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   EuG, 12.10.1999 - T-216/96   

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EuG, 12.10.1999 - T-216/96 (https://dejure.org/1999,3048)
EuG, Entscheidung vom 12.10.1999 - T-216/96 (https://dejure.org/1999,3048)
EuG, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - T-216/96 (https://dejure.org/1999,3048)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Aufhebung einer finanziellen Beteiligung - Verordnung (EWG) Nr. 355/77 - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Verordnung (EWG) Nr. 4256/88 - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Grundsatz ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Conserve Italia / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Conserve Italia Soc. Coop. arl vormals Massalombarda Colombani SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1 Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt - Strukturinterventionen - Gemeinschaftsfinanzierung zugunsten nationaler Aktionen - Informations- und Loyalitätspflicht der Personen, die einen Zuschuß des EAGFL beantragen und erhalten

  • EU-Kommission

    Conserve Italia Soc. Coop. arl vormals Massalombarda Colombani SpA gegen Kommission der Europäischen

    Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Streichung eines Zuschusses - Verordnung (EWG) Nr. 355/77 - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Verordnung (EWG) Nr. 4256/88 - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft; Aufhebung einer finanziellen Beteiligung; Sanktion in Form einer Streichung von Zuschüssen; Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Sanktion; Berechtigtes Vertrauen; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 355/77; ; Verordnung (EWG) Nr. 4253/88; ; Verordnung (EWG) Nr. 4256/88; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95; ; Entscheidung C(96) 2760

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der Entscheidung C(96) 2760 der Kommission vom 3. Oktober 1996 über die Streichung des EAGFL-Zuschusses, der der Klägerin gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates für ein Projekt zur Erhöhung der Ertragsfähigkeit und zur technischen Modernisierung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.10.1995 - C-104/94

    Cereol Italia / Azienda agricola Castello

    Auszug aus EuG, 12.10.1999 - T-216/96
    Ferner kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Beihilfeanspruchs, geahndet werden (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94, Cereol Italia, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-296/93

    Frankreich und Irland / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.1999 - T-216/96
    Bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung einer solchen Befugnis muß sich der Richter darauf beschränken, zu prüfen, ob der Behörde nicht ein offensichtlicher Fehler oder ein Ermessensmißbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessens nicht offensichtlich überschritten hat (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in den Rechtssachen C-296/93 und C-307/93, Frankreich und Irland/Kommission, Slg. 1996, I-795, Randnr. 31).
  • EuGH, 20.10.1977 - 29/77

    Roquette / Frankreich

    Auszug aus EuG, 12.10.1999 - T-216/96
    Der Gerichtshof hat außerdem darauf hingewiesen, daß die Gemeinschaftsorgane bei der Beurteilung eines komplexen Sachverhalts, wie er bei der gemeinsamen Agrarpolitik gegeben sei (in diesem Sinne insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 29/77, Roquette, Slg. 1977, 1835, Randnr. 19), über einen weiten Ermessensspielraum verfügen.
  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
    Auszug aus EuG, 12.10.1999 - T-216/96
    Demgemäß sind die im Antragsformular für den Zuschuß enthaltenen Angaben, insbesondere diejenigen über die vom Antragsteller bei der Antragstellung einzugehende Verpflichtung, die nach Nr. 5.3 der "Erläuterungen nach Rubriken" des Anhangs A dieser Verordnung (siehe oben, Randnr. 6) zu beurteilen ist, ebenso verbindlich wie die Bestimmungen der Verordnung, denen die Muster und Erläuterungen als Anlage beigefügt sind (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93, T-232/94, T-233/94 und T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 84).
  • EuG, 19.06.1997 - T-260/94

    Air Inter / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.1999 - T-216/96
    Der in Artikel 3b Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 5 Absatz 3 EG) niedergelegte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt nach ständiger Rechtsprechung, daß die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zieles geeignet und erforderlich ist (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 25, und Urteil des Gerichts vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-260/94, Air Inter/Kommission, Slg. 1997, II-997, Randnr. 144).
  • EuGH, 09.10.1990 - 366/88

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.1999 - T-216/96
    Diese Unterlage könne der Klägerin somit nicht entgegengehalten werden (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571).
  • EuGH, 18.11.1987 - 137/85

    Maizena / BALM

    Auszug aus EuG, 12.10.1999 - T-216/96
    Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit von Sanktionen, der zunächst in der Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 25. September 1984 in der Rechtssache 117/83, Könecke, Slg. 1984, 3291, und vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, 4587) aufgestellt und sodann in Artikel 2 Absatz 3 derVerordnung Nr. 2988/95 niedergelegt worden sei, lasse aber die Verhängung einer Sanktion nur zu, soweit eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts dies vorsehe.
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.1999 - T-216/96
    Schließlich habe die Kommission dadurch, daß sie den streitigen Zuschuß aufgrund anderer Kriterien als derjenigen des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 4253/88 gestrichen habe, gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen(Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 5/85, Consorzio cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005).
  • EuGH, 25.09.1984 - 117/83

    Könecke / Balm

    Auszug aus EuG, 12.10.1999 - T-216/96
    Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit von Sanktionen, der zunächst in der Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 25. September 1984 in der Rechtssache 117/83, Könecke, Slg. 1984, 3291, und vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, 4587) aufgestellt und sodann in Artikel 2 Absatz 3 derVerordnung Nr. 2988/95 niedergelegt worden sei, lasse aber die Verhängung einer Sanktion nur zu, soweit eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts dies vorsehe.
  • EuGH, 20.02.1979 - 122/78

    Buitoni

    Auszug aus EuG, 12.10.1999 - T-216/96
    Zum einen lasse sich diese Investition vom übrigen Vorhaben trennen, und zum anderen entsprächen seine Kosten nur 6 % der Höhe des Zuschusses (Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1979 in der Rechtssache 122/78, Buitoni, Slg. 1979, 677).
  • EuGH, 17.05.1984 - 15/83

    Denkavit Nederland

  • EuG, 06.03.2003 - T-61/00

    APOL / Kommission

    Die Parteien sind insbesondere gebeten worden, dazu Stellung zu nehmen, inwieweit ihrer Auffassung nach das Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P (Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867) im vorliegenden Fall einschlägig sei.

    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten dürfen, was für die Erreichung des verfolgten Zieles geeignet und erforderlich ist (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 25, und Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnr. 101).

    Ferner kann nach ständiger Rechtsprechung ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs geahndet werden (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94, Cereol Italia, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24, und vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache Conserve Italia/Kommission, Randnr. 102).

    Der Gerichtshof hat auch darauf hingewiesen, dass nur durch die Möglichkeit, eine Unregelmäßigkeit nicht bloß mit der Kürzung des Zuschusses in Höhe des dieser Unregelmäßigkeit entsprechenden Betrages, sondern mit der vollständigen Streichung des Zuschusses zu ahnden, die für die ordnungsgemäße Verwaltung der EAGFL-Mittel erforderliche abschreckende Wirkung erzielt werden kann (Urteil vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache Conserve Italia/Kommission, Randnrn. 100 und 101).

    Es ist gegebenenfalls Sache der AIPO, einen etwaigen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit infolge einer Kumulierung gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Sanktionen vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteil vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache Conserve Italia/Kommission, Randnr. 108).

  • EuG, 11.12.2003 - T-305/00

    Conserve Italia / Kommission

    Dabei ist der Umfang der Begründungspflicht nach ihrem Zusammenhang zu beurteilen (Urteile des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93, T-231/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 140, vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139 [im Folgenden: Urteil Conserve Italia I], Randnr. 117, und vom 11. März 2003 in der Rechtssache T-186/00, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2003, II-0000, [im Folgenden: Urteil Conserve Italia II], Randnr. 95).

    Was zweitens den in Artikel 5 Absatz 3 EG niedergelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betrifft, so verlangt er nach ständiger Rechtsprechung, dass die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist (u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 25; Urteil des Gerichts vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-260/94, Air Inter/Kommission, Slg. 1997, II-997, Randnr. 144, und Urteil Conserve Italia I, Randnr. 101).

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein Verstoß gegen Verpflichtungen, deren Einhaltung von grundlegender Bedeutung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems ist, mit dem Verlust eines gemeinschaftsrechtlichen Anspruchs, etwa eines Beihilfeanspruchs, geahndet werden (Urteile des Gerichtshofes vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85, Maas, Slg. 1986, 3537, Randnr. 15, und vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94, Cereol Italia I, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24; Urteile Conserve Italia I, Randnr. 103, und Conserve Italia II, Randnr. 84).

    Weiterhin hat der Gerichtshof festgestellt, dass nur "durch die Möglichkeit, eine Unregelmäßigkeit nicht mit der Kürzung des Zuschusses in Höhe des dieser Unregelmäßigkeit entsprechenden Betrages, sondern mit der vollständigen Streichung des Zuschusses zu ahnden, die für die ordnungsgemäße Verwaltung der EAGFL-Mittel erforderliche abschreckende Wirkung erzielt werden kann" (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867, Randnr. 101).

    Im Übrigen ist es, wie der Gerichtshof jüngst hervorgehoben hat, für das ordnungsgemäße Funktionieren des Systems, dass die Kontrolle einer angemessenen Verwendung der Gemeinschaftsmittel erlaubt, bedeutsam, "dass die Personen, die einen Zuschuss beantragen, der Kommission zuverlässige Angaben machen, die die Kommission nicht irreführen können" (Urteil Conserve Italia/Kommission, Randnr. 100).

    Wie das Gericht im Urteil Conserve Italia I (Randnr. 107) festgestellt hat, trat die Klägerin nämlich mit dem oben in Randnummer 20 erwähnten Unternehmenskauf in die Rechte und Pflichten der Begünstigten ein.

  • EuG, 11.12.2003 - T-306/00

    Conserve Italia / Kommission

    Dabei ist der Umfang der Begründungspflicht nach ihrem Zusammenhang zu beurteilen (Urteile des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93, T-231/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 140, vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139 [im Folgenden: Urteil Conserve Italia I], Randnr. 117, und vom 11. März 2003 in der Rechtssache T-186/00, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2003, II-0000 [im Folgenden: Urteil Conserve Italia II], Randnr. 95).

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung die Angaben im Formular für den Zuschussantrag die gleiche rechtliche Wirkung haben wie die Verordnung Nr. 2515/85, dem das Formular beigefügt ist (Urteile Conserve Italia I, Randnr. 61, und Conserve Italia II, Randnr. 58).

    Zweitens habe das Gericht bereits entschieden, dass die Klägerin infolge des Erwerbs von Massalombardo durch den Konzern Conserve Italia und ihre Eingliederung in den Konzern in die Rechte und Pflichten der Begünstigten eingetreten sei (Urteil Conserve Italia I, Randnr. 107).

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der in Artikel 5 Absatz 3 EG niedergelegte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 25, Urteil des Gerichts vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-260/94, Air Inter/Kommission, Slg. 1997, II-997, Randnr. 144, und Urteile Conserve Italia I, Randnr. 101, und Conserve Italia II, Randnr. 83).

  • EuG, 18.10.2005 - T-60/03

    Regione Siciliana / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Artikel 230

    76 Zum Wortlaut von Artikel 24 Absatz 2, der die Streichung des Zuschusses nicht ausdrücklich vorsieht, genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung (Urteile des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnr. 92, vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache T-143/99, Hortiplant/Kommission, Slg. 2001, II-1665, Randnr. 40, vom 26. September 2002 in der Rechtssache T-199/99, Sgaravatti Mediterranea/Kommission, Slg. 2002, II-3731, Randnrn.

    130 und 131, und vom 11. März 2003 in der Rechtssache T-186/00, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2003, II-719, Randnrn.

    So hat das Gericht bereits entschieden, dass die Kommission einen Zuschuss im Fall einer Unregelmäßigkeit streichen darf, so insbesondere dann, wenn eine erhebliche Veränderung der Art oder der Durchführungsbedingungen der Aktion vorliegt und diese Veränderung der Kommission nicht zur vorherigen Zustimmung unterbreitet wurde (Urteil vom 12. Oktober 1999, Conserve Italia/Kommission, Randnr. 92).

  • EuG, 28.01.2004 - T-180/01

    Euroagri / Kommission - EAGFL - Streichung einer finanziellen Beteiligung -

    Erfüllt der Begünstigte nicht alle diese Verpflichtungen, so kann die Kommission nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung Nr. 4253/88 sowohl in seiner ursprünglichen als auch in seiner geänderten Fassung den Umfang der Verpflichtungen, die sie nach der diese Beteiligung bewilligenden Entscheidung übernommen hat, neu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93 und T-231/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 161, und vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnrn.

    Mithin ist ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen als Unregelmäßigkeit im Sinne von Artikel 24 der Verordnung Nr. 4253/88 in seiner geänderten Fassung anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Conserve Italia/Kommission, zitiert oben in Randnr. 82, Randnr. 71, Vela und Tecnagrind/Kommission, zitiert oben in Randnr. 57, Randnr. 322, und Comunità montana della Valnerina/Kommission, zitiert oben in Randnr. 41, Randnr. 97).

    Eine derartige Rechtswidrigkeit kann es aber unter bestimmten Umständen rechtfertigen, die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867, Randnr. 90).

  • EuGH, 24.01.2002 - C-500/99

    Conserve Italia / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96 (Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch F. Ruggeri Laderchi als Bevollmächtigten im Beistand von M. Moretto, avvocato, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    arl (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 22. Dezember 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96 (Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt.

  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

    Nach gefestigter Rechtsprechung unterliegen die Personen, die Zuschüsse beantragen und erhalten könnten, einer Informations- und Loyalitätspflicht, nach der sie dafür Sorge tragen, dass sie der Kommission zuverlässige Angaben an die Hand geben, die diese nicht irreführen können; andernfalls könnte das Kontroll- und Beweissystem, das zur Nachprüfung der Erfüllung der der Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses eingeführt worden ist, nicht ordnungsgemäß funktionieren (Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnr. 71).

    Ohne zuverlässige Angaben könnte es nämlich zu einer Zuschussgewährung für Vorhaben kommen, die die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllten (Urteil vom 12. Oktober 1999, Conserve Italia/Kommission, Randnr. 71).

  • EuG, 12.03.2003 - T-254/99

    Maja / Kommission

    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96 (Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnr. 71).

    Dieser Verstoß stellt eine Verletzung der Informations- und Loyalitätspflicht dar, die notwendig mit den Zuschusssystemen verbunden und für deren einwandfreies Funktionieren wesentlich ist (Urteil Conserve Italia/Kommission, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867).

  • EuG, 13.03.2003 - T-340/00

    Comunità montana della Valnerina / Kommission

    Erfüllt der Begünstigte nicht alle diese Verpflichtungen, so kann die Kommission nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung Nr. 4253/88 in seiner geänderten Fassung den Umfang der Verpflichtungen neu prüfen, die sie nach der diese Beteiligung bewilligenden Entscheidung übernommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93 und T-231/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 161, und vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnrn.

    Mithin ist ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen als Unregelmäßigkeit im Sinne von Artikel 24 der Verordnung Nr. 4253/88 in seiner geänderten Fassung anzusehen (siehe in diesem Sinne Urteile Conserve Italia/Kommission, oben angeführt in Randnr. 96, Randnr. 71, und Vela und Tecnagrind/Kommission, oben angeführt in Randnr. 82, Randnr. 322).

  • EuG, 17.10.2002 - T-180/00

    Astipesca / Kommission

    Sodann ist weiter darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Personen, die Zuschüsse beantragen und erhalten könnten, dafür Sorge tragen müssen, dass sie der Kommission zuverlässige Angaben an die Hand geben, die diese nicht irreführen können; andernfalls könnte das Kontroll- und Beweissystem, das zur Nachprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses eingeführt worden ist, nicht ordnungsgemäß funktionieren (Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnr. 71).

    Ohne zuverlässige Angaben könnte es nämlich zu einer Zuschussgewährung für Vorhaben kommen, die die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllen (Urteil vom 12. Oktober 1999, Conserve Italia/Kommission, Randnr. 71).

  • EuG, 03.04.2003 - T-44/01

    Vieira und Vieira Argentina / Kommission

  • EuG, 02.12.2003 - T-334/02

    Viomichania Syskevasias Typopoiisis kai Syntirisis Agrotikon Proïonton /

  • EuG, 11.12.2013 - T-116/11

    EMA / Kommission - Schiedsklausel - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der

  • EuG, 05.08.2003 - T-158/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

  • EuG, 07.11.2002 - T-141/99

    Vela / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2004 - C-254/03

    Eduardo Vieira / Kommission

  • EuG, 26.09.2002 - T-199/99

    Sgaravatti Mediterranea / Kommission

  • EuG, 09.09.2008 - T-349/06

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung

  • EuG, 30.09.2003 - T-196/01

    Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis / Kommission

  • EuG, 11.03.2003 - T-186/00

    Conserve Italia / Kommission

  • EuG, 22.06.2005 - T-102/03

    CIS / Kommission - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Streichung

  • VG Neustadt, 06.06.2019 - 2 K 1143/17

    Rückforderung von Fördermitteln zur Errichtung von landwirtschaftlichen Anlagen;

  • VG Neustadt, 24.10.2019 - 2 K 1144/17

    Rückforderung von Fördermitteln zur Errichtung von Anlagen, die

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