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   EuG, 08.10.1996 - T-24/93, T-25/93, T-26/93 und T-28/93   

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https://dejure.org/1996,870
EuG, 08.10.1996 - T-24/93, T-25/93, T-26/93 und T-28/93 (https://dejure.org/1996,870)
EuG, Entscheidung vom 08.10.1996 - T-24/93, T-25/93, T-26/93 und T-28/93 (https://dejure.org/1996,870)
EuG, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - T-24/93, T-25/93, T-26/93 und T-28/93 (https://dejure.org/1996,870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission

    Compagnie maritime belge transports SA und Compagnie maritime belge SA, Dafra-Lines A/S, Deutsche Af

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung im internationalen Seeverkehr durch "Kampfschiff"-Praxis; Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln durch Beteiligung an Linienkonferenzen; Verfahrensfehler der Kommission im Zusammenhang mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte; ...

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung im internationalen Seeverkehr durch "Kampfschiff"-Praxis; Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln durch Beteiligung an Linienkonferenzen; Verfahrensfehler der Kommission im Zusammenhang mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte; ...

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Internationaler Seeverkehr - Linienkonferenzen - Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 - Beeinträchtigung des Handels - Kollektive beherrschende Stellung - Durchführung einer ein Ausschließlichkeitsrecht vorsehenden Vereinbarung -,Kampfschiffe' - Treuerabatte - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (50)

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.10.1996 - T-24/93
    69 Nach Ansicht der Klägerinnen lässt sich der Charakter einer Marktstellung als beherrschend nicht aus dem blossen Umstand des Haltens hoher Marktanteile ableiten (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, und vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, Akzo/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 60).

    Jedenfalls stelle die Tatsache, daß der CEWAL durch eine einseitige, hoheitliche Entscheidung der zairischen Behörden ein Ausschließlichkeitsrecht für den Seeverkehr zwischen Zaire und den nordeuropäischen Häfen eingeräumt worden sei, einen aussergewöhnlichen Umstand dar, der den Marktanteilen ihren möglicherweise beherrschenden Charakter genommen habe (Urteil Akzo/Kommission, a. a. O., Randnr. 60).

    Besonders hohe Marktanteile liefern jedoch, von aussergewöhnlichen Umständen abgesehen, ohne weiteres den Beweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung (Urteil Akzo/Kommission, a. a. O., Randnr. 60; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 92, und vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 109).

    121 Drittens habe die Kommission nur eine Verminderung der Gewinnspannen und nicht das Vorliegen von Verlusten der Mitglieder der Konferenz nachgewiesen; dies sei jedoch ein Gesichtspunkt, der für die nach Artikel 86 des Vertrages verbotene Praxis der Verdrängungspreise kennzeichnend sei (Urteil Akzo/Kommission, a. a. O., Randnrn. 71 und 72).

    Es komme allein darauf an, ob das Verhalten der CEWAL-Mitglieder einen normalen, rechtmässigen Wettbewerb dargestellt habe (Urteil Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 91; Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 70, und Urteil Akzo/Kommission, a. a. O., Randnrn. 69 und 70).

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.10.1996 - T-24/93
    70 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461) stelle die Fähigkeit, eine beherrschende Stellung zu behaupten, einen wesentlichen Faktor bei der Beurteilung dieser Stellung dar.

    Ein hoher Marktanteil lasse aber grundsätzlich allein schon auf das Vorliegen einer beherrschenden Stellung schließen, wenn nicht aussergewöhnliche Umstände gegeben seien (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, a. a. O., Randnr. 41).

    Kann die Behauptung von Marktanteilen aber die Behauptung einer beherrschenden Stellung zutage treten lassen (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, a. a. O., Randnr. 44), so kann der Rückgang der Marktanteile auf einen immer noch sehr hohen Stand für sich genommen nicht den Beweis für das Fehlen einer beherrschenden Stellung liefern.

    Die streitige Praxis könne aber schon dann nicht nach Artikel 86 des Vertrages beanstandet werden, wenn sie sich auf den Markt nicht auswirke (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, a. a. O., Randnr. 91).

  • EuG, 10.07.1990 - T-51/89

    Tetra Pak Rausing SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.10.1996 - T-24/93
    Eine kumulative Anwendung dieser Bestimmungen sei möglich, sofern die für diese beiden Artikel jeweils geltenden Tatbestandsvoraussetzungen erfuellt seien (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309, Randnr. 21).

    Insoweit genügt der Hinweis darauf, daß angesichts des Wortlauts von Artikel 86 des Vertrages für die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung keine Freistellung gelten kann (Urteil des Gerichtshofes vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86, Ahmed Säed Flugreisen u. a., Slg. 1989, 803, Randnr. 32) und daß mit Rücksicht auf die Grundsätze der Normenhierarchie die Gewährung einer Freistellung durch einen Akt des abgeleiteten Rechts nicht von einer Vorschrift des Vertrages, hier Artikel 86, abweichen kann (Urteil Tetra Pak/Kommission vom 10. Juli 1990, a. a. O., Randnr. 25).

    Da der Entzug einer Freistellung keine Rückwirkung habe (Urteil Tetra Pak vom 10. Juli 1990, a. a. O., Randnr. 25), hätte auch keine Geldbusse für die Vergangenheit verhängt werden können, selbst wenn die Kommission die Freistellung entzogen hätte, wie sie es ursprünglich in der Mitteilung der Beschwerdepunkte in Betracht gezogen habe.

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 08.10.1996 - T-24/93
    Die Entscheidung habe diese Beeinträchtigung nicht hinreichend nachgewiesen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 321).

    199 Was die Verstösse gegen Artikel 86 betreffe, so sei das Vorliegen der - weit auszulegenden - Voraussetzung einer Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs rechtlich hinreichend nachgewiesen, da eine hinreichend plausible - und nicht nur rein hypothetische - Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels, die sich aus der beanstandeten Praxis ergebe, aufgezeigt worden sei (Urteil Consten und Grundig/Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 04.05.1988 - 30/87

    Bodson / Pompes funèbres des régions libérées

    Auszug aus EuG, 08.10.1996 - T-24/93
    Diese Artikel seien auf das Ogefrem somit nicht anwendbar (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1988 in der Rechtssache 30/87, Bodson, Slg. 1988, 2479, Randnr. 18).

    Selbst wenn man nämlich annähme, daß diese Vereinbarung, wie die Klägerinnen behaupten, eine Konzession und die CEWAL somit Konzessionsnehmerin wäre, wäre damit doch nicht schon ein mißbräuchliches Verhalten der CEWAL auszuschließen (Urteil Bodson, a. a. O., Randnr. 30).

  • EuGH - 93/82 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuG, 08.10.1996 - T-24/93
    8 Am Ende ihrer Untersuchung erließ die Kommission die Entscheidung 93/82/EWG vom 23. Dezember 1992 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (IV/32.448 und IV/32.450: CEWAL, COWAC, UKWAL) und Artikel 86 EWG-Vertrag (IV/32.448 und IV/32.450: CEWAL) (ABl. 1993, L 34, S. 20; im folgenden: Entscheidung).

    Die Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 93/82/EWG der Kommission vom 23. Dezember 1992 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (IV/32.448 und IV/32.450: CEWAL, COWAC, UKWAL) und Artikel 86 EWG-Vertrag (IV/32.448 und IV/32.450: CEWAL) werden abgewiesen.

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.10.1996 - T-24/93
    Besonders hohe Marktanteile liefern jedoch, von aussergewöhnlichen Umständen abgesehen, ohne weiteres den Beweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung (Urteil Akzo/Kommission, a. a. O., Randnr. 60; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 92, und vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 109).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.10.1996 - T-24/93
    So ist es insbesondere nicht erforderlich, daß das beanstandete Verhalten den Handel zwischen Mitgliedstaaten tatsächlich spürbar beeinträchtigt hat; es genügt der Nachweis, daß dieses Verhalten geeignet ist, eine derartige Wirkung zu entfalten (vgl. zu Artikel 86 Urteil des Gerichtshofes vom 6. April 1985 in den verbundenen Rechtssache C-241/91 P und C-242/91 P, RTE und ITP/Kommission, Slg. 1995, I-743, Randnr. 69, und zu Artikel 85 Urteil des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-29/92, SPO u. a./Kommission, Slg. 1995, II-289).
  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.10.1996 - T-24/93
    Auch habe der Gerichtshof im Urteil vom 27. September 1988 in den verbundenen Rechtssachen 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85, 125/85, 126/85, 127/85, 128/85 und 129/85 (Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1988, 5193) darauf hingewiesen, daß entscheidend allein der Ort sei, an dem eine wettbewerbswidrige Absprache durchgeführt werde.
  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.10.1996 - T-24/93
    61 Was zweitens den Vorwurf der unzureichenden Begründung angeht, so ist eingangs darauf hinzuweisen, daß die Begründung einer beschwerenden Entscheidung es ihrem Adressaten ermöglichen muß, die Gründe für die erlassene Maßnahme zu erfahren, damit er gegebenenfalls seine Rechte geltend machen und die Begründetheit der Entscheidung prüfen kann; dem Gemeinschaftsrichter muß sie es ermöglichen, seine Kontrollaufgabe wahrzunehmen (Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnr. 30).
  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 25.02.1986 - 193/83

    Windsurfing International / Kommission

  • EuGH, 03.12.1987 - 136/86

    BNIC / Aubert

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

  • EuGH, 17.10.1995 - C-140/94

    DIP u.a. / Comune di Bassano del Grappa u.a.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-143/89

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 22.04.1993 - T-9/92

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • EuGH, 18.02.1986 - 174/84

    Bulk Oil / Sun International

  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 15.12.1994 - C-250/92

    Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab

  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89

    Società Italiana Vetro SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 17.09.1992 - T-138/89

    Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 05.10.1995 - C-96/94

    Centro Servizi Spediporto / Spedizioni Marittima del Golfo

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 06.03.1974 - 7/73

    Marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Rohstoffe; Marktbeherrschende

  • EuGH, 18.03.1980 - 263/78
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 18.03.1980 - 39/79
  • EuGH, 07.06.1983 - 102/80
  • EuGH, 27.09.1988 - 126/85
  • EuGH, 07.06.1983 - 101/80
  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • EuGH, 18.03.1980 - 228/78
  • EuGH, 18.03.1980 - 85/79
  • EuGH, 27.09.1988 - 128/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 127/85
  • EuGH, 18.03.1980 - 83/79
  • EuGH, 18.03.1980 - 264/78
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Nach der Rechtsprechung sind beim Tatbestandsmerkmal der Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten die Auswirkungen der Ausschaltung eines Wettbewerbers auf die Struktur eines wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, oben in Rn. 248 angeführt, Rn. 33, und Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 1996, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Slg. 1996, II-1201, Rn. 203).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93 (Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. Lyal, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten im Beistand von Barrister J. Flynn, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Mit Rechtsmittelschriften, die am 10. Dezember 1996 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, haben die Compagnie maritime belge SA (im folgenden: CMB) und die Compagnie maritime belge transports SA (im folgenden: CMBT) in der Rechtssache C-395/96 P sowie die Dafra-Lines A/S (im folgenden: Dafra) in der Rechtssache C-396/96 P gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93 (Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 93/82/EWG der Kommission vom 23. Dezember 1992 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (IV/32.448 und IV/32.450: Cewal, Cowac, Ukwal) und Artikel 86 EWG-Vertrag (IV/32.448 und IV/32.450: Cewal) (ABl. 1993, L 34, S. 20; im folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Mit Klageschrift, die am 19. März 1993 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhoben CMB und CMBT eine unter dem Aktenzeichen T-24/93 eingetragene Klage, mit der sie in erster Linie die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung begehrten.

    Diese Klagen, die unter den Aktenzeichen T-25/93, T-26/93 und T-28/93 eingetragen wurden, richteten sich in erster Linie auf die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung.

    Die Klägerinnen stützten ihre Anträge auf Nichtigerklärung auf vier Klagegründe: - In der Rechtssache T-26/93 machte die Klägerin Verfahrensmängel als Klagegrund geltend.

    - In den Rechtssachen T-24/93, T-25/93 und T-28/93 trugen die Klägerinnen vor, die streitigen Praktiken beeinträchtigten den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr nicht, und in den Rechtssachen T-24/93 und T-25/93 trugen sie vor, die betroffenen Märkte seien nicht Teil des Gemeinsamen Marktes.

    - In den Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 bestritten die Klägerinnen, daß die streitigen Praktiken eine Verfälschung des Wettbewerbs im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) bezweckt oder bewirkt hätten.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93 (Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission) wird aufgehoben, soweit es die gegen die Compagnie maritime belge transports SA, die Compagnie maritime belge SA und die Dafra-Lines A/S festgesetzten Geldbußen bestätigt.

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    Zwar nimmt der Umstand, dass ein Unternehmen eine beherrschende Stellung innehat, diesem nicht das Recht, seine eigenen geschäftlichen Interessen zu wahren, wenn sie bedroht sind, und es darf auch in angemessenem Umfang so vorgehen, wie es dies zum Schutz seiner Interessen für richtig hält, doch ist ein solches Verhalten nicht zulässig, wenn es auf eine Verstärkung dieser beherrschenden Stellung und ihren Missbrauch abzielt (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 189; Urteile des Gerichts vom 1. April 1993 in der Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnr. 69, vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 107, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 112).
  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    470 Es steht außer Zweifel, dass die Rechtmäßigkeit des in Artikel 4 der Entscheidung festgelegten Satzes von 8, 04 % der gerichtlichen Kontrolle unterworfen werden kann (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 250); dann muss UCAR aber auch den alternativ festgelegten Satz von 6, 04 % sowie die in den Schreiben vom 23. Juli 2001 und vom 9. August 2001 aufgestellten Bedingungen für die Erlangung dieses Satzes anfechten können.
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Denn nach ständiger Rechtsprechung müssen in Anbetracht des allgemeinen Verbotes wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen in Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag Ausnahmevorschriften einer Gruppenfreistellungsverordnung einschränkend ausgelegt werden (Urteile des Gerichts vom 22. April 1993 in der Rechtssache T-9/92, Peugeot/Kommission, Slg. 1993, II-493, Randnr. 37, und vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, "CEWAL", Slg. 1996, II-1201, Randnr. 48).
  • EuG, 17.12.2003 - T-219/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BRITISH AIRWAYS WEGEN

    Zwar nimmt der Umstand, dass ein Unternehmen eine beherrschende Stellung innehat, diesem nicht das Recht, seine eigenen geschäftlichen Interessen zu wahren, wenn sie bedroht sind, und es darf auch in angemessenem Umfang so vorgehen, wie es dies zum Schutz seiner Interessen für richtig hält; doch ist ein solches Verhalten nicht zulässig, wenn es auf eine Verstärkung dieser beherrschenden Stellung und ihren Missbrauch abzielt (Urteil United Brands/Kommission, zitiert oben in Randnr. 210, Randnr. 189, Urteile des Gerichts vom 1. April 1993 in der Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnr. 69, vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Compagnie maritime belge u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 107, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 241, Randnr. 112).
  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

    Was zunächst die Relevanz betrifft, die dem Innehaben wesentlicher Marktanteile für die Feststellung einer eventuellen beherrschenden Stellung von AZ zuerkannt wird, so ist daran zu erinnern, dass die Bedeutung der Marktanteile zwar von einem Markt zum anderen unterschiedlich sein kann, das dauerhafte Innehaben eines besonders hohen Marktanteils jedoch - von außergewöhnlichen Umständen abgesehen - den Beweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung liefert (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 239 angeführt, Randnr. 41; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991, Hilti/Kommission, T-30/89, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 91, und vom 8. Oktober 1996, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 76).
  • EuG, 26.10.2017 - T-704/14

    Marine Harvest / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur

    Was insbesondere das Wettbewerbsrecht und hier namentlich die Auslegung von Gruppenfreistellungsverordnungen betrifft, so hat das Gericht in Rn. 48 des Urteils vom 8. Oktober 1996, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission (T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, EU:T:1996:139), bestätigt, dass in Anbetracht des allgemeinen Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen Ausnahmebestimmungen einer Freistellungsverordnung von Natur aus einschränkend ausgelegt werden müssen.
  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen oder eine abgestimmte Verhaltensweise geeignet, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinne beeinflussen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69, Völk, Slg. 1969, 295, Randnr. 5, vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 171, und vom 31. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeytihö, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 143; Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FMK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 175, und vom 8. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 201).
  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Eine derartige Berechnungsweise der Höhe der Geldbuße entspricht auch dem Erfordernis einer hinreichenden Abschreckung (Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 2003, Minoan Lines/Kommission, T-66/99, Slg. 2003, II-5515, Randnr. 284; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 1996, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 235).
  • EuG, 30.01.2007 - T-340/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN FRANCE TÉLÉCOM WEGEN DES MISSBRAUCHS EINER

  • EuG, 07.10.1999 - T-228/97

    Irish Sugar / Kommission

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuG, 12.10.2007 - T-474/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VERTRAULICHE

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

  • EuG, 11.12.2003 - T-66/99

    Minoan Lines / Kommission

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure -

  • EuG, 28.02.2002 - T-86/95

    Compagnie générale maritime u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05

    Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • EuG, 28.02.2002 - T-395/94

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2003 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

  • EuGH, 10.07.2001 - C-497/99

    Irish Sugar / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1998 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

  • EuG, 08.10.2008 - T-68/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS KARTELL AUF DEM

  • EuG, 15.12.1999 - T-22/97

    Kesko / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07

    Papierfabrik August Koehler / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-52/09

    TeliaSonera Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Art. 102 AEUV

  • EuG, 15.09.2016 - T-827/14

    Deutsche Telekom / Kommission - Vertraulichkeit - Einwendungen der Streithelfer

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-338/07

    Distribuidora Vizcaína de Papeles / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt

  • EuG, 08.10.1996 - T-28/93

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung im internationalen Seeverkehr durch

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-327/07

    Bolloré / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-202/07

    France Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 31.07.2008 - T-336/07

    Telefónica und Telefónica de España / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2011 - C-209/10

    Post Danmark - Art. 102 AEUV - Dänischer Markt für die Verteilung von

  • EuG, 29.04.2004 - T-239/01

    Showa Denko / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1998 - C-215/96

    Carlo Bagnasco u. a. gegen Banca Popolare di Novara soc. coop. arl. (BNP)

  • EuG, 29.04.2004 - T-245/01

    Showa Denko / Kommission

  • EuG, 18.02.2016 - T-827/14

    Deutsche Telekom / Kommission - Streithilfe - Berechtigtes Interesse am Ausgang

  • EuG, 01.07.2008 - T-276/04

    Compagnie maritime belge / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven

  • EuG, 05.10.2012 - T-258/10

    Orange / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • EuG, 10.05.2012 - T-354/08

    Spira / Kommission

  • EuG, 21.09.2012 - T-501/10

    TI Media Broadcasting und TI Media / Kommission

  • EuG, 10.05.2012 - T-339/08

    BVGD / Kommission

  • EuGH, 16.03.2000 - C-396/96

    Compagnie Maritime Belge Transports / Kommission - Wettbewerb

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