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   EuG, 10.03.2005 - T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00, T-246/00, T-247/00, T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00, T-257/00, T-258/00, T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00, T-275/00, T-276/00, T-281/00, T-287/00, T-296/00   

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EuG, 10.03.2005 - T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00, T-246/00, T-247/00, T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00, T-257/00, T-258/00, T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00, T-275/00, T-276/00, T-281/00, T-287/00, T-296/00 (https://dejure.org/2005,13160)
EuG, Entscheidung vom 10.03.2005 - T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00, T-246/00, T-247/00, T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00, T-257/00, T-258/00, T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00, T-275/00, T-276/00, T-281/00, T-287/00, T-296/00 (https://dejure.org/2005,13160)
EuG, Entscheidung vom 10. März 2005 - T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00, T-246/00, T-247/00, T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00, T-257/00, T-258/00, T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00, T-275/00, T-276/00, T-281/00, T-287/00, T-296/00 (https://dejure.org/2005,13160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit rechtswidriger Beihilferegelungen mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und die Rückforderung der unvereinbaren Beihilfen angeordnet wird - Ausnahme vom nationalen Rückforderungsverfahren - ...

  • EU-Kommission PDF

    Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit rechtswidriger Beihilferegelungen mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und die Rückforderung der unvereinbaren Beihilfen angeordnet wird - Ausnahme vom nationalen Rückforderungsverfahren - ...

  • EU-Kommission

    Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia / Kommission

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren zur Rückforderung von Beihilfen; Gerichtlicher Rechtsschutz der durch eine Beihilferegelung Begünstigten; Rechtsschutzinteresse eines von der Rückforderung ausgeschlossenen Unternehmens; Rechtsschutzinteresse als unverzichtbare Prozessvoraussetzung; ...

  • Judicialis

    EG Art. 88 Abs. 2; ; EG Art. 87 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit rechtswidriger Beihilferegelungen mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und die Rückforderung der unvereinbaren Beihilfen angeordnet wird - Ausnahme vom nationalen Rückforderungsverfahren - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit rechtswidriger Beihilferegelungen mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und die Rückforderung der unvereinbaren Beihilfen angeordnet wird - Ausnahme vom nationalen Rückforderungsverfahren - ...

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen

    Unter Berücksichtigung der Antworten der Italienischen Republik erklärte das Gericht 22 Klagen für in vollem Umfang und sechs Klagen für teilweise unzulässig, da es sich bei den betreffenden Klägern um Unternehmen handele, die kein Rechtsschutzinteresse dargetan hätten, weil die zuständigen nationalen Behörden bei der Durchführung der streitigen Entscheidung die Auffassung vertreten hätten, dass diese Unternehmen keine Beihilfen erhalten hätten, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar seien und nach dieser Entscheidung einer Rückforderungsverpflichtung unterlägen (Beschlüsse des Gerichts vom 10. März 2005, Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia u. a./Kommission, T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00, Slg. 2005, II-787, Confartigianato Venezia u. a./Kommission, T-266/00, Baglioni Hotels und Sagar/Kommission, T-269/00, Unindustria u. a./Kommission, T-273/00, und Principessa/Kommission, T-288/00).

    Zu der gegenüber der Klage in der Rechtssache T-277/00 erhobenen Einrede der Rechtshängigkeit hat das Gericht zum einen festgestellt, dass diese Einrede im Verhältnis zur Rechtssache T-274/00 nicht greifen könne, da das Comitato in dieser Rechtssache die Klage zurückgenommen habe (Randnr. 43 des angefochtenen Urteils).

    Mit dem ersten der drei Teile dieses Rechtsmittelgrundes macht die Kommission geltend, das Gericht habe die Einrede der Unzulässigkeit wegen Rechtshängigkeit, soweit es um die Klage in der Rechtssache T-277/00 im Verhältnis zur Rechtssache T-274/00 gehe, fälschlich zurückgewiesen.

    Die Zulässigkeit einer Klage sei im Hinblick auf die Situation zu beurteilen, die zu dem Zeitpunkt bestanden habe, als die Klageschrift eingereicht worden sei, so dass die Tatsache, dass das Comitato zwischenzeitlich seine Klage in der Rechtssache T-274/00 zurückgenommen habe, nicht zur Folge haben könne, dass seine Klage in der Rechtssache T-277/00 zulässig werde.

    Dass die Kommission vor dem Gericht zur Stützung ihrer Einrede der Unzulässigkeit einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt als den mit ihrem Anschlussrechtsmittel vorgetragenen geltend gemacht hat, ist nämlich unerheblich, da dieses Vorbringen, wie auch das von der Kommission im ersten Rechtszug im Rahmen dieser Einrede geltend gemachte, daraus hergeleitet wird, dass hinsichtlich der Rechtssache T-277/00 Rechtshängigkeit im Verhältnis zur Rechtssache T-274/00 bestehe.

    Was die Begründetheit des ersten Teils des Rechtsmittelgrundes angeht, der die Rechtshängigkeit im Verhältnis zur Rechtssache T-274/00 betrifft, hat das Gericht zu Recht festgestellt, dass der Klage des Comitato in der Rechtssache T-277/00 wegen dessen Klagerücknahme in der Rechtssache T-274/00 keine Rechtshängigkeit im Verhältnis zu dieser Sache mehr entgegenstehe.

  • EuG, 28.11.2008 - T-254/00

    Hôtel Cipriani / Kommission - Staatliche Beihilfen - Sozialbeitragsentlastungen

    Im Anschluss an die Antworten der Italienischen Republik vom 25. September 2003 und vom 24. März 2004 hat das Gericht 22 Klagen von Unternehmen, die kein Rechtsschutzinteresse dargetan haben, da die zuständigen nationalen Behörden bei der Durchführung der angefochtenen Entscheidung die Auffassung vertreten haben, dass diese Unternehmen keine Beihilfen erhalten hätten, die nach Maßgabe dieser Entscheidung mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar seien und einer Rückforderungsverpflichtung unterlägen, für in vollem Umfang und sechs Klagen solcher Unternehmen für teilweise unzulässig erklärt (Beschlüsse des Gerichts vom 10. März 2005, Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia u. a./Kommission, T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00, Slg. 2005, II-787, Confartigianato Venezia u. a./Kommission, T-266/00, Baglioni Hotels und Sagar/Kommission, T-269/00, Unindustria u. a./Kommission, T-273/00, und Principessa/Kommission, T-288/00, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    Zur Begründung ihrer gegen die Klage des Comitato in der Rechtssache T-277/00 erhobenen Einrede der Unzulässigkeit macht die Kommission geltend, diese Klage sei unter allen Gesichtspunkten mit der Klage identisch, die das Comitato in der Rechtssache T-274/00 erhoben habe.

    Da das Comitato seine Klage in der Rechtssache T-274/00 zurückgenommen hat (Streichungsbeschluss vom 12. September 2005, Comitato "Venezia vuole vivere"/Kommission, T-274/00), behält die Einrede der Unzulässigkeit wegen Rechtshängigkeit nur noch gegenüber der von der Adriatica di navigazione SpA und dem Comitato in der Rechtssache T-231/00 gemeinsam erhobenen Klage seine Bedeutung.

  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen

    3 Z 88/86">108/86, Slg. 1987, 3933, Randnr. 10, und des Präsidenten des Gerichts vom 27. März 2003, Linea GIG/Kommission, T-398/02 R, Slg. 2003, II-1139, Randnr. 45), hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ob die Kläger ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung haben (Beschluss des Gerichts vom 10. März 2005, Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia u. a./Kommission, T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00, Slg. 2005, II-787, Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, Slg. 2005, II-1197, Randnr. 22).
  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Da das Rechtsschutzinteresse zu den unverzichtbaren Prozessvoraussetzungen gehört, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ob die Kläger ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung haben (vgl. Beschluss des Gerichts vom 10. März 2005, Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia/Kommission, T-228/00, Slg. 2005, II-787, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.09.2009 - T-227/01

    Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission - Staatliche Beihilfen

    Die potenziell Begünstigten einer Beihilferegelung sind nicht allein aufgrund dieser Eigenschaft als von der Entscheidung der Kommission über die Feststellung der Unvereinbarkeit der entsprechenden Regelung mit dem Gemeinsamen Markt individuell betroffen anzusehen (vgl. Beschluss des Gerichts vom 10. März 2005, Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia u. a./Kommission, T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00, Slg. 2005, II-787, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.09.2010 - T-415/05

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen

    Die Zulässigkeitsvoraussetzungen gehören zu den unverzichtbaren Prozessvoraussetzungen, die das Gericht der Europäischen Union jederzeit von Amts wegen prüfen kann (vgl. Beschluss des Gerichts vom 10. März 2005, Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia u. a./Kommission, T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00, Slg. 2005, II-787, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-71/09

    Comitato "Venezia vuole vivere" / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 EG -

    10 - Siehe die Beschlüsse des Gerichts vom 10. März 2005, Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia u. a./Kommission, T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-43/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00, Slg. 2005, II-787, und Confartigianato Venezia u. a./Kommission, T-266/00, Baglioni Hotels und Sagar/Kommission, T-269/00, Unindustria u. a./Kommission, T-273/00, und Principessa/Kommission, T-288/00, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.
  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05

    NVV u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf

    Es trifft zwar zu, dass das Gericht in einigen Rechtssachen hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage zwischen den Klägern differenziert hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Shaw und Falla/Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 12, Beschluss des Gerichts vom 10. März 2005, Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia u. a./Kommission, T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00, Slg. 2005, II-787, Randnr. 38), doch beruhten diese Differenzierungen, wie die oben in Randnr. 45 angeführte Rechtsprechung auch, auf Erwägungen der Verfahrensökonomie (Urteil Sun Chemical Group u. a./Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 51).
  • EuG, 09.07.2007 - T-282/06

    Sun Chemical Group u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

    Zwar hat das Gericht in einigen Rechtssachen hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage zwischen den Klägern differenziert (Urteil des Gerichts vom 21. März 2002, Shaw und Falla/Kommission, T-131/99, Slg. 2002, II-2023, Randnr. 12, und Beschluss des Gerichts vom 10. März 2005, Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia u. a./Kommission, T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00, Slg. 2005, II-787, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19

    Compagnie des pêches de Saint-Malo

    61 T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00, EU:T:2005:90.
  • EuG, 08.03.2018 - T-45/13

    Rose Vision / Kommission

  • EuG, 18.03.2009 - T-299/05

    Shanghai Excell M&E Enterprise und Shanghai Adeptech Precision / Rat - Dumping -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-76/09

    Italgas / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Multisektorales

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-73/09

    Hotel Cipriani / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Multisektorales

  • EuG, 05.10.2011 - T-19/06

    Mindo / Kommission

  • EuG, 20.12.2023 - T-63/21

    Stadtwerke Frankfurt am Main/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

  • EuG, 26.02.2019 - T-679/16

    Athletic Club / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der spanischen

  • EuG, 13.09.2010 - T-416/05

    Olympiakes Aerogrammes / Kommission

  • EuG, 13.09.2010 - T-423/05

    Olympiaki Aeroporia Ypiresies / Kommission

  • EuG, 08.10.2014 - T-342/12

    Fuchs / OHMI - Les Complices (Étoile dans un cercle)

  • EuG, 07.02.2018 - T-436/16

    AEIM und Kazenas / Kommission

  • EuG, 01.07.2009 - T-291/06

    Operator ARP / Kommission - Staatliche Beihilfen - Regelung von

  • EuG, 29.01.2013 - T-273/00

    Unindustria u.a. / Kommission

  • EuG, 09.06.2011 - T-277/00

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagebefugnis -

  • EuG, 17.05.2023 - T-322/20

    Stadtwerke Frankfurt am Main/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

  • EuG, 29.01.2013 - T-269/00

    Sagar / Kommission

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