Rechtsprechung
   EuG, 10.04.2008 - T-233/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Richtlinie 2001/81/EG - Nationale Maßnahme, mit der ein System des Handels mit Emissionsrechten für Stickstoffoxide eingeführt wird - Entscheidung, mit der die Beihilfe für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird - Zulässigkeit - Vorteil - Fehlende Selektivität der Maßnahme

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Richtlinie 2001/81/EG - Nationale Maßnahme, mit der ein System des Handels mit Emissionsrechten für Stickstoffoxide eingeführt wird - Entscheidung, mit der die Beihilfe für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird - Zulässigkeit - Vorteil - Fehlende Selektivität der Maßnahme

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2008, II-591



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Wird zitiert von ... (6)  

  • EuGH, 08.09.2011 - C-279/08  

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1 EG - System des

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. April 2008, Niederlande/Kommission (T-233/04, Slg. 2008, II-591, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung C(2003) 1761 final der Kommission vom 24. Juni 2003 über die staatliche Beihilfe N 35/2003 betreffend das vom Königreich der Niederlande angemeldete System des Handels mit Emissionsrechten für Stickstoffoxide (im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat.

    Es obliegt dem Mitgliedstaat, der eine derartige Differenzierung zwischen Unternehmen im Bereich von Belastungen vorgenommen hat, darzutun, dass sie tatsächlich durch die Natur und den Aufbau des fraglichen Systems gerechtfertigt ist (Urteil Niederlande/Kommission, Randnr. 43).

    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass es dem Mitgliedstaat obliegt, der eine derartige Differenzierung zwischen den Unternehmen vorgenommen hat, darzutun, dass sie tatsächlich durch die Natur oder den Aufbau der fraglichen Regelung gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Niederlande/Kommission, Randnr. 43).

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. April 2008, Niederlande/Kommission (T-233/04), wird aufgehoben.

  • EuG, 24.03.2011 - T-443/08  

    Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten des Flughafens Leipzig/Halle -

    So betraf das Urteil des Gerichts vom 10. April 2008, Niederlande/Kommission (T-233/04, Slg. 2008, II-591), die Klage eines Mitgliedstaats gegen eine Entscheidung der Kommission, nach der die in jener Rechtssache in Rede stehende Maßnahme eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG umfasste, die gemäß Art. 87 Abs. 3 EG für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erachtet wurde.

    Ferner handelte es sich bei der im vorstehend genannten Urteil Niederlande/Kommission fraglichen Maßnahme anders als hier um eine Beihilferegelung, so dass die Entscheidung der Kommission die spätere Anwendung der Bestimmungen über bestehende Beihilferegelungen nach sich zog.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2010 - C-279/08  

    Rechtsmittel - Zulässigkeit der Klage im ersten Rechtszug - Klage eines

    - dem Rechtsmittel stattzugeben und das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. April 2008, Niederlande/Kommission (T-233/04), aufzuheben,.

    (2)  - Urteil T-233/04 (Slg. 2008, II-591).

mehr
  • EuG, 21.05.2010 - T-425/04  

    Staatliche Beihilfen - Finanzielle Maßnahmen zugunsten von France Télécom -

    22 und 23; Urteile des Gerichts vom 10. April 2008, Niederlande/Kommission, T-233/04, Slg. 2008, II-591, Randnr. 37, und vom 22. Oktober 2008, TV 2/Dänemark u. a./Kommission, T-309/04, T-317/04, T-329/04 und T-336/04, Slg. 2008, II-2935, Randnr. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07  

    Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Richtlinie

    Jedoch werden in einigen Urteilen die Selektivität einer Maßnahme und die aus dem Wesen und der Systematik der Regelung hergeleitete Ausnahme getrennt untersucht, vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 22. November 2001, Ferring (C-53/00, Slg. 2001, I-9067, Randnrn. 17 und 18), und Urteil des Gerichts vom 10. April 2008, Niederlande/Kommission (T-233/04, Slg. 2008, II-0000, Randnrn. 97 bis 99), sowie Nrn. 315 bis 319 der Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 9. Februar 2006 in der Rechtssache Belgien und Forum 187/Kommission.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-165/09  

    Richtlinie 2001/81/EG - Luftverschmutzung - Nationale Emissionshöchstmengen für

    (10)  - Vgl. die Darstellung im Urteil des Gerichts vom 10. April 2008, Niederlande/Kommission (T-233/04, Slg. 2008, II-591, Randnrn. 10 ff.).
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