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   EuG, 12.07.2007 - T-266/03   

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https://dejure.org/2007,40375
EuG, 12.07.2007 - T-266/03 (https://dejure.org/2007,40375)
EuG, Entscheidung vom 12.07.2007 - T-266/03 (https://dejure.org/2007,40375)
EuG, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - T-266/03 (https://dejure.org/2007,40375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    CB / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    CB / Kommission

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird - Begründungspflicht - Umfang (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 14 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 36-37)

  • EU-Kommission

    CB / Kommission

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage des Groupement des Cartes Bancaires "CB" gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 25. Juli 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2003)1524/9 der Kommission vom 7. Mai 2003, die dem Groupement des Cartes Bancaires und seinen Tochtergesellschaften aufgibt, eine Nachprüfung nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 des Rates zu dulden (Sache COMP/D1/38.606)

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN

    8 und 9, sowie Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2007, CB/Kommission, T-266/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36; vgl. entsprechend auch Urteil Société Générale/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnrn.

    Die Begründung muss insoweit nicht denselben Umfang haben wie diejenige, die bei Nachprüfungsentscheidungen verlangt wird, bei denen sich die Anforderungen aus ihrem zwingenderen Charakter und ihren besonders intensiven Auswirkungen auf die Rechtsstellung des betroffenen Unternehmens ergeben (vgl. in Bezug auf die Nachprüfungsbefugnisse der Kommission Urteil CB/Kommission, oben in Randnr. 54 angeführt, Randnr. 71).

  • EuG, 06.09.2013 - T-289/11

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Beschluss,

    Nach der Rechtsprechung sind in der Begründung darüber hinaus die Annahmen und Verdachtsmomente zu nennen, die die Kommission erhärten möchte (Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2007, CB/Kommission, T-266/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 36 und 37).
  • EuG, 30.06.2016 - T-491/07

    CB / Kommission

    Le 7 mai 2003, 1a Commission a adopté la décision C(2003) 1524/9 ordonnant au Groupement et à ses filiales de se soumettre à une vérification en application de l'article 14, paragraphe 3, du règlement n° 17. Par arrêt du 12 juillet 2007, CB/Commission (T-266/03, non publié, EU:T:2007:223), le Tribunal a rejeté le recours en annulation qui avait été introduit par le Groupement à l'encontre de cette décision.

    Enfin, s'agissant des visites et des saisies, il y a lieu de relever que la notification des mesures en cause n'empêchait pas la Commission d'exercer les pouvoirs d'enquête dont elle était investie au titre de l'article 14 du règlement n° 17, auquel correspond l'article 20 du règlement n° 1/2003 (arrêt du 12 juillet 2007, CB/Commission, T-266/03, non publié, EU:T:2007:223, point 48).

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

    Dabei kommt dem Recht, alle Räumlichkeiten, Grundstücke und Transportmittel der Unternehmen zu betreten, insofern besondere Bedeutung zu, als es der Kommission damit ermöglicht werden soll, das Beweismaterial für Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln an den Orten zu sammeln, an denen es sich normalerweise befindet, d. h. in den Geschäftsräumen der Unternehmen (Urteil vom 12. Juli 2007, CB/Kommission, T-266/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:223, Rn. 71, und Beschluss vom 16. Juni 2010, Biocaps/Kommission, T-24/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:238, Rn. 32).
  • EuG, 14.03.2014 - T-302/11

    HeidelbergCement / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren -

    Die Pflicht zur Begründung von Einzelfallentscheidungen hat den Zweck, dem Richter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung sachlich richtig ist oder ob sie eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht, wobei der Umfang der Begründungspflicht von der Art des in Rede stehenden Rechtsakts und dem Kontext, in dem er erlassen wurde, sowie sämtlichen Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet abhängt (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 1984, 1nterfacultair Instituut Electronenmicroscopie der Rijksuniversiteit te Groningen, 185/83, Slg. 1984, 3623, Rn. 38; Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Rn. 62 und 63, und vom 12. Juli 2007, CB/Kommission, T-266/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 35).
  • EuG, 14.03.2014 - T-306/11

    Schwenk Zement / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren -

    Die Pflicht zur Begründung von Einzelfallentscheidungen hat den Zweck, dem Richter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung sachlich richtig ist oder ob sie eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht, wobei der Umfang der Begründungspflicht von der Art des in Rede stehenden Rechtsakts und dem Kontext, in dem er erlassen wurde, sowie sämtlichen Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet abhängt (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 1984, 1nterfacultair Instituut Electronenmicroscopie der Rijksuniversiteit te Groningen, 185/83, Slg. 1984, 3623, Rn. 38; Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Rn. 62 und 63, und vom 12. Juli 2007, CB/Kommission, T-266/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 35).
  • EuG, 12.11.2013 - T-570/08

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postdienst - Entscheidung,

    Nach ständiger Rechtsprechung dient die Pflicht zur Begründung von Einzelentscheidungen, die sich allgemein aus Art. 253 EG ergibt, dem Zweck, dem Gemeinschaftsrichter die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung begründet oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der sie anfechtbar macht, wobei der Umfang der Begründungspflicht von der Art des in Rede stehenden Rechtsakts und dem Kontext abhängt, in dem er erlassen wurde (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Januar 1973, Niederlande/Kommission, 13/72, Slg. 1973, 27, Randnr. 11, und Urteile des Gerichts Scottish Football/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 19, und vom 12. Juli 2007, CB/Kommission, T-266/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35).
  • EuG, 20.06.2018 - T-325/16

    Ceské dráhy / Kommission

    Daher kann das Argument der Klägerin nicht greifen, wonach die Kommission unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit weniger einschneidende Mittel, wie ein Auskunftsverlangen nach Art. 18 der Verordnung Nr. 1/2003, hätte anwenden müssen, und zwar umso weniger, als unter den Umständen des vorliegenden Falles die Beurteilung des Verhaltens der Klägerin offensichtlich von Informationen abhängt, die der Kommission sicherlich nicht freiwillig übermittelt worden wären und die sie sich daher nicht anders als durch eine Nachprüfung verschaffen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2007, France Télécom/Kommission, T-340/04, EU:T:2007:81, Rn. 150 und 153, sowie vom 12. Juli 2007, CB/Kommission, T-266/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:223, Rn. 65).
  • EuG, 28.05.2013 - T-187/11

    Trabelsi u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Der Unionsrichter ist jedoch im Rahmen der ihm durch Art. 263 AEUV verliehenen Zuständigkeit für die Nichtigerklärung nicht befugt, den Organen Weisungen zu erteilen (Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2007, CB/Kommission, T-266/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 78, und vom 9. September 2010, Now Pharm/Kommission, T-74/08, Slg. 2010, II-4661, Randnr. 19).
  • EuG, 14.03.2014 - T-297/11

    Buzzi Unicem / Kommission

    Die Pflicht zur Begründung von Einzelfallentscheidungen hat den Zweck, dem Richter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung sachlich richtig ist oder ob sie eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht, wobei der Umfang der Begründungspflicht von der Art des in Rede stehenden Rechtsakts und dem Kontext, in dem er erlassen wurde, sowie sämtlichen Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet abhängt (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 1984, 1nterfacultair Instituut Electronenmicroscopie der Rijksuniversiteit te Groningen, 185/83, Slg. 1984, 3623, Rn. 38; Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Rn. 62 und 63, und vom 12. Juli 2007, CB/Kommission, T-266/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 35).
  • EuG, 14.03.2014 - T-293/11

    Holcim (Deutschland) und Holcim / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren

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