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   EuG, 08.12.2000 - T-237/99 R   

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EuG, 08.12.2000 - T-237/99 R (https://dejure.org/2000,8648)
EuG, Entscheidung vom 08.12.2000 - T-237/99 R (https://dejure.org/2000,8648)
EuG, Entscheidung vom 08. Dezember 2000 - T-237/99 R (https://dejure.org/2000,8648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    BP Nederland u.a. / Kommission

  • EU-Kommission

    BP Nederland vof, BP Direct vof und Actomat BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung der Vollziehung - Staatliche Beihilfen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1999 über die staatliche Beihilfe, die die Niederlande wegen der Erhöhung von Verbrauchsteuern zu Gunsten von 633 niederländischen Tankstellen im Grenzgebiet zu Deutschland gewährt hat; ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EGV Art. 242; ; EGV Art. 243; ; EGV Art. 87 Abs. 1; ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4; ; Entscheidung 1999/705/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    BP Nederland u.a. / Kommission

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission (K[1999]2539 endg.) vom 20. Juli 1999 über die Beihilfen, die die Niederlande 633 im Grenzgebiet zwischen den Niederlanden und Deutschland gelegenen Tankstellen gewährt haben.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 13.06.2002 - C-382/99

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuG, 08.12.2000 - T-237/99
    Am 11. Oktober 1999 erhob das Königreich der Niederlande gemäß Artikel 230 Absatz 2 EG beim Gerichtshof Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 2 und 3 der Entscheidung, die unter der Nummer C-382/99 eingetragen wurde.

    Der Präsident der Ersten erweiterten Kammer des Gerichts hat mit Beschluss vom 9. März 2000 gemäß Artikel 47 Absatz 3 der EG-Satzung des Gerichtshofes die Aussetzung des Verfahrens sowohl in der Rechtssache T-237/99 als auch in den übrigen beim Gericht anhängigen Rechtssachen bis zum Erlass des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-382/99 angeordnet.

    Die bloße Möglichkeit, dass die niederländischen Behörden eine solche Entscheidung fällen könnten - was namentlich angesichts der von ihnen beim Gerichtshof in der Rechtssache C-382/99 erhobenen Klage hypothetisch erscheint - vermag die nach Artikel 104 § 2 der Verfahrensordnung erforderliche Dringlichkeit nicht zu begründen.

  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Auszug aus EuG, 08.12.2000 - T-237/99
    Bei der Beurteilung der materiellen Lage eines Antragstellers können insbesondere die Merkmale des Konzerns berücksichtigt werden, zu dem der Antragsteller aufgrund seines Aktienbesitzes gehört (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 155).
  • EuG, 15.07.1998 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.12.2000 - T-237/99
    Insbesondere wenn die Entstehung des Schadens vom Eintritt einer Reihe von Faktoren abhängt, genügt es, dass er mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P(R), Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 38, und des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayron-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 38).
  • EuG, 20.07.2000 - T-169/00

    Esedra / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.12.2000 - T-237/99
    Ein finanzieller Schaden ist - abgesehen von außergewöhnlichen Situationen - nicht als irreparabel anzusehen, da in der Regel ein Ersatz in Geld den Geschädigten wieder in die Lage versetzen kann, in der er sich vor Eintritt des Schadens befand (Beschluss Abertal u. a./Kommission, Randnr. 24, und Beschluss des Präsidentendes Gerichts vom 20. Juli 2000 in der Rechtssache T-169/00 R, Esedra/Kommission, Slg. 2000, II-2951, Randnr. 44).
  • EuG, 28.06.2000 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.12.2000 - T-237/99
    Diese Voraussetzungen gelten kumulativ, so dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückzuweisen ist, wenn eine von ihnen nicht erfüllt ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, und des Präsidenten des Gerichts vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache T-74/00 R, Artegodan/Kommission, Slg. 2000, II-2583, Randnr. 21).
  • EuGH, 12.10.2000 - C-278/00

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.12.2000 - T-237/99
    Es ist Sache der Partei, die sich auf einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden beruft, dessen Vorliegen zu beweisen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-278/00 R, Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-8787, Randnr. 14).
  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuG, 08.12.2000 - T-237/99
    Insbesondere wenn die Entstehung des Schadens vom Eintritt einer Reihe von Faktoren abhängt, genügt es, dass er mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P(R), Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 38, und des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayron-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 38).
  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.12.2000 - T-237/99
    Diese Voraussetzungen gelten kumulativ, so dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückzuweisen ist, wenn eine von ihnen nicht erfüllt ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, und des Präsidenten des Gerichts vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache T-74/00 R, Artegodan/Kommission, Slg. 2000, II-2583, Randnr. 21).
  • EuGH, 18.10.1991 - C-213/91

    Abertal / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.12.2000 - T-237/99
    Die Dringlichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung ist danach zu beurteilen, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 18).
  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    Insbesondere wenn die Entstehung des Schadens vom Eintritt einer Reihe von Faktoren abhängt, genügt es, dass er mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist (Beschluss Kommission/Atlantic Container Line u. a., Randnr. 38, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. Dezember 2000 in der Rechtssache T-237/99 R, BP Nederland u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3849, Randnr. 49).
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ, so dass ein Antrag auf einstweilige Anordnung zurückzuweisen ist, wenn eine von ihnen nicht erfuellt ist (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayon-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 25, und vom 8. Dezember 2000 in der Rechtssache T-237/99 R, BP Nederland u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3849, Randnr. 34).
  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Insbesondere wenn die Entstehung des Schadens vom Eintritt einer Reihe von Faktoren abhängt, genügt es, dass der Schaden mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-335/99 P[R], HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67, Beschluss Cambridge, Randnr. 108, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. Dezember 2000 in der Rechtssache T-237/99 R, BP Nederland u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3849, Randnr. 49).
  • EuGH, 18.10.2002 - C-232/02

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau

    88 Nach dem Vorstehenden scheint das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Antragstellerin nicht jeder Grundlage zu entbehren (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 26, und Beschluss [des Präsidenten des Gerichts vom 8. Dezember 2000 in der Rechtssache T-237/99 R,] BP Nederland u. a./Kommission, [Slg. 2000, II-3849,] Randnr. 37).
  • EuG, 10.02.2005 - T-291/04

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger

    22, 26 und 38, vom 8. Dezember 2000 in der Rechtssache T-237/99 R, BP Nederland u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3849, Randnrn.
  • EuG, 25.06.2002 - T-34/02

    Le Levant 001 u.a. / Kommission

    In den Rechtssachen, in denen es darum ging, dass eine staatliche Beihilfe von den Empfängern zurückverlangt wurde, ist entschieden worden, dass eine "Schmälerung der Rechte von Personen, denen mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfen gewährt worden sind, ... zwangsläufig mit jeder Entscheidung der Kommission, mit der die Rückforderung solcher Beihilfen verlangt wird, verbunden [ist] und ... als solche, unabhängig von einer konkreten Würdigung der Schwere und der Irreparabilität der im Einzelfall behaupteten spezifischen Schmälerung der Rechte, keinen schweren und irreparablen Schaden darstellen [kann]" (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. Dezember 2000 in der Rechtssache T-237/99 R, BP Nederland u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3849, Randnr. 52).
  • EuG, 16.01.2004 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie

    22, 26 und 38; vom 8. Dezember 2000 in der Rechtssache T-237/99 R, BP Nederland u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3849, Randnrn.
  • EuG, 19.12.2001 - T-195/01

    Government of Gibraltar / Kommission

    Diese Voraussetzungen gelten kumulativ, so dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückzuweisen ist, wenn eine davon nicht erfüllt ist (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P [R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayon-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 25, und vom 8. Dezember 2000 in der Rechtssache T-237/99 R, BP Nederland u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3849, Randnr. 34).
  • EuG, 12.05.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Verfahren des vorläufigen

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ, so dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückzuweisen ist, wenn eine von ihnen nicht erfüllt ist (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. Dezember 2000 in der Rechtssache T-237/99 R, BP Nederland u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3849, Randnr. 34).
  • EuG, 20.09.2005 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Verfahren des vorläufigen

    150 Der Verlust der Chance, einen öffentlichen Auftrag zu erhalten und auszuführen, ergibt sich jedoch zwangsläufig aus dem Ausschluss vom fraglichen Ausschreibungsverfahren und kann als solcher, unabhängig von einer konkreten Würdigung der Schwere der im Einzelfall behaupteten spezifischen Schmälerung der Rechte, keinen schweren Schaden darstellen (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. Dezember 2000 in der Rechtssache T-237/99 R, BP Nederland u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3849, Randnr. 52).
  • EuG, 01.08.2001 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

  • EuG, 28.05.2001 - T-53/01

    Poste Italiane / Kommission

  • EuG, 01.08.2003 - T-378/02

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuG, 01.08.2003 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuG, 03.02.2004 - T-422/03

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger

  • EuG, 01.02.2006 - T-417/05

    Endesa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Fusionskontrolle - Dringlichkeit

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EuG, Entscheidung vom 11.04.2005 - T-237/99 (https://dejure.org/2005,99876)
EuG, Entscheidung vom 11. April 2005 - T-237/99 (https://dejure.org/2005,99876)
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