2006 - T-391/03

    Franchet und Byk / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    84 Nach ständiger Rechtsprechung müssen diese Ausnahmen eng ausgelegt und angewandt werden, um die Anwendung der Regel, die in dieser Verordnung verankert ist, nicht zu beeinträchtigen (vgl. Urteil Van der Wal, Randnr. 27, und Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache T-211/00, Kuijer/Rat, Slg. 2002, II-485, Randnr. 55 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Die Prüfung, die das Organ durchführen muss, um eine Ausnahme anzuwenden, muss daher konkret sein und aus der Begründung der Entscheidung hervorgehen (Urteile des Gerichts vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98, Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 38, und vom 13. April 2005 in der Rechtssache T-2/03, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, Slg. 2005, II-0000, im Folgenden: Urteil VKI, Randnrn.

  • EuG, 14.12.2006 - T-237/02

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Überdies muss die Gefahr einer Beeinträchtigung eines geschützten Interesses absehbar und darf nicht rein hypothetisch sein (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache T-211/00, Kuijer/Rat, Slg. 2002, II-485, Randnr. 56).

    Die Prüfung, die das Organ durchführen muss, um eine Ausnahme anzuwenden, muss daher konkret sein und aus der Begründung der Entscheidung hervorgehen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-14/98, Hautala/Rat, Slg. 1999, II-2489, Randnr. 67, vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98, Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 38, sowie VKI, oben in Randnr. 24 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 22.05.2012 - T-344/08

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Eine Abweichung von dieser Prüfungspflicht kommt folglich ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die Verwaltung durch die konkrete und individuelle Prüfung der Dokumente in besonderem Maß belastet würde, so dass damit die Grenzen dessen überschritten würden, was vernünftigerweise verlangt werden kann (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2002, Kuijer/Rat, T-211/00, Slg. 2002, II-485, Randnr. 57, und Urteil VKI, oben in Randnr. 28 angeführt, Randnr. 112).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe -

    41 - Das insbesondere einen Grundsatz des Rechts auf Information (Urteil des Gerichts vom 19. Juli 1999, Hautala/Rat, T-14/98, Slg. 1999, II-2489, Randnr. 87) oder den Transparenzgrundsatz bemüht (Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2002, Kuijer/Rat, T-211/00, Slg. 2002, II-485, Randnr. 52).

    51 - Urteile Kuijer/Rat (angeführt in Fn. 41, Randnr. 52) und vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission (angeführt in Fn. 34, Randnr. 39).

  • EuG, 08.11.2007 - T-194/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE KOMMISSION ES

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen diese Ausnahmen eng ausgelegt und angewandt werden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der in dieser Verordnung verankert ist, nicht zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Januar 2000, Niederlande und van der Wal/Kommission, C-174/98 P und C-189/98 P, Slg. 2000, I-1, Randnr. 27, Urteile des Gerichts vom 7. Februar 2002, Kuijer/Rat, T-211/00, Slg. 2002, II-485, Randnr. 55, sowie Franchet und Byk/Kommission, Randnr. 84).
  • EuG, 25.04.2007 - T-264/04

    WWF European Policy Programme / Rat - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 23.11.2004 - T-84/03

    Turco / Rat - Transparenz - Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Rates -

  • EuG, 15.01.2013 - T-392/07

    Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-28/08

    Kommission / Bavarian Lager - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

  • EuG, 09.09.2009 - T-437/05

    'Brink''s Security Luxembourg / Kommission' - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

  • EuG, 13.01.2011 - T-362/08

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Zugang zu Dokumenten -

  • VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17

    Eine informationspflichtige Stelle kann dem Anspruch auf Zugang zu

  • EuG, 22.05.2012 - T-300/10

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG)

  • EuG, 07.06.2011 - T-471/08

    Toland / Parlament

  • EuG, 19.03.2013 - T-301/10

    'In ''t Veld / Kommission'

  • EuG, 20.09.2019 - T-433/17

    Dehousse/ Gerichtshof der Europäischen Union

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht