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   EuG, 16.07.1998 - T-274/97   

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https://dejure.org/1998,11579
EuG, 16.07.1998 - T-274/97 (https://dejure.org/1998,11579)
EuG, Entscheidung vom 16.07.1998 - T-274/97 (https://dejure.org/1998,11579)
EuG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - T-274/97 (https://dejure.org/1998,11579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 4028/96 - Gemeinsame Fischereipolitik - Gemeinschaftszuschuß - Verfahren der Streichung des Zuschusses - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    'Ca''Pasta / Kommission'

  • EU-Kommission PDF

    Ca'Pasta Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173; Verordnung Nr. 4028/86 des Rates
    Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Schreiben, durch das die Kommission den Antragsteller über die Fortsetzung des Verfahrens der Streichung einer Subvention und die Rückforderung des bereits gezahlten ...

  • EU-Kommission

    Ca'Pasta Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 - Gemeinsame Fischereipolitik - Finanzieller Zuschuß der Gemeinschaft - Verfahren zur Streichung des Zuschusses - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Klage auf Nichtigerklärung einer in einem Schreiben der Kommission vom 4. August 1997 betreffend die Streichung eines Gemeinschaftszuschusses angeblich enthaltenen Entscheidung; Anfechtung der Entscheidung zur Fortsetzung eines Streichungsverfahrens nach ...

  • Judicialis

    EGV Art. 173

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. August 1997 über die Fortführung des Verwaltungsverfahrens zur Aufhebung des Zuschusses für die Modernisierung und Anpassung einer Produktionseinheit innerhalb der Aquakultur in Contarina (Veneto), der im Rahmen der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.03.1967 - 8/66

    Cimenteries u.a. / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 16.07.1998 - T-274/97
    Ebenso wie in den mit Urteilen des Gerichtshofes vom 15. März 1967 in den Rechtssachen 8/66, 9/66, 10/66 und 11/66 (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1967, 100) und vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145) entschiedenen Rechtssachen habe die in dem streitigen Schreiben enthaltene Entscheidung so ungünstige Auswirkungen, daß sie als anfechtbare Handlung angesehen werden müsse.
  • EuG, 22.10.1996 - T-154/94

    Comité des salines de France und Compagnie des salins du Midi et des salines de

    Auszug aus EuG, 16.07.1998 - T-274/97
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen erheblichen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen können, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 des Vertrages gegeben ist (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-154/94, CSF und CSME/Kommission, Slg. 1996, II-1377, Randnr. 37).
  • EuG, 10.07.1997 - T-212/95

    Oficemen / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.07.1998 - T-274/97
    Bei Handlungen oder Entscheidungen, deren Zustandekommen - insbesondere nach einem internen Verfahren - in mehreren Phasen erfolgt, stellen grundsätzlich nur solche Maßnahmen anfechtbare Handlungen dar, die den Standpunkt des Organs am Ende dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht hingegen Zwischenmaßnahmen, die der Vorbereitung der endgültigen Entscheidung dienen (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-212/95, Oficemen/Kommission, Slg. 1997, II-1161, Randnr. 53).
  • EuGH, 30.06.1992 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.07.1998 - T-274/97
    Ebenso wie in den mit Urteilen des Gerichtshofes vom 15. März 1967 in den Rechtssachen 8/66, 9/66, 10/66 und 11/66 (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1967, 100) und vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145) entschiedenen Rechtssachen habe die in dem streitigen Schreiben enthaltene Entscheidung so ungünstige Auswirkungen, daß sie als anfechtbare Handlung angesehen werden müsse.
  • EuGH, 25.05.2000 - C-359/98

    'Ca'' Pasta / Kommission'

    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-274/97 (Ca' Pasta/Kommission, Slg. 1998, II-2925) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch H. van Vliet, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro, Vicenza, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Ca' Pasta Srl hat mit Rechtsmittelschrift, die am 7. Oktober 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-274/97 (Ca' Pasta/Kommission, Slg. 1998, II-2925; im folgenden: angefochtener Beschluß) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Rechtsakts als unzulässig abgewiesen hat, der in Form eines Schreibens der Kommission vom 4. August 1997 erlassen wurde, mit dem diese der Rechtsmittelführerin bestätigte, daß das interne Verfahren zur Streichung eines zuvor bewilligten Gemeinschaftszuschusses fortgesetzt werde (im folgenden: streitiges Schreiben).

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Der Beschluß des Gerichts erster Instanz vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-274/97 (Ca' Pasta/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 12.03.2003 - T-254/99

    Maja / Kommission

    Mit Beschluss vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-274/97 (Ca'Pasta/Kommission, Slg. 1998, II-2925) wies das Gericht diese Klage mit der Begründung als unzulässig ab, dass das streitige Schreiben keine mit einer Klage nach Artikel 173 des Vertrages (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) anfechtbare Handlung sei, und erlegte Ca'Pasta die Kosten auf.

    Mit Urteil vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-359/98 P (Ca'Pasta/Kommission, Slg. 2000, I-3977) hob der Gerichtshof den Beschluss des Gerichts auf und erklärte die in dem Schreiben der Kommission vom 4. August 1997 enthaltene stillschweigende Entscheidung über die Aussetzung des Gemeinschaftszuschusses wegen Nichteinhaltung des in den Artikeln 44 Absatz 1 und 47 der Verordnung Nr. 4028/86 und Artikel 7 der Verordnung Nr. 1116/88 vorgesehenen Verfahrens für nichtig.

    Die gravierenden Folgen einer Entscheidung über die Streichung eines Zuschusses wie der vorliegenden unterstreichen außerdem die Bedeutung der Anwendung des in den Artikeln 44 und 47 der Verordnung Nr. 4028/86 und Artikel 7 der Verordnung Nr. 1116/88 vorgesehenen Verfahrens (Urteile Le Canne/Kommission, Randnrn. 25 und 27, und Ca'Pasta/Kommission, Randnrn. 28 und 31).

  • EuG, 01.12.1999 - T-125/96

    Boehringer / Rat

    158 Nach ständiger Rechtsprechung sind Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen erheblichen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen können, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 des Vertrages gegeben ist (vgl. z. B. Beschluß des Gerichts vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-274/97, Ca'Pasta/Kommission, Slg. 1998, II-2927, Randnr. 24).
  • EuG, 26.02.2003 - T-344/00

    CEVA / Kommission

    Sie verweisen hierfür auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/52 (SNUPAT/Hohe Behörde, Slg. 1961, 111) und auf den Beschluss des Gerichts vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-274/97 (Ca'Pasta/Kommission, Slg. 1998, II-2925, Randnrn. 26 bis 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-308/95

    Niederlande / Kommission

    Siehe auch insbesondere Beschluß vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-274/97 (Ca' Pasta/Kommission, Slg. 1998, II-2925, Randnrn. 24 bis 30; ein Schreiben, mit dem die Kommission eine Gesellschaft von der Fortsetzung eines internen Verfahrens unterrichtet, das auf die Streichung eines gewährten Zuschusses und die Rückforderung eines bereits ausgezahlten Betrages gerichtet ist, ist als Zwischenmaßnahme mit Informationscharakter zur Vorbereitung der endgültigen Entscheidung anzusehen. Die ungünstigen Auswirkungen, die sich gegebenenfalls daraus ergeben, daß das betreffende Verfahren noch im Gang ist, sind nach Auffassung des Gerichts nur die logische Folge der Einleitung dieses Verfahrens; solange die Kommission nur Zwischenmaßnahmen trifft, kennzeichnen diese Auswirkungen nicht das Vorliegen einer Maßnahme, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, die die Interessen der Klägerin beeinträchtigen können) und Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 114/86 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 5289, Randnrn. 12 bis 15, insbesondere Randnr. 13; eine Handlung, die die Absicht der Kommission wiedergibt, bei der Erstellung der begrenzten Bewerberlisten für Dienstleistungsaufträge im Rahmen der Zusammenarbeit AKP-EWG eine bestimmte Richtschnur zu befolgen, kann nicht Gegenstand einer Klage sein. Wie der Gerichtshof erklärt, ist es "nicht die Ankündigung einer solchen Absicht, sondern die Erstellung der Listen selbst, die geeignet ist, insofern Rechtswirkungen zu erzeugen, als sie zur Folge haben kann, daß bestimmte Unternehmen von diesen Listen ausgeschlossen werden und ihnen so die Möglichkeit genommen wird, an den fraglichen Aufträgen teilzunehmen").
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-359/98

    'Ca'' Pasta / Kommission'

    2: - Beschluß des Gerichts vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-274/97 (Ca'Pasta/Kommission, Slg. 1998, II-2925).
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