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   EuG, 09.12.2010 - T-253/09 und T-254/09   

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https://dejure.org/2010,12508
EuG, 09.12.2010 - T-253/09 und T-254/09 (https://dejure.org/2010,12508)
EuG, Entscheidung vom 09.12.2010 - T-253/09 und T-254/09 (https://dejure.org/2010,12508)
EuG, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - T-253/09 und T-254/09 (https://dejure.org/2010,12508)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die grüne Facetten darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Verordnung [EG] Nr. 207/2009)
    Unterscheidungskraft durch Benutzung einer Marke kann nicht erst vor dem EuG geltend gemacht werden

  • Europäischer Gerichtshof

    'Wilo / HABM (Boîtier facetté d''un moteur électrique)'

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die grüne Facetten darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Wilo / HABM (Représentation de facettes vertes)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die grüne Facetten darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 ...

  • EU-Kommission

    Wilo SE gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die grüne Facetten darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsmarke; Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke [grün facettiertes Gehäuse eines Elektromotors]; Fehlende Unterscheidungskraft als absolutes Eintragungshindernis; Wilo SE gegen HABM

  • kanzlei.biz

    Grüne Facetten-Pumpe keine Bildmarke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsmarke; Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke [grün facettiertes Gehäuse eines Elektromotors]; Fehlende Unterscheidungskraft als absolutes Eintragungshindernis; Wilo SE gegen HABM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1184/2008-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 30. März 2009, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Eintragung einer ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 07.02.2002 - T-88/00

    Mag Instrument / HABM (Forme de lampes de poche)

    Auszug aus EuG, 09.12.2010 - T-253/09
    Eine solche Wahrnehmung der angemeldeten Marken wäre nur im Rahmen des Art. 7 Abs. 3 dieser Verordnung zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 2002, Mag Instrument/HABM [Form von Taschenlampen], T-88/00, Slg. 2002, II-467, Randnr. 39).
  • EuG, 09.10.2002 - T-36/01

    'Glaverbel / OHMI (Surface d''une plaque de verre)'

    Auszug aus EuG, 09.12.2010 - T-253/09
    Daher ist die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke allein auf der Grundlage der Verordnung in ihrer Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 48; Urteile des Gerichts vom 9. Oktober 2002, Glaverbel/HABM [Oberfläche einer Glasplatte], T-36/01, Slg. 2002, II-3887, Randnr. 35, und vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 56).
  • EuG, 24.11.2005 - T-346/04

    Sadas / OHMI - LTJ Diffusion (ARTHUR ET FELICIE) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 09.12.2010 - T-253/09
    Somit sind die genannten Dokumente zurückzuweisen, ohne dass ihre Beweiskraft geprüft zu werden braucht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. November 2005, Sadas/HABM - LTJ Diffusion [ARTHUR ET FELICIE], T-346/04, Slg. 2005, II-4891, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuG, 09.12.2010 - T-253/09
    Daher ist die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke allein auf der Grundlage der Verordnung in ihrer Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 48; Urteile des Gerichts vom 9. Oktober 2002, Glaverbel/HABM [Oberfläche einer Glasplatte], T-36/01, Slg. 2002, II-3887, Randnr. 35, und vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 56).
  • EuG, 14.02.2008 - T-189/05

    Usinor / OHMI - Corus (UK)

    Auszug aus EuG, 09.12.2010 - T-253/09
    Somit ist im vorliegenden Fall die Berufung der Klägerin auf die durch die Benutzung der angemeldeten Marke erworbene Unterscheidungskraft im Verfahren vor dem Gericht unzulässig (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2008, Usinor/HABM - Corus [UK] [GALVALLOY], T-189/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.06.2007 - T-339/05

    MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)

    Auszug aus EuG, 09.12.2010 - T-253/09
    Daher ist die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke allein auf der Grundlage der Verordnung in ihrer Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 48; Urteile des Gerichts vom 9. Oktober 2002, Glaverbel/HABM [Oberfläche einer Glasplatte], T-36/01, Slg. 2002, II-3887, Randnr. 35, und vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 56).
  • EuG, 21.04.2010 - T-7/09

    'Schunk / HABM (Représentation d''une partie d''un mandrin)' - Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 09.12.2010 - T-253/09
    Die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 besagt, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die sie angemeldet worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil des Gerichts vom 21. April 2010, Schunk/HABM [Darstellung eines Teils eines Spannfutters], T-7/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.09.2014 - T-171/12

    'Peri / HABM (Forme d''un tendeur à vis)' - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    Die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 besagt, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die sie angemeldet worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2010, Wilo/HABM [Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors und Darstellung grüner Facetten], T-253/09 und T-254/09, EU:T:2010:507, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. Urteil Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors und Darstellung grüner Facetten, oben in Rn. 31 angeführt, EU:T:2010:507, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Marken, die aus dem Erscheinungsbild der Ware selbst bestehen, keine anderen als für die übrigen Markenkategorien (vgl. Urteil Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors und Darstellung grüner Facetten, oben in Rn. 31 angeführt, EU:T:2010:507, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn wenn grafische oder Wortelemente fehlen, schließen die Durchschnittsverbraucher aus der Form der Waren oder ihrer Verpackung gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren, und es kann schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke nachzuweisen als die einer Wort- oder Bildmarke (vgl. Urteil Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors und Darstellung grüner Facetten, oben in Rn. 31 angeführt, EU:T:2010:507, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen besitzt nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Üblichkeit in der Branche abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllen kann, auch Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (vgl. Urteil Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors und Darstellung grüner Facetten, oben in Rn. 31 angeführt, EU:T:2010:507, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 16.03.2016 - T-363/15

    Työhönvalmennus Valma / HABM (Forme d'une boîte de jeu contenant des blocs en

    Un tel refus s'impose quand le signe demandé ne permet pas au public pertinent d'identifier le produit pour lequel l'enregistrement a été demandé comme provenant d'une entreprise déterminée et donc de distinguer ce produit de ceux issus d'autres entreprises [voir arrêt du 9 décembre 2010, Wilo/OHMI (Boîtier facetté d'un moteur électrique et représentation de facettes vertes), T-253/09 et T-254/09, EU:T:2010:507, point 17 et jurisprudence citée].
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